POLITIK
gen anfragen. „Persönliche Kontak- te, die zum Beispiel durch Hospita- tionen oder Praktika erworben wur- den, sollten dabei intensiv genutzt werden", betont Heuwing. Bewer- ber sollten sich auch nach Stellen in völlig fachfremden Richtungen um- sehen und Umschulungen in An- spruch nehmen.
Einen guten Überblick über Arbeitsmöglichkeiten für Medizi- ner bietet beispielsweise das Hoch- schulzentrum des Arbeitsamtes Köln, das mit der Ärztekammer Nordrhein zusammenarbeitet.
Frisch Approbierten, die nach ihrem 18monatigen Praktikum zunächst keine Stelle finden, hilft das Zentrum bis zu zwei Jahre lang bei der Arbeitssuche. Ärzte wieder- um, die lediglich eine Zeitlang aus- gesetzt haben, können in Köln im Rahmen eines sieben Monate dau- ernden Kompaktkurses Scheine zum Beispiel in Sonographie oder Notfallmedizin erwerben, mit de- nen sie sich für eine Stelle qualifi- zieren können. Der zuständige pri- vate Bildungsträger übernimmt während dieser Zeit die Betreuung und sorgt auch für die Vermittlung von Praktikantenstellen.
Eine Zusatzqualifikation in Praxismanagement wiederum kann in einem Seminar erworben wer- den, das Ärzten, Juristen und Wirt- schaftswissenschaftlern offensteht.
Aber auch Vollzeitkurse von bis zu 18 Monaten Dauer, in denen die Teilnehmer Zusatzqualifikationen zum Beispiel in Medizininformatik oder Verwaltung erwerben können, stehen auf dem Programm.
Jürgen Eulitz, Berufsberater beim Hochschulzentrum, ist er- staunt, wie wenig das Angebot des Arbeitsamtes bislang von Ärzten im Praktikum genutzt wird. „So richtig kapiert haben es eigentlich nur die Niedergelassenen", meint er. Die Quote der Vermittlungen liege mit gut zwei Dritteln sehr hoch. Zudem würden die Kosten für die Teilnah- me an einem Seminar zur Zeit voll erstattet; die Dauer der Arbeitslo- sigkeit spiele auch keine Rolle.
„Wir betreuen jeden Mediziner, so- bald er auf Arbeitssuche geht, und zwar bundesweit", versichert Eulitz.
Petra Spielberg
AKTUELL
Krankenversichertenkarte
Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer sieht derzeit keine Anhaltspunkte dafür, daß die neue Krankenversichertenkarte in größe- rem Umfange mißbräuchlich ge- nutzt wird. Diese Befürchtung war im Zusammenhang mit der bundes- weiten Einführung der Krankenver- sichertenkarte laut geworden. Ein denkbarer Mißbrauch könnte bei- spielsweise darin bestehen, daß Nicht-GKV-Mitglieder in den Be- sitz einer Kar-
te gelangen und diese dann beim Arzt als Be- handlungs- ausweis vor- legen. Richtig sei zwar, er- klärte Seeho- fer, daß ein Mißbrauch der Kranken- versicherten-
karte ebenso- 123456 wenig aus-
zuschließen sei
wie der Mißbrauch des herkömmli- chen Krankenscheins. Allerdings hält der Minister die Karte für ins- gesamt sicherer als „den bisher von den Kassen blanko ausgegebenen Krankenschein".
Als gleichfalls nicht haltbar be- zeichnete der Bundesgesundheits- minister den Vorwurf, die Versi- cherten nutzten ihre Karte für eine neue Freizeitbeschäftigung, nämlich den Bummel von einem Arzt zum anderen — das sogenannte „doctor shopping". Zugleich räumte See- hofer aber ein, „daß sich viele Ver- sicherte jetzt direkt an einen Fach- arzt wenden, ohne sich zuvor eine Überweisung beim Hausarzt abzu- holen".
Vor allem seien davon Fach- arztgruppen betroffen, die von den Patienten üblicherweise ohne vor-
herige Beratung durch den Haus- arzt aufgesucht werden: Kinderärz- te, Frauenärzte, Augenärzte und HNO-Ärzte. Seehofer dazu: „Schon mit dem Krankenschein hatte jeder Versicherte das Recht, im Zuge der freien Arztwahl direkt einen Fach- arzt aufzusuchen. In seinem eige- nen Interesse sollte sich der Versi- cherte jedoch zunächst an den Hausarzt wenden, es sei denn, es handelt sich um eine von vornher-
CHERTEN KARTE
ein klar erkennbare fachärztliche Leistung — zum Beispiel die Verord- nung einer Brille durch den Augen- arzt."
Der Trend zur vermehrten di- rekten Inanspruchnahme des Fach- arztes sei keineswegs durch die Ein- führung der Krankenversicherten- karte verursacht worden, sondern bestehe schon seit längerem, erklär- te der Minister. In diesem Zusam- menhang verweist Seehofer auf die Regelungen im Gesundheitsstruk- turgesetz, die auf die Verbesserung der Koordination und Dokumenta- tion innerhalb der vertragsärztli- chen Versorgung zielen.
So solle jeder Versicherte einen Hausarzt wählen, bei dem die we- sentlichen Behandlungsdaten und Befunde zum Zwecke der Doku- mentation zusammenfließen. JM
Minister sieht keine
Anzeichen für Mißbrauch
(-AOK - Die Gesundheitskasse.
123456789012 1 1290
NeersicheturegsnurnrRet Status gültig bis
A-2472 (28) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 38, 23. September 1994