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Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern - Allgemeine Entwicklung - Fortschreibung des Masterplans - Integration - Vorberatung

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Academic year: 2022

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Az.: ELB; IV.1-013.131-4246911

Sitzungsvorlage VA/52/2018

Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern - Allgemeine Entwicklung

- Fortschreibung des Masterplans - Integration

- Vorberatung

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Verwaltungsausschuss 25.10.2018 öffentlich

1 Anlage Masterplan (Rückbaukonzept)

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

Der Kreistag nimmt von der aktuellen Entwicklung der Unterbringung und Integration von Asylbewerbern im Landkreis Karlsruhe Kenntnis und stimmt der Fortschreibung des Masterplans für Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Karlsruhe zu (Anlage zur Sitzungsvorlage).

I.Sachverhalt

1. Unterbringung

Seit über zwei Jahren liegt die Zahl neuer Flüchtlinge in Baden-Württemberg bei weni- ger als 2.000 pro Monat. Entsprechend sind auch die Zuweisungen an das Landratsamt Karlsruhe stabil oder sogar weiter rückläufig und liegen inzwischen bei etwa 25 Perso- nen pro Monat. Eine wesentliche Änderung dieser Lage ist derzeit nicht absehbar.

Insgesamt wurden dem Landratsamt in den ersten 9 Monaten dieses Jahres 286 Per- sonen in die vorläufige Unterbringung zugewiesen; 11 Kinder wurden in der vorläufigen Unterbringung geboren.

Im selben Zeitraum wurden den Städten und Gemeinden insgesamt 982 Personen zur Anschlussunterbringung zugewiesen. Davon waren 73 Personen im Rahmen des Fami- liennachzugs aufzunehmen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kamen keine weite- ren hinzu.

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Die zahlreichen Flüchtlinge, die 2015 und Anfang 2016 im Landkreis aufgenommen wurden, haben die vorläufige Unterbringung des Landkreises inzwischen durchlaufen und sind in der Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden angekommen. Die monatlichen Zuweisungen in die Anschlussunterbringung sind zuletzt entsprechend zu- rückgegangen. Neuaufnahmen im Landkreis und Zuweisungen in die Anschlussunter- bringung halten sich inzwischen praktisch die Waage – auf niedrigem zweistelligem Ni- veau.

Da zugleich die Zahl der rechtskräftigen Abschlüsse von Asylverfahren zurückgegan- gen ist, wird die Gesamtzahl der Anschlussunterbringungen im laufenden Jahr die ur- sprüngliche Prognose von 1.200 Zuweisungen nicht erreichen. Die Verwaltung geht inzwischen von 1.050 Zuweisungen im Gesamtjahr 2018 aus.

Gleichwohl sind weiterhin monatlich Flüchtlinge von den Städten und Gemeinden auf- zunehmen. Zu den anschlussunterzubringenden Personen kommen weitere hinzu: Fa- miliennachzug, nachgeborene Kinder sowie Direktzuweisungen aus der Erstaufnahme.

Zugleich sind viele Unterbringungsplätze durch vorherige Zuweisungen bereits belegt.

21 von 32 Gemeinden haben ihre Aufnahmeverpflichtung für das laufende Jahr bereits erfüllt oder stehen kurz davor. Einige Gemeinden haben über ihre Aufnahmeverpflich- tung hinaus Personen zur Anschlussunterbringung aufgenommen.

Schon dadurch ergibt sich für die Anschlussunterbringung eine sehr differenzierte Lage mit Aufnahmeverpflichtungen in unterschiedlichem Umfang. Hinzu kommt, dass der Landkreis den Städten und Gemeinden rund 1.000 Plätze über das Kombimodell zur Anschlussunterbringung zur Verfügung stellt. Diese Liegenschaften kommen jedoch auch für einen Rückbau in Betracht, so dass die Plätze zur Anschlussunterbringung wieder wegfallen können und die Personen anderweitig untergebracht werden müssen.

Im Ergebnis wird die Anschlussunterbringung ähnlich wie die Rückbauplanung bezogen auf die einzelnen Gemeinden erfolgen müssen. Vorläufige Unterbringung, Rückbau und Anschlussunterbringung müssen noch enger miteinander verzahnt werden als bisher schon.

