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Archiv "Änderung des Vertrages über badeärztliche Behandlung" (12.03.1987)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Blatt III (für die Badeärztliche Abrechnungsstelle)

Kurbericht

Bel Abrechnung von Sonderleistungen sowie Leistungen wegen einer interkurrenten Erkrankung bitte dem Oberweisungsschein

zur badeärztlichen Behandlung beifügen.

Arbeitgeber )Dienststelle]/Mitgl.-Nr./Freies./Rentner

Wohnung des Patienten

Ankunftstag' Abreisetag'

Größe ohne Schuhe* cm

Gewicht mit ohne ❑ Kleidung bei Kurbeginn kg Gewicht mit ❑ ohne ❑ Kleidung bei Kurende kg Anschrift der Krankenkasse:

r

I. Befund (Diagnose) bei Kurbeginn:

L

geb. am Name des Versicherten Vorname

geb. am Ehe gatte/Kind/Sonst. Angab. Vorname

Il. Kurverlauf, verordnete Kurmittel (ggf. verordnete Medikamente):

III. Komplikationen / Interkurrente Erkrankungen u. a •

IV. Befund am Ende der Kur:

Kurergebnis: geheilt ❑ gebessert nicht gebessert

V. Empfehlungen des Badearztes'

VI. Besondere Bemerkungen:

Anschrift des behandelnden Kassenarztes:

Datum,

(Stempel und Unterschrift des Badearztes)

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Änderung

des Vertrages über badeärztliche Behandlung Vereinbarung

Die Kassenärztliche Bun- desvereinigung, K. d. ö. R., Köln, — unter Beteiligung des Verbandes Deutscher Bade- ärzte —, einerseits und der Bundesverband der Orts- krankenkassen, K. d. ö. R., Bonn, Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R, Essen, Bundes- verband der Innungskran- kenkassen, K. d. ö. R., Ber- gisch Gladbach, Bundesver- band der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel, andererseits verein- baren die nachstehende Än- derung des Vertrages über badeärztliche Behandlung vom 31. Juli 1975 in der Fas- sung vom 22. April 1986 1. In § 5 Absatz 2 g erhält

Satz 2 folgende Fassung:

„Ausgenommen sind die Nummern 3601 und 3627 BMÄ bei Diabetes."

2. § 8 erhält folgenden Absatz 2:

„Die persönliche Unter- schrift des abrechnenden Badearztes auf dem Über- weisungsschein zur bade- ärztlichen Behandlung ent- fällt; an ihre Stelle tritt eine Sammelerklärung, in der der Badearzt zu bestätigen hat, daß er die abgerechne- ten Leistungen persönlich erbracht hat und daß die von ihm eingereichte Ab- rechnung sachlich richtig ist."

Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

3. Die letzte Zeile der Rück- seite des Vordruckes

„Überweisungsschein zur badeärztlichen Behand- lung" erhält folgenden Wortlaut: „(Stempel des Badearztes)".

Die bisher geltenden

Vordrucke können aufge- braucht werden.

4. In § 15 erhält Buchstabe b folgende Fassung:

„b) Kurbericht — für die Krankenkasse, für den be-

handelnden Arzt und für die Badeärztliche Abrech- nungsstelle — (Anlage 2)".

5. Der Kurbericht erhält das aus der Anlage ersichtliche Blatt III.

6. Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 1986 in

Kraft.

Köln/Bonn/Essen/

Bergisch Gladbach/Kassel, den 4. 2. 1987

Dt. Ärztebl.

84,

Heft 11, 12. März 1987 (63) A-657

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