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Archiv "Versicherung: Neue Tarife für Wohnmobile" (17.07.1995)

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Rover Tourer: ein klassischer Kombi mit großzügigem Platzangebot Foto: Rover V A R

WIRTSCHAFT/AUTO UND VERKEHR

ren zu deutlich überhöhten Renditeversprechungen, die höchstwahrscheinlich nicht eingehalten werden können.

Seriöse Initiatoren wen- den solche Methoden nicht an. Eine Möglichkeit für den Anleger, die Seriosität und Erfahrung eines Initiators zu beurteilen, stellen ihre Lei- stungsnachweise dar. Dort ist klar ersichtlich, was bei ver- gangenen Plazierungen ver- sprochen wurde und was da- von dann auch gehalten wer- den konnte.

Ein weiteres, in Zukunft an Bedeutung gewinnendes Kriterium ist ein funktionie- render Zweitmarkt. Momen- tan ist ein erheblicher Nach- frageüberhang bei Fondsan- geboten von den großen se- riösen Anbietern festzustel- len. Ein Zweitmarktanteil ist innerhalb weniger Tage zu ei- nem vernünftigen Preis ver- äußerbar. Dennoch scheuen sich viele Initiatoren, die ge- handelten Volumina und die erzielten Preise bekanntzu- geben. In den nächsten fünf Jahren wird allerdings die Angebotsseite von Zweit- marktanteilen deutlich an Volumen zunehmen. Ob die Nachfrage mit diesem Wachstum Schritt halten kann, hängt davon ab, ob rechtzeitig ein gut funktio- nierender Zweitmarkt instal- liert wurde.

Fazit: Die Suche nach dem „richtigen" geschlosse- nen Immobilienfonds ist schwer. Auf dem unüber- sichtlichen Markt werden reichlich schlechte Angebote unterbreitet. Interessenten sollten vor der Entscheidung für einen Immobilienfonds deshalb genau die Seriosität und Kompetenz der beteilig- ten Unternehmen prüfen.

Weiterhin muß wie bei jeder Immobilieninvestition die Immobilie im Vordergrund stehen. Wenn sie positiv be- urteilt wird, kann der Anle- ger die Konstruktionsmerk- male des Fonds beurteilen und nach seinen Präferenzen entscheiden.

Uli Richter, Stefan Loipfinger, Pfaffing

Rover Tourer

Rover setzt im Marktseg- ment der Mittelklassewagen nun auch auf Geräumigkeit.

Mit dem Tourer bietet der

britische Automobilherstel- ler unter bayerischer Mitre- gentschaft einen Kombi an, der Komfort und praktischen Nutzen verbindet. Es gibt zwei Varianten: den 1,6 SLi mit 112 PS und 16 Ventilen und den GSi mit 136 PS und

Versicherung

Das Wohnmobil schickt sich an, dem Campinganhän- ger Konkurrenz zu machen.

Über 235 000 solcher motori- sierter Appartements gibt es bereits. Die Versicherer be- handeln sie wie Kraftfahrzeu- ge.

Ein Campinganhänger wird relativ selten bewegt, nämlich im Frühjahr zum festen Platz an See oder Berg und im Herbst zurück an die winterliche Unterstelle. Er ist mit seinem vorn ziehenden

einer 2-Liter-Maschine. Nach Werksangaben verbraucht der kleinere der beiden neu- en Rover sieben Liter blei-

freies Normalbenzin auf 100 Kilometern, im Stadtverkehr sollen es 9,8 Liter sein.

Serienmäßig ist der Kom- bi mit ABS, Servolenkung, elektrischen Fensterhebern vorn, Zentralverriegelung, ei- nem elektrischen Glasschie-

Auto mitversichert. Eine ei- gene Haftpflicht braucht er nur, wenn er abgekuppelt und damit eine selbständige Ein- heit geworden ist; seine Haft- pflichtprämie ist niedrig, nämlich im Bundesdurch- schnitt rund 20 DM im Jahr.

Das Wohnmobil ist hinge- gen Auto und Campingan- hänger in „technischer Perso- nalunion". Das macht seine Haftpflicht so teuer, daß Um- steiger regelmäßig er- schrecken. Im Jahr 1993 etwa

bedach, einem höhenverstell- baren Lenkrad, Wurzelholz- einlagen sowie einem Fahrer- Airbag ausgestattet.

Das Fahrzeug verfügt über die klassische Linienführung eines viertürigen Kombis, verbunden mit den sportli- chen Attributen zeitgenössi- schen Designs. Dazu zählen die niedrige Gürtellinie, eine weit heruntergezogene Mo- torhaube mit Chromgrill, ein dezenter Spoiler am Heck, schwarz abgesetzte Dachsäu- len, dunkel eingefärbte Rück- leuchten, Außenspiegel in Wagenfarbe und angedeutete Seitenschweller.