Bis Ende September 2018 sind 32 Personen freiwillig ausgereist, 76 Personen wurden abgeschoben.

Weitere 134 Personen wurden aufgrund längerer Abwesenheit (mindestens 2 Monate) nach unbekannt verzogen abgemeldet. Diese Personen müssen nicht notwendig unter- getaucht sein. Denkbar ist z. B. auch eine freiwillige Ausreise, über die der unteren Aufnahmebehörde keine Grenzübertrittsbescheinigung vorliegt, weil diese regelmäßig nur der zuständigen Ausländerbehörde zugeleitet wird.

Ende September 2018 waren im Landkreis Karlsruhe nur noch 702 Personen in Ge- meinschaftsunterkünften vorläufig untergebracht. Es ist zu erwarten, dass diese Zahl nur langsam abnimmt oder sogar gleich bleibt, da die Zuweisungen in die Anschlussun- terbringung inzwischen deutlich geringer ausfallen und sich auf dem Niveau der Neuzuweisungen bewegt.

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Wie im kommenden Jahr die Zuweisungen in die Anschlussunterbringung aufgrund der dortigen Kapazitäten geschehen sollen, wird derzeit mit den Städten und Gemeinden abgestimmt. Dabei sollen zum einen berücksichtigt werden, dass nur noch einige weni- ge Gemeinden weiterhin eine Gemeinschaftsunterkunft auf ihrer Gemarkung haben.

Andererseits gilt es die noch vorhandenen Unterbringungsplätze sinnvoll zu nutzen.

Über die konkreten Festlegungen wird in der Sitzung berichtet.

2. Masterplan

(Rückbaukonzept für Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Karlsruhe)

Vorläufige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

Zum 01.09.2018 verfügt der Landkreis Karlsruhe noch über 33 Einrichtungen. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsunterbringung betrieb der Landkreis Karlsruhe insgesamt 57 Einrichtungen. Außerdem konnten die in der Hochphase angemieteten Einzelwohnun- gen nun auf eine Wohnung mit zwei Plätzen reduziert werden. Der Spitzenwert betrug 51 Wohnungen mit 279 Plätzen.

Perspektivisch wird sich die Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber in der vorläu- figen Unterbringung auf wenige Standorte im Landkreis Karlsruhe konzentrieren. Des- halb ist es weiterhin möglich, dass die Kommunalanstalt für Wohnraum einige Gemein- schaftsunterkünfte ganz oder teilweise den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die gemeindliche Anschlussunterbringung zur Verfügung stellen kann. Derzeit sind im Kombimodell 24 Mietverträge mit Städten und Gemeinden abgeschlossen. Aktuell leben 944 anschlussuntergebrachte Asylbewerber und Flüchtlinge im Kombimodell.

Insgesamt 175 Plätze werden derzeit einer anderen Nutzung zugeführt, u. a. durch Un- tervermietung an Gewerbetreibende oder Untervermietung an Privatpersonen auf dem freien Wohnungsmarkt.

Bis Ende 2020 sollen die vorhandenen 33 Gemeinschaftsunterkünfte auf höchstens sechs Liegenschaften reduziert werden. Nach heutigem Stand ist damit zu rechnen, dass Ende 2019 noch folgende sechs Unterkünfte vorgehalten werden:

- Karlsdorf-Neuthard, An den Spiegelwiesen 1+2 - Oberhausen-Rheinhausen, Weiherweg 35 - Pfinztal-Berghausen, Jöhlinger Straße 61 - Ubstadt-Weiher, Zeutern, Waldmühle 6 - Waghäusel, Marie-Curie-Straße 11 - Waldbronn-Neurod, Fabrikstraße 14 a-e

Gleichzeitig wird am Standort Eggenstein-Leopoldshafen, Am Schröcker Tor 1–3, eines der drei vorhandenen Wohncontainer-Ensembles (gelbes Ensemble) veräußert. Die verbleibenden beiden Wohncontainer-Ensembles, die noch bis zum Jahr 2021 im Kombimodell an die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen teilweise (grünes Ensemble) bzw. komplett (blaues Ensemble) untervermietet sind, werden nach Ende dieser Lauf- zeit bzw. nach optionaler Laufzeitverlängerung bei vorhandenem Unterbringungsbedarf der Gemeinde, ebenfalls rückgebaut und sollen einer Veräußerung zugeführt werden.

