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Fach Außenwirtschaft (WPK I) Art der Leistung Prüfungsleistung

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Academic year: 2022

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(1)

Prüfungsleistung AUW BW-AUW-P11-030524

Name, Vorname Matrikel-Nr.

Studienzentrum

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Außenwirtschaft (WPK I) Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-AUW-P11-030524

Datum 24.05.2003

Lösen Sie die Klausuraufgaben bitte auf den Arbeitsbögen und geben Sie diese zum Schluss der Klausur vollständig bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Verwenden Sie ausschließlich die vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellten Arbeitsbögen. Geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel, nicht gebrauchte Bögen sowie die Klausur) ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend.

Schreiben Sie jeweils zu Ihren Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese beziehen. Schreiben Sie unbedingt leserlich.

Viel Erfolg!

Ausgegebene Arbeitsbögen _______

__________________________________

Ort, Datum

__________________________________

Aufsichtführende(r)

Abgegebene Arbeitsbögen _______

_________________________________

Ort, Datum

_________________________________

Prüfungskandidat(in)

AUFGABENSPIEGEL

Von 5 Aufgaben sind nur 4 zu beantworten

Aufgabe 1 2 3 4 5 insg.

max. erreichbare Punkte 25 25 25 25 25 100 Note:

erreichte Punkte 1. Prüfer erreichte Punkte 2. Prüfer BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0

___________________________________ ___________________________

Datum, [Name in Druckbuchstaben], Unterschrift 1. Prüfer Datum, Unterschrift 2. Prüfer

(2)

Prüfungsleistung AUW BW-AUW-P11-030524

____________________

Datum, Unterschrift 1. Prüfer

Anmerkungen des zweiten Prüfers:

____________________

Datum, Unterschrift 2. Prüfer

(3)

KLAUSURAUFGABEN AUßENWIRTSCHAFT BW-AUW-P11-030524

Studiengang

Betriebswirtschaft

Fach

Außenwirtschaft (WPK I)

Art der Leistung

Prüfungsleistung

Klausur-Knz.

BW-AUW-P11-030524

Datum

24.05.2003

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

· Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Bögen) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

· Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich die- se bezieht.

· Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

· Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

· Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Nur vier der fünf Aufgaben sind von Ihnen zu lösen.

Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel:

Aufgaben: 5 insgesamt,

davon 4 zu lösen Taschenrechner

Höchstpunktzahl: -100-

Bewertungsschlüssel

Von 5 Aufgaben sind nur 4 zu beantworten

Aufgabe 1 2 3 4 5 insg.

max. erreichbare Punkte 25 25 25 25 25 100

Note:

erreichte Punkte 1. Prüfer erreichte Punkte 2. Prüfer

Notenspiegel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0

(4)

BW-AUW-P11-030524 – AUFGABEN SEITE 2 VON 2

Beschreiben Sie die Außenhandelspolitik in historischer Perspektive und skiz- zieren Sie die dazugehörige Modellbildung in der Außenwirtschaftstheorie.

Aufgabe 2 25 Punkte

Erläutern Sie den Begriff Optimalzoll und stellen Sie den Optimalzollgedanken graphisch dar. Halten Sie die Umsetzung des Optimalzollgedankens für realis- tisch?

Aufgabe 3 25 Punkte

Durch welche Devisengeschäfte können sich Unternehmen gegen Wechsel- kursrisiken absichern? Erläutern Sie die Funktionsweisen der von Ihnen ge- nannten Devisengeschäfte ausführlich. Diese Geschäfte werden oftmals von Geschäftsbanken im Auftrag ihrer Kunden abgewickelt. Welche anderen Auf- gaben übernehmen Geschäftsbanken im Devisenhandel im Auftrag ihrer Kun- den?

Aufgabe 4 25 Punkte

Diskutieren Sie verbal die Wirkung einer Entwicklungs- und Industrialisie- rungsstrategie von Ländern der zweiten und dritten Welt, die auf externen Ka- pitalimporten beruht. Welche Effekte treten zusätzlich während der Tilgungs- phase des Kredits auf?

Aufgabe 5 25 Punkte

Beschreiben Sie die ursprünglichen und die neueren Aufgaben und Ziele des

Internationalen Währungsfonds. Mit welchen Finanzierungsinstrumenten erfüllt

der Internationale Währungsfonds seine Aufgaben?

(5)

Korrekturrichtlinie Außenwirtschaft BW-AUW-P11-030524

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Außenwirtschaft (WPK I)

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-AUW-P11-030524

Datum 24.05.2003

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbind- lich vorgeschrieben:

·

Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewie- sen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

·

Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

·

Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

·

Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vor- gesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

·

Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesba- ren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

·

Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden No- tenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Er- gebnisliste ein.

