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Archiv "Reanimation: Frühdefibrillation durch medizinische Laien" (22.02.2002)

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er Erfolg einer Defibrillation bei der Behandlung des Kammerflim- merns hängt entscheidend davon ab, dass sie sehr zeitnah durchgeführt wird. Mit jeder Minute, die ohne diese Behandlung verstreicht, sinkt die Über- lebenswahrscheinlichkeit um etwa zehn Prozent. Für die Bekämpfung des plötz- lichen Herztodes als derzeit häufig- ste außerklinische Todesursache in Deutschland ist eine frühzeitige Defi- brillation daher von großer Bedeutung.

Um diese wirksame Behandlungsmaß- nahme – auch durch medizinische Laien – mit ausreichender fachlicher und rechtlicher Sicherheit gewährleisten zu können, hat die Bundesärztekammer ih- re „Empfehlungen zur Defibrillation mit automatisierten externen Defibrillato- ren (AED) durch Laien“ veröffentlicht (DÄ, Heft 18/2001), zeitgleich auch eine

„Stellungnahme zur ärztlichen Ver- antwortung für die Aus- und Fortbil- dung von Nichtärzten in der Frühdefi- brillation“.

Hinsichtlich der Mindestanforderun- gen an die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in der Frühdefibrillation hat sich der Ausschuss „Notfall-/Katastro- phenmedizin und Sanitätswesen“ der Bundesärztekammer von Beginn an für die Vorgaben des European Resuscitati- on Council ausgesprochen. Diese sehen ein „Initial training in resuscitation in- volving AEDs“ von acht Stunden und ein „Refresher training“ von zwei Stun- den wenigstens alle sechs Monate vor.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe hat demgegenüber etwas modifi- zierte Mindestanforderungen formuliert (initial sieben Stunden und einmal jähr- lich vier Stunden Auffrischung), die ebenfalls mitgetragen werden können.

Davon deutlich nach unten abwei- chende „Kurzkurse“, wie sie bisweilen öffentlichkeitswirksam propagiert wer- den, greifen jedoch tatsächlich zu kurz, da die Ausbildung neben der Gewähr für eine sachgerechte Handhabung des Defibrillators auch die Maßnahmen der kardiopulmonalen Reanimation ver- mitteln muss. Die Frühdefibrillation stellt zwar einen bedeutenden Teilas- pekt bei der Wiederherstellung der vi- talen Funktionen dar, jedoch sind auch

die übrigen Maßnahmen der kardiopul- monalen Reanimation lebenswichtig.

Die Behandlungsmaßnahmen entfalten ihren Wert sehr wesentlich durch ihr Zusammenwirken.

Die Rechtssicherheit des Helfers in der Not erwächst daraus, dass zur Recht- fertigung der Rettungsmaßnahme eine mindestens mutmaßliche Einwilligung des Opfers in die mit einer Defibrillation tatbestandlich vorliegende Körperver- letzung angenommen werden kann.

Rechtswidrig bleibt die Handlung je-

doch dann, wenn die helfende Person („der Täter“) riskante, insbesondere grob sorgfaltswidrige Handlungen vor- nimmt, die durch die Einwilligung nicht gedeckt sind. Eine Verletzung bezie- hungsweise ein Schaden wäre dann nicht mehr die Folge der Einwilligung in ein gerechtfertigtes Risiko, sondern Folge einer Sorgfaltspflichtverletzung.

Das Bundesministerium der Justiz führt dazu aus: „Entscheidend ist damit immer, ob das Risiko bei Einsatz der

Geräte in der konkreten Rettungssitua- tion in einem angemessenen Verhältnis zu den Rettungschancen steht und der Einsatz sorgfältig durchgeführt wurde.

Bei der Beurteilung der anzuwenden- den Sorgfalt durch medizinische Laien ist auch die von der Bundesärztekam- mer aufgestellte Empfehlung zur Aus- und Fortbildung von Laien mit zu berücksichtigen.“

Die in der Anwendung von Defibril- latoren notwendige fachliche und recht- liche Sicherheit für medizinische Laien P O L I T I K

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A476 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 8½½½½22. Februar 2002

Reanimation

Frühdefibrillation durch medizinische Laien

Die Bundesärztekammer fordert, die Empfehlungen zur Laien-Defibrillation einzuhalten, um die fachliche und rechtliche Sicherheit der Helfer zu gewährleisten.

Die BÄK setzt sich für kompetente Frühdefibrillation ein. Foto: BilderBox

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im Umgang mit diesen Geräten erfor- dert nach Überzeugung der Bundesärz- tekammer, dass jede Institution, die De- fibrillatoren für Ersthelfer beschafft, ein Schulungsprogramm implementiert und eine ärztliche Fachaufsicht sicherstellt.

Auch in der Medizinprodukte-Betrei- berverordnung wird nicht allein auf eine Einweisung in die sachgerechte Hand- habung der Geräte abgestellt, sondern noch eine zusätzliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung gefordert.

Außerdem ist es sinnvoll und notwen- dig, jede Anwendung des Defibrillators nachträglich im Rahmen eines Qua- litätsmanagementprogramms gemein- sam mit der ärztlichen Fachaufsicht zu analysieren. Gerade bei erfolglosem Einsatz der Frühdefibrillation ist die Nachbesprechung sehr wichtig, um die Erfahrung zu verarbeiten und Versa- gens- und Schuldgefühlen vorzubeugen.

