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Unterbringung von Asylbewerbern - Umsetzung des Pakts für Integration

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Sitzungsvorlage KT/15/2017

Unterbringung von Asylbewerbern

- Umsetzung des Pakts für Integration

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

3 Kreistag 18.05.2017 öffentlich

3 Anlagen

Anlage 1: Pakt für Integration

Anlage 2: Pakt für Integration - Anlage Umsetzung

Anlage 3: Gemeinsames KLV Informationsschreiben - Pakt für Integration

Beschlussvorschlag

Der Kreistag

1. nimmt die aktuelle Entwicklung bei der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis;

2. begrüßt die Bereitstellung der Kombimodelle für die Anschlussunterbringung durch die Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR;

3. begrüßt die Überlegungen der Kreisverwaltung, den Städten und Gemeinden anzu- bieten, das Integrationsmanagement im Rahmen des Paktes für Integration in eige- ner Angelegenheit wahrzunehmen, sofern Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe diese Aufgabe nicht selbst wahrnehmen wollen.

I.Sachverhalt

1. Aktuelle Situation

Nachdem 2015 und Anfang 2016 noch bis zu mehr als 17.000 Flüchtlinge pro Monat nach Baden-Württemberg gekommen waren, hatte deren Zahl danach deutlich abge- nommen und liegt seit Mitte 2016 bei weniger als 2.000 Flüchtlingen pro Monat.

Entsprechend sind auch die Zuweisungen an das Landratsamt Karlsruhe deutlich zu- rückgegangen und lagen lange Zeit bei durchschnittlich etwas mehr als 30 Personen pro Monat.

In den letzten Monaten haben sich die Zuweisungen etwas erhöht und werden über die nächsten Monate zwischen 50 und 100 Personen pro Monat liegen. Hauptursache ist

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die Umsetzung der neuen Erstaufnahmekonzeption des Landes: Aus dem sukzessiven Abbau der Erstaufnahmeplätze bis 2020 ergibt sich eine leicht erhöhte monatliche Zu- teilung in die vorläufige Unterbringung. Da zugleich die Zahl der Abgänge aus den Ge- meinschaftsunterkünften die Zahl der Neuzugänge deutlich übersteigt, ist der leichte Anstieg der Zuweisungen aus der Erstaufnahme gut zu bewältigen.

Im laufenden Jahr wurden bis Ende April 58 Personen abgeschoben, davon 53 in siche- re Herkunftsstaaten des Westbalkan. Im selben Zeitraum haben weitere 224 Personen die vorläufige Unterbringung verlassen, ohne anschlussuntergebracht zu werden.

Daher waren Anfang Mai 2017 im Landkreis Karlsruhe 2.653 Personen vorläufig unter- gebracht, davon 2.482 Personen in Gemeinschaftsunterkünften, die übrigen in Woh- nungen. Im Laufe des Jahres 2017 wird die Zahl der im Landkreis vorläufig unterge- brachten Personen weiter abnehmen.

2. Vorläufige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

a) Anschlussunterbringung im Kombimodell

Zum 01.05.2017 verfügt der Landkreis Karlsruhe über 52 Gemeinschaftsunterkünfte mit 3.000 Plätzen. 400 weitere Plätze sind im Kombimodell für die Anschlussunterbringung zur Verfügung gestellt worden.

Aufgrund der stark zurückgegangen Flüchtlingszahlen ist es möglich weitere frei wer- dende Kapazitäten, die nicht zurückgekauft werden können, an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu vermieten, sodass viele der Asylbewerber in ihren bisherigen Unterkünften bleiben können und diese im Rahmen des Kombimodells (GU und AU in einer Liegenschaft) durch den Landkreis Karlsruhe weiterhin betreut werden.

Unter Berücksichtigung der Rückbauprojekte können bis Ende 2019 rund 2.500 Plätze für die gemeindliche Anschlussunterbringung zur Verfügung gestellt werden. Vier Ge- meinden haben den Mustermietvertrag bereits unterschrieben. Mit sieben Kommunen steht die Kommunalanstalt für Wohnraum vor einem Vertragsabschluss. Mit weiteren 10 Kommunen befindet sich die Kommunalanstalt für Wohnraum in konkreten Gesprächen und Verhandlungen. Derzeit sind bereits 400 Asylbewerber in Kombimodellen unterge- bracht.

b) Rückbau von Gemeinschaftsunterkünften

Die Kommunalanstalt für Wohnraum setzt daneben die Rückbaumaßnahmen konse- quent fort.

