Jahr für Jahr zieht es mehr Bun- desbürger in der Freizeit und im Urlaub aufs Wasser. Die vorhan- denen Gewässer werden von vielen Surfern und Bootssport- lern gleichzeitig genutzt, häufig sogar zusammen mit Schwim- mern oder der Berufsschifffahrt.
Kommt es dabei durch die Schuld des Wassersportlers zu einem Unfall, so haftet er für den angerichteten Schaden in voller Höhe. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hin.
Hat sich der Freizeitkapitän zum Beispiel beim Segeln zu viel zu- getraut und kann dann in einer kritischen Situation sein Boot nicht richtig manövrieren, ist er für daraus entstehende Sach- und Personenschäden verant-
wortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich der Bootsführer nicht an die für die jeweilige Wasserstraße geltenden Bestimmungen hält.
In verschiedenen europäi- schen Ländern, unter anderem in Italien, Jugoslawien und in der Schweiz, besteht für das Halten und Führen von Sport- booten Versicherungspflicht. In Deutschland ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwar nicht vorgeschrieben, an- gesichts der möglichen Scha- denersatzforderungen sollte je- doch kein Bootseigentümer darauf verzichten.
Eine Sportboothaftpflichtver- sicherung zahlt, wenn begründe- te Schadenersatzansprüche ge- gen den Bootsbesitzer erho- ben werden; unberechtigte An-
sprüche werden von der Ver- sicherung abgewehrt. Sie gilt weltweit und rund um die Uhr.
Den Schaden am eigenen Boot deckt eine Bootskaskoversiche- rung. Für Haftpflichtschäden, die durch Ruder- oder Pad- delboote verursacht werden, reicht eine Privathaftpflichtver- sicherung.
Vor der Urlaubsreise ins Aus- land kann sich der Versiche- rungsnehmer auf Anforderung von seiner Gesellschaft eine Be- stätigung über bestehenden Ver- sicherungsschutz ausstellen las- sen. Der Versicherungsverband hat eine in zehn Sprachen ab- gefasste einheitliche Versiche- rungsbestätigung ausgearbeitet und seinen Mitgliedern zur Ver- wendung auf freiwilliger Basis empfohlen. Im Schadenfall wird der Umgang mit Behörden er- fahrungsgemäß erleichtert, wenn die Bestätigung in der jeweiligen Landessprache vorliegt.
Jugoslawienurlauber sollten bei der Einreise mit dem Boot – ob zu Land oder zu Wasser – auf jeden Fall eine Versicherungsbe- stätigung mit sich führen,weil sie damit rechnen müssen, dass die Behörden den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlan- gen. Italienurlauber benötigen unbedingt die blaue Sportboot- Versicherungskarte, weil in Itali- en alle Boote mit einer Motor- leistung über drei PS versiche- rungspflichtig sind. rco
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Andere Länder, strengere Sitten
Eine Haftpflichtversicherung gehört mit ins Boot.
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