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Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern - Pakt für Integration

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Sitzungsvorlage JHA/SA/19/2017

Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern - Pakt für Integration

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Jugendhilfe- und Sozialausschuss 18.09.2017 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss nimmt die aktuelle Planung zur Umsetzung des Pakts für Integration im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

1. Pakt für Integration

Am 27.04.2017 haben Land und Kommunen den Pakt für Integration unterzeichnet.

Danach beteiligt sich das Land an den Kosten der Integration auf kommunaler Ebene.

Vorgesehen sind jeweils 160 Mio. € für die Jahre 2017 und 2018: Mit jährlich 90 Mio. € sollen die Kommunen über einen Integrationslastenausgleich unterstützt werden, weite- re 70 Mio. € jährlich fließen in konkrete Integrationsförderprogramme und - maßnahmen.

Kernstück der Integrationsförderung ist das Integrationsmanagement. Dabei sollen so- genannte Integrationsmanager die Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung direkt und einzelfallbezogen mit Hilfe individueller Integrationspläne begleiten. Der individuelle Integrationsprozess, der in der Regel in der vorläufigen Unterbringung begonnen hat, soll weiter gefördert, die Selbständigkeit der geflüchteten Menschen weiter gestärkt werden.

2. Träger des Integrationsmanagements

Nach dem Pakt für Integration sind grundsätzlich die Gemeinden Träger des Integrati- onsmanagements. Mehrere Gemeinden können das Integrationsmanagement auch gemeinsam wahrnehmen. Soweit Gemeinden hierum ausdrücklich ersuchen oder in-

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Landkreise das Integrationsmanagement in eigener Angelegenheit wahr. Gemeinden und Kreise sind berechtigt, die Aufgabenerledigung des Integrationsmanagements auf freie Träger zu übertragen.

Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 18.05.2017 erstmals mit dem Pakt für In- tegration beschäftigt (Vorlage KT/15/2017). Dabei hat der Kreistag die Überlegungen der Kreisverwaltung begrüßt, den Gemeinden anzubieten, dass der Landkreis das In- tegrationsmanagement im Rahmen des Pakts für Integration in eigener Angelegenheit wahrnimmt, sofern Gemeinden diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen wollen.

Im Rahmen von Gesprächen in den jeweiligen Raumschaften wurde den Gemeinden dieses Angebot unterbreitet und inhaltlich erläutert. Insbesondere wurde dargelegt, dass das Integrationsmanagement in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden or- ganisiert werden soll. Die Gespräche boten ebenfalls die Gelegenheit eines persönli- chen Austauschs über den derzeitigen Planungsstand zur weiteren Umsetzung und Einführung des Integrationsmanagements.

Die Gespräche fanden unter Teilnahme der einzelnen Vertreter in den Raumschaften des Landkreises Karlsruhe statt:

– 21.07.2017 Raumschaft Mitte in Bruchsal – 26.07.2017 Raumschaft Süd in Ettlingen – 27.07.2017 Raumschaft West in Stutensee – 27.07.2017 Raumschaft Nord in Ubstadt-Weiher – 28.07.2017 Raumschaft Ost in Bretten

Mit Stand vom 31.08.2017 haben die Gemeinden Graben-Neudorf, Pfinztal und Wag- häusel mitgeteilt, dass sie das Integrationsmanagement in eigener Verantwortung wahrnehmen möchten.

3. Inhalt des Integrationsmanagements

Der Landkreis Karlsruhe orientiert sich bei der Aufgabenwahrnehmung des Integrati- onsmanagements an der vom Land vorgegebenen Tätigkeitsbeschreibung. Danach gehören zum Integrationsmanagement folgende Elemente:

– Sozialbegleitung durch Einzelfallhilfe zu Fragen des alltäglichen Lebens – Information über Integrations- und spezielle Beratungsangebote

– Erfassung und Zusammenführung von freiwillig zur Verfügung gestellten Daten – Auswertung bzw. Überprüfung sowie Fortschreibung der individuellen Integrati-

onspläne

– Heranführung an geeignete Angebote von Ehrenamtlichen, bürgerschaftliche und zivilgesellschaftliche Strukturen und Vereine

Die Integrationsmanager sind Netzwerkpartner der Gemeinden und sollen mit möglichst allen beteiligten Stellen im Austausch stehen.

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Für eine gelingende Umsetzung des Pakts für Integration soll eine enge Abstimmung mit der Sozialen Beratung in der vorläufigen Unterbringung auf Kreis- und Gemeinde- ebene, den Jobcentern und Agenturen für Arbeit, lokalen Anbietern von Integrations- kursen, sowie weiteren lokalen Netzwerkpartnern des bürgerschaftlichen Engagements erfolgen.

4. Einführung und Umsetzung des Integrationsmanagements im Landkreis Karlsruhe

Die Einführung und Umsetzung des im Pakt für Integration vorgegebenen Integrati- onsmanagements erfolgt in Verantwortung des Dezernats III – Amt für Integration.

Einen ersten Schritt hat das Landratsamt Karlsruhe durch die Raumschaftsgespräche bereits unternommen.

In den nun folgenden Einführungsgesprächen soll mit jeder Gemeinde im Landkreis, die das Landratsamt mit der Übernahme der Aufgabe des Integrationsmanagements betraut hat, ein individueller Termin zur Vorstellung der konkreten strukturellen und or- ganisatorischen Planung erfolgen. Dabei werden die konkreten Ansprechpartner von Seiten des Amtes für Integration vorgestellt. Nach Einführung des Integrationsmana- gements soll zudem ein dauerhafter Austausch mit den Gemeinden und Netzwerkpart- nern je Raumschaft und Gemeinde erfolgen.