Sorgfaltspflichten

Der umfassendere Ansatz ist auch des- halb so wichtig, da zwar der Nutzen ei- ner frühzeitigen Defibrillation bei Kammerflimmern unstrittig ist, der Nutzen einer öffentlich zugänglichen beziehungsweise bereichsabdeckenden Aufstellung von AED-Geräten und der dazugehörige Umfang angemessener Schulungsmaßnahmen jedoch wissen- schaftlich noch nicht als ausreichend belegt gelten kann.

Die Regeln für die erforderliche Sorgfalt beim Betreiben und Anwen- den von Defibrillatoren werden aus Er- kenntnissen und Erfahrungen der Fach- welt abgeleitet. Wer von den formulier- ten und im breiten fachlichen Konsens getragenen Vorgaben nach unten ab- weicht, definiert eigene Standards mit einem verminderten fachlichen und rechtlichen Sicherheitsniveau für die Betreiber und Anwender.

Die Einhaltung der von der Bundes- ärztekammer formulierten Sorgfalts- pflichten in Verbindung mit den Kurs- konzepten des European Resuscitation Council und der Bundesarbeitsgemein- schaft Erste Hilfe sollen eine Entwick- lung unterstützen, die den Wert und Nutzen einer kundigen und frühzeitigen Defibrillation auch durch medizinische Laien gewährt. Dr. med. Frank J. Hensel

P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 8½½½½22. Februar 2002 AA477

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ie Umsetzung der Disease-Man- agement-Programme trete in die heiße Phase, sagte der Vorstands- vorsitzende der Ersatzkassenverbän- de VdAK/AEV, Herbert Rebscher, am 11. Februar in Berlin. Nachdem der Ko- ordinierungsausschuss vier Krankhei- ten – Diabetes, koronare Herzkrank- heit, Asthma und Brustkrebs – festge- legt hat, müssen nun entsprechende Programme entwickelt werden (siehe DÄ, Heft 6/2002). Für die Kassen ist dies offenbar ein guter Zeitpunkt, um die Ergebnisse einer repräsentativen Versichertenbefragung zum Disease Management vorzustellen. Erfreulich für die Ersatzkassen: Die Mehrheit ih- rer Mitglieder befürwortet die speziel- len Programme zur Behandlung chro- nisch Kranker. Noch erfreulicher: Viele wünschen sich dabei eine aktive Rolle der Krankenkassen. Die Vorsitzende des Verbandes der Angestellten-Kran- kenkassen, Margret Mönig-Raane, fass- te wesentliche Ergebnisse zusammen:

❃ Über 50 Prozent der Versicherten betonen die Wichtigkeit einer medizi- nisch-therapeutischen Beratung durch einen medizinisch ausgebildeten Bera- ter der Krankenkassen.

❃ Circa 70 Prozent erwarten von ih- rer Krankenkasse Therapieempfehlun- gen bei bestimmten Krankheiten.

❃ Circa 60 Prozent wünschen sich von ihrer Kasse eine Beratung über ge- eignete Medikamente bei bestimmten Krankheiten.

❃ Und über 30 Prozent finden es wichtig, vor einem Arztbesuch Gele- genheit zu einer diagnostisch-therapeu- tischen Beratung durch ihre Kasse zu bekommen.

Offenbar, so lautet ihre Interpretati- on, sind die Versicherten in Bezug auf die Qualität der Versorgung verunsi- chert. Die ärztliche Profession werde in ihrer Rolle als Lotse durch das immer

intransparentere Gesundheitswesen als unzureichend wahrgenommen.

Keine Frage, die Kassen lassen die Muskeln spielen. Sie wollen bei den Disease-Management-Programmen das Zepter nicht völlig aus der Hand geben, denn sie haben inzwischen erkannt, dass sie bei der Vertragsgestaltung kaum an den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vorbeikommen.

Einheitlich und gemeinsam

Rebscher, der damit rechnet, dass die Ersatzkassen ab Juli für alle festge- legten Erkrankungen Behandlungspro- gramme anbieten können, betonte:

„Wir brauchen einen flächendecken- den Ansatz, um im Risikostrukturaus- gleich keine Nachteile zu erleiden.“

Denn je mehr ihrer Versicherten sich in die Programme einschreiben, desto mehr Geld fließt aus dem Finanzaus- gleich an die Kasse zurück. Dieser Lo- gik folgend, sind die KVen die attraktiv- sten Vertragspartner. Gespräche finden Rebscher zufolge bereits statt. Verträge seien jedoch nur akzeptabel, wenn sie die Kassen in der Ausführung der Pro- gramme nicht behinderten. „Jede Form der Blockade macht andere Partner at- traktiv“, warnte Rebscher.

Ebenso wenig wie der reine Wettbe- werb um lukrative Einzelverträge liegt der um das „beste“ Disease-Manage- ment-Programm im ökonomischen In- teresse der Kassen. Um Missbrauchs- möglichkeiten innerhalb des Risiko- strukturausgleichs auszuschalten, müss- ten die Standards und zum Teil auch die Inhalte der Programme auf einem ein- heitlichen Niveau ausgerichtet werden, forderte Rebscher. Zumindest die Er- satzkassen wollen deshalb einheitlich und gemeinsam mit den Leistungser- bringern verhandeln. Heike Korzilius

Versichertenbefragung

Für aktive Krankenkassen

Die Mehrheit der Mitglieder der Ersatzkassen befürwortet

Disease-Management-Programme und wünscht Beratung.

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