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Archiv "EU-Kommission: Sonderregelung für „Orphan Drugs“" (24.08.1998)

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A-2008 (20) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 34–35, 24. August 1998

P O L I T I K AKTUELL

ie GKV-Versicherten haben nicht den Eindruck, daß die niedergelassenen Ärzte über- flüssige Leistungen erbringen oder veranlassen. Das jedenfalls meinen 97 Prozent von 2 000 Patienten, die das Münchner Meinungsforschungsinsti- tut I+G Gesundheitsforschung im Mai dieses Jahres befragte.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg (KVNW) gab die repräsentative Untersuchung in Auf- trag – als Reaktion auf Vorwürfe des AOK-Bundesverbandes. Der hatte den Kassenärzten eine „enorme Ver- schwendung“ unterstellt: Überzogene oder überflüssige diagnostische und therapeutische Leistungen hätten in manchen Bereichen zu einer Men- genexplosion geführt. Gert Nachti- gal, Verwaltungsratsvorsitzender der AOK, bezifferte das Rationalisie- rungspotential in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf etwa 25 Milliarden DM.

Anhand der Befragung wollte die KVNW ermitteln, wie die Patien- ten die Behandlung ihres Arztes be- urteilen und welche Erwartungen sie haben: 79 Prozent der Befragten sind der Ansicht, daß ihr Arzt seine Lei- stungen in den letzten drei Monaten nicht verändert hat. 112 Patienten (6 Prozent aller Befragten) glauben, daß sich die Leistungen verringert hätten. Die meisten Einsparungen beobachteten vor allem die akut Kranken mit leichteren Beschwer- den bei der Verordnung von Medika- menten. 73 Patienten (4 Prozent aller Befragten) gehen von einer Lei- stungsvermehrung aus. Rund 90 Pro- zent derjenigen Patienten, die eine Veränderung im Leistungsspektrum bemerkt haben, halten die vermehr-

ten Leistungen für wünschenswert oder lehnen die Verringerung ärztli- cher Leistungen ab.

Den Ergebnissen zufolge schei- nen kleinere Patientengruppen, die eine Leistungsausweitung wünschen, einen „gewissen Druck“ auf die Kas- senärzte auszuüben. Das sind größ- tenteils jüngere, besser gebildete, einkommensstärkere und geringfügig erkrankte Patienten mit höherem Anspruchsniveau. Doch nur 9 Prozent aller Befragten haben schon einmal

daran gedacht, den Arzt zu wechseln, weil er ihnen bestimmte Leistungen vorenthalten hat; 2 Prozent haben dies in den letzten 12 Monaten in die Tat umgesetzt. Die Zufriedenheit der Patienten mit den Niedergelassenen ist hoch: Die Befragten gaben im Durchschnitt Noten zwischen 1,4 und 1,8, wobei sie zwischen 1 (vollkom- men zufrieden) und 7 (vollkommen unzufrieden) wählen konnten.

Aus Sicht der befragten Patien- ten existiere die von den Krankenkas- sen thematisierte Verschwendung nicht, heißt es in einer Erklärung der KV Nord-Württemberg. Die Leistun- gen der niedergelassenen Ärzte wür- den in hohem Maße den Bedürfnis- sen der Patienten entsprechen. Wer ein Weniger an ärztlichen Leistungen fordere, müsse dies den Patienten verdeutlichen und konkrete Leistun- gen benennen, die nicht erbracht wer- den sollten. Die Ärzte seien ihren Pa- tienten und deren Problemen ver- pflichtet, heißt es weiter, und nicht als Leistungsverweigerer zu mißbrau- chen. Dr. Sabine Glöser

ine Verordnung über Arznei- mittel gegen seltene Krank- heiten hat die Europäische Kommission vorgeschlagen. Das Pa- pier sieht unter anderem vor, daß die Orphan Drugs nach der Zulassung vom jeweiligen Arzneimittelherstel- ler zehn Jahre lang exklusiv vermark- tet werden dürfen. Die Alleinver- triebsfrist könne jedoch auf sechs Jahre verkürzt werden, wenn ein an- derer Anbieter nachweisen kann, daß sein Präparat sicherer, wirksamer oder auf andere Art und Weise kli- nisch überlegen ist. Nach den Vorstel- lungen der Kommission kann einem Entwicklungsprojekt der „Orphan Drug Status“ verliehen werden, wenn weniger als fünf von 10 000 Menschen von der zu behandelnden Krankheit

betroffen sind. Bei lebensbedrohli- chen Infektionskrankheiten mit höherer Patientenzahl reiche der Nachweis fehlender wirtschaftlicher Rentabilität.

