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Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern - Allgemeine Entwicklung - Fortschreibung des Masterplans - Integration

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Az.: ELB; IV.1-729.902-4325560

Sitzungsvorlage KT/45/2018

Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern - Allgemeine Entwicklung

- Fortschreibung des Masterplans - Integration

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Kreistag 22.11.2018 öffentlich

1 Anlage

Masterplan (Rückbaukonzept)*

*Die Anlage wird ausschließlich im Ratsinformationssystem und auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe veröffentlicht. Das Rückbaukon- zept ist den Mitgliedern des Kreistages bereits mit der Vorlage Nr.

52/2018 an den Verwaltungsausschuss vom 25.10.2018 zur Verfügung gestellt worden.

Beschlussvorschlag

Der Kreistag nimmt von der aktuellen Entwicklung der Unterbringung und Integration von Asylbewerbern im Landkreis Karlsruhe Kenntnis und stimmt der Fortschreibung des Masterplans für Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Karlsruhe zu (Anlage zur Sitzungsvorlage).

I.Sachverhalt

1. Unterbringung

Seit über zwei Jahren liegt die Zahl neuer Flüchtlinge in Baden-Württemberg bei weni- ger als 2.000 pro Monat. Entsprechend sind auch die Zuweisungen an das Landratsamt Karlsruhe stabil oder sogar weiter rückläufig und liegen inzwischen bei etwa 25 Perso- nen pro Monat. Eine wesentliche Änderung dieser Lage ist derzeit nicht absehbar.

Insgesamt wurden dem Landratsamt in den ersten 10 Monaten dieses Jahres 334 Per- sonen in die vorläufige Unterbringung zugewiesen; 25 Kinder wurden in der vorläufigen Unterbringung geboren.

Im selben Zeitraum wurden den Städten und Gemeinden insgesamt 999 Personen zur Anschlussunterbringung zugewiesen. Davon waren 73 Personen im Rahmen des Fami-

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liennachzugs aufzunehmen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kamen keine weite- ren hinzu.

Die zahlreichen Flüchtlinge, die 2015 und Anfang 2016 im Landkreis aufgenommen wurden, haben die vorläufige Unterbringung des Landkreises inzwischen durchlaufen und sind in der Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden angekommen. Die monatlichen Zuweisungen in die Anschlussunterbringung sind zuletzt entsprechend zurückgegangen. Neuaufnahmen im Landkreis und Zuweisungen in die Anschlussun- terbringung halten sich inzwischen praktisch die Waage – auf niedrigem zweistelligem Niveau.

Da zugleich die Zahl der rechtskräftigen Abschlüsse von Asylverfahren zurückgegan- gen ist, wird die Gesamtzahl der Anschlussunterbringungen im laufenden Jahr die ur- sprüngliche Prognose von 1.200 Zuweisungen nicht erreichen. Die Verwaltung geht inzwischen von 1.050 Zuweisungen im Gesamtjahr 2018 aus.

Gleichwohl sind weiterhin monatlich Flüchtlinge von den Städten und Gemeinden auf- zunehmen. Zu den anschlussunterzubringenden Personen kommen weitere hinzu: Fa- miliennachzug, nachgeborene Kinder sowie Direktzuweisungen aus der Erstaufnahme.

Zugleich sind viele Unterbringungsplätze durch vorherige Zuweisungen bereits belegt.

21 von 32 Gemeinden haben ihre Aufnahmeverpflichtung für das laufende Jahr bereits erfüllt oder stehen kurz davor. Einige Gemeinden haben über ihre Aufnahmeverpflich- tung hinaus Personen zur Anschlussunterbringung aufgenommen.

Schon dadurch ergibt sich für die Anschlussunterbringung eine sehr differenzierte Lage mit Aufnahmeverpflichtungen in unterschiedlichem Umfang. Hinzu kommt, dass der Landkreis den Städten und Gemeinden rund 1.000 Plätze über das Kombimodell zur Anschlussunterbringung zur Verfügung stellt. Diese Liegenschaften kommen jedoch auch für einen Rückbau in Betracht, so dass die Plätze zur Anschlussunterbringung wieder wegfallen können und die Personen anderweitig untergebracht werden müssen.

