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Einigkeit besteht auch der Annnahme, dass das Phänomen „Elterntaxis“ im Wachsen begriffen ist, obschon man in diesem Bereich auf keine Statistiken zurückgreifen kann

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I 226/2009 ERZ 9. Dezember 2009 ERZ C Interpellation

2102 Hofmann, Bern (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 03.06.2009

Wie kann das „Kulturgut Schulweg“ erhalten werden?

Zur Problematik der „Eltern-Taxis“ besteht ein breiter Konsens. In dutzenden von Zeitungsartikeln (auch in einem Beitrag von education 3/2008) des letzten Jahres ist zu lesen, dass das „Erlebnis Schulweg“ von grosser Bedeutung sei. Eltern, die ihr Kind per Auto in die Schule chauffieren, würden es gerade um solche Erlebnisse bringen. Einigkeit besteht auch der Annnahme, dass das Phänomen „Elterntaxis“ im Wachsen begriffen ist, obschon man in diesem Bereich auf keine Statistiken zurückgreifen kann. An Argumenten, weshalb SchülerInnen per Velo oder zu Fuss zur Schule gehen sollten, mangelt es nicht:

Beitrag gegen die Bewegungsarmut (Übergewicht), der Schulweg als soziales Lernumfeld, praktischer Umgang mit den Risiken des Strassenverkehrs, usw.

Viel stärker als früher läuft die Freizeit der Kinder in organisierten Formen ab, die SchülerInnen sind nicht nur in der Schule einem Stundenplan unterworfen, sondern oft auch in der Freizeit. Als starke Organisatoren treten die Eltern auf, welche ihre Kinder da und dorthin chauffieren. Die Möglichkeiten von autonomer Beziehungsaufnahme mit nicht schon vorgewählten Gleichaltrigen nehmen ab. In einem positiven Kontrast dazu steht der Schulweg, auf welchem die Kinder spontane Kontakte knüpfen können. Sie erleben dabei nicht nur Angenehmes, dafür aber für ihre Entwicklung sehr oft Notwendiges. Sie lernen, sich erstmals in einem Raum zu bewegen, der nicht direkt durch Erwachsene kontrolliert wird.

Aus dem Mikrozensus 2005 ist zu entnehmen, dass das Velofahren bei den Jugendlichen stagniert bzw. leicht abnimmt. Das stimmt nachdenklich, wenn man weiss, dass die Velonutzung im Erwachsenenalter auf der früheren Velonutzung aufbaut.

Im europäischen Vergleich besitzt die Schweiz wahrscheinlich noch eine hoch stehende

„Schulwegkultur“, welche aber von „Globalisierungstendenzen“ bedroht ist. Wenn wir angesichts dieser Entwicklung „wegschauen“, könnten wir unsere Vorreiterrolle rascher verlieren als uns Lieb ist. Auf anderen Gebieten ist uns das auch schon passiert.

Es gibt zum Glück Institutionen, die sich der Zunahme von „Eltern-Taxidiensten“ entgegen stellen. Ein gutes Beispiel ist die Kampagne des VCS „Zu Fuss zur Schule“. Es fragt sich aber, ob all diese (privaten) Anstrengungen genügen. Mangels Erhebungen kann wohl nicht einmal der Erfolg von solchen Kampagnen gemessen werden. Ich denke, der Kanton sollte sich in dieser Sache verstärkt engagieren. Den drohenden Verlust des „Kulturguts Schulwege“ zu stoppen ist sicher einfacher, als später verlorenes Terrain zurück zu gewinnen.

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Deshalb bitte ich die Regierung im Sinne des „Hinschauens“ um die Beantwortung von folgenden Fragen:

1. Ist die Regierung bereit, Grundlagen zu schaffen, um das Problem der „Elterntaxis“

einzudämmen? Z.B. mit Datengrundlagen, Zielvorgaben, Information und Kommunikation, organisatorischen und gesetzlichen Regelungen, Erfolgskontrollen.