Der Verband Forschender Arz- neimittelhersteller (VFA) hat den Kommissionsvorschlag begrüßt. Eu- ropa brauche dringend wirkungsvolle Anreize für die Entwicklung von Arz- neimitteln gegen seltene Krankhei- ten. Unter normalen Marktbedingun- gen habe ein Hersteller keine Aus- sicht auf Amortisation seiner For- schungsausgaben.

In den USA gibt es seit 1983, in Japan seit 1993 eine Orphan-Drug- Regelung. Dort sind mittlerweile 173 beziehungsweise 30 Orphan Drugs

zugelassen. EB

Ambulante Versorgung

Kassenärzte behandeln im Sinne der Patienten

Die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg hat eine Patientenbefragung in Auftrag gegeben, die den Vorwurf „enormer Verschwendung“ entkräftet.

EU-Kommission

Sonderregelung für

„Orphan Drugs“

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A-2009

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 34–35, 24. August 1998 (21) as deutsche Gesundheitswe-

sen ist gut, effizient und ko- stengünstig. Dennoch braucht es Reformen. Eine sozial gerechte Ge- sundheitspolitik erfordert eine Kran- kenversicherung, die auf dem Solidar- und Sachleistungsprinzip beruht. Das bedeutet: Unabhängig von Einkom- men, Geschlecht und sozialer Stellung bekommen alle Versicherten die Lei- stungen, die zur Erhaltung von Ge- sundheit und zur Überwindung von Krankheit notwendig sind. Sie haben Ansprüche an die Krankenkassen, un- abhängig von ihren eingezahlten Beiträgen. Das ist das historisch be- währte Prinzip des deutschen Kran- kenkassensystems. Als Grundbedin- gung des Sozialstaates muß es unbe- dingt erhalten bleiben.

Wir treten ein für eine einheitli- che und gemeinsame Versorgung aller Versicherten. Leistungsausgrenzun- gen und -einschränkungen wie zum Beispiel beim Zahnersatz und den drastisch erhöhten Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln und ähnlichem sind mit

dem Prinzip der Soli- darität in der Gesetz- lichen Krankenversi- cherung (GKV) nicht vereinbar. Deshalb werden wir das Zuzah- lungsvolumen schritt- weise zurückführen.

Die Bedeutung ei- nes uneingeschränkten Sachleistungsprinzips und der staatlichen Gestaltungssouveräni- tät zeigt sich gerade auch angesichts des EuGH-Urteils:

Zur Verbesserung der Finanzbasis der

GKV muß das Solidarprinzip ausge- baut werden. Die Versicherungs- pflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung soll analog der Rentenversicherung angehoben wer- den. Zu einer BürgerInnenversiche- rung gehört auch, daß Beamte und Selbständige mittel- oder langfristig in die GKV einbezogen werden.

Um die Beitragssätze stabil zu halten und für eine Abstimmung der verschiedenen Leistungssektoren zu sorgen, sollen als Sofortmaßnahme die gesamten Ausgaben der GKV in einem Globalbudget festgelegt wer- den.

Die Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung ist ein Beispiel für größte Ineffizienz: Die Qualität der Versorgung wird stark beeinträchtigt, zum Beispiel durch unnötige Doppeluntersuchungen, und es entstehen überflüssige Kosten.

HausärztInnen übernehmen eine un- verzichtbare Lotsenfunktion „ihrer“

PatientInnen durch den Ausbau der primärärztlichen Steuerungsfunktion im Gesundheitswesen. Ein neues Ver- gütungssystem für die ambulant täti- gen ÄrztInnen ist dringend nötig.

Grundpauschale, fallzahlabhängige Grundvergütung je nach Anzahl der Fälle, arztgruppenbezogene Kom- plexgebühren und Bonus-Anreize können zu einem modularen Vergü- tungssystem zusammengefügt wer- den.

