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Warum haben wir in der Schweiz unterschiedliche Ausbildungssysteme und unterschiedliche Abschlüsse für Pfarrerinnen und Pfarrer

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I 284/2008 JGK 29. April 2009 JGK C Interpellation

0777 Wälchli-Lehmann, Obersteckholz (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 17.11.2008

Anstellungsverfahren bei evangelisch- reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer

Kirchgemeinden, die eine Pfarrerin oder einen Pfarrer von ausserhalb des bernischen Kantonsgebietes anzustellen beabsichtigen, müssen oft mehrere Monate warten, bis eine Bewerberin oder ein Bewerber das kantonale Überprüfungsverfahren durchlaufen hat.

Wenn es sich um ausländische Bewerberinnen oder Bewerber handelt, sind längere Fristen einigermassen nachvollziehbar, nicht aber bei inländischen Bewerberinnen und Bewerbern.

Ich bitte deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

- Was für Voraussetzungen gelten, damit eine Kirchgemeinde eine Pfarrerin oder einen Pfarrer wählen kann?

- Was ist bei ausserkantonalen Bewerberinnen und Bewerbern zu überprüfen?

- Warum haben wir in der Schweiz unterschiedliche Ausbildungssysteme und unterschiedliche Abschlüsse für Pfarrerinnen und Pfarrer?

- Ist der Regierungsrat nicht der Auffassung, dass die Ausbildung gesamtschweizerisch vereinheitlicht werden müsste bzw. was wurde dazu bereits unternommen?

Antwort des Regierungsrates

Die Wahl einer Pfarrerin oder eines Pfarrers in eine bernische Kirchgemeinde setzt voraus, dass die Kandidatin oder der Kandidat in den bernischen Kirchendienst aufgenommen ist.

Die Aufnahme in den Kirchendienst ist mit der Erteilung der Wählbarkeit vergleichbar.

Die Voraussetzungen dazu sind in Artikel 23 des Gesetzes vom 6. Mai 1945 über die bernischen Landeskirchen (BSG 410.11) festgehalten:

„1 Die Aufnahme in den bernischen Kirchendienst geschieht auf das empfehlende Gutachten der Prüfungskommission und der kirchlichen Oberbehörde durch die zuständige Stelle der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion.

2 Vorbehalten bleiben die mit andern Kantonen oder Kirchen getroffenen Vereinbarungen.„

Für jede Landeskirche besteht eine eigene Prüfungskommission, deren Mitglieder durch den Regierungsrat (evang.-ref.) bzw. durch die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (röm.-kath. sowie christkath.) gewählt werden. Die Arbeit der Prüfungskommissionen stützt sich auf die für die jeweilige Landeskirche geltende Prüfungsverordnung und besteht in der Ermittlung, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber die ausbildungsmässigen Voraussetzungen erfüllt.

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Dagegen hat sich die kirchliche Oberbehörde über deren Berufseignung zu äussern. Für die evangelisch-reformierte Landeskirche ist dies der Synodalrat, für die römisch- katholische Landeskirche der Bischof von Basel und für die christkatholische Landeskirche der Nationalbischof.

Die tieferen Gründe des gelegentlich etwas schwerfällig anmutenden Verfahrens finden sich in den 26 unterschiedlichen kantonalen Kirchensystemen, welche die Zulassung zum kirchlichen Dienst eigenständig regeln. Wohl legt beispielsweise das Konkordat der evangelisch-reformierten Kirchen der Deutschweizer Kantone (ohne Bern) einen mit der bernischen Ausbildung gleichwertigen Ausbildungsstandard fest und ist zwischen den beiden Ausbildungsgebieten eine gegenseitige Anerkennung vereinbart, doch steht es den einzelnen Konkordatskirchen frei, abweichende Kriterien anzuwenden. Von dieser Möglichkeit wird immer wieder Gebrauch gemacht, so dass sich ab und zu ungenügend ausgebildete Personen um eine Stelle bewerben. Eine Überprüfung der absolvierten Ausbildung ist deshalb erforderlich. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern sind die Verhältnisse nochmals anders. Die deutschen Landeskirchen, von wo sich die meisten ausländischen Pfarrerinnen und Pfarrer rekrutieren, nehmen ihre Pfarrpersonen in der Regel in einen lebenslangen Dienst. Sie sprechen ihnen die Berufsanerkennung erst dann aus, wenn sie sie auch anstellen. Studienabgängerinnen und Studienabgänger, welche von ihrer Landeskirche nicht für eine Anstellung berücksichtigt werden, müssen sich ausserhalb bewerben, ohne in der Regel über eine kirchliche Berufslegitimation zu verfügen. Deshalb drängt sich im Bewerbungsfall eine sorgfältige Prüfung auf.