·

Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 – 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

·

Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

11.06.2003

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der an-

gegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren

Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ih-

rem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

(6)

Korrekturrichtlinie BW-AUW-P11-030524 Seite 2 von 6 Mit der Herausbildung von Nationalstaaten (Holland, England) wurde der Außenhandel

ein Teil der systematisch betriebenen staatlichen Wirtschaftspolitik. 2 Punkte Ziel des Außenhandels war zur Zeit des Bullionismus (14. Jhdt. bis 17. Jhdt.), dass jedes

Außenhandelsgeschäft dem Nationalstaat einen materiellen Vorteil bringen musste.

2 Punkte

Im Zeitalter des Merkantilismus (17./18. Jhdt.) wurde diese Bedingung dahingehend ge- lockert, dass die außenwirtschaftlichen Beziehungen insgesamt einen Überschuss erwirt- schaften mussten.

2 Punkte

Zu dieser Zeit beschränkte sich daher die außenwirtschaftliche Modellbildung auf eine monetäre Betrachtungsweise. Es wurden Rechenwerke entsprechend der heutigen Zah- lungs- und Leistungsbilanzen aufgestellt.

3 Punkte

Mit der klassischen Wirtschaftstheorie rückte das Freihandelspostulat in den Mittelpunkt der Außenhandelspolitik. Dem Staat wurde die Aufgabe zugeordnet, die Außenhandels- aktivitäten der privaten Wirtschaftssubjekte zu ermöglichen und zu schützen.

3 Punkte

Die Vorteilhaftigkeit der privaten Aktivitäten gewährleistete in der Sicht der Klassiker auch eine allgemeine Wohlfahrtsmaximierung des Staates. Damit wurde die reale Außenwirt- schaftstheorie entwickelt.

3 Punkte

Die Neoklassiker entwickelten auf der Basis der Arbeiten der Klassiker die reale Außen- wirtschaftstheorie weiter. Auch begannen sie – parallel zu der Ablösung des Goldstan- dards und der Systeme fester Wechselkurse – mit der Analyse der Wirkungen von Prei- sen/Wechselkursen auf den Außenhandel. Damit führten sie die klassische, reine Theorie des Außenhandels weiter zur monetären Theorie.

4 Punkte

Die moderne, monetäre Außenwirtschaftstheorie basiert auf der keynesianischen Modell- bildung. Durch sie werden die Außenhandelsaktivitäten in die Einkommens- und Kreis- lauftheorien eingeordnet.

2 Punkte

Dabei werden reale ökonomische Veränderungen wie bspw. die Veränderung von Ange- bots- und Nachfragebeziehungen im Außenhandel sowohl als Ursache wie auch als Fol- ge von monetären Veränderungen (bspw. Wechselkursschwankungen) gesehen. Ent- sprechend der keynesianischen Sichtweise können ebenso auch monetäre Veränderun- gen reale ökonomische Größen beeinflussen (bspw. beeinflusst die Wechselkursent- wicklung die Zahlungsbilanz).

4 Punkte

(7)

Korrekturrichtlinie BW-AUW-P11-030524 Seite 3 von 6

Lösung Aufgabe 2 25 Punkte

SB 2, S. 40-47

Unter Optimalzoll versteht man einen wohlfahrtsoptimierenden Zollsatz. Sinn eines sol- chen Optimalzolls ist die Verbesserung der T.o.T. für das zollerhebende Land auf Kosten der übrigen Handelspartner.

3 Punkte

Vor allem für ein großes Land ist folgende Strategie denkbar: Durch die Erhebung eines Importzolls sinken die Weltmarktpreise der Importgüter, die Exportpreise steigen also re- lativ. Andererseits führt die Verbesserung der T.o.T. zu einem sinkenden Handelsvolu- men. Der Optimalzoll soll zu einer Situation führen, in der für jede exportierte Gütereinheit eine größere Menge an Importgütern in das Land kommt als in der Freihandelssituation.

4 Punkte

Wird der erhobene Zollsatz über den optimalen Punkt hinaus erhöht, gehen die Handels- gewinne zurück und die nationale Wohlfahrt sinkt. Wird der Zoll zum Prohibitivzoll, sinkt die nationale Wohlfahrt auf das Autarkieniveau, das niedriger ist als in der ursprünglichen Freihandelssituation.

4 Punkte

Graphik: vgl. SB. 2, S. 41, Abb. 20 4 Punkte

Die Umsetzung des Optimalzollgedankens scheitert bereits an der Schwierigkeit, die kor- rekte Höhe des Optimalzolls zu bestimmen, da die erforderlichen Informationen über die Nachfrageelastizitäten der verschiedenen gehandelten Güter kaum zu gewinnen sind.