Das Platzangebot im In- nenraum ist überzeugend: 95 Zentimeter Luftraum zwi- schen Sitzoberkante und Dachverkleidung; 1,36 Meter Abstand zwischen linker und rechter Türe. Bei umgeklapp- ten Rückbänken beträgt das Ladevolumen 1 410 Liter.

Das Angebot an Zubehör ist zu weiten Teilen auf die klassische Transportfunktion eines Kombis zugeschnitten.

Es reicht von der abnehmba- ren Anhängerkupplung über ein Dachgepäckträgersystem bis hin zu Gepäcknetzen und Hundegittern.

Die Grundversion SLi ko- stet 37 400 DM, der Tourer GSi ab 42 000 DM. GH

bewirkten Personenkraftwa- gen insgesamt 99 Unfälle auf je 1 000 zugelassene Fahrzeu- ge, Wohnmobile 95.

Wohnmobile mit eigenem Motor sind öfter unterwegs, sogar als Ersatz für den nor- malen Pkw. Das echte Unfall- problem des Wohnmobils sind nicht die vielen Kilome- ter, die es fährt, sondern die Tatsache, daß es von Bürgern bewegt wird, die eigentlich an ihr Automobil gewöhnt sind.

Hier nämlich ist ein Fahrzeug mit den Dimensionen eines Lastkraftwagens: höher, brei- ter, länger.

Bei der Autoversicherung heißt das Ergebnis dann Schadenfall, und dieser geht ins Geld. Da bei Wohnmobi- len die Gesellschaften im Ge- gensatz zu Pkw keine gebun-

Geräumiger Kombi in zwei Versionen

Neue Tarife für Wohnmobile

A-2016 (58) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 28/29, 17. Juli 1995

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00 • 100 Tbl. ä 50 mg DPA 39,95

AUTO UND VERKEHR

denen Tarife haben, sondern frei kalkulieren können, ist ein genauer Kostenvergleich schwierig. Für Wohnmobile beziehungsweise Camping- fahrzeuge brachte ein neuer Tarif in der Autohaftpflicht- versicherung zwei Änderun- gen. Sowohl die Staffelung der Beiträge nach der PS- be- ziehungswiese kW-Stärke als auch der von einer Reihe von Gesellschaften eingeräumte Schadenfreiheitsrabatt fielen weg. Für solche Fahrzeuge gibt es nun nur noch einen unveränderlichen Grundbei- trag. Er liegt im Durchschnitt deutlich unter der bisherigen Basisprämie (Klasse 0) des Tarifs mit Schadenfreiheits- rabatt, zum Teil aber auch über dem bisherigen Beitrag in der höchsten Schadenfrei- heitsklasse.

Schadenfreiheit übertragbar

Der Verband der Scha- denversicherer (VdS, früher HUK-Verband) begründet die Änderung mit der zu un- terschiedlichen Schadenent- wicklung bei den Wohnmobi- len, die keine sinnvollen Staf- felungen mehr zuließ. Im Einzelfall hätten sich für niedrige PS-Klassen zum Teil sehr hohe, für PS-starke Fahrzeuge dagegen sehr niedrige Beiträge ergeben, bei sprunghaften Verände- rungen von Gruppe zu Grup- pe. Eine ähnliche Entwick- lung zeigte sich beim Scha- denfreiheitsrabatt. Hier sei für die mehrjährig unfallfrei- en Fahrzeuge nur ein gerin- gerer Schadenfreiheitsrabatt gerechtfertigt gewesen als bei erst kurz zugelassenen Wohn- mobilen in der Schadenfrei- heitsklasse 1/2.

Die mit Wohnmobilen

„erfahrenen" schadenfreien Jahre gehen nicht verloren.

Sie werden auch in Zukunft beim Umsteigen auf einen Pkw angerechnet. Eine Wohnmobilversicherung ko- stet bei zwei Millionen Mark Deckungssumme rund 880 DM. In der Vollkaskoversi- cherung für Wohnmobile ist —

A-2017

im Gegensatz zur Haftpflicht- versicherung — auch weiter- hin grundsätzlich die Ge- währung von Schadenfrei- heitsrabatt möglich. Es liegt jedoch im Ermessen der ein- zelnen Versicherungsunter- nehmen, ob sie unfallfreien Fahrern einen Schadenfrei- heitsrabatt einräumen oder nicht. Rolf Combach

Kurzgefaßt

Autounfall — Wer beim Beladen seines Wagens die Autotür zur Straße hin offen- stehen läßt, der haftet dafür, wenn ein anderer davorfährt, weil mit solchen „Hindernis- sen" nicht gerechnet werden muß (Oberlandesgericht Düsseldorf, 1 U 241/93).

Rotlichtsünder — Ein ein- monatiges Fahrverbot wegen des Überfahrens einer mehr als eine Sekunde „rot" zeigen- den Ampel ist nicht gerecht- fertigt, wenn Anlaß für diesen Verkehrsverstoß „Ablenkung durch Adressensuche" war und niemand gefährdet wurde (Oberlandesgericht Koblenz, 1 Ss 96/94). WB

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