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Mitteilung Nr. 131/2020 Zentrale Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I im Fach Deutsch Umgang mit ehemaligen Vorkurs-Schülerinnen und Schülern

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Academic year: 2022

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Auskunft erteilt Nihal Sertkaya Zimmer R.313 Tel. +49 421 361 6209

E-Mail: Nihal.Sertkaya@bil- dung.bremen.de

Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen 200-214-0-2/2020-1-3 Bremen, 18.05.2020

Informationsschreiben Nr.131/2020

Zentrale Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I im Fach Deutsch Umgang mit ehemaligen Vorkurs-Schülerinnen und -Schülern

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §7 (2) „Nachteilsausgleich“ der Verordnung über die Prüfungen zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I kann Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dabei gelten die Bestimmungen des Erlasses „Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwie- rigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen“ (LSR-Erlass) in der Fassung vom 01.02.2010.

Für die zentralen Abschlussprüfungen im Fach Deutsch ist vorgesehen, dass Schüler/innen mit Lese-/ Rechtschreibschwierigkeiten, für die ein entsprechendes Gutachten des zuständi- gen Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums (ReBUZ) vorliegt, eine zusätzliche Arbeitszeit von 30 Minuten erhalten.

Der Nachteilsausgleich einer um 30 Minuten verlängerten Arbeitszeit kann auch zugewander- ten Schülerinnen und Schülern gewährt werden, die einen Vorkurs besucht haben und seit höchstens 2 Jahren (Beginn des Schuljahres 2018/2019) vollständig am Regelunterricht teil- nehmen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Nike Beckmann

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