• Keine Ergebnisse gefunden

Der SIAMS spielt in der Schweiz somit heute die gleiche Rolle wie eine internationale Aus- stellung im Ausland

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Der SIAMS spielt in der Schweiz somit heute die gleiche Rolle wie eine internationale Aus- stellung im Ausland"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_c2ffa3a080444fe8a6884c4eb8e8e9ae.doc

I 102/2002 VOL 4. Dezember 2002 43C

Interpellation

4251 Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 05.06.2002

Messebonus auch für Schweizer Messen?

Die Wirtschaftsförderung unterstützt die bernischen KMU, die an Messen oder Ausstellun- gen im Ausland teilnehmen, mit einem so genannten Messebonus. Dieser Bonus wird allen Unternehmen gewährt, die zum ersten Mal an einer Messe teilnehmen oder sich erstmals an einer weiteren Ausstellung beteiligen. Die Hilfe beträgt 50 Prozent der Ausstellungs- kosten (die sich aus den Einschreibegebühren, den Standbaukosten sowie den Mietkosten für die Ausstellungsfläche zusammensetzen), jedoch höchstens 5000 Franken.

Der Salon für Industrie, Automation, Mechanik und Zulieferer (SIAMS), der alle zwei Jahre in Moutier stattfindet, ist eine nationale Messe und fällt somit nicht in die Kategorie der bonusberechtigten Veranstaltungen. Der SIAMS gilt heute als internationale Messe mit internationalem Ruf. Die Aussteller sind heute so weit, dass sie neue Märkte im Ausland erschliessen, ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit verstärken und ihr Exportpoten- zial ausbauen können.

Der SIAMS spielt in der Schweiz somit heute die gleiche Rolle wie eine internationale Aus- stellung im Ausland.

Es sei im Übrigen darauf hingewiesen, dass die Unternehmen aus dem Kanton Jura, die am SIAMS oder an der Schweizer Kunststoffmesse TECAPLAST teilnehmen, in den Ge- nuss eines Messebonus kommen, der ihnen vom Kanton Jura gewährt wird.

Der Regierungsrat wird somit um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Ist der Regierungsrat bereit, diesen Messebonus auch für die Teilnahme am SIAMS, an der TECAPLAST und an anderen Schweizer Messen zu gewähren?

2. Wenn ja: Ist es möglich, diese Bonuserweiterung sofort wirksam werden zu lassen und die betroffenen Unternehmen via Wirtschaftsförderung unverzüglich darüber zu infor- mieren?

3. Ist der Regierungsrat bereit, entsprechende Richtlinien zu erlassen, damit dieser Mes- sebonus den Unternehmen immer dann (d.h. nicht nur zwei Mal) gewährt werden kann, wenn sie sich für einen gemeinsamen Ausstellungsstand zusammenschliessen (der Kanton Jura kennt eine solche Bestimmung für seine Unternehmen)?

Antwort des Regierungsrates

Die Unterstützung von Firmen, die an Messen und Ausstellungen teilnehmen, stützt sich auf Art. 3 Abs. 1 Bst. d des Wirtschaftsförderungsgesetzes vom 12. März 1997 (WFG; BSG 901.1). Zweck der Gewährung eines Messebonusses ist die Förderung der Absatzmöglichkeiten der unterstützten Firmen. Die Anwendung im Einzelfall liegt in der

(2)

2

Zuständigkeit der Wirtschaftsförderung. Eine Anpassung der Praxis erfordert deshalb weder eine Anpassung des WFG noch neue Richtlinien des Regierungsrates.

Die Wirtschaftsförderung (WFB) ist verpflichtet, die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effizient einzusetzen. Deshalb gewährt sie Beiträge wie den Messebonus gezielt, um die Firmen bei der Erschliessung neuer Märkte oder der Kooperation mit anderen Firmen zu unterstützen. Sie ist bereit, die Vorschläge der Interpellation in ihre künftige Praxis einzubeziehen. Sie kann jedoch nicht generell allen Firmen ihre Messeauftritte vergünstigen, sondern wird auch in Zukunft den Messebonus dort einsetzen, wo der Staatsbeitrag einen wesentlichen Beitrag zur Erschliessung neuer Märkte leisten kann.

Die konkreten Fragen der Interpellation lassen sich folgendermassen beantworten:

1. Die WFB ist grundsätzlich bereit, den Messebonus auch bei der Teilnahme an internationalen Messen in der Schweiz einzusetzen.

2. Die WFB wendet die neue Praxis bereits an. Es gehört zu ihren Aufgaben, die interessierten Unternehmen regelmässig über ihre Tätigkeit und Fördermöglichkeiten zu orientieren.

3. Der Aufbau einer neuen Kooperation über die Unternehmensgrenze hinweg kann Anlass für einen Messebonus sein. Dagegen kann der Bonus nicht allen Unternehmen automatisch gewährt werden, die einen gemeinsamen Messestand betreiben.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

53 Prozent sind dagegen skeptisch; sie denken nicht, dass die EU eine solche Rolle auf abseh- bare Zeit einnehmen kann.. Auffällig ist mit Blick auf die Alterskohorten, dass vor

Mittlerweile gibt es Studien, die so weit gehen und sagen, dass eine schlechte Ernährung nicht etwa die Folge einer Depression ist, sondern durchaus auch der Auslöser für die

Schieberlappen, und zwar zwei äußere hochkantige (etwa nach Vauclain—Ai‘t), sowie da- zwischen zurückstehend ein U—förmiger‚ mit den beiden ersten ver- zahnter breiter

Im zahnmedizinischen Sektor wäre so eine Aussage „Die meisten Zahnmediziner lassen sich nieder“ oder auch „Hast du Lücke, brauchst du Brücke“. Beim Blick auf den spannenden

Die Fachstellen des Kantons sind in regem Kontakt mit den Schwellenkorporationen sowie den wasserbaupflichtigen Gemeinden und haben ihnen von Beginn weg signalisiert, dass

2) Dem Regierungsrat ist klar, dass während dem Bau und in einem geringeren Ausmass auch während des zukünftigen Betriebes, Firmen und Personen aus der Region

Wird das Glied nicht mehr steif, kann das auch ein Anzeichen für Ge- fäßerkrankungen sein: Arterio- sklerose zeichnet sich unter Umständen in den engen Penis- arterien ab.. Bei

Wenn Sie Ihren Computer einschalten und eine Tabelle zur Bearbeitung öffnen, aber zuerst Ihre E-Mails checken, haben Sie auf verschiedene Weise einen Arbeitsspeicher verwendet..