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Mitteilung Nr. 182/2020 Anhebung der schriftlichen Prüfungsleistung der Zentralen Abschlussprüfungen für Abschlüsse der Sekundarstufe I nach § 1 Nr. 2 ? 4 PrüfVO Sek I

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Bremen, 07.07.2020

Mitteilung Nr. 182/2020

Anhebung der schriftlichen Prüfungsleistung der Zentralen Abschlussprüfungen für Abschlüsse der Sekundarstufe I nach § 1 Nr. 2 – 4 PrüfVO Sek I

Sehr geehrte Schulleitungen, sehr geehrte Jahrgangsleitungen,

nach eingehender Beratung hat die Senatorin für Kinder und Bildung entschieden, die Beno- tung der Zentralen Abschlussprüfungen für den Geltungsbereich Abschlüsse der Sekundar- stufe I nach § 1 Nr. 2 – 4 PrüfVO Sek I (EinfBBR, ErwBBR und MSA), in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch in den Fällen eines erheblichen Leistungseinbruches ge- genüber den Jahresleistungen anzuheben. Dieses betrifft auch die ZAP-Prüfungen der VK- GyO-Standorte. Grund ist der durch die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 verur- sachte Unterrichtsausfall und die dadurch eingeschränkten Möglichkeiten der Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen.

Hiermit verfüge ich, die Note der Prüfungsleistung in den schriftlich geprüften Fächern (Ergeb- nis der schriftlichen Zentralen Abschlussprüfung) um eine Note anzuheben, wenn diese mehr als eine Note von der in diesem Fach erbrachten Jahresendnote des Prüflings nach unten ab- weicht.

Aus dieser Neubewertung ergeben sich keine Ansprüche auf weitere mündliche Nachprüfun- gen.

Wir bitten Sie, Ihre Prüflinge und die betroffenen Fachlehrkräfte Ihrer Schule zu informieren und die geänderten Noten und den Erwerb des Abschlusses in das Schülerverzeichnis einzu- tragen.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen i.A. Nike Beckmann

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