Im Ergebnis wird die Anschlussunterbringung ähnlich wie die Rückbauplanung bezogen auf die einzelnen Gemeinden erfolgen müssen. Vorläufige Unterbringung, Rückbau und Anschlussunterbringung müssen noch enger miteinander verzahnt werden als bisher schon.

Bis Ende Oktober 2018 sind 33 Personen freiwillig ausgereist, 78 Personen wurden abgeschoben.

Weitere 144 Personen wurden aufgrund längerer Abwesenheit (mindestens 2 Monate) nach unbekannt verzogen abgemeldet. Diese Personen müssen nicht notwendig unter- getaucht sein. Denkbar ist z. B. auch eine freiwillige Ausreise, über die der unteren Aufnahmebehörde keine Grenzübertrittsbescheinigung vorliegt, weil diese regelmäßig nur der zuständigen Ausländerbehörde zugeleitet wird.

Ende Oktober 2018 waren im Landkreis Karlsruhe nur noch 740 Personen in Gemein- schaftsunterkünften vorläufig untergebracht. Es ist zu erwarten, dass diese Zahl nur langsam abnimmt oder sogar gleichbleibt, da die Zuweisungen in die Anschlussunter-

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bringung inzwischen deutlich geringer ausfallen und sich auf dem Niveau der Neuzu- weisungen bewegt.

Wie im kommenden Jahr die Zuweisungen in die Anschlussunterbringung aufgrund der dortigen Kapazitäten geschehen sollen, wird derzeit mit den Städten und Gemeinden abgestimmt. Dabei sollen zum einen berücksichtigt werden, dass nur noch einige weni- ge Gemeinden weiterhin eine Gemeinschaftsunterkunft auf ihrer Gemarkung haben.

Andererseits gilt es, die noch vorhandenen Unterbringungsplätze sinnvoll zu nutzen.

2. Masterplan

(Rückbaukonzept für Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Karlsruhe)

Vorläufige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

Zum 01.09.2018 verfügt der Landkreis Karlsruhe noch über 33 Einrichtungen. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsunterbringung betrieb der Landkreis Karlsruhe insgesamt 57 Einrichtungen. Außerdem konnten die in der Hochphase angemieteten Einzelwohnun- gen nun auf eine Wohnung mit zwei Plätzen reduziert werden. Der Spitzenwert betrug 51 Wohnungen mit 279 Plätzen.

Perspektivisch wird sich die Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber in der vorläu- figen Unterbringung auf wenige Standorte im Landkreis Karlsruhe konzentrieren. Des- halb ist es weiterhin möglich, dass die Kommunalanstalt für Wohnraum einige Gemein- schaftsunterkünfte ganz oder teilweise den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die gemeindliche Anschlussunterbringung zur Verfügung stellen kann. Derzeit sind im Kombimodell 24 Mietverträge mit Städten und Gemeinden abgeschlossen. Aktuell leben 944 anschlussuntergebrachte Asylbewerber und Flüchtlinge im Kombimodell.

Insgesamt 175 Plätze werden derzeit einer anderen Nutzung zugeführt, u. a. durch Un- tervermietung an Gewerbetreibende oder Untervermietung an Privatpersonen auf dem freien Wohnungsmarkt.

