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Welche Einschränkungen des öffentlichen Zugangs zum Thuner Schlossberg gedenkt der Regierungsrat bei einer Veräusserung in Kauf zu nehmen? 6

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I 036/2002 FIN 27. Februar 2002 47C

Interpellation

0669 Müller, Thun (SP)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 30.01.2002

Ausschreibung des Thuner Schlossbergs

Dem Vernehmen nach plant der Regierungsrat eine Ausschreibung, welche eine ganze oder teilweise Privatisierung des Schlosses Thun und des Thuner Schlossberges, welche seit dem Jahre 1322 dem Staat Bern gehören, zum Ziel hat.

Dazu stellen sich die folgenden Fragen:

1. Ist es klug, ein derartiges Symbol und Objekt der Identifikation des Kantons Bern zu einer Handelsware zu degradieren? Hat der Bericht des Wirtschaftsrates nicht deutlich gemacht, dass der Kanton Bern mit positiven Nachrichten auftreten soll, und wäre da nicht eine solche Bankrotterklärungsaktion ziemlich das Verkehrteste?

2. Steht der mögliche Verkaufserlös in Anbetracht der verhältnismässig geringen Nutzflächen auf dem Thuner Schlossberg in einem vertretbaren Verhältnis zum drohenden Image- und Vertrauensschaden einer solchen Aktion?

3. Oder täuscht sich der Interpellant, wenn er meint, dass in einem so hochkarätigen historischen Bezirk wie dem Thuner Schlossberg zusätzliche Bauvolumen schlicht nicht zur Debatte stehen?

4. Mit welchen Mitteln will der Regierungsrat verhindern, dass ein privatisierter Schlossberg zu einem Disney-Land verkommt, das historische Gegebenheiten verwischt und gegen den guten Geschmack verstösst?

5. Welche Einschränkungen des öffentlichen Zugangs zum Thuner Schlossberg gedenkt der Regierungsrat bei einer Veräusserung in Kauf zu nehmen?

6. Wird nach einer eventuell erfolgten Veräusserung des Thuner Schlosses auch eine Ausschreibung des Berner Rathauses vorbereitet, da dieses für die dereinst 160 GrossrätInnen ja auch zu gross sein wird?

Es wird Dringlichkeit verlangt.

Antwort des Regierungsrates

Der Interpellant greift ein Thema auf, über welches die Medien und lokale Kreise anlässlich einer Informationsveranstaltung am 12. Februar 2002 in Thun orientiert wurden.

Der Regierungsrat verweist auf die beiliegende Medienmitteilung vom 12. Februar 2002 und nimmt ergänzend dazu wie folgt Stellung:

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Die öffentliche Ausschreibung betrifft das „alte“ Schloss als markantes Identifikationsobjekte und Wahrzeichen von Thun nicht. Dieses verbleibt weiterhin im Eigentum des Kantons Bern und wird auch in Zukunft das Schlossmuseum beherbergen.

Hinsichtlich verschiedener anderer kantonaler Liegenschaften, welche öffentlich ausgeschrieben werden, hat der Regierungsrat Rahmenbedingungen formuliert, damit dem Charakter und der besonderen Bedeutung der Anlage bei einer allfälligen Umnutzung Rechnung getragen wird. Damit soll verhindert werden, dass diese – wie vom Interpellanten befürchtet - zu Handelswaren degradiert werden.

Der Regierungsrat teilt die Ansicht nicht, dass die öffentliche Ausschreibung eine

„Bankrotterklärungsaktion“ bedeutet und zu einem Image- und Vertrauensschaden führt.

Er ist vielmehr der Auffassung, dass mit einer Umnutzung der kantonalen Liegenschaften auf dem Schlossberg dessen touristische Attraktivität und Ausstrahlung gesteigert werden kann und damit namentlich für die Region Thun positive volkswirtschaftliche Wirkungen erzielt werden können.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass Konzepte für eine Umnutzung sich am bestehenden Gebäudebestand orientieren werden und dass grundsätzlich keine Neubauten zur Diskussion stehen. Ob und in welchem Masse punktuell bauliche Ergänzungen bzw. Erweiterungen möglich sein werden, hat letztlich die Stadt Thun im Rahmen ihrer Planungs- und Baubewilligungskompetenzen zu entscheiden. Die Einhaltung der denkmalpflegerischen Vorschriften ist dabei einwandfrei gewährleistet.

Der Regierungsrat verfolgt zwar mit der Ausschreibung der kantonalen Liegenschaften auf dem Thuner Schlossberg auch das Nebenziel, Erfahrungen zu sammeln für den künftigen Umgang mit besonderen kantonalen Liegenschaften, welche für die bisherigen Aufgabe nicht mehr zwingend benötigt werden, zugleich aus historischen oder anderen Gründen nicht für eine beliebige Verwendung veräussert werden können. In Bezug auf das Berner Rathaus bestehen indessen keinerlei Veränderungs- oder Veräusserungsabsichten.

Obwohl über die vom Interpellanten verlangte Dringlichkeit seines Vorstosses noch nicht entschieden wurde, legt der Regierungsrat seine Antwort bereits heute in der Auffassung vor, dass das angesprochene aktuelle Thema zweckmässigerweise bereits in der nächstmöglichen Session des Grossen Rates behandelt werden sollte.

An den Grossen Rat

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