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Außerdem werden konsequent für alle Liegenschaften Nachnutzungen (Nachmieter) gesucht. Gleichzeitig wird angestrebt, eine Entlassung der Kommunalanstalt aus den laufenden Verträgen zu erreichen.

Auf die ausführlichen Darlegungen in der beigefügten Anlage 1 wird verwiesen.

Sollten die Zuweisungen weiterhin auf dem seitherigen niedrigen Niveau bleiben, muss auch über eine weitere Reduzierung der Standorte nachgedacht werden. Ansonsten sind ca. vier Standorte für bis zu 700 Flüchtlinge vorgesehen.

3. Pakt für Integration

Am 27.04.2017 haben Land und Kommunen den Pakt für Integration unterzeichnet.

Vorgesehen war, dass sich das Land für die Jahre 2017 und 2018 mit jährlich 90 Mio. € (als Integrationslastenausgleich) beteiligt – weitere 70 Mio. € fließen jährlich in konkrete Integrationsförderprogramme- und maßnahmen. Kernstück der Integrationsförderung ist das Integrationsmanagement. Mit Pressemeldung vom 25.07.2018 hat das Ministe- rium für Finanzen angekündigt, auch im Jahr 2019 eine Fortführung des in Baden- Württemberg etablierten Integrationsmanagements zu gewährleisten.

Mit Stand 06.08.2018 werden seitens der Kreisverwaltung 4.102 Geflüchtete in An- schlussunterbringung in 28 Kommunen betreut. Davon sind 2.923 Personen über 14 Jahre alt.

Aktuell haben rd. zwei Drittel der geflüchteten Menschen mindestens einen mittleren Beratungsbedarf. Der Anteil der Menschen mit niedrigem Beratungsbedarf liegt inzwi- schen bei 27 %.

Durch den Pakt für Integration werden im Landkreis Karlsruhe für 28 Gemeinden ca. 29 Vollzeitstellen gefördert. Um der Aufgabe und somit auch der Beratung der Personen in der Anschlussunterbringung gerecht werden zu können, für die das Land keine Förde- rung zur Verfügung stellt, sind mit Stand August 2018 ca. 33 Stellen im Integrationsma- nagement besetzt.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Spitzabrechnung

Bei einem durchgeführtem Rückbau bis Ende 2020, entspricht der Gebäudeanteil für die Spitzabrechnung, die die Kommunalanstalt dem Landkreis Karlsruhe in Rechnung stellt, Anfang 2019 ca. 17 Mio. €, Anfang 2020 ca. 10 Mio. € und Anfang 2021 lediglich noch 5 Mio. €. Pro Asylbewerber entspricht dies einem Betrag von 10 T€ (jährlich) oder 833 € monatlich. Die Planvorgabe, bis Ende 2020 die vorhandenen GU-Plätze auf rd.

500–700 zu reduzieren, wird somit eingehalten.

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Durch den begonnenen Rückbau werden nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die Mietkosten im weiteren Verlauf deutlich gesenkt. Außerdem können durch die Ver- äußerung der Flächen die damaligen Investitionskosten refinanziert werden.

Im Übrigen sollen die Kosten der vorläufigen Unterbringung im Rahmen der jährlichen Spitzabrechnung durch das Land erstattet werden.

Im Jahr 2014 hat der Landkreis Karlsruhe 6 Mio. € angefordert, wovon 3,2 Mio. € be- zahlt und die weiteren 2,8 Mio. € in Form von Abschreibungen (aufgrund sogenannten Mietereinbaus) auf die Jahre 2016 ff. verteilt werden. Somit verbleiben derzeit die nicht ausgeglichenen Kosten aus dem Jahr 2013 in Höhe von 2 Mio. €.

Aus der Abrechnung haben sich für das Jahr 2015 im Einzelnen folgende Erstattungs- beträge ergeben:

Gemeldete Aufwendungen insgesamt 33,4 Mio. €

Erhaltene Pauschalen aufgrund der monatlichen Zuzüge 22,5 Mio. €

Geforderte Nachzahlung 10,9 Mio. €

Davon als Abschlag erhalten (80 %) 8,7 Mio. €

Restliche Nachzahlung 2,2 Mio. €

Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat landesweit 22 von 44 Stadt- und Landkrei- sen für das Jahr 2015 geprüft. Auf die Vorlage „Prüfung der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen beim Landkreis Karlsruhe durch den Rechnungshof Baden- Württemberg“ in der VA-Sitzung vom 26.10.2017 (Vorlage Nr. 55/2017) wird verwiesen.