Bis Ende 2020 sollen die vorhandenen 33 Gemeinschaftsunterkünfte auf höchstens sechs Liegenschaften reduziert werden. Nach heutigem Stand ist damit zu rechnen, dass Ende 2019 noch folgende sechs Unterkünfte vorgehalten werden:

- Karlsdorf-Neuthard, An den Spiegelwiesen 1+2 - Oberhausen-Rheinhausen, Weiherweg 35 - Pfinztal-Berghausen, Jöhlinger Straße 61 - Ubstadt-Weiher, Zeutern, Waldmühle 6 - Waghäusel, Marie-Curie-Straße 11 - Waldbronn-Neurod, Fabrikstraße 14 a-e

Außerdem werden konsequent für alle Liegenschaften Nachnutzungen (Nachmieter) gesucht. Gleichzeitig wird angestrebt, eine Entlassung der Kommunalanstalt aus den laufenden Verträgen zu erreichen.

Auf die ausführlichen Darlegungen in der Anlage 1 wird verwiesen.

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Sollten die Zuweisungen weiterhin auf dem seitherigen niedrigen Niveau bleiben, muss auch über eine weitere Reduzierung der Standorte nachgedacht werden. Ansonsten sind ca. vier Standorte für bis zu 700 Flüchtlinge vorgesehen.

3. Pakt für Integration

3.1. Einführung und Fortführung des Integrationsmanagements

Am 27.04.2017 haben Land und Kommunen den Pakt für Integration unterzeichnet.

Vorgesehen sind jeweils 160 Mio. € für die Jahre 2017 und 2018: Mit jährlich 90 Mio. € sollen die Kommunen über einen Integrationslastenausgleich unterstützt werden, weite- re 70 Mio. € jährlich fließen in konkrete Integrationsförderprogramme und -maßnahmen.

Kernstück der Integrationsförderung ist das Integrationsmanagement.

Mit Pressemeldung vom 25.07.2018 hat das Ministerium für Finanzen angekündigt auch im Jahr 2019 eine Fortführung des in Baden-Württemberg etablierten Integrationsma- nagements zu gewährleisten.

3.2. Träger des Integrationsmanagements

Nach dem Pakt für Integration sind grundsätzlich die Gemeinden Träger des Integrati- onsmanagements.

Mehrere Gemeinden können das Integrationsmanagement auch gemeinsam wahrneh- men. Soweit Gemeinden hierum ausdrücklich ersuchen oder innerhalb einer zu be- stimmenden Frist keine eigenen Förderanträge stellen, nehmen die Landkreise das In- tegrationsmanagement in eigener Angelegenheit wahr. Gemeinden und Kreise sind be- rechtigt, die Aufgabenerledigung des Integrationsmanagements auf freie Träger zu übertragen.

Im Landkreis Karlsruhe hat die Kreisverwaltung das Angebot gemacht, das Integrati- onsmanagement für die Gemeinden durchzuführen.

Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 18.05.2017 erstmals mit dem Pakt für In- tegration beschäftigt (Vorlage KT/15/2017) und begrüßte die Überlegungen der Kreis- verwaltung, den Gemeinden anzubieten, dass der Landkreis das Integrationsmanage- ment im Rahmen des Pakts für Integration in eigener Angelegenheit wahrnimmt, sofern Gemeinden diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen wollen.

Die Gemeinden Waghäusel, Philippsburg, Graben-Neudorf und Pfinztal haben das An- gebot des Landkreises Karlsruhe nicht angenommen. Sie führen das Integrationsma- nagement in eigener Verantwortung durch und sind für ein Zahlenmonitoring selbst ver- antwortlich, so dass in den nachfolgenden Darstellungen des Integrationsmanagements deren Daten keine Berücksichtigung finden.

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3.3 Umsetzung des Integrationsmanagements im Landkreis Karlsruhe

Nach 5 Raumschaftsgesprächen im Juli 2017 wurden von Ende September 2017 bis Anfang Dezember 2017 mit allen 28 teilnehmenden Gemeinden Gespräche zur Einfüh- rung und Umsetzung des Integrationsmanagements geführt und die jeweiligen Integra- tionsmanager persönlich vorgestellt. Ziel war die Abklärung der jeweiligen Vorstellungen zur Umsetzung des Integrationsmanagements und der technischen und räumlichen Vo- raussetzungen sowie sonstiger Rahmenbedingungen.