Eine Reform der Krankenhäuser hin zu modernen, wohnortnahen Gesundheitszentren mit integrierten berufsübergreifenden Versorgungs- strukturen ist dringend geboten. Die Öffnung für die ambulante, spezial- fachärztliche Versorgung ist dabei be- sonders wichtig.

Prävention und

Selbsthilfe unerläßlich

Gesundheitspolitik muß primär darauf zielen, Gesundheit zu erhalten.

Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfe sind deshalb unerläß- lich. Selbsthilfegruppen und Selbst- hilfe-Kontaktstellen sind wichtige Schaltstellen und Vernetzungsorte

für alle gesundheitsför- dernden Aktivitäten außerhalb des formel- len Gesundheitssy- stems und unterstützen die Wirksamkeit medi- zinischer Therapien.

Vorsorgekuren und medizinische Rehabi- litationen gehen von einem ganzheitlichen Therapieansatz aus.

Sie haben eine gesund- heitserhaltende und -fördernde Wirkung.

Die am Menschen orientierte ganzheitli- che Medizin muß drin- gend ausgebaut wer-

Monika Knoche MdB, gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Marina Steindor MdB, gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gesundheitspolitik der Bündnisgrünen

Perspektiven

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Marina Steindor Foto: Archiv, Bernhard Eifrig, Bonn

Monika Knoche Foto: Archiv

Die Redaktion hat Vertreter der Parteien im Deutschen Bundestag gebeten, im Vorfeld der Bundestags- wahl ihre gesundheitspolitischen Po- sitionen vorzustellen. In DÄ 33/1998 äußerten sich Sprecher der CDU und der SPD. Die Veröffentlichung erfolgt in der Reihenfolge des Ein- gangs in der Redaktion.

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den. Die Verfahren der besonderen Therapierichtungen sind gleichbe- rechtigt in die Versorgung zu integrie- ren und auch bei der ärztlichen Hono- rierung zu berücksichtigen. Für die Anerkennung sind Kriterien zu ent- wickeln, die ihnen in ihrer Verschie- denartigkeit gerecht werden. Psycho- somatische und psychotherapeutische Ansätze sind zu fördern und als gleich- wertige Methoden zu akzeptieren.

Der PatientInnenschutz und die PatientInnenrechte müssen gestärkt werden. Rechte und Informations- möglichkeiten von Versicherten sind im gesamten Gesundheitswesen un- terentwickelt. Es wird viel über ihren Kopf hinweg entschieden, zu ihrem angeblichen Wohle gehandelt, ohne daß sie angemessen in die Entschei- dungsprozesse integriert sind. Mit ei- nem Netz unabhängiger Verbraucher- und Beratungsstellen, mit PatientIn- nenvertretungen als Anlaufstelle für Beschwerden und Anliegen von Pati- entInnen und den Ausbau der Patien- tInnenrechte ist dies möglich.

Qualitätssicherung hat die Auf- gabe, das Gesundheitswesen insge- samt und die Kooperation zwischen den einzelnen Berufsgruppen zu ver- bessern. So können personelle, ökolo- gische und soziale Ressourcen im Ge- sundheitswesen besser eingesetzt werden. Ziel ist ein Maximum an Wohlbefinden, Transparenz und Si- cherheit für die PatientInnen, Ar- beitszufriedenheit und Mitgestal- tungsmöglichkeiten für alle Beteilig- ten im Gesundheitswesen.

Einheitliche

Gesundheitsversorgung

Mit diesen Reformvorschlägen wird zur Optimierung des Gesund- heitssystems, zur Erschließung der Wirtschaftlichkeitsreserven und zur allgemeinen Gesundheitsförderung beigetragen. Damit wird Gesund- heitspolitik als zivilisatorische Aufga- be im Rahmen einer umfassenden Gesellschaftspolitik verstanden, die nicht auf Deregulierung und Entde- mokratisierung setzt. Die beim 101.

