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Mitteilung Nr.344/2020 Abiturprüfung 2021 - Meldung der schriftlichen Prüfungsfächer

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Kinder und Bildung Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die

Schulleitungen

der Schulen der Sekundarstufe II des Landes Bremen

Mitteilung Nr.344/2020

Auskunft erteilt Frau Nihal Sertkaya Zimmer 301a Tel 0421 361 6209 Fax 0421 496 6209 E-mail:

nihal.sertkaya@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 20-11

Bremen, den 09.12.2020

Abiturprüfung 2021 – Meldung der schriftlichen Prüfungsfächer Verfügung Nr. 158/2020 (Abiturtermine)

Sehr geehrte Schulleitungen,

zur Vorbereitung der Abiturprüfungen 2021 verfüge ich die Eingabe der Meldedaten für die schrift- lichen Prüfungsfächer mit landeseinheitlicher Aufgabenstellung, damit das Landesinstitut die Aus- lieferung der Aufgabensätze für die Prüfung vorbereiten kann. Es wird für jede Prüfungsgruppe ein Umschlag mit der nach der Meldung der Schule notwendigen Anzahl der Prüfungsaufgaben vo- raussichtlich in der Zeit vom 22. April bis 03. Mai 2021 an die Schule geliefert. Auf die Weitergabe der Daten bis zum 13. Januar 2021 wurde bereits in der Verfügung 158/2020 hingewiesen. Der frühe Zeitpunkt für die Meldung der Prüfungsfach-Daten ist notwendig, um die Termine für die schriftlichen Prüfungen festzulegen, die in der Liste der Abiturtermine noch nicht benannt worden sind.

Die Meldedaten für die schriftlichen Prüfungsfächer werden personenbezogen im Schülerverzeich- nis unter Zeugnis/Laufbahn im Zeitraum 40 (1.HJ 2020/2021) eingegeben. Einzutragen sind in der Spalte Fachstatus: 1PF, 2PF und 3 PF für Mathematik: die im Kurs zugrunde gelegte Rechner- technologie in der Spalte Merkmal: GTR, CAS bzw. WTR – entsprechend der Vorgaben in der Veröffentlichung der Schwerpunktthemen Anlage zur Verfügung 12/2019.

Für Schülerinnen und Schüler im Latein Grundkurs (neu aufgenommene Fremdsprache mit einer Gesamtunterrichtszeit von 12 Jahreswochenstunden in der Gymnasialen Oberstufe), die das KMK-Latinum erwerben wollen und die notwendige Prüfung zusätzlich zu den Abiturprüfungen ablegen werden, müssen die Prüfungsunterlagen ebenfalls durch einen entsprechenden Vermerk im Schülerverzeichnis angefordert werden. Unter „Stammdaten/ Fremdsprachen/Abschlüsse“ er- scheint ein „Fenster“, in dem im Feld „KMK-Prüfung 2021“ ein Haken gesetzt werden muss.

(2)

Die Privatschulen, die keinen Zugriff auf das Schülerverzeichnis haben, schicken eine entspre- chende Liste (Excel-Datei) elektronisch an nihal.sertkaya@bildung.bremen.de. Die Liste muss die folgenden Angaben enthalten:

 Schule, Fach, schulinterne Lerngruppennummer, Anzahl der Prüflinge in der Lerngruppe (nach Meldung vom Dezember 2020)

sowie kursbezogen zusätzlich

 in Mathematik die Angabe der Rechnertechnologie sowie

 Anzahl der zusätzlichen Lateinprüfungen nach der Richtlinie über den schulischen Erwerb besonderer Abschlüsse in Latein und Griechisch vom 09.09.1988 (i.d.F. vom 01.08.2007), Abschnitt A Ziffer II Nr. 4.

Die Daten müssen bis zum 13. Januar 2021 im Schülerverzeichnis eingepflegt sein bzw. bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Daten bei mir vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

gez. Nihal Sertkaya

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