Im Anschluss an die Einführungsgespräche wurde zeitnah mit der Arbeit des Integrati- onsmanagements begonnen. Zum Jahreswechsel 2017/2018 haben in allen 28 Ge- meinden die Integrationsmanager ihre Arbeit aufgenommen. Mit der Zuweisung in die Anschlussunterbringung erfolgte die Kontaktaufnahme zu den Geflüchteten in der jewei- ligen Gemeinde. Um auch den Personenkreis ohne Förderberechtigung nach §29 d FAG kontaktieren zu können, war ein enger Austausch mit den Gemeinden notwendig, da nur diese über die zahlenmäßige Größe und den Verbleib der Personen in der An- schlussunterbringung zu diesem Zeitpunkt informiert waren.

3.4 Bedarfserhebung

Dem Landratsamt Karlsruhe war zu Beginn der Personenkreis, der nach der Erhebung nach §29 d FAG als förderfähig galt, bekannt. Förderfähig waren 2168 Personen, von denen Anfang des Jahres 2018 rund 1500 Personen über 14 Jahre waren. Im Landkreis Karlsruhe erhalten Geflüchtete ab dem 15. Lebensjahr einen eigenen Integrationsplan, um eine individuelle Förderung möglichst früh unterstützen zu können. Der Pakt für In- tegration sieht die Erstellung eines Integrationsplans im Rahmen seiner Vorschriften zur Erfüllung der Nachweispflicht erst mit Erreichen der Volljährigkeit vor.

Anfang Februar waren 2.942 Personen in der Anschlussunterbringung der 28 Gemein- den erfasst, von denen 2.111 zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre und älter waren. Diese Zahl steigt durch weitere Zuweisungen in die Anschlussunterbringung bis heute kontinuier- lich an. Mit Stand zum 02.11.2018 sind in den 28 Gemeinden rund 4.200 Personen in der Anschlussunterbringung erfasst. Das Integrationsmanagement hat für 2.957 Ge- flüchtete ab dem 15. Lebensjahr (entspricht 88%) einen Integrationsplan erstellt.

Wie die Anlage 1 zeigt, ist es den Integrationsmanagern des Landratsamtes Karlsruhe trotz des kontinuierlichen Anstiegs der Fallzahlen in der Anschlussunterbringung gelun- gen, annähernd alle Geflüchteten zu kontaktieren, sowie den Integrationsplan zu erstel- len.

War mit Aufnahme des Integrationsmanagements für 45% aller Geflüchteten in der An- schlussunterbringung ein Integrationsplan erstellt, sind es zum Stand 02.11.2018 be- reits 88%. Mit Blick auf die weiterhin stattfindenden Zuteilungen in die Anschlussunter- bringung der Gemeinden konnten 96% der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung schriftlich, telefonisch oder persönlich kontaktiert werden.

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3.5 Synergieeffekte in Zusammenarbeit mit Gemeinden

Mit dem Fokus auf eine gelingende Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist es weitest- gehend gelungen, Doppelstrukturen zu vermeiden sowie tragfähige Kooperationen auf- zubauen. Ein gelungenes Schnittstellenmanagement ermöglicht es sowohl die Mittel, die über den Pakt für Integration für das Integrationsmanagement zur Umsetzung der Einzelfallberatung zur Verfügung gestellt werden, als auch die Mittel aus der VwV In- tegration für kommunale Integrationsbeauftragte zur Wahrnehmung der zentralen Steu- erungsfunktion der Integrationsarbeit in den Kommunen, optimal für kommunale Integ- rationsaufgaben zu nutzen. Durch die Einzelfallarbeit bzw. durch die Kommunikation mit betroffenen Akteuren in der Gemeinde werden die Bedarfe deutlich, die über den Ein- zelfall hinausgehen, bspw. Rechte und Pflichten zum Thema Wohnen, Arbeitssuche, Deutschnachhilfe etc. Diese Bedarfe können nur durch Projektarbeit, regelmäßige An- gebote und Vernetzung von Akteuren angegangen werden.

