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ie Pharmaindus- trie zeigte bis zur Jahrtausendwende wenig Interesse an Orphan Drugs (von engl. Or- phan, die Waise). Gerade einmal fünf Arzneimittel waren in Eu- ropa zugelassen. Hohe For- schungskosten und ein „kleiner Markt“ ließen Investitionen wenig lukrativ scheinen. Nur mit Anreizen konnte es gelin- gen, die Versorgung der Betrof-

fenen zu verbessern. Mit der Verordnung über Arzneimittel für seltene Leiden hat die EU im Jahr 2000 die Rahmenbedin- gungen für die Entwicklung und Vermarktung neuer Orphan Drugs wesentlich verbessert.

Hintergrund Ein Arzneimittel wird als Orphan Drug ausge- wiesen, wenn es für die Diag- nose, Vorbeugung oder Behand- lung einer Krankheit bestimmt

ist, von der nicht mehr als fünf von zehntausend Personen be- troffen sind. Es muss zudem zur Behandlung einer schweren oder einer Invalidität verursa- chenden Erkrankung bestimmt sein und das Inverkehrbringen des Arzneimittels in der Ge- meinschaft darf ohne Anreize vermutlich nicht genügend Ge- winn bringen, um die notwen- digen Investitionen zu recht- fertigen.

Konkret wurde mit der EU-Ver- ordnung Nr. 141/2000 das zen- trale Zulassungsverfahren für Orphan Drugs erleichtert, eine Hilfestellung bei der Durchfüh- rung klinischer Prüfungen ein- geräumt sowie eine zehnjährige Marktexklusivität unabhängig vom Patentschutz gewährt. Zu- dem kann der Investor von der Zahlung der Gebühr, die an die Europäische Arzneimittelagen- tur zu entrichten ist, befreit wer- den. Auch direkte Forschungs- hilfen zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen lässt die Verordnung zu.

Der Erfolg der Neuregelung ließ nicht lange auf sich warten. Die Zahl der Orphan-Drug-Zulas- sungen stieg kontinuierlich und beträgt inzwischen siebenund- sechzig. Nach Aussage des Ver- bands forschender Pharma-Un- ternehmen (vfa) gab es Ende 2012 zudem annähernd eintau- send Entwicklungsprojekte, die in den nächsten Jahren zu wei- teren Zulassungen von Orphan Drugs führen könnten.

Gesetzliches Die Sonderbe- handlung für Orphan Drugs findet ihre Fortsetzung auch im Sozialgesetzbuch V. So wurde mit dem am 01.01.2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarkt- neuordnungsgesetz (AMNOG) festgelegt, dass der medizinische Zusatznutzen für Orphan Drugs bereits durch die Zulassung als belegt gilt. Nachweise zum me- dizinischen Nutzen und zum medizinischen Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie müssen in der Regel nicht vorgelegt wer- den, da regelmäßig davon aus- zugehen ist, dass es für die Be- handlung dieser seltenen Er- krankung keine therapeutische Alternative gibt. Erst wenn der Umsatz des Orphan Drugs ei- nen Betrag von 50 Millionen Euro zu Apothekenverkaufs- preisen übersteigt, entfällt die

Orphan Drugs

PRAXIS POLTIK

© Creativa / fotolia.com

50 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Mai 2013 | www.pta-aktuell.de

Arzneimittel, die für die Behandlung seltener Krankheiten eingesetzt

werden, gehören zu den teuersten im Markt. Gab es bis vor einigen Jahren

nur einige wenige, sind es inzwischen siebenundsechzig.

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Sonderregelung. Die allermeis- ten Orphan Drugs bleiben je- doch trotz der hohen, zum Teil fünfstelligen Apothekenverkaufs- preise unterhalb dieser Umsatz- grenze.

Schon wird manchen die Er- folgsgeschichte unheimlich und Kritik am Sonderstatus wird laut. Er würde gezielt genutzt, indem etwa recht häufige Krank- heiten wie Krebs in enge Indika- tionsgruppen gesplittet würden, um dann scheibchenweise einen Orphan-Drug-Status beanspru- chen zu können. Die Nutzen- frühbewertung mag dadurch im Einzelfall tatsächlich zu vermei- den sein, die Preisverhandlun- gen mit dem Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Kran- kenkassen sind für Orphan Drugs wie für alle anderen in- novativen Arzneimittel jedoch zwingend durchzuführen.

Beispiele Zu den seltenen Krankheiten, die mit Orphan Drugs aus den letzten Jahren be- handelbar geworden sind, gehö- ren beispielsweise die chroni- sche Lungenentzündung bei Mukoviszidose, verursacht durch das gramnegative Stäbchenbak-

terium Pseudomonas aerugi- nosa, mit 65 000 Betroffenen in der EU (Cayston®, Wirkstoff:

Aztreonamlysin; TOBI Podha- ler®, Wirkstoff: Tobramycin).

Für das Cushing Syndrom (Voll- mondgesicht), das durch einen Tumor der Hypophyse und hierdurch stark erhöhte Korti- solspiegel im Blut ausgelöst wird, steht für 20 000 Patienten seit April 2012 europaweit Pasi-

reotid (Signifor®) zur Verfü- gung. Etliche weitere Orphan Drugs helfen bei seltenen Stoff- wechselstörungen, wie der fami- liären Lipoproteinlipasedefizi- enz oder der vererbten Enzym- mangelerkrankung „Morbus Gaucher“. Andere finden bei Krebserkrankungen Verwen- dung, zum Beispiel bei der häu- figsten Leukämieform bei Kin- dern, der akuten lymphatischen Leukämie (Sprycel®, Wirkstoff:

Dasatinib) oder bei Eierstock- krebs (Yondelis®, Wirkstoff: Tra- bectedin).

Neben diesen finden sich unter den Orphan Drugs auch einige

„gute Bekannte“. So etwa Ibu- profen als Injektionslösung, das bei fehlendem Verschluss des Ductus arteriosus bei Frühgebo- renen unter dem Warenzeichen Pedea® Anwendung findet; Cof- feincitrat (Peyona®) ist als Or- phan Drug seit Juli 2009 für die primäre Apnoe bei Frühgebore- nen zugelassen. Oder der Wirk- stoff Sildenafil, der nicht nur als Lifestyle-Arzneimittel sondern auch bei Bluthochdruck in den zur Lunge führenden Arterien (pulmonale Hypertonie) zur Anwendung kommt (Revatio®).

Auch das bereits in der Spätan- tike als Gift bekannte Arsentri- oxid (Trisenox®) hatte bis März 2012 eine Orphan-Drug-Zulas- sung; es steht als Second-Line- Therapie bei der akuten Leukä- mie der Promyelozyten, Vor- läuferzellen der weißen Blutkör- perchen zur Verfügung.

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Dr. Michael Binger, Hessisches Sozialministerium

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»Hohe Forschungskosten

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