Zusammenfassend ergeben sich folgende Phasen:

– Raumschaftsgespräche mit den Gemeinden einer Raumschaft

– Einführungsgespräche mit den einzelnen Gemeinden einer Raumschaft

– Beginn und Arbeitsaufnahme des Integrationsmanagers nach Vorstellung im Ein- führungsgespräch

– Fester dauerhafter Austausch mit den Gemeinden und Netzwerkpartnern (auch innerhalb einer Raumschaft)

Die Terminierung der Einführungsgespräche hat bereits begonnen.

5. Qualifikation, Personalstand und Personalrekrutierung

Das Landratsamt Karlsruhe wird für das Integrationsmanagement auf Personen mit Hochschulabschluss entsprechend den Qualifikationsanforderungen des Pakts für In- tegration mit einer Förderung in Höhe von 64.000 Euro pro Jahr je Vollzeitäquivalent (VZÄ) zurückgreifen.

Das Landratsamt geht davon aus, dass ein großer Teil des bisherigen Personals in der Sozialbetreuung in den Gemeinschaftsunterkünften auch für das Integrationsmanage- ment eingesetzt werden kann. Wieviel Personal tatsächlich benötigt wird, wird im We- sentlichen davon abhängen, in wie vielen Gemeinden der Landkreis Karlsruhe die Auf- gabe des Integrationsmanagements wahrnehmen wird. Über den aktuellen Stand wird

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In einzelnen Gemeinden leistete das Landratsamt Karlsruhe bereits im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung soziale Beratung in der Anschlussunterbringung. Diese soll in das Integrationsmanagement überführt bzw. integriert werden. Die hiervon be- troffenen Gemeinden wurden durch das Personal- und Organisationsamt informiert, dass keine Kostenerstattung mehr notwendig ist.

In einzelnen Gemeinden wurde auch ohne vertragliche Grundlage die soziale Beratung in der Anschlussunterbringung durch das Landratsamt Karlsruhe übernommen. Diese Hilfen sollen mit Einführung und Umsetzung des Integrationsmanagements zum 01.10.2017 übergehen.

Die Gemeinden, die sich entschieden haben, das Integrationsmanagement in eigener Verantwortung durchzuführen, werden in der Übergangsphase durch die soziale Bera- tung ebenfalls unterstützt. Mit Datum vom 01.10.2017 sind die entsprechenden Ge- meinden selbst für die Erledigung dieser Aufgabe vollumfänglich verantwortlich. Der Landkreis Karlsruhe wird seine Dienstleistung der sozialen Beratung in der Anschluss- unterbringung sodann einstellen.

6. Mittelverteilung

Für die Verteilung der Mittel im Rahmen des Pakts für Integration gilt der Grundsatz

„das Geld folgt den Flüchtlingen“. Das Land sieht Anschlussunterbringung und Integra- tion allerdings als kommunale Aufgabe. Es hat sich daher lediglich bereitgefunden, die besonderen Lasten aus der Hochphase des Flüchtlingszustroms 2015 und Anfang 2016 finanziell abzufedern.

Entsprechend wurde die Verteilung der Mittel für das Integrationsmanagement geregelt (vgl. § 29d Abs. 1 FAG): Zum Stichtag 15.09.2017 wird erhoben, welche Personen, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 29.02.2016 nach Baden-Württemberg gekommen sind, sich nachweislich in einer Gemeinde in der Anschlussunterbringung befinden, zu- züglich der Personen, die ihnen infolge des Familiennachzugs gefolgt sind. Der Begriff der Anschlussunterbringung wird dabei weit ausgelegt: Erfasst werden sollen alle Per- sonen, die öffentliche Transferleistungen beziehen und / oder eine Unterbringung durch eine Gemeinde beanspruchen. Entsprechend dem Ergebnis dieser Erhebung werden die Mittel für den gesamten Förderzeitraum von zwei Jahren verteilt.

Die Erhebung wird voraussichtlich Mitte Oktober abgeschlossen sein. Bis dahin stehen zunächst – auf der Grundlage vorläufiger Zahlen – maximal 60 % des Gesamtfördervo- lumens des Jahres 2017 zur Verfügung.

7. Antragsverfahren und Verwendungsnachweis

Der Landkreis formuliert einen eigenen Förderantrag, bündelt alle Anträge, also auch die Anträge der Gemeinden, die das Integrationsmanagement selbst wahrnehmen, und leitet sie der Bewilligungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart zu.

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Der Antrags- und Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate ab Beschäftigungsbeginn.

Anträge können auch rückwirkend bis zum 01.01.2017 gestellt werden.

Bei der Antragsstellung sind das spezifisch für den Integrationsmanager genannte Tä- tigkeitsprofil sowie die Qualitätsanforderung zu beachten. Laut Vorgaben kann ein An- trag erst dann gestellt werden, wenn die für die Besetzung einer Integrationsmanage- ment-Stelle vorgesehene Person feststeht.

Im Zusammenhang mit der Antragsstellung wird zudem ein Verwendungsnachweis er- forderlich. Dieser soll neben einem Nachweis der Beschäftigung auch einen Sachbe- richt über die geleistete Arbeit mit Kennzahlen bzw. Erfolgskriterien zur Wirksamkeit der Maßnahme umfassen. Die Einzelheiten hierzu werden allerdings erst im Bewilligungs- bescheid geregelt.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Der Personalbedarf ist abhängig von den Rückmeldungen der Gemeinden, ob sie das Integrationsmanagement in eigener Verantwortlichkeit durchführen oder einen freien Träger beauftragen oder, weil beide Varianten nicht gewollt sind, der Landkreis zur Aufgabenwahrnehmung verpflichtet ist.

III. Zuständigkeit

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss ist nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Land- kreises Karlsruhe für das Aufgabengebiet „Migrationsberatung und -betreuung“ zustän- dig.

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