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Archiv "Versichertenbefragung: Für aktive Krankenkassen" (22.02.2002)

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im Umgang mit diesen Geräten erfor- dert nach Überzeugung der Bundesärz- tekammer, dass jede Institution, die De- fibrillatoren für Ersthelfer beschafft, ein Schulungsprogramm implementiert und eine ärztliche Fachaufsicht sicherstellt.

Auch in der Medizinprodukte-Betrei- berverordnung wird nicht allein auf eine Einweisung in die sachgerechte Hand- habung der Geräte abgestellt, sondern noch eine zusätzliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung gefordert.

Außerdem ist es sinnvoll und notwen- dig, jede Anwendung des Defibrillators nachträglich im Rahmen eines Qua- litätsmanagementprogramms gemein- sam mit der ärztlichen Fachaufsicht zu analysieren. Gerade bei erfolglosem Einsatz der Frühdefibrillation ist die Nachbesprechung sehr wichtig, um die Erfahrung zu verarbeiten und Versa- gens- und Schuldgefühlen vorzubeugen.

Sorgfaltspflichten

Der umfassendere Ansatz ist auch des- halb so wichtig, da zwar der Nutzen ei- ner frühzeitigen Defibrillation bei Kammerflimmern unstrittig ist, der Nutzen einer öffentlich zugänglichen beziehungsweise bereichsabdeckenden Aufstellung von AED-Geräten und der dazugehörige Umfang angemessener Schulungsmaßnahmen jedoch wissen- schaftlich noch nicht als ausreichend belegt gelten kann.

Die Regeln für die erforderliche Sorgfalt beim Betreiben und Anwen- den von Defibrillatoren werden aus Er- kenntnissen und Erfahrungen der Fach- welt abgeleitet. Wer von den formulier- ten und im breiten fachlichen Konsens getragenen Vorgaben nach unten ab- weicht, definiert eigene Standards mit einem verminderten fachlichen und rechtlichen Sicherheitsniveau für die Betreiber und Anwender.

Die Einhaltung der von der Bundes- ärztekammer formulierten Sorgfalts- pflichten in Verbindung mit den Kurs- konzepten des European Resuscitation Council und der Bundesarbeitsgemein- schaft Erste Hilfe sollen eine Entwick- lung unterstützen, die den Wert und Nutzen einer kundigen und frühzeitigen Defibrillation auch durch medizinische Laien gewährt. Dr. med. Frank J. Hensel

P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 8½½½½22. Februar 2002 AA477

D

ie Umsetzung der Disease-Man- agement-Programme trete in die heiße Phase, sagte der Vorstands- vorsitzende der Ersatzkassenverbän- de VdAK/AEV, Herbert Rebscher, am 11. Februar in Berlin. Nachdem der Ko- ordinierungsausschuss vier Krankhei- ten – Diabetes, koronare Herzkrank- heit, Asthma und Brustkrebs – festge- legt hat, müssen nun entsprechende Programme entwickelt werden (siehe DÄ, Heft 6/2002). Für die Kassen ist dies offenbar ein guter Zeitpunkt, um die Ergebnisse einer repräsentativen Versichertenbefragung zum Disease Management vorzustellen. Erfreulich für die Ersatzkassen: Die Mehrheit ih- rer Mitglieder befürwortet die speziel- len Programme zur Behandlung chro- nisch Kranker. Noch erfreulicher: Viele wünschen sich dabei eine aktive Rolle der Krankenkassen. Die Vorsitzende des Verbandes der Angestellten-Kran- kenkassen, Margret Mönig-Raane, fass- te wesentliche Ergebnisse zusammen:

❃ Über 50 Prozent der Versicherten betonen die Wichtigkeit einer medizi- nisch-therapeutischen Beratung durch einen medizinisch ausgebildeten Bera- ter der Krankenkassen.

❃ Circa 70 Prozent erwarten von ih- rer Krankenkasse Therapieempfehlun- gen bei bestimmten Krankheiten.

❃ Circa 60 Prozent wünschen sich von ihrer Kasse eine Beratung über ge- eignete Medikamente bei bestimmten Krankheiten.

❃ Und über 30 Prozent finden es wichtig, vor einem Arztbesuch Gele- genheit zu einer diagnostisch-therapeu- tischen Beratung durch ihre Kasse zu bekommen.

Offenbar, so lautet ihre Interpretati- on, sind die Versicherten in Bezug auf die Qualität der Versorgung verunsi- chert. Die ärztliche Profession werde in ihrer Rolle als Lotse durch das immer

intransparentere Gesundheitswesen als unzureichend wahrgenommen.

Keine Frage, die Kassen lassen die Muskeln spielen. Sie wollen bei den Disease-Management-Programmen das Zepter nicht völlig aus der Hand geben, denn sie haben inzwischen erkannt, dass sie bei der Vertragsgestaltung kaum an den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vorbeikommen.

Einheitlich und gemeinsam

Rebscher, der damit rechnet, dass die Ersatzkassen ab Juli für alle festge- legten Erkrankungen Behandlungspro- gramme anbieten können, betonte:

„Wir brauchen einen flächendecken- den Ansatz, um im Risikostrukturaus- gleich keine Nachteile zu erleiden.“

Denn je mehr ihrer Versicherten sich in die Programme einschreiben, desto mehr Geld fließt aus dem Finanzaus- gleich an die Kasse zurück. Dieser Lo- gik folgend, sind die KVen die attraktiv- sten Vertragspartner. Gespräche finden Rebscher zufolge bereits statt. Verträge seien jedoch nur akzeptabel, wenn sie die Kassen in der Ausführung der Pro- gramme nicht behinderten. „Jede Form der Blockade macht andere Partner at- traktiv“, warnte Rebscher.

Ebenso wenig wie der reine Wettbe- werb um lukrative Einzelverträge liegt der um das „beste“ Disease-Manage- ment-Programm im ökonomischen In- teresse der Kassen. Um Missbrauchs- möglichkeiten innerhalb des Risiko- strukturausgleichs auszuschalten, müss- ten die Standards und zum Teil auch die Inhalte der Programme auf einem ein- heitlichen Niveau ausgerichtet werden, forderte Rebscher. Zumindest die Er- satzkassen wollen deshalb einheitlich und gemeinsam mit den Leistungser- bringern verhandeln. Heike Korzilius

Versichertenbefragung

Für aktive Krankenkassen

Die Mehrheit der Mitglieder der Ersatzkassen befürwortet

Disease-Management-Programme und wünscht Beratung.

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