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Archiv "DDR-Besuche: Ohne Belege läuft fast nichts mehr" (19.04.1990)

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Zinsen klettern wieder

Rendite festverzinslicher Wertpapiere in Beispiel: Anleihen der öffentlichen Hand

1981

10,4 s2

0 A

90*

910'83 '64

9,2

7,97,8 '85 '89

6,9 ,86 87 '88 7,0 5,95,8 6,1

Februar 1

LESERDIENST

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

DDR-Besuche:

Ohne Belege läuft

50 DM konnten Bundes- bürger bisher pauschal vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen, wenn sie Angehöri- ge in der DDR oder in eini- gen anderen europäischen Ländern besuchten. Das ist von April 1990 an nicht mehr möglich. Der als Abgeltung für die vermutete Mitnahme von Geschenken gedachte Pauschbetrag wurde gestri- chen. Das bedeutet allerdings nicht, daß sich der Fiskus nicht mehr an Unterhaltsauf- wendungen für Angehörige in der DDR beteiligt. Nur muß jetzt im einzelnen nachgewie- sen werden, daß tatsächlich entsprechende Kosten ange- fallen sind. Das Finanzamt erwartet folgende Angaben:

• den Namen der unter- haltenen Person und die An-

Seit 1987 klettern die Zinsen wieder, und seit dem Jahresan- fang 1990 sogar in beschleunig- tem Tempo. Zum Teil ist diese Entwicklung von der Deutschen Bundesbank gewollt: Hat sie doch ihren Leitzins, den Dis- kontsatz, von zweieinhalb Pro- zent Ende 1987 Stufe um Stufe auf sechs Prozent im Oktober 1989 erhöht, um einer Konjunk- turüberhitzung und einer Be- schleunigung des Preisanstiegs entgegenzuwirken.

Statistische Angaben: Deutsche Bundesbank, Frankfurter Börse

fast nichts mehr

schrift in der DDR bzw. Ost- berlin,

• das Geburtsdatum so- wie den Verwandtschafts- grad,

• die Art, Menge und den Wert von Sachzuwendun- gen, soweit dies sich nicht be- reits aus Einkaufsquittungen ergibt,

• bei Barzuwendungen die Höhe und die vorgesehe- ne Verwendung.

Entsprechendes gilt, wenn DDR-Bewohner Angehörige in der Bundesrepublik besu- chen. Hier werden auch Rechnungen über eine Unter- bringung im Hotel anerkannt.

Der DDR-Besucher muß sei- nen Aufenthalt in der Bun- desrepublik bestätigen, und zwar unter Angabe der Num- mer seines Passes. In wel- chem Umfang werden Un- terhaltsaufwendungen aner- kannt? Für minderjährige Angehörige beträgt die Höchstgrenze 3024 DM pro Jahr, für volljährige 5400 DM.

Wenn ein DDR-Angehöriger in der Bundesrepublik eigene Einkünfte erzielt, so werden sie abgezogen, soweit es sich um mehr als 4500 DM solcher BRD-Einkünfte handelt.

Nur Aufwendungen für den „typischen Unterhalt"

können steuerlich berücksich- tigt werden. Dazu gehören Sachzuwendungen „zur Be- friedigung der üblichen Le- bensbedürfnisse" (Ernäh- rung, Kleidung, Wohnung) sowie die Zuwendung sonsti- ger Gegenstände des tägli- chen Bedarfs, etwa Tabakwa- ren, Kosmetikartikel, Zeitun- gen. Waschmaschinen, Unter- haltungselektronik und Per- sonalcomputer, aber auch teure Kleidungsstücke sowie Gegenstände für den berufli- chen Bedarf werden von den Finanzbeamten regelmäßig nicht anerkannt. Geldge- schenke werden anerkannt, soweit sie für den typischen Unterhalt bestimmt sind.

