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Archiv "Sportverhalten älterer Menschen wird erforscht" (05.06.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

Grollende Kritik

In dem Artikel in Heft 22 vom 29.

Mai 1975, Seite 1683, ist die Kritik Friedel Läpples am 78. Deutschen Ärztetag infolge eines Versehens in der Druckerei „leider" nur ver- stümmelt wiedergegeben worden.

Es mußte richtig heißen: Friedel Läpple, der saarländische SPD- Präside und Vorsitzende der SPD- Gesundheitskommission, kritisier- te, für die offiziellen Vertreter der Ärzteschaft scheine der Patient

„das Stiefkind der ärztlichen Stan- despolitik zu sein — gerade gut genug als Schutzschild zur Vertei- digung von Privilegien". Der Artikel

„Grollende Kritik" gibt die Antwort auf — unter anderem — diese Äu- ßerung. DÄ

Wichtig für Ausbilder:

Entgeltgrenze

für „Geringverdiener"

erhöht

Durch die Erhöhung der Beitrags- bemessungsgrenze in der Renten- versicherung auf 2800 DM ab 1. Ja- nuar 1975 erhöhte sich auch die sogenannte Geringverdienergrenze in der Renten- und Arbeitslosen- versicherung auf 280 DM monatlich (vgl. DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 13/1975, Seite 858). Die- se Grenze hatte bis zum Herbst 1974 für die Beitragssätze in der Renten- und Arbeitslosenversiche-

rung Gültigkeit.

Ab Oktober 1974 wird aber auch die alleinige Beitragspflicht des Arbeitgebers auf den Bereich der Krankenversicherung unter Einbeziehung dieser neuen Marge ausgedehnt. Bis zum 30. Septem- ber 1974 betrug nämlich die Ent- geltgrenze — auf die in dem oben zitierten Artikel noch Bezug ge- nommen wurde — für die alleinige Beitragspflicht des Arbeitgebers in der Krankenversicherung nur 65 DM im Monat. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1974 ist die Entgeltgren- ze für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge übereinstimmend. Bei einem Ar-

beitsentgelt bis zu dieser Höhe ist somit vom Arbeitgeber der Beitrag zu diesen drei Versicherungsspar- ten alleine zu tragen. Bezogen auf die zur Zeit gültigen Ausbildungs- vergütungen für Auszubildende in ärztlichen Praxen, die vorsehen, daß im ersten Ausbildungshalbjahr monatlich 280 DM gezahlt werden, ergibt sich, daß der ausbildende Arzt im ersten Halbjahr der Ausbil- dung die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversiche- rung allein zu tragen hat. AAA

Bilanz

einer Diabetes- Suchaktion

Zum siebtenmal haben im Oktober 1974 die Apothekerverbände in Zu- sammenarbeit mit der Bundesärz- tekammer und den Gesundheitsbe- hörden der Länder eine „Diabetes- Aktion" durchgeführt: Den rund 13 000 Apotheken der Bundesrepu- blik wurden Teststreifen zur Selbst- erkennung einer eventuellen Dia- betesgefährdung zur Verfügung ge- stellt. Über neun Millionen Test- streifen waren an die Apotheken ausgeliefert worden; 3,6 Millionen wurden zurückgegeben; daraus er- gibt sich, daß knapp 5,5 Millionen Einwohner der Bundesrepublik zu- mindest daran Interesse gehabt ha- ben, eine „Selbstuntersuchung"

auf Diabetes vorzunehmen. bt

Verlust von

Betäubungsmittel- rezepten melden

Das Bundesgesundheitsamt (Bun- desopiumstelle) hat im Benehmen mit den für das Gesundheitswesen zuständigen obersten Landesbe- hörden die Erfassung abhanden gekommener amtlicher Formblätter nach § 9 der Betäubungsmittel-Ver- schreibungs-Verordnung übernom- men. Allen Ärzten, denen Betäu- bungsmittelrezepte abhanden ge- kommen sind, wird dringend emp- fohlen, dies unverzüglich dem zu- ständigen Gesundheitsamt bzw. in

dringenden Fällen direkt an das Bundesgesundheitsamt, Bundes- opiumstelle, Berlin 30, Reich- pietschufer 72/76, zu melden. Die Meldung muß folgende Angaben enthalten:

0

Die laufende Nummer des amt- lichen Formblattes,

0 Den Namen des Arztes,

® Den Ort, an dem der Arzt beruf- lich tätig ist.

Die gemeldeten Verlustanzeigen werden mit den geforderten Anga- ben wöchentlich in der Pharmazeu- tischen Zeitung und der Deutschen Apotheker-Zeitung veröffentlicht.

Auf diese Weise kann bei der Vor- lage einer Verschreibung in der Apotheke geprüft werden, ob es sich um ein abhanden gekomme- nes Formblatt handelt. BÄK

Sportverhalten älterer Menschen wird erforscht

„Bewegung und Sport bei älteren Menschen" heißen zwei vom Bun- desgesundheitsministerium in Zu- sammenarbeit mit dem Bundesin- stitut für Sportwissenschaft und dem Deutschen Sportbund geför- derte Forschungsvorhaben. Die Forschungsaufträge wurden bereits 1973 an das Institut für Sportwis- senschaft der Universität Heidel- berg und an das Institut für Kreis- laufforschung und Sportmedizin der Deutschen Sporthochschule Köln vergeben. Forschungsziele des Heidelberger Vorhabens sind:

• Ermittlung der unterschiedli- chen körperlichen Funktionstüch- tigkeit (Gesundheitszustand) von Alterssportlern und Nichtsportlern

im Alter von 50 bis 70 Jahren;

• Ermittlung des Einflusses ge- zielter sportlicher Bewegung auf die körperliche Kondition, die Per- sönlichkeitsstruktur und auf das Sozialverhalten;

1740 Heft 23 vom 5.Juni 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

• Ermittlung angemessener Bewe- gungsformen, sinnvoller Methoden und des optimalen Ausmaßes sportlicher Bewegung.

