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Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Postfach 1 0 1 7 4 0 , 4 0 8 3 7 Ratingen. Tel. (02102) 550-0. Verantwortlich für den Inhalt: Hartmut Georg. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßi- gen Abständen. Der Versand erfolgt kostenlos als PDF-Datei per E-Mail. Das Amtsblatt ist auch beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform kostenlos erhältlich sowie unter www.stadt-ratingen.de einzusehen. Die Papierausgabe wird als die authentische im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 5 des „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwal- tung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) angesehen. Druck: Eigendruck.

A MTSBLATT

DER S TADT R ATINGEN

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ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 11 NUMMER : 01

DATUM : 08.01.2015 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Ra- tingen für das Haushaltsjahr 2015 -

(2)

08.01.2015 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 01 / 2015 Seite 2

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Ratingen für das Haushaltsjahr 2015

Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S. 666 / SGV.NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) wird dem Rat der Stadt Ratingen folgender Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufga- ben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwen- dungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistende Auszahlungen und not- wendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 258.850.000 Euro

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 268.650.000 Euro im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf 247.865.330 Euro

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf 251.244.330 Euro

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf 10.083.000 Euro

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf 24.898.000 Euro

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf 10.043.000 Euro

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf 9.937.000 Euro

festgesetzt.

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für

Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.666.000 Euro festgesetzt.

(3)

08.01.2015 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 01 / 2015 Seite 3

§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlun-

gen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 29.757.000 Euro festgesetzt.

§ 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

festgesetzt.

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage wird nicht veranschlagt.

9.800.000 Euro

§ 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssi- cherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird

auf 30.000.000 Euro

festgesetzt.

§ 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 213 v.H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 423 v.H.

2. Gewerbesteuer 400 v.H.

§ 7 Im Sinne des § 4 Abs. 5 GemHVO werden die Bewirtschaftungsregelungen und Haushaltsvorbemerkungen in der gemäß Gliederungsziffern 4.2 bis 4.7 sowie 7.

des Vorberichtes zum Haushaltsplan enthaltenen Fassung festgesetzt.

Ratingen, den 03.12.2014

(4)

08.01.2015 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 01 / 2015 Seite 4

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Ra- tingen für das Haushaltsjahr 2015

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) öf- fentlich bekannt gemacht.

Einwendungen können in der Zeit vom 12.01.2015 bis 02.02.2015 von Einwohnern und Abgabepflichtigen dem Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstraße 2 - 6, 40878 Ratingen schriftlich zugeleitet oder mündlich zu Protokoll gegeben werden, und zwar während der Dienststunden,

montags bis mittwochs von 08.30 bis 12.00 Uhr, und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr, und von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr,

beim Amt für Finanzwirtschaft, Zi. 1.17, 1. OG Ostflügel der Martinschule, Sohlstätten- straße 33, 40880 Ratingen.

Ratingen, den 07.01.2015

In Vertretung:

Steuwe

Erster Beigeordneter

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