Die Objekte in Stutensee (Karlsfeldstraße – Mobile Wohneinheiten), in Waldbronn (Ho- tel Hanna) und Ettlingen (Mittelkerkerstraße) sind zurückgebaut bzw. zurückgegeben worden. Der Rückbau im Praktikermarkt in Bruchsal-Heidelsheim und der Rückbau in Rheinstetten stehen kurz vor dem Abschluss.

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Die Flächen, auf denen die mobilen Wohneinheiten errichtet worden sind, sollen noch nicht vollständig zurückgebaut werden. Insbesondere die in der Erde verlegten Leitun- gen sollen vorerst erhalten bleiben. Damit werden Standby-Flächen geschaffen, die bei weiterem Bedarf genutzt werden könnten.

Darüber hinaus werden die 40 angemieteten Wohnungen (insgesamt 221 Plätze), in denen in der Zeit hoher Zuteilungen Personen „vorgezogen anschlussuntergebracht“

worden sind, schrittweise an die Städte und Gemeinden mit dem Mietvertrag überge- ben. Sofern Wohnungen nicht mehr benötigt werden, werden die geschlossenen Miet- verträge fristgerecht gekündigt und abgewickelt.

3. Anschlussunterbringung – aktuelle Situation

Nach 1.460 Zuweisungen in die Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden im Jahr 2016 stehen für das laufende Jahr 2017 voraussichtlich 2.600 Anschlussunterbrin- gungen an. Die Prognose ergibt sich aus der Zahl der Personen in der vorläufigen Un- terbringung des Landkreises, die im Laufe des Jahres die gesetzliche Höchstverweil- dauer von zwei Jahren erreichen werden (rund 1.700 Personen), und aus der Zahl der Personen, deren Asylantrag unanfechtbar entschieden wird (etwa 900 Personen, aber abhängig von der Zahl der Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flücht- linge).

Vom Jugendamt untergebrachte unbegleitete Minderjährige sowie Personen im Famili- ennachzug werden auf die Anschlussunterbringung angerechnet, sind bei der genann- ten Prognose aber nur teilweise berücksichtigt.

Im Sinne einer fairen Verteilung muss das jeweilige Aufnahmesoll der einzelnen Städte und Gemeinden am Ende des Jahres 2017 ohne nennenswerte Abweichungen reali- siert sein. Allzu große Abweichungen werden sich angesichts der deutlich rückläufigen Anschlussunterbringungen im Folgejahr 2018 kaum mehr korrigieren lassen.

Wesentliche Aufgabe der Städte und Gemeinden ist es daher, den benötigten Wohn- raum sowohl im erforderlichen Umfang als auch zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.

Der Landkreis unterstützt die Kommunen hierbei mit Unterbringungskapazitäten und Dienstleistungen (z. B. im Kombimodell).

Im laufenden Jahr wurden zwar schon 1.020 Personen in die Anschlussunterbringung verteilt. Weitere 126 Anschlussunterbringungen für Ende Mai 2017 sind bereits verfügt.

Doch stehen aktuell über 200 weitere Personen zur Zuteilung an. Betrachtet man nur die Personen, welche die Zwei-Jahres-Grenze erreichen werden, so müssen im zweiten Quartal noch über 100 Personen verteilt werden, im dritten Quartal über 250 Personen und zuletzt im vierten Quartal rund 475 Personen. Hinzu kommen jeweils Personen mit rechtskräftigen Asylentscheidungen.

Es liegt auf der Hand, dass diese gewaltige Aufgabe nur bewältigt werden kann, wenn für die Dauer der Anschlussunterbringung oder zumindest vorübergehend, bis neue Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ein größerer Teil des schon beste- henden Wohnraums in Form von Kombimodellen von den Städten und Gemeinden zur Anschlussunterbringung genutzt wird. Dieses Vorgehen bietet allen Seiten Vorteile: Sie

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kann leicht und unbürokratisch umgesetzt werden. Vor allem jedoch können die Unter- gebrachten selbst an ihrem bisherigen Wohnort und somit in ihrer bisherigen Bezie- hungs- und Sozialstruktur verbleiben. Dies stärkt die in den meisten Fällen längst ange- laufene Integration.

