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Archiv "Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung und Nutzung der Telematik" (13.05.2005)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1913. Mai 2005 AA1357

1 0 8 . D E U T S C H E R Ä R Z T E T A G

chen HBA planen, durchführen und die Landesärztekammern bei ihren Aufgaben unterstützen soll, hat inzwi- schen seine Arbeit aufgenommen und wird personell noch weiter ausgebaut.

Zurzeit werden die Konzepte für die HBA-Herausgabe mit den regionalen Ärztekammern abgestimmt.

Zum Wohl der Patienten

„Gerade weil wir wissen, dass nicht die Technik schlecht ist, sondern dass es dar- auf ankommt, sie richtig einzusetzen, gibt es keine Alternative dazu, sich als Ärzteschaft aktiv einzubringen, um die großen Chancen zum Wohl der Patien- ten zu nutzen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Ärzte beizu- tragen“, warb Flenker um Unterstüt- zung für das Projekt und stellte die we- sentlichen Potenziale der neuen Technik heraus:

> Im Behandlungsfall kann der Arzt schneller und einfacher auf bereits vor- handene Daten des Patienten zugrei- fen, den Krankheitsverlauf besser beurteilen und gezielter weiter- behandeln.

> Bei der Arzneimitteltherapie erge- ben sich neue Möglichkeiten, potenziel- le Wechselwirkungen auszuschließen, notwendige Dosisanpassungen zu er- kennen und unerwünschte Arzneimit- telwirkungen zu vermeiden.

> Mit der eGK kann sich der Arzt bei Notfällen ein besseres Bild

vom Gesundheitszustand des Patienten und eventuell bestehender Risiken ma- chen sowie Ansprechpart- ner feststellen.

> Durch die Einführung des HBA und eines sicheren einheitlichen Kommunika-

tionsnetzes können Ärzte Befunde und Arztbriefe elektronisch sicher ver- schlüsselt per E-Mail austauschen. Da- durch ergeben sich neue Chancen für die Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten und alle Formen der sektorübergreifenden Kooperation.

> Durch die Telematik werden Ärzte von administrativen Aufgaben entlastet, die durch Mehrfachdokumentationen entstehen.

Trotz dieser großen Chancen, die die Telematik in der medizini- schen Versorgung bietet, überwiegen für viele Ärz-

te die mit der Technik verbundenen Risiken. Einen umfangreichen Katalog offener Fragen präsentierte Dr. med.

Martin Junker, Westfalen-Lippe. Dazu zählen vorrangig die Wahrung der ärztli- chen Schweigepflicht, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, die kontinuierliche Evalua- tion, Finanzierungsfragen und das Problem der Da- tensicherheit. Diese Fragen seien vor der Einführung elektronischer Informa- tionsprozesse im Gesund- heitswesen zu klären, for- derte Junker, und falls sie negativ beantwortet würden, müsse auch der „Mut zur Verweigerung“ auf- gebracht werden, denn „ohne uns findet die eGK nicht statt“. „Patienten und Ärzte müssen an der Planung, Durch- führung und Evaluation von notwendi- gen Probeläufen vor der endgültigen Einführung maßgeblich beteiligt wer- den“, forderte er in einem Antrag, der angenommen wurde.

Nach Meinung von Ekkehard Rueb- sam-Simon, Baden-Württemberg, reicht die „Rechtfertigungsrhetorik: ,Wenn wir es nicht machen, machen es die an- deren‘ bei diesem Thema nicht aus“. Er

„Wenn Daten ge- sammelt werden, entstehen sofort Begehrlichkeiten.“

Dr. med. Detlef Lorenzen, Ba- den-Württemberg,

Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung und Nutzung der Telematik

1. Es muss ein rechtlicher, organisatorischer und technologisch vertrauenswürdiger Rahmen zur Nutzung von Telematik geschaffen werden, der die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und den Datenschutz der Ärzte gewährleistet.

2. Der Anspruch von Patienten und Versicherten, sich dem Arzt vertrauensvoll offenbaren zu können, muss uneingeschränkt berücksichtigt werden. Der Patient muss sich jederzeit einen Überblick darüber verschaffen und entscheiden können, welche Daten welchen dritten Personen zugänglich sind oder sein sollen. Außerdem muss er seinen gesetzlich verankerten Löschanspruch technisch wirksam durchsetzen können. Die Nutzung von Telematik ist am Bedarf des Patienten und nicht „am Wunsch der uneingeschränkten Ökonomisierung der Versorgung“ auszu- richten.

3. Die technischen Systeme müssen für Ärzte und Patienten sicher und einfach handhabbar sein und dürfen die Patientensicherheit nicht ge- fährden. Auch muss sichergestellt sein, dass Patienten bei Defekt oder Verlust der eGK mit einem Arzt ihres Vertrauens ihre Behandlungsdaten wiederherstellen können.

4. Die finanziellen und organisatorischen Aufwendungen der Ärzte und Leistungsträger für die Einführung von Telematik sind angemessen zu vergüten. Es muss nachgewiesen werden, dass der Nutzen von Telematik langfristig die Kosten übersteigt und erzielte Einsparungen der Pa- tientenversorgung zugute kommen.

5. Die Einführung der Telematik muss mit den Methoden ärztlicher Versorgungsforschung wissenschaftlich begleitet und hinsichtlich des erwarteten Nutzens kontinuierlich evaluiert werden.

6. Der unrealistische Zeitplan muss angepasst werden. Die Schaffung einer sicheren und vertrauenswürdigen Telematik erfordert angemes- sene Test-, Lern- und Einführungsphasen.

Foto:ddp

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