2. Ist die Regierung bereit, in regelmässigen Abständen den Anteil jener SchülerInnen, welche im Auto zur Schule chauffiert werden, zu erheben? Dabei ist nicht eine akribische Statistik gemeint, sondern etwa eine Sammlung gezielter Schätzungen, welche beispielsweise die einzelnen Schulleitungen vornehmen könnten.

3. Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass solche Erhebungen von Seiten des Kantons an den Schulen das Bewusstsein für die Bedeutung der Schulweggestaltung stärken würden?

4. Würde sich aus den erwähnten Erhebungen nicht eine systematische Gelegenheit ergeben, mit Schulen, welche einen auffällig hohen Anteil von Eltern-Taxis (oder eine starke Zunahme) verzeichnen würden, ins Gespräch zu kommen und - mit ihnen zusammen - Massnahmen zu erwägen?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, die Qualität der Schulwege mit organisatori- schen Mitteln zu erhalten, wie etwa Halteverbote im Bereich der Schulhäuser?

6. Es gibt Hinweise darauf, dass das grosse Know-how der Stadtpolizei Bern in Sachen Schulweg in den Strukturen der Kantonspolizei nicht mehr zum Tragen kommt.

Entspricht das den Tatsachen?

7. Wie viele Schulen haben an der VCS-Kampagne „Zu Fuss zur Schule“ teilgenommen?

8. Ein Aargauer Kantonrat forderte letztes Jahr sogar ein Verbot des Bring- und Holservices an Schulen. Wäre ein Verbot – als ultima ratio – rechtlich überhaupt möglich?

9. Welche Auswirkungen hat die Einführung der Grundstufe auf die Länge und Zumutbarkeit der Schulwege? Welche Massnahmen werden ergriffen, dass dabei das Problem der „Elterntaxi“ nicht weiter zunimmt?

10. Wird bei Schulschliessungen auch das Argument gewichtet, dass sich daraus eine allenfalls schlechtere Schulwegqualität ergeben würde?

Antwort des Regierungsrates

Grundsätzlich ist die Bedeutung des Schulweges als Erfahrung im Bereich Sozialkompetenz, Verkehrstraining etc. nicht bestritten und auch der Sinn der Eindämmung von sogenannten unnötigen Bring- und Holfahrten nicht. Daher hat die Erziehungsdirektion vergangenes Jahr die Kampagne des VCS zur Thematik unterstützt, indem die Kommunikation zu den Schulen und Gemeinden auch über die Kanäle der Erziehungsdirektion zur Verfügung gestellt wurden.

Der Schulweg ist aber eine Aufgabe, die klar in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt. Sicher kann der Kanton Impulse setzen, indem er sich, wie auch beim Beispiel von

„bike2school“, sogar überdirektional für derartige Anliegen engagiert. Es ist aber fraglich, ob man eigene Kampagnen starten soll oder sich besser darauf beschränkt, bestehende Kampagnen zu unterstützen.

Aus andern Kantonen AG/SO/ZH ist bekannt, dass man insbesondere durch entsprechen- de Informationen versucht, den Erlebniswert des Schulweges aufzuzeigen.

Fragen 1 bis 4

Es sind keine diesbezüglichen Erhebungen und Statistiken geplant. Daher sollen auch nicht „auffällige“ Schulen eruiert werden. Vielmehr soll mit geeigneter Information versucht

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werden, den Schulen und Gemeinden Unterstützung zu geben um so aufgrund von situativ angepasster Überzeugungsarbeit vor Ort eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.

Frage 5

Die einschlägigen rechtlichen Regelungen weisen die Verantwortlichkeit auf dem Kinder- garten- und Schulweg den Eltern zu. Es ist demnach in erster Linie in der Verantwortung der Eltern, zu bestimmen, wie die Kinder den Schulweg zurücklegen.