In anderen Fällen werden allerdings die einwohnerbezogene Aufnahmequote und die Zahl der dort untergebrachten Personen nicht zusammenpassen. Dann wird nach Ein- wohnerquote in noch aufnahmepflichtige Gemeinden zugeteilt. In diesen Fällen wird es notgedrungen zu Umzügen in andere Gemeinden kommen. Dasselbe gilt, wenn Ge- meinschaftsunterkünfte aufgegeben werden, neuer Wohnraum zur Anschlussunterbrin- gung vor Ort aber nicht zeitgerecht zur Verfügung steht. Richtschnur solcher Zuwei- sungsentscheidungen an neue Wohnorte sind – neben der Aufnahmequote der Ge- meinde und der räumlichen Nähe zum bisherigen Wohnort – weitere objektive Kriterien wie Schule, Ausbildung, Beruf, Familienzugehörigkeit usw.

4. Familiennachzug

Ein Familiennachzug ist derzeit nur zu anerkannten Flüchtlingen und nur in der Kernfa- milie (Vater, Mutter, minderjährige Kinder) möglich. Für Personen mit sog. subsidiärem Schutz ist der Familiennachzug ausgesetzt.

Nach Analysen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge kommt auf einen aner- kannten Flüchtling etwa ein nachzugsberechtigter Familienangehöriger. Auch be- schränkt sich der Familiennachzug fast ausschließlich auf Flüchtlinge aus Syrien.

Ende April lebten im Landkreis Karlsruhe 1.499 Personen mit Flüchtlingsstatus, davon 1.229 Syrer. Von Januar 2016 bis April 2017 sind insgesamt 191 Personen zu Fami- lienangehörigen in den Landkreis nachgezogen. Dies sind im Schnitt etwa 12 Personen pro Monat, wobei diese Zahl auch in den letzten Monaten etwa gleich geblieben ist.

5. Pakt für Integration

Land und Kommunalen Landesverbänden haben einen Pakt für Integration geschlos- sen. Dieser ist für die Jahre 2017 und 2018 mit jeweils 160 Mio. € dotiert. Für die Finan- zierung sind zwei Säulen vorgesehen:

– Integrationslastenausgleich im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (jeweils 90 Mio. € für die Integrationskosten der Gemeinden. Bei angenommen 80.000 Per- sonen steht pro Person ein Betrag von 1.125 € zur Verfügung),

– Förderprogramme (jeweils 70 Mio. €).

Hier stehen für das Integrationsmanagement in beiden Jahren je 58 Mio. € zur Verfü- gung, für den Übergang Schule–Beruf 4,1 Mio. € bzw. 5,6 Mio. €, für den Spracherwerb (VwV Deutsch für Flüchtlinge) jeweils 2 Mio. €, für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements jeweils 2,7 Mio. € und für die Umsetzung, Verwaltung und Evaluation des Pakts für Integration 3,2 Mio. € bzw. 1,7 Mio. €. Kernstück der Förderprogramme ist das

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Integrationsmanagement im Einzelfall. Das Land geht davon aus, dass mit den jährlich 58 Mio. €, die hierfür landesweit zur Verfügung stehen, rd. 1.000 Stellen finanziert wer- den können.

Die Fördersätze orientieren sich an der Qualifikation der Stelleninhaber (Hochschulab- schluss 64.000 € p.a./Stelle, mittlerer Bildungsabschluss, abgeschlossene Berufsaus- bildung, Erfahrungswissen 51.000 € p.a./Stelle).

Die Mittel sollen grundsätzlich den Flüchtlingen folgen. Für die Mittelverteilung werden aber nicht alle Flüchtlinge mit Unterstützungsbedarf berücksichtigt, sondern nur diejeni- gen Flüchtlinge, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 29.02.2016 – also während der großen Flüchtlingswelle – nach Baden-Württemberg gekommen sind und die am 15.09.2017 bzw. am 15.09.2018 (Stichtage) in den Städten und Gemeinden anschluss- untergebracht sind. Ebenfalls berücksichtigt wird der Familiennachzug zu dem genann- ten Personenkreis. Nach einer ersten Bestandsaufnahme durch das Landratsamt kön- nen bei dieser Systematik Mittelverteilung und Unterstützungsbedarf in den einzelnen Gemeinden auseinanderfallen.

