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Mitteilung Nr. 55/2021 Hinweise zur Organisation und Durchführung der Zentralen Abschlussprüfung in den Herkunftssprachen (ZAP-H)

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Academic year: 2022

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Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die

Schulleitungen

der Schulen der Sekundarstufen I und II im Lande Bremen

Mitteilung Nr. 55/2021

Auskunft erteilt Frau Nihal Sertkaya Zimmer 301a Tel 0421 361 6209 Fax 0421 496 6209 E-mail:

nihal.sertkaya@bildung.bre- men.de

Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 20-11

Bremen, 19.02.2021

Hinweise zur Organisation und Durchführung der Zentralen Abschlussprüfung in den Her- kunftssprachen (ZAP-H)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Dienstag, den 16. März 2021 werden die Zentralen Abschlussprüfungen in den Herkunftssprachen durchgeführt. Dabei sind, ergänzend zu der Verordnung über die Prüfungen zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I und der AVBG-VO, die in der Anlage sowie in der Mitteilung 278/2020 enthalte- nen Bestimmungen zur Durchführung zu beachten.

Ein Zeitzuschlag von 30 Minuten als kompensatorische Maßnahme (Mitteilung 42/2021) steht allen Prüflingen zu.

Die Prüfungsunterlagen sind nach der Prüfung vollständig und persönlich durch die Schulleitung oder eine/n Beauftragte/n bis Mittwoch, den 17. März 2021, 17:00 Uhr bei Frau Repschläger oder Frau Römer im LIS abzugeben.

Ich bitte die Schulleitungen, den Inhalt dieser Verfügung unverzüglich an die an den Prüfungen be- teiligten Lehrkräfte weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag gez.

Nike Beckmann Anlagen

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