In bestimmten Fällen kön- nen anstelle der tatsächlichen Aufwendungen nach wie vor

Pauschbeträge geltend ge- macht werden: Für den Be- such von Angehörigen in der Bundesrepublik in Höhe von 10 DM täglich; für Pakete (40 DM) und Päckchen (30 DM) bei Vorlage der Postabschnit- te. Im Laufe eines Jahres kann entweder nur die Pauschbetragsregelung oder der Kostennachweis in An- spruch genommen werden.

Übrigens ist der Begriff des „Angehörigen" ziemlich

Paare ohne Trauschein, die aber wie „mit" zusammen- leben, müssen sich oft behan- deln lassen wie Eheleute — im Regelfall aber zu ihrem Nach- teil. Bezieht ein Partner zum Beispiel Arbeitslosenhilfe, dann wird das Nettoeinkom- men des anderen Partners an- gerechnet, soweit es 650 DM im Monat übersteigt. Auch auf die Sozialhilfe wird das Ein- kommen des erwerbstätigen Lebensgefährten angerech- net. In der gesetzlichen Kran- kenversicherung werden Paare ohne Trauschein nicht den Eheleuten gleichgestellt. Das bedeutet: Fällt zum Beispiel die Arbeitslosenhilfe wegen der Einkommensanrechnung des Partners weg, dann endet auch die gesetzliche Kranken- versicherung der beziehungs- weise des Arbeitslosen.

Auch die Finanzämter be- handeln Paare ohne Trau- schein nicht wie Ehepaare, sondern fordern Steuern wie von Alleinstehenden. Unter- haltsleistungen können nur dann steuerlich berücksich- tigt werden, wenn sie

„zwangsläufig" erwachsen.

Und wie steht es mit Privat- versicherungen? Unverheira- tet zusammenlebende Paare können gemeinsam eine Pri- vathaftpflichtversicherung ab- schließen. Einer der Partner tritt als Versicherungsnehmer auf, der andere wird als mit- versicherte Person im Vertrag mit Namen genannt. Hat vor- her für jeden eine eigene

weitgefaßt. Als Angehörige gelten neben den Verwand- ten und Verschwägerten in gerader Linie auch Verlobte, Geschwister, Kinder und Ehegatten der Geschwister, Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern, Pfle- geeltern, Pflegekinder und natürlich der Ehegatte. Un- terhaltsaufwendungen für Freunde und Bekannte wer- den nur im Ausnahmefall an- erkannt. Wolfgang Büser

Haftpflichtversicherung be- standen, so kann die zuletzt abgeschlossene durch einen formlosen Antrag aufgeho- ben werden.

Bei der Rechtsschutzversi- cherung kann der Lebenspart- ner ebenfalls in den Vertrag eingetragen werden. Das gilt auch für die private Unfallver- sicherung. Die Prämienhöhe für die „Mitversicherung" re- duziert sich damit etwa auf zwei Drittel gegenüber einer selbst abgeschlossenen Versi- cherung. Allerdings lohnt na- türlich auch in solchen Fällen der Vergleich, ob zwei sepa- rat abgeschlossene Versiche- rungen von einer anderen Gesellschaft nicht preiswerter angeboten werden.

Bei der Suche nach einer Wohnung ist die Frage

„Trauschein oder nicht?"

kaum noch von Bedeutung.

Paare, die zusammenziehen, sollten jedoch darauf achten, daß beide Partner den Miet- vertrag unterschreiben. Das sichert die gleiche Position gegenüber dem Vermieter — und auch dem Partner ge- genüber, falls die Trennung kommt. Apropos wohnen:

Beim Wohngeld wird das Ein- kommen des Partners ebenso berücksichtigt wie das eines Ehegatten. Immerhin: Bei ei- ner Pfändung wegen der Schulden eines Partners darf der andere nicht wie ein Ehe- gatte behandelt werden. Sei- ne Sachen sind für den Ge- richtsvollzieher tabu. WB

Welche Rechte haben Paare ohne Trauschein?

Dt. Ärztebl. 87, Heft 16, 19. April 1990 (79) A-1291

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