Deutschen Ärztetag von Ende Mai 1998 präsentierten Ideen wie die Kas- koversicherung, Festschreibung des Arbeitgeberanteils, Abschaffung der

beitragsfreien Familienmitversiche- rung, höhere Selbstbeteiligung oder gar die Steuerfinanzierung der Kran- kenkassen würden finanziell aus- schließlich zu Lasten der Versicher- ten gehen. Gerade auch mit den IGEL-Leistungen soll eine Privatisie- rung der Gesundheitsversorgung be- trieben werden. Entweder sind ärztli- che Leistungen aus medizinischen Gründen sinnvoll, dann müssen sie

auch weiterhin alle Versicherten er- halten, oder sie sind es nicht, dann sollen sie letztlich auch aus medizi- nisch-ethischen Gründen nicht „an- geboten“ werden. Die Aufsplitterung des Leistungskatalogs und die Ab- kehr vom generellen Sachleistungs- prinzip führen direkt in die Zweiklas- senmedizin. Eine bedarfsgerechte, effiziente und einheitliche Gesund- heitsversorgung ist gefährdet. )

A-2010

P O L I T I K AKTUELL

(22) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 34–35, 24. August 1998

ie Gesundheitsreformen der letzten Jahre sind nicht er- folgt, weil die Qualität der medizinischen Versorgung in Frage gestellt wurde, sondern ausschließlich wegen Finanzierungsproblemen. Das gegenwärtige Finanzierungsproblem der Gesetzlichen Krankenversiche- rung ist kein Ausgaben-, sondern primär ein Einnahmenproblem. Wir halten daher folgende Maßnahmen für die Zukunft für sinnvoll:

1. Steuerreform

Um die Einnahmeseite zu ver- bessern, ist unsere wichtigste Aufga- be, durch die Steuerrreform die richti- gen Rahmenbedingungen für zusätzli- che Arbeitsplätze zu schaffen.

2. Eigenverantwortung und Solidarität

Um auf Dauer das Gesundheits- system finanzierbar gestalten zu kön- nen, ist es erforderlich, eine neue Ba- lance zwischen Eigenverantwortung und Solidarität festzulegen. Die Prävention zur Verringerung von Ge- sundheitsrisiken muß gefördert wer- den. Dies darf aber nicht so gesche- hen, daß zum Beispiel ein sinnvoller Ernährungskurs nur dann angenom- men wird, wenn ihn die Krankenkas-

sen bezahlen. Darüber hinaus müssen bewußt eingegangene individuelle Ri- siken zusätzlich abgesichert werden.

3. Leistungskatalog

Wir müssen endlich weg von der Vollkasko-Mentalität. Nicht alles, was medizinisch möglich ist, muß über GKV-Beiträge finanziert werden. Wir müssen uns wieder gemeinsam darauf verständigen, daß alles, was zweck- mäßig, wirtschaftlich und ausreichend ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet, im Rahmen der

CSU-Gesundheitspolitik

Keine Einschränkung der freien Arztwahl

Wolfgang Zöller, MdB, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag

Wolfgang Zöller Foto: Deutscher Bundestag

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GKV finanziert wird. Alles, was dar- über hinausgeht, gehört in den Be- reich der Eigenverantwortlichkeit.

Die IGEL-Liste ist hier der Weg in die richtige Richtung.

4. Bemessungsgrenze

Wir brauchen ein Beitragsbemes- sungssystem, das sich nicht nur auf die lohnbezogenen Einkünfte erstreckt.

5. Versicherungsfremde Leistungen

Mittelfristig halte ich es für not- wendig, daß versicherungsfremde Leistungen nicht durch Sozialversi- cherungsbeiträge, sondern durch Steueraufkommen zu finanzieren sind.

6. Kostenerstattung

Nicht nur aus Gründen der Trans- parenz halte ich die Ausdehnung des Prinzips der Kostenerstattung und der Festzuschüsse auch auf andere Berei- che des Gesundheitswesens für sinn- voll, zum Beispiel bei Kuren.

7. Stärkung der Therapiefreiheit Positivlisten und Budgets schrän- ken die ärztliche Therapiefreiheit ein und werden der Patientenindividua- lität nicht gerecht. Letztendlich führt dies zu einer Einheitsmedizin.

8. Freie Arztwahl

Ich trete für eine wohnortnahe hausärztliche und fachärztliche Ver- sorgung ein und lehne deshalb die ge- nerelle Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung ab, da sie die flächendeckende Versorgung gefährdet. Einkaufsmodelle der Krankenkassen lehne ich ganz ent- schieden ab, da sie ein Ende der freien Arztwahl bedeuten würden. Die freie Arztwahl ist aber auch Garant für die hohe Qualität der deutschen medizi- nischen Versorgung.