Auf den Landkreis Karlsruhe insgesamt entfallen dabei nach den vorläufigen Zahlen etwa 41 Sozialarbeiterstellen.

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Städte und Gemeinden sowie die Land- kreise in Baden-Württemberg. Zu beachten ist, dass ein Antrag auf Förderung das Mit- telvolumen von mindestens einer Vollzeitstelle enthalten muss. Mehrere Gemeinden können auch gemeinsam einen Antrag stellen.

Im Rahmen des Paktes ist vereinbart, dass die Landkreise das Integrationsmanage- ment entsprechend den für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bestehenden Bedingungen in eigener Angelegenheit wahrnehmen, soweit kreisangehörige Städte oder Gemeinden hierum ausdrücklich ersuchen oder aber innerhalb einer zu bestim- menden Frist keine eigenen Förderanträge stellen.

Das Land empfiehlt, eine enge Abstimmung zwischen Landkreisen und kreisangehöri- gen Städten und Gemeinden zur Umsetzung des Integrationsmanagements im Kreis- gebiet anzustreben. So könne es gelingen, ein flächendeckendes Integrationsmanage- ment sicherzustellen, vorhandene kommunale Strukturen zu stärken und die Gegeben- heiten und Bedarfe vor Ort in hohem Maße zu berücksichtigen.

Über einzelfallbezogenes Integrationsmanagement sollen die Neubürger in ihrer Selbst- ständigkeit und Selbstverantwortung gestärkt werden, um auf die vorhandenen Struktu- ren und Angebote der bestehenden Hilfesysteme in vollem Umfang zurückgreifen zu können und so auch der Bildung von Parallelstrukturen vorzubeugen. Anhand von indi- viduellen Integrationsvereinbarungen soll darauf hingewirkt werden, dass die geflüchte- ten Menschen von öffentlichen Leistungen unabhängig sind. Näheres ist unter Ziffer 1 des Pakts für Integration (Anlage 1) ausgeführt.

Für die Landkreisverwaltung wäre es denkbar, dass der Landkreis das Integrationsma- nagement wahrnimmt, sofern die Gemeinden diese Aufgabe nicht selbst wahrnehmen wollen. Hierfür würde nicht nur die Vernetzung mit der sozialen Arbeit in der vorläufigen

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Unterbringung sowie mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter sprechen. Vielmehr könnte so auch besser gewährleistet werden, dass bei der Antragstellung keine Stel- lenanteile verloren gehen. Der Personaleinsatz könnte auch gemeindeübergreifend nach dem tatsächlichen Bedarf gesteuert werden; der Landkreis könnte hier seine Aus- gleichsfunktion wahrnehmen. Vertretungszeiten können durch den größeren Personal- körper leichter ausgeglichen werden. Der Landkreis würde damit auch das Personalrisi- ko sowie die Vor- und Zwischenfinanzierung des Integrationsmanagements überneh- men.

Trotz des Pakts für Integration ist die Übernahme dieser Aufgabe durch den Landkreis eine Freiwilligkeitsaufgabe. Die Verwaltung schlägt daher dem Kreistag vor, den Städ- ten und Gemeinden anzubieten, das Integrationsmanagement im Rahmen des Paktes für Integration in eigener Angelegenheit wahrzunehmen, sofern die Städte und Ge- meinden im Landkreis Karlsruhe diese Aufgabe nicht selbst wahrnehmen wollen. So- weit die Städte und Gemeinden die Aufgabe in eigener Verantwortung angehen, soll diese auch für die Zeit ab 01.01.2019 fortbestehen.

Soweit sich die Kommunen für eine Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis ent- scheiden, ist mit Übernahme des Integrationsmanagements die Integration der Flücht- linge in die AU gemeinsame Aufgabe des Landkreises und seiner Kommunen. Entspre- chend ist die Arbeit aller Beteiligten miteinander zu verzahnen (die personenbezogene Hilfe leistet der Integrationsmanager im Sinne eines „Casemanagements“, die Weiter- entwicklung der gemeindlichen Strukturen, speziell die Förderung und Begleitung des Ehrenamts, obliegt auch weiterhin dem Integrationsbeauftragten i. S. eines „Caremana- gements“). Die Integrationsmanager sind Teil gemeinsamer Teams von Landkreis und Gemeinde, die sich regelmäßig und verbindlich abstimmen. Sie werden in Raumschaf- ten organisiert, um auch die gemeindeübergreifende Abstimmung und die Präsenz vor Ort sicherzustellen.

6. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Mit Stand 31.03.2017 werden in der Zuständigkeit des Landratsamtes Karlsruhe 304 unbegleitete minderjährige (UMAs) und junge volljährige Flüchtlinge im Rahmen der Jugendhilfe betreut und versorgt.

Die Betreuung erfolgt in stationären Wohngruppen (215 Fälle), betreutem Jugendwoh- nen (54 Fälle) oder in Gastfamilien/Vollzeitpflege (35 Fälle).

Die Mehrzahl der jungen Flüchtlinge stammt aus Afghanistan (etwa 40 %), Syrien (etwa 15 %) und Gambia (etwa 10 %). Danach folgen Somalia, Irak und Eritrea (jeweils etwa 6 % der Gesamtfallzahl).

Aufgrund der Quotenerfüllung des Bundeslandes Baden-Württemberg in Bezug auf den Verteilungsschlüssel der Neufälle sind die Fallzahlen im Landkreis Karlsruhe seit etwa einem halben Jahr auf gleichbleibendem Niveau. Zum 01.05.2017 wurde das bundes- weite Melde- und Verteilverfahren modifiziert. Dadurch muss auch im Landkreis Karls- ruhe mit Neuzuweisungen gerechnet werden. Deshalb wird mittelfristig die Zahl der zu betreuenden UMAs nicht zurückgehen, sondern eher leicht ansteigen.

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Nachdem zu Anfang der Flüchtlingswelle das Schaffen von ausreichenden Plätzen zur Betreuung und Versorgung der UMAs im Vordergrund stand, richtet sich mittlerweile der Fokus stärker auf eine bedarfsgerechte Anpassung der Angebote und die damit ver- bundene individuelle Einzelfallbearbeitung mit entsprechender Hilfeplanung und - steuerung. Für das übergeordnete Ziel der Integration in die Gesellschaft sind in erster Linie die Schul- und Berufsausbildung grundlegende Themen, die in der Arbeit mit den UMAs einen sehr hohen Stellenwert einnehmen. Darüber hinaus beschäftigt die Fach- kräfte vor allem der Umgang mit den komplexen aufenthaltsrechtlichen Angelegenhei- ten und mit deren Auswirkungen auf die jungen Flüchtlinge und die Hilfemaßnahmen.

Die vom Innenministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg erbetene Mittei- lung von Personenangaben der UMAs an das Landeskriminalamt zum Zweck der er- kennungsdienstlichen Nacherfassung ist durch das Jugendamt fristgerecht erfolgt.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Durch den begonnenen Rückbau werden nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die Mietkosten im laufenden Jahr deutlich gesenkt. Außerdem können durch die Ver- äußerung der Flächen die damaligen Investitionskosten refinanziert werden.

Bei der nachlaufenden pauschalierten Spitzabrechnung hat der Landkreis Karlsruhe für das Jahr 2014 die ihm entstandenen liegenschaftsbezogenen Kosten in Höhe von 3.231 T € ersetzt bekommen.

Für das Haushaltsjahr 2015 sind rd. 13,4 T € vom Landkreis Karlsruhe gemeldet wor- den die noch vom Land Baden-Württemberg zu bezahlen sind. Grundsätzlich werden die Kosten für Unterbringung, Leistung und Betreuung einschl. Krankenausgaben für die in der vorläufigen Unterbringung befindlichen Personen vom Land Baden- Württemberg erstattet. Das Land hat nun angekündigt, die noch offenen Fragen im Rahmen einer Änderung des FüaK zu regeln und die noch offenen finanziellen Forde- rungen baldmöglichst auszugleichen.

Für das Jahr 2016 wird im Zuge des Jahresabschlusses der Differenzbetrag zwischen der überwiesenen Pauschale und den tatsächlichen Kosten ermittelt. Sie liegen vo- raussichtlich bei 16 Mio. €.

Durch die neutrale Verbuchung der asylbedingten Kosten im Haushaltsplan und die nachlaufende Spitzabrechnung lassen die Veräußerungen und Abrechnungen – mit Ausnahme der verbesserten Liquidität – keine Verbesserungen im Jahresergebnis des Landkreises Karlsruhe erwarten.

III. Zuständigkeit

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird die Fortschreibung des Masterplans vom Kreistag beschlossen.

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