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Mitteilung Nr.366/2021 Abiturprüfung 2022 - Meldung der schriftlichen Prüfungsfächer

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Academic year: 2022

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An die

Schulleitungen

der Schulen der Sekundarstufe II des Landes Bremen

Mitteilung Nr.366/2021

Auskunft erteilt Nihal Sertkaya Zimmer R.301a Tel. +49 421 361 6209 Fax +49 421 496 6209 E-Mail: nihal.sertkaya@bil- dung.bremen.de

Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen 20-11

Bremen, 14.12.2021

Abiturprüfung 2022 – Meldung der schriftlichen Prüfungsfächer

Sehr geehrte Schulleiter:innen,

zur Vorbereitung der Abiturprüfungen 2022 verfüge ich die Eingabe der Meldedaten für die schriftlichen Prüfungsfächer mit landeseinheitlicher Aufgabenstellung, damit das Landesinsti- tut die Auslieferung der Aufgabensätze für die Prüfung vorbereiten kann. Es wird für jede Prü- fungsgruppe ein Umschlag mit der nach der Meldung der Schule notwendigen Anzahl der Prüfungsaufgaben voraussichtlich in der Zeit vom 26. April bis 04. Mai 2022 an die Schule ge- liefert. Auf die Eingabe der Daten bis zum 12. Januar 2022 wurde bereits in der Mitteilung 190/2021 hingewiesen.

Die Meldedaten für die schriftlichen Prüfungsfächer werden personenbezogen im Schülerver- zeichnis unter Zeugnis/Laufbahn im Zeitraum 42 (1.HJ 2021/2022) eingegeben. Für das Fach Mathematik ist in der Spalte „Fachstatus“ 1PF, 2PF oder 3PF die im Kurs zugrunde gelegte Rechnertechnologie in der Spalte „Merkmal“ WTR, GTR oder CAS – entsprechend der Vorga- ben in der Veröffentlichung der Schwerpunktthemen Anlage zur Mitteilung 223/2020 – einzu- tragen.

Für Schüler:innen im Grundkurs Latein (neu aufgenommene Fremdsprache mit einer Gesamt- unterrichtszeit von 12 Jahreswochenstunden in der Gymnasialen Oberstufe), die das KMK- Latinum erwerben wollen und die notwendige Prüfung zusätzlich zu den Abiturprüfungen ab- legen werden, müssen die Prüfungsunterlagen ebenfalls durch einen entsprechenden Ver- merk im Schülerverzeichnis angefordert werden. Unter „Stammdaten/ Fremdsprachen/Ab- schlüsse“ erscheint ein Fenster, in dem im Feld „KMK-Prüfung 2022“ ein Haken gesetzt wer- den muss.

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Die Privatschulen, die keinen Zugriff auf das Schülerverzeichnis haben, schicken eine ent- sprechende Liste (Excel-Datei) elektronisch an nihal.sertkaya@bildung.bremen.de. Die Liste muss die folgenden Angaben enthalten:

 Schule, Fach, schulinterne Lerngruppennummer, Anzahl der Prüflinge in der Lern- gruppe (nach Meldung vom Dezember 2021)

sowie kursbezogen zusätzlich

 in Mathematik die Angabe der Rechnertechnologie (WTR, GTR oder CAS) sowie

 dir Anzahl der zusätzlichen Lateinprüfungen nach der Richtlinie über den schulischen Erwerb besonderer Abschlüsse in Latein und Griechisch vom 09.09.1988 (i.d.F. vom 01.08.2007), Abschnitt A Ziffer II Nr. 4.

Die Daten der Privatschulen müssen bis zum 12. Januar 2022 bei mir vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Nihal Sertkaya

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