DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Blatt III (für die Badeärztliche Abrechnungsstelle)
Kurbericht
Bel Abrechnung von Sonderleistungen sowie Leistungen wegen einer interkurrenten Erkrankung bitte dem Oberweisungsschein
zur badeärztlichen Behandlung beifügen.
Arbeitgeber )Dienststelle]/Mitgl.-Nr./Freies./Rentner
Wohnung des Patienten
Ankunftstag' Abreisetag'
Größe ohne Schuhe* cm
Gewicht mit ❑ ohne ❑ Kleidung bei Kurbeginn kg Gewicht mit ❑ ohne ❑ Kleidung bei Kurende kg Anschrift der Krankenkasse:
r
I. Befund (Diagnose) bei Kurbeginn:
L
geb. am Name des Versicherten Vorname
geb. am Ehe gatte/Kind/Sonst. Angab. Vorname
Il. Kurverlauf, verordnete Kurmittel (ggf. verordnete Medikamente):
III. Komplikationen / Interkurrente Erkrankungen u. a •
IV. Befund am Ende der Kur:
Kurergebnis: geheilt ❑ gebessert ❑ nicht gebessert ❑
V. Empfehlungen des Badearztes'
VI. Besondere Bemerkungen:
Anschrift des behandelnden Kassenarztes:
Datum,
(Stempel und Unterschrift des Badearztes)
KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG
Änderung
des Vertrages über badeärztliche Behandlung Vereinbarung
Die Kassenärztliche Bun- desvereinigung, K. d. ö. R., Köln, — unter Beteiligung des Verbandes Deutscher Bade- ärzte —, einerseits und der Bundesverband der Orts- krankenkassen, K. d. ö. R., Bonn, Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R, Essen, Bundes- verband der Innungskran- kenkassen, K. d. ö. R., Ber- gisch Gladbach, Bundesver- band der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel, andererseits verein- baren die nachstehende Än- derung des Vertrages über badeärztliche Behandlung vom 31. Juli 1975 in der Fas- sung vom 22. April 1986 1. In § 5 Absatz 2 g erhält
Satz 2 folgende Fassung:
„Ausgenommen sind die Nummern 3601 und 3627 BMÄ bei Diabetes."
2. § 8 erhält folgenden Absatz 2:
„Die persönliche Unter- schrift des abrechnenden Badearztes auf dem Über- weisungsschein zur bade- ärztlichen Behandlung ent- fällt; an ihre Stelle tritt eine Sammelerklärung, in der der Badearzt zu bestätigen hat, daß er die abgerechne- ten Leistungen persönlich erbracht hat und daß die von ihm eingereichte Ab- rechnung sachlich richtig ist."
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
3. Die letzte Zeile der Rück- seite des Vordruckes
„Überweisungsschein zur badeärztlichen Behand- lung" erhält folgenden Wortlaut: „(Stempel des Badearztes)".
Die bisher geltenden
Vordrucke können aufge- braucht werden.
4. In § 15 erhält Buchstabe b folgende Fassung:
„b) Kurbericht — für die Krankenkasse, für den be-
handelnden Arzt und für die Badeärztliche Abrech- nungsstelle — (Anlage 2)".
5. Der Kurbericht erhält das aus der Anlage ersichtliche Blatt III.
6. Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 1986 in
Kraft.
Köln/Bonn/Essen/
Bergisch Gladbach/Kassel, den 4. 2. 1987