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Archiv "Chemoprophylaxe bei Meningitis durch Haemophilus influenzae Typ B: Schlußwort" (09.04.1993)

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der Psychiatrie erhebliche und an- dauernde Schäden bei klinischen Prüfungen mit Psychopharmaka ins- gesamt selten sind, und daß bei sorg- fältig geplanten und durchgeführten klinischen Prüfungen ein hoher Si- cherheitsgrad für Patienten realisiert wird.

Es geht darum, die Rechtspositi- on von Patienten, die einen Schaden erleiden können, zu verbessern, da- mit ihnen die informierte Entschei- dung für die Teilnahme an einer kli- nischen Prüfung erleichtert wird.

Wer das Anliegen und die kon- kreten Ausführungen meines Arti- kels so dramatisierend und tendenzi- ös verfälscht, der setzt sich dem Ver- dacht aus, die Interessen (wissen-

Unnötig, gefährlich, teuer Mit Bestürzung muß ich zur Kenntnis nehmen, mit welch prophe- tischer Überzeugungskraft eine der- art unnötige, teure und gefährliche Chemoprophylaxe zur allgemeinver- bindlichen Lehrmeinung erhoben werden soll.

Sie ist unnötig, denn selbst in dem zitierten Handbuch von Feigin wird sie zwar empfohlen, aber doch ihre Wirksamkeit in Frage gestellt.

Auch haben es die Autoren unterlas- sen, das Ergebnis einer darauf aus- gerichteten großen epidemiologi- schen Studie aus Schweden zur Kenntnis zu nehmen (B. Trollfors:

Acta Paediatr. Scand 80: 795-797, 1991). Dort wird anhand von 1341 Fällen nachgewiesen, daß durch eine entsprechende Rifampicin-Umge- bungsprophylaxe bei invasiven H.- influenzae-B-Infektionen nur weni- ger als ein Prozent der Erkrankun- gen verhindert werden könnte. Soll- ten die jetzt propagierten Richtlinien gerechtfertigt sein, dann hätten ei-

schaftliche, finanzielle . . .?) klini- scher Forschung verabsolutieren zu wollen. Die klinische Forschung be- hindert, wer Patienten wie einen ver- fügbaren Besitzstand („unsere Pa- tienten") ansieht, es folglich nicht für notwendig hält, die Rechtspositi- on von Patienten in klinischen Prü- fungen zu verbessern — und damit für Patienten die informierte Zustim- mung nicht erleichtert.

Professor Dr. med.

Heinrich Kunze Ärztlicher Direktor

Psychiatrisches Krankenhaus Merxhausen

W-3501 Emstal/Kreis Kassel

Zu dem Beitrag von Dr. med. Jörg E. Hoppe, Prof. Dr. med. Helmut Helwig und Mitarbeitern

in Heft 24/1992

gentlich entgegen jeglicher Erfah- rung in den Kinderkrippen mit Kleinkindern in der ehemaligen DDR häufig derartige Endemien auftreten müssen.

Sie ist gefährlich: Wir alle wissen doch, daß Rifampicin als hochwirk- sames Antibiotikum ganz unange- nehme Nebenwirkungen haben kann.

Sie ist teuer. Und wer trägt die Kosten für eine solche übertriebene seuchenhygienische Maßnahme?

Weder Privatkassen noch die gesetz- lichen Krankenkassen lassen sich da-

zu verpflichten, handelt es sich doch um eine Behandlung Gesunder mit einem teuren Medikament, das ge- fährliche Nebenwirkungen haben kann, nur unter dem Verdacht, es könnte sich vielleicht (5 bis 25 Pro- zent) um Keimträger handeln.

Wer übernimmt die Verantwor- tung für die Medikamentenneben- wirkungen?

Ich kann mich nur wundern, daß derartige Richtlinien, die weit über die Bestimmungen unseres Bundes- seuchengesetzes hinausgehen, über- haupt veröffentlicht werden, zumal sie durch die allgemein akzeptierte Hib-Impfung im frühen Säuglingsal- ter ja auch gegenstandslos werden.