Ähnlich verhält es sich bei der durch die Kirchen zu prüfenden Berufseignung.

Da es leider immer wieder vorkommt, dass Bewerberinnen und Bewerber die verlangten Unterlagen nicht zeitgerecht einreichen oder nachträglich zusätzliche Belege eingefordert werden müssen, kann es sowohl bei der Kirche als auch bei der Prüfungskommission zu Verzögerungen führen. Doch werden zurzeit Anstrengungen unternommen, um die Behandlung der Gesuche zu beschleunigen.

Zu den einzelnen Fragen:

- Was für Voraussetzungen gelten, damit eine Kirchgemeinde eine Pfarrerin oder einen Pfarrer wählen kann?

Die Pfarrperson muss in den bernischen Kirchendienst aufgenommen sein. Die Aufnahme erfolgt durch die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion auf das empfehlende Gutachten der kirchlichen Oberbehörde und der zuständigen Prüfungskommission.

- Was ist bei ausserkantonalen Bewerberinnen und Bewerbern zu überprüfen?

Die zuständige Prüfungskommission überprüft die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit der im Kanton Bern erforderlichen Ausbildung. Die Ausbildung beinhaltet einerseits einen Lizentiats- oder Masterabschluss sowie eine bestandene praktische Berufsausbildung, welche dem Staatsexamen ebenbürtig ist. Für die römisch- katholische Landeskirche sind neben dem universitären Abschluss auch klar definierte kirchliche Ausbildungsgänge denkbar.

- Warum haben wir in der Schweiz unterschiedliche Ausbildungssysteme und unterschiedliche Abschlüsse für Pfarrerinnen und Pfarrer?

Im schweizerischen Kontext lassen sich je nach Konfession unterschiedliche Ausbildungssysteme unterscheiden. Während die Christkatholische Kirche von einer anerkannten Ausbildung ausgeht, ist die Ausbildung für den Dienst in der der römisch- katholischen Kirche durch das jeweilige Bistum innerkirchlich geordnet. Die evangelisch-reformierte Kirche kennt drei Ausbildungssysteme: Westschweiz, Kanton Bern und das Konkordat der Deutschschweizer Kantone.

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Die Unterschiede lassen sich in erster Linie auf die unterschiedlichen Traditionen der einzelnen Kirchen und auf die Ausstrahlung der verschiedenen theologischen Fakultäten zurückführen. Unter den evangelisch-reformierten Bildungsgebieten sind zurzeit intensive Anstrengungen im Gange, um eine gesamtschweizerische Ausbildung für Pfarrerinnen und Pfarrer zu realisieren. Da die drei unterschiedlichen Ausbildungssysteme je ihr besonderes Stärke- und Schwächeprofil aufweisen, gilt es bei der beabsichtigten Harmonisierung die Stärken jedes Systems aufzunehmen und bestehende Schwächen zu überbrücken. Erschwerend wirkt sich im Konkordat und in der Westschweiz aus, dass Reformen der Zustimmung jedes angeschlossenen Kirchengebietes bedürfen, welche die Reformschritte aus der Optik ihrer ganz spezifischen Interessenlage beurteilen. Während bei der Pfarrerausbildung im Kanton Bern dank der guten Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat während der letzten Jahre rasch wirkungsvolle Reformschritte realisiert werden konnten, dauern derartige Prozesse in den beiden andern Ausbildungsgebieten naturgemäss etwas länger.

- Ist der Regierungsrat nicht der Auffassung, dass die Ausbildung gesamtschweizerisch vereinheitlicht werden müsste bzw. was wurde dazu bereits unternommen?

Grundsätzlich würde der Regierungsrat eine gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Ausbildungen begrüssen, weil dadurch mehr Transparenz und Vereinfachung geschaffen werden könnte. Dabei respektiert er die innerkirchliche Zuständigkeit bei der römisch-katholischen Kirche. Ein unter den evangelisch-reformierten Ausbildungsgebieten in Gang gekommener Prozess zur Vereinheitlichung scheint viel versprechend. Er ist massgeblich auf die Initiative von Kirche und Staat im Kanton Bern zurückzuführen. Allerdings anerkennt der Regierungsrat, dass die Harmonisierung dreier unterschiedlich gewachsener Systeme auf der Grundlage föderaler Entscheidungsprozesse grosser Anstrengungen und Geduld bedarf. Er wird diesen Prozess mit den ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten fördern und unterstützen.

An den Grossen Rat

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