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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie
Hansestadt Bremen
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An die Schulen
der Sekundarstufen I und II Im Lande Bremen
Auskunft erteilt Nihal Sertkaya Zimmer 313 Tel. 361 6209 Fax
E-Mail: nihal.sertkaya@bil- dung.bremen.de
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Bremen, 07.07.2020
Mitteilung Nr. 182/2020
Anhebung der schriftlichen Prüfungsleistung der Zentralen Abschlussprüfungen für Abschlüsse der Sekundarstufe I nach § 1 Nr. 2 – 4 PrüfVO Sek I
Sehr geehrte Schulleitungen, sehr geehrte Jahrgangsleitungen,
nach eingehender Beratung hat die Senatorin für Kinder und Bildung entschieden, die Beno- tung der Zentralen Abschlussprüfungen für den Geltungsbereich Abschlüsse der Sekundar- stufe I nach § 1 Nr. 2 – 4 PrüfVO Sek I (EinfBBR, ErwBBR und MSA), in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch in den Fällen eines erheblichen Leistungseinbruches ge- genüber den Jahresleistungen anzuheben. Dieses betrifft auch die ZAP-Prüfungen der VK- GyO-Standorte. Grund ist der durch die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 verur- sachte Unterrichtsausfall und die dadurch eingeschränkten Möglichkeiten der Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen.
Hiermit verfüge ich, die Note der Prüfungsleistung in den schriftlich geprüften Fächern (Ergeb- nis der schriftlichen Zentralen Abschlussprüfung) um eine Note anzuheben, wenn diese mehr als eine Note von der in diesem Fach erbrachten Jahresendnote des Prüflings nach unten ab- weicht.
Aus dieser Neubewertung ergeben sich keine Ansprüche auf weitere mündliche Nachprüfun- gen.
Wir bitten Sie, Ihre Prüflinge und die betroffenen Fachlehrkräfte Ihrer Schule zu informieren und die geänderten Noten und den Erwerb des Abschlusses in das Schülerverzeichnis einzu- tragen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen i.A. Nike Beckmann