Wir müssen alles unternehmen, daß künftig für alle Beteiligten am Ge- sundheitswesen mehr Planungssicher- heit besteht. Wichtig ist einzig und al- lein, daß wir die Qualität unserer me- dizinischen Versorgung sichern, die Fi- nanzierbarkeit ohne weitere Beitrags- satzanhebung gewährleisten und nie- mand wegen seiner finanziellen Situa- tion von medizinisch notwendigen Leistungen ausgeschlossen wird. )

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P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 34–35, 24. August 1998 (23) elche Kooperationen sind

erlaubt? Dr. Hermann Rock, auf zivilrechtliche Aspekte des Themas spezialisierter Rechtsanwalt aus München, ging auf dem Symposium des Vereins „Anwäl- te für Ärzte“ Mitte Juni vor allem auf fachübergreifende Kooperationen ein: zwischen Orthopäden und Radio- logen zum Beispiel oder auch zwi- schen Orthopäden und Physiothera- peuten. Solche Kooperationen unter- liegen, damit sie Rechtens sind, Re- striktionen. Diese beziehen sich im- mer auf die Fragen, wie die Leistun- gen der Beteiligten vergütet werden und wie der Gewinn der Kooperati- onsgemeinschaft verteilt wird.

„Unzulässig“, warnte der Münchner, „sind alle Formen der Überweisung gegen Entgelt, sind zweitens Berechnungen nicht selbst erbrachter Leistungen und sind drit- tens Überschreitungen der Fachge- bietsbeschränkung.“ Man glaube frei- lich nicht, alle Vorgaben seien bun- desweit einheitlich geregelt. Dem Arzt sei bei Kooperationsplänen also geraten, sich genau über regionale Besonderheiten zu informieren.

Suche nach einem Praxisnachfolger

Bisweilen abenteuerlich gestal- ten sich auch Versuche eines Arztes, seine vertragsärztliche Praxis an ei- nen Nachfolger zu verkaufen. Diesem Problem wandte sich der Frankfurter Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Hermann Plagemann zu – unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache, daß Ärzte von 1999 an mit Ablauf ihres 68. Lebensjahres „zwangspensio- niert“ werden. Die Regelung eines

Praxisverkaufs, so Plagemann, stecke voller Fallgruben. „Hier kann man sich eigentlich nur danebenbeneh- men“, spitzte er die Situation zu.

Schwierigkeiten resultierten un- ter anderem aus der Frage, wie schnell nach dem Altersstichtag zu verkaufen sei oder wann sich ein Kaufvertrag im nachhinein als sitten- widrig erweisen könnte (zum Bei- spiel, wenn massive Veränderungen der Praxismiete im Kaufpreis noch nicht berücksichtigt wurden). Proble- matisch sei auch die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes: Ein Zulas- sungsausschuß entscheide, aber die nicht berücksichtigten Bewerber hät- ten ein Recht auf Widerspruch – und der habe aufschiebende Wirkung.

Die Folge, so der Anwalt: „Der Alte darf nicht mehr, und der Neue darf noch nicht. Die Praxis droht zu ver- wahrlosen.“

Zum Problem, was eigentlich beim Praxisverkauf der Kaufgegen- stand zu sein habe, wurde in der Dis- kussion klar, daß faktisch bisweilen die bloße Zulassung gehandelt werde.

„Das Gesetz signalisiert uns aber, daß der abgebende Arzt von seiner Praxis schon etwas mehr als seine ausgedien- te Liege zu verkaufen hat“, betonte indes Plagemann.

Sozialrechtliche Probleme von Kooperationen behandelte Dr. jur.

Gernot Steinhilper, Justitiar der Kas- senärztlichen Vereinigung Westfalen- Lippe. Kritisch beleuchtete er das

„Job-sharing-Modell“. „Dieses Mo- dell ist nur dann vernünftig, wenn der ältere Kollege weniger arbeiten und mehr Lebensqualität haben will.“ Ein Praxisinhaber solle nicht glauben, sein Angestellter lasse sich durch ein Mehr an erbrachten Leistungen refi- nanzieren. Dr. jur. Torsten Casimir

Arztrecht

Kooperationen: rechtlich stark vermintes Gelände

Der Verein „Anwälte für Ärzte“ befaßte sich mit den Möglichkeiten und Grenzen ärztlicher Kooperationen.

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