Hierzu bedarf es der Integrationsbeauftragten der Gemeinden. Übergeordnete, koordi- nierende und steuernden Tätigkeiten sollten durch die Integrationsbeauftragten einer Gemeinde wahrgenommen werden. Diese stehen im engen Austausch mit den ent- scheidenden Akteuren vor Ort. Die Übernahme der Einzelfallarbeit durch das Integrati- onsmanagement ermöglicht darüber hinaus den Integrationsbeauftragten der Gemein- den, sich erneut den Bedarfen von Migranten ohne Fluchterfahrung anzunehmen.

Die klare und gemeinsam mit den Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten der Ge- meinden im Landkreis ausgearbeitete Aufgabentrennung zwischen Integrationsma- nagement und Integrationsbeauftragten schafft einen Synergieeffekt, der für Gemein- den und Landkreis von Vorteil ist.

3.6 Entwicklung der Beratung

Die Integrationsmanager des Landkreises sind gut ausgebildete Fachkräfte. Schwer- punkte in der täglichen Arbeit liegen hierbei sowohl in der Methodik der Sozialen Arbeit als auch im Arbeitsthema Flucht und Asyl. Die Mitarbeiter werden intern und extern re- gelmäßig zu rechtlichen und leistungsrechtlichen Fragen sowie zu den Themen Sucht-, Gewalt- und Radikalisierungsprävention, Beratungstechniken, interkultureller Kompe- tenz u.v.m. geschult. Praktiziert wird der Grundsatz „Fördern und Fordern“.

Im Rahmen der Beratung durch das Integrationsmanagement werden folgenden The- men dauerhaft thematisiert und beraten:

 Sprache

 Schulbildung

 Ausbildung/Studium

 Weiterqualifizierung

 Arbeitsmarkt

 Wohnung

 Gesundheit

 Gesellschaftliche Teilhabe

 Kinder

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 Sonstige Themen

Durch die koordinierende Netzwerkarbeit erfolgt die Anbindung und Vermittlung zu:

Agentur für Arbeit/Jobcenter, Bildungseinrichtung, Schulen/Schulamt, Sozialamt, Ju- gendamt, Gesundheitsamt, Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Wohlfahrtsverbände/Soz. Dienstleister, Vereine/Organisationen/Ehrenamt speziell für Flüchtlinge, sonst. Vereine/Ehrenamtliche, Kir- chen/Religionsgemeinschaften, Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung, Bera- tungsstellen für LSBTTIQ, Gesundheitsberatungsstellen (z.B. Schwangerschaftsbera- tung, Suchtberatung) und andere Regeldienste/Beratungsstellen.

Im Rahmen des Zahlenmonitorings zeigt die Arbeit im Integrationsmanagement seit der Einführung bereits erste Wirkungen. Ein leichter Anstieg der Personen in der An- schlussunterbringung mit geringem und keinem Integrationsbedarf ist zu erkennen. Im März 2018 hatten rd. 22% der Personen in Beratung des Integrationsmanagements ei- nen niedrigen Integrationsbedarf. Diese Zahl entwickelte sich positiv und liegt mit Stand Oktober 2018 bei 29 %. Ebenso stieg der Personenkreis ohne jeglichen Integrationsbe- darf von 2% auf 3% an. Die Fortführung der erfolgreichen Integrationsarbeit lässt bis Ende 2019 erwarten, den Aufwand/Personalaufwand entsprechend anpassen zu kön- nen.

3.7 Anforderung des Landes

Grundlegend für die Konzeptionierung und Umsetzung des Integrationsmanagements in der Verantwortung des Landratsamtes Karlsruhe sind die Vorgaben des Landes durch die VwV Integrationsmanagement.