Dr. med. Volker Schöck Chefarzt an der Kinderklinik der Krankenanstalten Gilead W-4800 Bielefeld 13

Schlußwort

Die engagierte Kritik von Herrn Schöck beschäftigt sich einmal mit der Frage, ob diese Prophylaxe er- forderlich ist. Da es in der Bundesre- publik keine verläßlichen epidemio- logischen Daten gibt, sind wir, wie so oft, auf die Erhebungen in den USA, die natürlich auch unvollständig sind, angewiesen. Ebenso wie in den USA hat sich das Alter der an Hae- mophilus-Meningitis erkrankten Kinder in den letzten zehn Jahren immer weiter vermindert, so daß die Mehrzahl der Erkrankten inzwi- schen jünger als zwei Jahre alt war.

Wir haben 1985 in einer ersten Stel- lungnahme zur Meningitis-Prophyla- xe (ZAC 3 (1985) 87-92) die damals schon aufgestellten Empfehlungen zur Umgebungsprophylaxe in den USA noch nicht übernommen. Zwi- schenzeitlich hat sich durch die oben angeführte Verjüngung der Kinder und den zunehmenden Kontakt jun- ger Kinder in Gemeinschaftseinrich- tungen die Situation gewandelt, und wir haben die derzeit gültigen Emp- fehlungen der USA, wie sie an vielen Stellen publiziert sind (Report of the Commitee of Infectious Diseases 1991 der American Academy of Ped- iatrics, P. D. Hoeprich und N. C.

Jordan (Herausgeber): Infectious Diseases 4. Auflage 1989, J. P. Lip-

Chemoprophylaxe bei Meningitis durch

Haemophilus influenzae Typ B

A1-1056 (68) Dt. Ärztebl. 90, Heft 14, 9. April 1993

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pincott, Philadelphia; S. L. Kaplan und R. B. Feigin in Nelson Textbook of Pediatrics, 14. Auflage, Saunders, Philadelphia 1992 u. a. m.), über- nommen. Selbstverständlich kann man verschiedene Statistiken und Publikationen finden, die die Not- wendigkeit dieser Prophylaxe infrage stellen. Derartige Empfehlungen dienen jedoch immer dazu, durch Prophylaxe bedrohliche Krankheits- fälle zu verhüten. Da es sich einmal um eine insgesamt nicht allzu häufi- ge und in letzter Zeit durch die flä- chendeckenden Impfungen auch we- sentlich seltener gewordene Erkran- kung handelt, sind entsprechende Statistiken sehr problematisch. Der Arbeit von Trollfors sei die Beobach- tung von Oertel und Hoppe (Ge- sundheitswesen 54 [1992] 135-138) gegenübergestellt. Der Vergleich mit der ehemaligen DDR ist nicht stich- haltig, da dort insgesamt die Haemo- philus-Meningitis wesentlich selte- ner war als in den westeuropäischen Ländern. Durch die veränderte Si- tuation ist jedoch anzunehmen, daß das Risiko in beiden Teilen Deutsch- lands inzwischen gleich hoch sein dürfte.

Zu den einzelnen Kritikpunkten möchten wir wie folgt Stellung neh- men:

Nach Gilbert und Mitarb.

(Brit. Med. Journal 302 [1991]

32-35) ist das Risiko eines engen Kontaktkindes zu einer Haemophi- lus-Meningitis 500- bis 600mal grö- ßer als in der gleichen Altersgruppe.

Das Risiko ist somit dem in der Um- gebung von Meningokokken-Menin- gitiden vergleichbar. Die Effektivität der Chemoprophylaxe in der emp- fohlenen Dosierung ist zweifelsfrei nachgewiesen (Cox und Mitarb., JA- MA 245 [1981] 1043-1045).

