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Archiv "Würzburg 2002: Notfall-Refresher-Kurs" (15.07.2002)

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„B Maßnahmen der Podologischen Therapie

17. B.1 Maßnahmen der Podologischen Therapie sind verordnungsfähige Heil- mittel, wenn sie der Behandlung krank- hafter Veränderungen am Fuß infolge Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyn- drom) dienen. Hierzu zählen Schädigun- gen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühls- und/oder Durch- blutungsstörungen der Füße (Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie, Angio- neuropathie).

Die Podologische Therapie kommt nur in Betracht bei Patienten, die ohne diese Behandlung unumkehrbare Folgeschädi- gungen der Füße, wie Entzündungen und Wundheilungsstörungen, erleiden würden.

Ziel der Podologischen Therapie ist die Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Zehennägeln an den Füßen bei diabetischem Fußsyndrom.

Die Podologische Therapie umfasst das verletzungsfreie Abtragen beziehungswei- se Entfernen von krankhaften Hornhaut- verdickungen, das Schneiden, Schleifen und Fräsen von krankhaft verdickten Ze- hennägeln sowie die Behandlung von Ze- hennägeln mit Tendenz zum Einwachsen.

Zur Podologischen Therapie gehört auch die regelmäßige Unterweisung in der sachgerechten eigenständigen Durch- führung der Fuß-, Haut- und Nagelpflege sowie die Vermittlung von Verhaltens- maßregeln, um Fußverletzungen und Fol- geschäden zu vermeiden.

Bei jeder Behandlung ist die Inspekti- on des getragenen Schuhwerks erforder- lich. Bei Auffälligkeiten sind im Rahmen der Mitteilung an den verordnenden Arzt gegebenenfalls Hinweise zur orthopädie- technischen Versorgung (zum Beispiel Einlagen, orthopädische Schuhzurichtun- gen) zu geben.

Die Maßnahmen der Podologischen Therapie dürfen nicht verordnet werden, wenn keine krankhaften Schädigungen der Füße infolge Diabetes mellitus vorliegen.

17.B.2 Ärztliche Diagnostik bei Fußschä- digungen durch Diabetes mellitus (diabe- tisches Fußsyndrom)

Vor der Erstverordnung einer Podo- logischen Therapie ist eine Eingangs- diagnostik notwendig. Bei der Eingangs- diagnostik sind störungsbildabhängig die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen durchzuführen, zu veranlassen oder zeit- nah erhobene Fremdbefunde heranzuzie- hen:

– Angiologischer Befund

Als Hinweis auf das Vorliegen einer Angiopathie kann gelten

❃ ein ABI (Ancle Brachial Index) < 0,9

– Neurologischer Befund

Als Hinweis auf das Vorliegen einer Neuropathie können pathologische Be- funde gelten, erhoben mit zum Beispiel

❃ dem Semmes-Weinstein Monofila- ment 5.07

❃ der 128 Hz-Stimmgabel

❃ dem pathologischen Reflexstatus (im Besonderen PSR und ASR) sowie

❃ der trockene Fuß als vegetatives Zeichen

– Dermatologischer Befund

– Muskulo-skeletaler Befund des Fußes

❃ Feststellung von Deformitäten ge- gebenenfalls als erstes Zeichen ei- ner motorischen Neuropathie 17.B.3 Die Verordnung der Podologi- schen Therapie beim diabetischen Fuß- syndrom ist nur zulässig bei vorliegender Neuro- und/oder Angiopathie ohne Haut- defekt (Wagner-Stadium 0, das heißt ohne Hautulkus). Die Behandlung von Hautdefekten und Entzündungen (Wag- ner-Stadium 1 bis Wagner-Stadium 5) so- wie von eingewachsenen Zehennägeln ist ärztliche Leistung.

Die Podologische Therapie als verord- nungsfähiges Heilmittel umfasst folgende Maßnahmen

17.B.3.1 Hornhautabtragung

Die Abtragung der verdickten Horn- haut dient der Vermeidung von drohen- den Hautschädigungen wie Fissuren, Ul- zera und Entzündungen durch spezifi- sche Techniken der Schälung und des Schleifens der Haut unter Schonung der Keimschicht.

17.B.3.2 Nagelbearbeitung

Die Nagelbearbeitung dient der ver- letzungsfreien Beseitigung abnormer Na- gelbildungen zur Vermeidung von dro- henden Schäden an Nagelbett und Nagel-

wall durch spezifische Techniken wie Schneiden, Schleifen und/oder Fräsen.

17.B.4 Jede Folge- oder Langfristverord- nung der Podologischen Therapie setzt die erneute störungsbildabhängige Erhe- bung des aktuellen Fußbefundes voraus.

Das Befundergebnis ist auf dem Verord- nungsvordruck anzugeben.“

In der Nummer 22 werden im ersten Satz nach den Wörtern „Heilmittel der ,standardisierten Heilmittelkombinatio- nen,‘ “ die Wörter „der Podologischen Therapie“ eingefügt.

In der Nummer 23 werden die Wörter

„nach den Nummern 17, 18 und 20“ durch

„nach den Nummern 17.A, 17.B, 18 und 20“ ersetzt.

In der Nummer 24, letzter Spiegel- strich, werden nach den Wörtern „in der Physikalischen Therapie,“ die Wörter

„Podologischen Therapie,“ eingefügt.

Im zweiten Teil der Richtlinien „Zu- ordnung der Heilmittel zu Indikationen“

wird der Überschrift I. Maßnahmen der Physikalischen Therapie der Buchstabe

„A“ zugeordnet:

I.A Maßnahmen der Physikalischen Therapie

Nach dem Heilmittelkatalog für Physika- lische Therapie wird der nachfolgende Heilmittelkatalog für Podologische The- rapie eingefügt:

„B Maßnahmen der Podologischen Therapie

1 Diabetisches Fußsyndrom

Verzeichnis der gebräuchlichen Abkür- zungen im Heilmittelkatalog für Podolo- gische Therapie

Erst-VO = Erstverordnung Folge-VO = Folgeverordnung Langfrist-VO = Langfristverordnung /VO = pro Verordnung ✮ B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 28–29½½½½15. Juli 2002 AA1995

Würzburg 2002: Notfall-Refresher-Kurs

(Mittwoch, 11. 9., 17.30 bis 20.30 Uhr)

Dieser Kurs wendet sich an Ärzte, die in der Praxis tätig sind und ihr Wissen im Bereich der Notfallmedizin auffrischen und in Kleingruppen das Vorgehen

in Notfallsituationen einüben möchten.

9. Fortbildungsseminar der Bundesärztekammer in Würzburg in der Fachhochschule Münzstraße 12 vom 6. bis 14. September Leitung: Prof. Dr. Peter Sefrin/Würzburg

Referenten: Dr. Martin Kraus, Medizinaldirektor Dr. Rainer Schua/beide Würzburg Der Notfall in der Praxis mit praktischen Übungen: Reanimation, Intubation, EKG-Diagno- stik, Beutelbeatmung.

Die vorherige Anmeldung ist erforderlich. Das detaillierte Programm enthält alle weiteren Einzelveranstaltungen des 9. Fortbildungsseminars und Sie erhalten es bei der Bundes- ärztekammer, Dezernat Fortbildung und Gesundheitsförderung, Postfach 41 02 20, 50862 Köln, Telefon: 02 21/40 04-4 15, -4 16, Fax: 02 21/40 04-3 88, E-Mail: cme@baek.dgn.de ✮

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