Es besteht gegenüber dem Land Baden-Württemberg die Nachweispflicht für die Per- sonen, die nach § 29d FAG im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 29.02.2016 nach Ba- den-Württemberg zugewandert sind und zum 15.09.2017 nachweislich in der An- schlussunterbringung der entsprechenden Gemeinden befindlich waren. Folgende Kennziffern müssen gegenüber dem Land regelmäßig für jeden Integrationsmanager gemeldet werden:

 Anzahl der geführten Beratungsgespräche

 Anzahl und Art der Vernetzungsgespräche

 Themen (insbesondere Arbeit, Sprache, Wohnen, Gesundheit, Bildung) und Formen (insbesondere Beratung, Begleitung, Vermittlung, Vernetzung) der Kon- takte

 Anzahl der beratenen Einzelpersonen und Familien

 Anzahl der erstellten individuellen Integrationspläne

 Anzahl und Art der Regeldienste, an die weitergeleitet wurde

Wie zugesichert, beschränkt sich das Integrationsmanagement des Landratsamts Karls- ruhe nicht auf den Personenkreis nach §29d FAG. Es werden auch Personen in der Anschlussunterbringung, die vor und nach dem entsprechenden Zeitraum eingereist bzw. zugeteilt sind, berücksichtigt, wie auch Personen, die bereits in Privatwohnungen untergebracht sind.

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Alle vom Land geforderten Vorgaben zur Erfüllung des Verwendungsnachweises der VwV Integrationsmanagement zum Berichtswesen, Auslese- und Übernahmemöglich- keit der individuellen Kompetenzerfassungen und Integrationspläne in anonymisierter Form erfüllen werden vollumfänglich erfüllt.

3.8 Einbettung des Integrationsmanagements in die Integrationsarbeit im Land- kreis Karlsruhe

Das Integrationsmanagement wird durch die Soziale Beratung in der vorläufigen Unter- bringung, das Unterkunftsmanagement und die Leistungsgewährung in der Integrati- onsarbeit der Kreisverwaltung flankiert. Hinzu arbeitet das Amt für Integration im Sach- gebiet der Integrationsförderung koordinierend, vernetzend und konzeptionell auf Kreis- ebene. Es ist Ansprechstelle für alle Akteure der Integrationsarbeit.

Die Integrationsbeauftragte des Landkreises bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen dem Integrationsmanagement und den kommunalen Flüchtlings- und Integrationsbeauf- tragten der Gemeinden, sowie den Migrations- und Jugendmigrationsberatungsdiens- ten. Gleichzeitig verfügt sie über Fördermittel und Kenntnisse zu weiteren Förderange- boten für kommunale Projekte (Bsp. Männerkurs von Pro Familia, Wohnungsführer- schein etc.).

Die Ehrenamtskoordination informiert über den monatlichen Ehrenamtsnewsletter ca.

900 haupt- und ehrenamtliche Akteure im Landkreis Karlsruhe, bietet Ehrenamtlichen die Möglichkeit zur Qualifizierung und zum Erfahrungsaustausch, begleitet und vermit- telt während unterschiedlicher Prozesse, ist fachlicher Ansprechpartner für die Integra- tionsmanager und kooperiert mit freien Trägern im Hauptamtlichen Netzwerk der eh- renamtlichen Flüchtlingsbegleitung.

Die Kurskoordination für Sprache und Gesellschaft setzt die Kurse nach der VwV Deutsch für Flüchtlinge um. Hierbei handelt es sich um Sprachkurse jeglicher Niveau- stufen sowie themen- und zielgruppenspezifischer Kurse. Um den richtigen Kurs und Träger für die eigenen Klienten zu finden, steht das Integrationsmanagement in engem Austausch mit der Kurskoordination.

Der Bereich Integration in Arbeit unterstützt das Integrationsmanagement als themen- spezifischer fachlicher Ansprechpartner, organisiert Fortbildungen für haupt- und eh- renamtliche Akteure, berät durch das Absolventenmanagement in den VwV- Sprachkursen in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und ist am Aufbau themenspezi- fischer Netzwerke beteiligt.