Inzwischen besteht Klarheit darüber, dass Kindergartenbeiträge nicht erstattet werden.

Allerdings hat sich das Land bereit erklärt, den zusätzlichen Aufwand für die Durchfüh- rung des Asylbewerberleistungsgesetzes zumindest teilweise abzugelten. Zu rechnen ist daher mit einer Schlusszahlung in Höhe von rd. 2,5 Mio. €, die noch im Haushalts- jahr 2018 eingehen sollte.

Die vom Land im Rahmen des Rückbaus der Unterkünfte inzwischen geforderte Min- destauslastung gilt für das Jahr 2015 noch nicht.

Die Abrechnungsunterlagen für das Jahr 2016 wurden mittlerweile seitens des Regie- rungspräsidiums einer detaillierten Prüfung unterzogen und strittige Punkte korrigiert.

Auf dieser Grundlage würde sich eine Nachforderung des Landkreises in Höhe von rd.

19,3 Mio. € ergeben. Hierauf wurde seitens des Landes bereits eine Abschlagszahlung von rd. 15,9 Mio. € geleistet. Ein entsprechender Kassenkredit konnte dadurch abgelöst werden.

Die endgültige Festsetzung des Erstattungsbetrags erfolgt erst nach Abschluss der Prüfungstätigkeiten in allen Landkreisen und Zusammenführung der Ergebnisse beim Innenministerium. Dabei können sich noch weitere Korrekturen bei strittigen Themen ergeben. Die Auszahlung des Restbetrages wird voraussichtlich erst 2019 erfolgen.

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Für die Spitzabrechnung 2017 hat das Land zugesagt, 80 % des gemeldeten Defizites unmittelbar nach Vorlage der Abrechnung und vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung auszuzahlen. Die Verwaltung ist derzeit dabei, diese Abrechnung zu erstellen. Gerech- net wird mit einer Größenordnung von rd. 12 Mio. €.

Rückbaukosten

Bezüglich der Rückbaukosten in Form von Bauausgaben, Mietablösezahlungen und Sonderabschreibungen hat das Land die unmittelbare Erstattung außerhalb der Spitzabrechnung zugesagt.

Asylbewerberleistungsgesetz

Im Rahmen der Finanzverhandlungen mit dem Land hat man sich darauf verständigt, dass das Land für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 134 Mio. € an die Stadt- und Land- kreise leistet. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt anhand der durchschnittlichen Zuwei- sungszahlen der Jahre 2015-2017. Auf den Landkreis Karlsruhe entfallen auf dieser Grundlage jeweils rd. 5,4 Mio. €. Der Betrag von insgesamt rd. 10,8 Mio. € wird voraus- sichtlich erst im Jahr 2019 ausgezahlt werden.

SGB II

Derzeit werden die Kosten der Unterkunft und Heizung anschlussuntergebrachter Flüchtlinge im SGB II-Bezug für zwei Jahre vom Bund getragen. Auch danach dürfen aber die kommunalen Grundsicherungsträger mit den flüchtlingsbedingten Unterkunfts- kosten nicht alleine gelassen werden.

Durch den prognostizierten Fallzahlenanstieg beim SGB II werden für das Jahr 2018 Kosten in Höhe von 8,8 Mio. € (2017: 6,6 Mio. €) erwartet. Diese werden den Landkrei- sen vom Bund durch die höhere anteilige Kostentragung in den Jahren 2017 und 2018 bei den gesamten SGB II-Aufwendungen ersetzt.

Eine Kostenerstattung für die Folgejahre ist bisher nicht in Aussicht gestellt. Der Bund sollte diese Kosten auch über 2018 hinaus vollständig übernehmen.

III. Zuständigkeit

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird der Kreistag mit der Angelegenheit be- fasst.

Die Angelegenheit wird im Verwaltungsausschuss vorberaten (§ 34 Abs. 4 Satz 1 LKrO i. V. m. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe).

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