Nach den Untersuchungen von Takala u. Mitarb. (J. Inf. Dis. 164 [1991] 982-986) ist bei Kindern, die mit konjugierter Hib-Vaccine immu- nisiert wurden, eine Verminderung der oropharyngealen Hib-Kolonisati- on nachweisbar. Ob bei geimpften und bei mit Cephalosporin der drit- ten Generation behandelten Index- Patienten die Chemoprophylaxe un- terbleiben kann, ist aufgrund der stark rückläufigen Fallzahlen derzeit nicht schlüssig zu beweisen.

fp

Die Chemoprophylaxe mit Rifampicin kann nicht als gefährlich bezeichnet werden. Selbstverständ- lich ist Rifampicin ein differentes Antibiotikum mit der Möglichkeit unerwünschter Wirkungen. Diese sind jedoch im Rahmen der Prophy- laxe, sowohl in der Umgebung von Meningokokken als auch Haemophi- lus-Erkrankungen, bisher nicht in nennenswerter Häufigkeit aufgetre- ten und bei der Kürze der Behand- lung vornehmlich bei bestehender Überempfindlichkeit zu erwarten.

Dies ist bei Kindern dieses Alters ohnehin nicht zu erwarten, bei Er- wachsenen, die die Prophylaxe erhal- ten sollen, muß sie durch entspre- chende Rückfrage, soweit möglich, eruiert werden.

Der Preis der Prophylaxe, wenn sie bei einer größeren Zahl von Kontakten, insbesondere in Tages- stätten, durchgeführt werden muß, ist nicht unbedeutend, muß jedoch als Kosten-Nutzen-Relation der möglichen Verhütung eines Menin- gitis-Falles und seiner Akut- und Folgekosten gegenüber gestellt wer- den. Hier wird sich mit Sicherheit ei- ne positive Relation ergeben. In den USA ist die ungeklärte Kostensitua- tion ein wesentlicher Diskussions- punkt, in Deutschland, sowohl bei privat wie bei RVO-versicherten Pa- tienten, hat es meines Wissens bisher nie Probleme mit einer Rezeptur ge- geben.

Die Verantwortung für auftre- tende unerwünschte Arzneimittel- wirkungen liegt natürlich beim ver- ordnenden Arzt. Kann ihm keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nach- gewiesen werden, so wird man ihn auch nicht zur Rechenschaft ziehen können.

Für die Autoren:

Prof. Dr. med. Helmut Helwig St. Josefskrankenhaus

Hermann-Herder-Straße 1 W-7800 Freiburg/Br.

Dinatrium-Cromoglycat bei Kolon irritabile

Dinatrium-Cromoglycat (Colim- mune®) wird bei Nahrungsmittelall- ergien gelegentlich eingesetzt. Die Autoren führten eine offene Studie bei 101 Patienten mit Kolon irritabi- le, bei denen Durchfälle im Vorder- grund standen, mit 3 x 500 mg Di- natrium-Cromoglycat durch. Zuvor war eine gastroenterologische Aus- schlußdiagnostik erfolgt. Ferner ist gezielt nach Nahrungsmittelunver- träglichkeiten und allergischen Re- aktionen anhand einer dreiwöchigen Eliminationsdiät gefahndet worden.

58 Patienten wiesen eine positive Fa- milienanamnese hinsichtlich Atopie auf. 74 Patienten zeigten eine positi- ve Reaktion auf mindestens ein Nah- rungsmittel beim Intrakutantest. 60 Prozent waren auf zwei und mehr Nahrungsmittel allergisch. Unter der Dinatrium-Cromoglycatbehandlung besserten sich die Symptome bei 67 Prozent der 74 PRICK-positiven Pa- tienten, hingegen nur bei 41 Prozent der 27 PRICK-negativen Patienten.

Die Ergebnisse bedürfen noch einer Bestätigung in einer plazebo-kon- trollierten Studie, doch scheint der Einsatz von Dinatrium-Comoglycat bei einer vermuteten Nahrungsmit- telallergie und einer Reizdarmsym- ptomatik gerechtfertigt.

Stefanini, G. F., E. Prati, M. C. Albini, et al.: Oral Disodium Cromoglycate Treat- ment on Irritable Bowel Syndrome: An Open Study on 101 Subjects with Diarrheic Type. A. J. Gastroenterol 87, 55 — 57, 1992 Patologia Medica I — University of Bolo- gna, Policlinico S. Orsolo, via Massarenti 9, Bologna, Italy

A1-1058 (70) Dt. Ärztebl. 90, Heft 14, 9. April 1993

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