Auf die Stringenz und Ganzheitlichkeit der Vorgehensweise ist das BAMF aufmerksam geworden:

Zu einem bundesweiten Vernetzungstreffen mit Vertretern des BAMF, von Länderver- tretern und von Trägern der Kursangebote am 23./24.10.2018 erging eine Einladung, im Rahmen eines Impulsvortrages die enge Verzahnung von Integrationsmanagement, Kurskoordination, Integrationsförderung und Ehrenamtskoordination im Zusammenspiel mit den Gemeinden als „Best Practice“ vorzustellen.

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Die Entwicklung der Unterbringung und Integration von Asylbewerbern im Landkreis Karlsruhe ist im JHA/SA am 17.09.2018 und im VA am 25.10.2018 vorgestellt worden.

Dem Kreistag wurde einstimmig empfohlen, der Fortschreibung des Masterplans zuzu- stimmen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Durch den begonnenen Rückbau werden nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die Mietkosten im weiteren Verlauf deutlich gesenkt. Außerdem können durch die Ver- äußerung der Flächen die damaligen Investitionskosten refinanziert werden.

Im Übrigen sollen die Kosten der vorläufigen Unterbringung im Rahmen der jährlichen Spitzabrechnung durch das Land erstattet werden.

Im Jahr 2014 hat der Landkreis Karlsruhe 6 Mio. € angefordert, wovon 3,2 Mio. € be- zahlt und die weiteren 2,8 Mio. € in Form von Abschreibungen (aufgrund sogenannten Mietereinbaus) auf die Jahre 2016 ff. verteilt werden. Somit verbleiben derzeit die nicht ausgeglichenen Kosten aus dem Jahr 2013 in Höhe von 2 Mio. €.

Aus der Abrechnung haben sich für das Jahr 2015 im Einzelnen folgende Erstattungs- beträge ergeben:

Gemeldete Aufwendungen insgesamt 33,4 Mio. €

Erhaltene Pauschalen aufgrund der monatlichen Zuzüge 22,5 Mio. €

Geforderte Nachzahlung 10,9 Mio. €

Davon als Abschlag erhalten (80 %) 8,7 Mio. €

Restliche Nachzahlung 2,2 Mio. €

Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat landesweit 22 von 44 Stadt- und Landkrei- sen für das Jahr 2015 geprüft. Auf die Vorlage „Prüfung der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen beim Landkreis Karlsruhe durch den Rechnungshof Baden- Württemberg“ in der VA-Sitzung vom 26.10.2017 (Vorlage Nr. 55/2017) wird verwiesen.

Inzwischen besteht Klarheit darüber, dass Kindergartenbeiträge nicht erstattet werden.

Allerdings hat sich das Land bereit erklärt, den zusätzlichen Aufwand für die Durchfüh- rung des Asylbewerberleistungsgesetzes zumindest teilweise abzugelten. Zu rechnen ist daher mit einer Schlusszahlung in Höhe von rd. 2,5 Mio. €, die noch im Haushalts- jahr 2018 eingehen sollte.

Die vom Land im Rahmen des Rückbaus der Unterkünfte inzwischen geforderte Min- destauslastung gilt für das Jahr 2015 noch nicht.

Die Abrechnungsunterlagen für das Jahr 2016 wurden mittlerweile seitens des Regie- rungspräsidiums einer detaillierten Prüfung unterzogen und strittige Punkte korrigiert.

Auf dieser Grundlage würde sich eine Nachforderung des Landkreises in Höhe von rd.

19,3 Mio. € ergeben. Hierauf wurde seitens des Landes bereits eine Abschlagszahlung

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von rd. 15,9 Mio. € geleistet. Ein entsprechender Kassenkredit konnte dadurch abgelöst werden.