Im Rahmen des Kölner For- schungsvorhabens sollen neben physiologischen Erkenntnissen beim älteren Menschen vor allem Trainingsmethoden entwickelt wer- den, die zur „Konservierung" eines relativen Gesundheitszustandes bzw. einem Schutz vor degenerati- ven Herz- und Kreislauferkrankun- gen führen. Das Bundesministe- rium für Jugend, Familie und Ge- sundheit bereitet darüber hinaus zwei weitere Forschungsvorhaben zu dem Thema „Alter und Sport"

(Hochschulinstitut für Leibesübun- gen der Universität Erlangen/Nürn- berg) und zu dem Thema „Untersu- chung von bestehenden Spiel- und Sportanlagen sowie Sportgeräten für ältere Menschen" (Forschungs- stelle für Freizeit und Breitensport der Pädagogischen Hochschule Ol- denburg) vor.

Die Ergebnisse der Forschungen sollen publiziert werden, damit sie den Sport- und Wohlfahrtsorgani- sationen, den Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbän- den zur Verfügung stehen und bei der Ausbildung von Sportlehrern, Übungsleitern und den sozialpäd- agogischen Berufen beachtet wer- den. WZ/CK

Keine

Doppelberechnung der ärztlichen Leistungen

Erstmals hat jetzt das Amtsgericht Frankfurt-Höchst bestätigt, daß stationäre ärztliche Leistungen nicht zweimal berechnet werden dürfen, und zwar einmal als privat- ärztliche Leistungen durch liquida- tionsberechtigte Ärzte, das andere Mal als allgemeine krankenhaus- ärztliche Leistungen durch den Pflegesatz des Krankenhauses. Der Krankenhausträger wurde verur- teilt, die Differenz zwischen dem allgemeinen Pflegesatz nach § 3 Abs. 1 BPfIV und dem Pflegesatz

für Belegabteilungen nach § 3 Abs. 2 BPfIV an den klagenden Pri- vatpatienten zurückzuzahlen (Urteil des AG Frankfurt-Höchst vom 18.

April 1975, Hö 3b C 1496/74).

Die Urteilsbegründung lag noch nicht vor, als der Marburger Bund

Poster kontra Alkoholmißbrauch

Unter dem Motto „Schluck für Schluck kommt man sich näher" hat die Kauf- männische Krankenkasse Halle (KKH), Hauptverwaltung Hannover, kürzlich ein Poster herausgegeben, mit dem auf das Problem des zunehmenden Alkoholge- nusses aufmerksam gemacht und gera- de Schüler und Jugendliche zu einer vernünftigen Verhaltensweise angeregt werden sollen. Das Poster ist vor allem für Schulen, Jugendheime, Jugendher- bergen und für Ausbildungsstätten ge- dacht, kann jedoch auch von anderen Interessenten bei jeder KKH-Niederlas- sung angefordert werden KKH/WZ

anläßlich seiner 47. Hauptver- sammlung am 4. Mai 1975 in Ham- burg beschloß, die zuständigen Mi- nister der Bundesländer aufzufor- dern, ihrer Verordnungspflicht nachzukommen und den kleinen Pflegesatz auch bei privatärztlicher Behandlung vorzuschreiben. Es sei unverständlich, daß Wahlleistungs-

patienten gezwungen würden, die gleiche Leistung zweimal zu be- zahlen.

Inzwischen hat auch der Verband der privaten Krankenversicherung, Köln, die säumigen Minister an ihre Pflicht erinnert, die Pflegesätze um ihre Anteile für ärztliche Leistun- gen zu kürzen, wenn an Stelle all- gemeiner krankenhausärztlicher Leistungen privatärztliche in An- spruch genommen werden. In allen Bundesländern sind Arztabschläge für den Fall belegärztlicher Be- handlung festgesetzt. Für privat- ärztliche Behandlung liegen ent- sprechende Rechtsverordnungen erst in den Ländern Bayern, Nord- rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland vor. RL

Bund gibt der DKD weitere

Forschungsaufträge

Das Bundesministerium für For- schung und Technologie hat der Gesellschaft zur Förderung der Forschung an der Deutschen Klinik für Diagnostik in Wiesbaden für Forschungsprojekte auf dem Ge- biet der Nuklearmedizin und der Ultraschalldiagnostik weitere 1,5 Millionen DM zur Verfügung ge- stellt.

Bei dem nuklearmedizinischen For- schungsprojekt soll in den näch- sten drei Jahren der klinische Wert der Knochenszintigraphie vor allem bei rheumatischen Gelenkerkran- kungen analysiert werden. Erste Untersuchungen mit radioaktiv markierten Phosphatverbindungen, die bei etwa 1500 Patienten durch- geführt wurden, weisen darauf hin, daß durch dieses Verfahren eine Früherkennung und damit eine rechtzeitige Behandlung rheumati- scher Gelenkerkrankungen mög- lich wird. Für das Projekt stellt das Bundesministerium der DKD etwas mehr als eine Million DM zur Verfü- gung.

Auf dem Gebiet der Ultraschalldia- gnostik soll in Zusammenarbeit mit

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 23 vom 5.Juni 1975

1741

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