Verhaltensänderungen können immer auf verschiedenen Wegen erzielt werden. Nachhal- tigkeit ist nur dann erzielbar, wenn die entsprechenden Änderungen auf Einsicht und Ver- nunft fussen. Einschränkende Verbote führen in aller Regel zu alternativen Planungen und zu Umgehungsmassnahmen. Das vom Interpellanten erwähnte Halteverbot im Bereich der Schulhäuser verlagert die Ziele der „Elterntaxis“ in ein grösseres räumliches Rayon. Zudem würde eine solche gesetzliche Einschränkung zu einer Vielzahl von Ausnahmeregelungen (z.B.: Ausnahmetransporte gehbehinderter Schülerinnen und Schüler, Abholungen durch Dritte, Warenumschlag etc.) führen.

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen kann eine Erfolg versprechende Verhaltensänderung nur über einen Sinneswandel erzielt werden. Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei Bern unterstützen Lehrerschaft und Eltern in diesem Prozess.

Frage 6

Die Schulwegüberwachung gehört für alle Verkehrsinstruktorinnen und –instruktoren der Kantonspolizei Bern zur täglichen Arbeit. Die Mitarbeitenden der Verkehrssicherheit der ehemaligen Stadtpolizei Bern wurden organisatorisch neu der Kantonspolizei unterstellt.

Das Weisungswerk der Schulwegüberwachung ist jedoch nicht grundsätzlich geändert worden.

Frage 7

Die Kampagne wurde über verschiedene Kanäle kommuniziert. So wurden die Lehrkräfte des Kantons über den Newsletter der ERZ darauf aufmerksam gemacht, weiter wurden Elternräte über eine eigene Homepage und verschiedene Medienberichte erreicht. Selbst der VCS kann nicht eine genaue Anzahl Schulen nennen, die bei der Kampagne mitgemacht haben, aber es liegen die Zahlen der eingegangenen Bestellungen für Flyer und DVD vor. Diese Bestellungen kamen einerseits von Schulen direkt, aber auch von Lehrpersonen "privat" und Personen aus Elternräten. Eingegangen sind aus dem Kanton Bern insgesamt 188 Bestellungen, dabei wurden 21'191 Flyer deutsch, 2'563 Flyer französisch und 371 DVD's bestellt. Eingesetzt wurden die Materialien vor allem an Elternabenden.

Es sind keine neuen Events zu dieser Kampagne geplant. Die Materialien werden auf Anfrage bis auf Weiteres verteilt, eventuell kommt noch neues Material in Form eines reflektierenden Anhängers dazu, aber neue Unterlagen sind im Moment nicht geplant. In Zusammenarbeit mit dem VCS CH wird aber das Projekt "Pedibus, der Schulbus auf Füssen" weiter lanciert und hier werden möglicherweise verschiedene Aktionen durchgeführt.

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Frage 8

Die geltende Rechtslage sieht kein Verbot vor.

Frage 9

Das „Merkblatt: Schulungsort (Schülerinnen- und Schülertransporte)“ der Erziehungsdirektion enthält Bestimmungen betreffend Länge und Zumutbarkeit der Schulwege für Kinder im Kindergarten und in der Volksschule. Bereits besuchen mehr als

¾ aller Kinder den Kindergarten während zweier Jahre. Mit der Umsetzung von HarmoS dürfte sich dieser Anteil in den nächsten Jahren auf weit über 90 % erhöhen. Das Merkblatt wurde im Oktober 2008 überarbeitet und aktualisiert. Es besteht grundsätzlich kein Anlass zur Annahme, dass sich das Problem bei einer allfälligen Einführung der Basis- oder Grundstufe verschärfen würde.

Frage 10

Die Schulstandortplanung und -festlegung liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.

Die Zumutbarkeit des Schulwegs wird in die Entscheide einbezogen.

An den Grossen Rat

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