Die endgültige Festsetzung des Erstattungsbetrags erfolgt erst nach Abschluss der Prüfungstätigkeiten in allen Landkreisen und Zusammenführung der Ergebnisse beim Innenministerium. Dabei können sich noch weitere Korrekturen bei strittigen Themen ergeben. Die Auszahlung des Restbetrages wird voraussichtlich erst 2019 erfolgen.

Für die Spitzabrechnung 2017 hat das Land zugesagt, 80 % des gemeldeten Defizites unmittelbar nach Vorlage der Abrechnung und vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung auszuzahlen. Die Verwaltung ist derzeit dabei, diese Abrechnung zu erstellen. Gerech- net wird mit einer Größenordnung von rd. 12 Mio. €.

Rückbaukosten

Bezüglich der Rückbaukosten in Form von Bauausgaben, Mietablösezahlungen und Sonderabschreibungen hat das Land die unmittelbare Erstattung außerhalb der Spitzabrechnung zugesagt.

Asylbewerberleistungsgesetz

Im Rahmen der Finanzverhandlungen mit dem Land hat man sich darauf verständigt, dass das Land für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 134 Mio. € an die Stadt- und Land- kreise leistet. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt anhand der durchschnittlichen Zuwei- sungszahlen der Jahre 2015-2017. Auf den Landkreis Karlsruhe entfallen auf dieser Grundlage jeweils rd. 5,4 Mio. €. Der Betrag von insgesamt rd. 10,8 Mio. € wird voraus- sichtlich erst im Jahr 2019 ausgezahlt werden.

SGB II

Derzeit werden die Kosten der Unterkunft und Heizung anschlussuntergebrachter Flüchtlinge im SGB II-Bezug für zwei Jahre vom Bund getragen. Auch danach dürfen aber die kommunalen Grundsicherungsträger mit den flüchtlingsbedingten Unterkunfts- kosten nicht alleine gelassen werden.

Durch den prognostizierten Fallzahlenanstieg beim SGB II werden für das Jahr 2018 Kosten in Höhe von 8,8 Mio. € (2017: 6,6 Mio. €) erwartet. Diese werden den Landkrei- sen vom Bund durch die höhere anteilige Kostentragung in den Jahren 2017 und 2018 bei den gesamten SGB II-Aufwendungen ersetzt.

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Zwischenzeitlich liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, welcher eine anteili- ge Beteiligung auch für das Jahr 2019 vorsieht. Im Rahmen dieses Gesetzesentwurfs sieht der Bund auch eine Umschichtung in Höhe von 1 Mrd. € der Mittel für Kosten der Unterkunft zu den Umsatzsteueranteilen der Gemeinden vor. Dadurch erhalten die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ab dem Jahr 2019 rund 138,4 Mio. € mehr. Auf die Städte und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe entfallen davon rund 4,2 Mio. €. Der Landkreis, der die Kosten der SGB II Empfänger trägt erhält hohe Bun- desmittel direkt zugewiesen.

Personelle Ausstattung

Ende 2019 werden unter Berücksichtigung der im Rückbaukonzept vorgesehenen ver- bleibenden 6 Liegenschaften für die direkte Betreuung von voraussichtlich 1240 Asyl- bewerber in der vorläufigen Unterbringung sowie kommunalen Anschlussunterbringung voraussichtlich 29 Stellen benötigt.

Im Rahmen des Integrationsmanagements werden durch den Pakt für Integration (§ 29 FAG) im Landkreis Karlsruhe für die 28 Gemeinden außerdem weitere ca. 29 Vollzeit- stellen in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 gefördert. Durch die Zusage der Land- kreisverwaltung, alle in der Anschlussunterbringung untergebrachten Geflüchteten zu beraten, werden über die geförderten 29 VZÄ hinaus weitere 6 VZÄ und damit insge- samt 35 VZÄ bereitgestellt.

III. Zuständigkeit

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird der Kreistag mit der Angelegenheit be- fasst.

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