3 Punkte

Kleine Länder können in keinem Fall ihre Wohlfahrtsposition durch eine Zollerhebung

verändern, da sie die T.o.T. nicht beeinflussen können. 3 Punkte Die Strategie des Optimalzolls kann nur erfolgreich sein, wenn die Handelspartner keine

Gegenmaßnahmen ergreifen. Dies ist unwahrscheinlich. Vielmehr werden die Handels- partner durch die Erhebung von Retorsionszöllen versuchen, ihre eigene Position zu verbessern. Im Extremfall wird ein Zollkrieg beginnen, durch den der Außenhandel zwi- schen den Beteiligten auf Null sinkt.

4 Punkte

(8)

Korrekturrichtlinie BW-AUW-P11-030524 Seite 4 von 6 Zwischen den Kassa- und den Terminkursen von Währungen können je nach Entwick- lung der ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen große Unterschiede beste- hen. Für Unternehmen ist es daher sinnvoll, sich gegen Wechselkursrisiken abzusichern.

2 Punkte

Eine Möglichkeit besteht in sogenannten Outright-Geschäften; dies sind Termingeschäf- te, bei denen zu einem genau festgesetzten Zeitpunkt ein Devisengeschäft zu festgeleg- ten Konditionen (Kursen) durchgeführt wird.

3 Punkte

Wenn die Unternehmen Geschäfte mit entgegengesetzten Devisenbewegungen abwi- ckeln müssen, kann das Wechselkursrisiko durch sog. Swapgeschäfte gesichert werden.

Bei einem Swapgeschäft werden gleichzeitig zwei entgegengesetzte Devisengeschäfte mit unterschiedlichen Erfüllungszeitpunkten abgeschlossen.

3 Punkte

Denkbar sind:

§ Der Kauf von Kassadevisen mit Verkauf von Termindevisen.

§ Der Verkauf von Kassadevisen mit Kauf von Termindevisen.

§ Der Tausch von Termindevisen verschiedener Fälligkeiten.

3 Punkte

Der Preis eines solchen Geschäfts ist der Swapsatz. Er ist definiert als die Differenz von

Terminkurs und Kassakurs einer Devise in Relation zu ihrem Kassakurs. 2 Punkte Eine weitere Möglichkeit für Unternehmen zur Absicherung von Wechselkursrisiken be-

steht in dem Abschluss von Devisenoptionsgeschäften.

1 Punkt

Ein (Devisen)Optionsgeschäft beinhaltet das Recht, zu einem bestimmten Zeitpunkt De-

visen zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. 2 Punkte Das Geschäft gliedert sich in zwei Schritte: Kauf der Option und Wahrnehmung der Opti-

on innerhalb einer bestimmten Optionsfrist.

2 Punkte

Geschäftsbanken werden für ihre Kunden im Devisenhandel noch in folgenden Bereichen tätig:

§ Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in Folge von Import und Exportgeschäften.

2 Punkte

§ Abwicklung der Rückläufe/Investitionen aus oder in ausländische Kapital- oder Geld- anlagen.

2 Punkte

§ Durchführung von Devisenspekulationsgeschäften im Auftrag der Kunden. 1 Punkt

§ Wahrnehmung von Zinsarbitragemöglichkeiten für Kunden. 1 Punkt

§ Abwicklung der Verlagerung von Geldvermögen in das Ausland. 1 Punkt

(9)

Korrekturrichtlinie BW-AUW-P11-030524 Seite 5 von 6

Lösung Aufgabe 4 25 Punkte

SB 4, S. 37-44

Eine Entwicklungsstrategie mittels externer Kapitalimporte bedeutet, dass ein Land im Ausland Kredite aufnimmt. Aus diesen (Devisen)Krediten folgen Zins- und Tilgungsleis- tungen in Devisen.

3 Punkte

Grundsätzlich folgt aus dem Kapitalimport in ein Entwicklungsland eine Verbesserung der Konsummöglichkeiten in diesem Land. Gleichzeitig nehmen die Konsummöglichkeiten in dem kapitalexportierenden Land ab.

3 Punkte

Dieses Ergebnis ist allerdings abhängig von der Entwicklung der T.o.T. zwischen dem kapitalimportierenden (zumeist Entwicklungsland) und dem kapitalexportierenden Land (Industrieland). Nur wenn es zu einer Verbesserung der T.o.T. zugunsten des Entwick- lungslands kommt, tritt die genannte positive Wirkung ein. Dies wird dann der Fall sein, wenn ein Nachfrageüberschuss nach heimischen Gütern aufgrund des Kapitalimports entsteht.

4 Punkte

Resultiert aus dem Kapitalimport jedoch ein Nachfrageüberhang nach ausländischen Produkten, werden sich die T.o.T. zugunsten des kapitalexportierenden Lands verändern.

In diesem Fall profitieren die Geberländer von der verstärkten Nachfrage nach ihren Ex- portgütern.

3 Punkte

Die Entwicklung der Nachfrage im kapitalimportierenden Land kann durch die marginale Importquote beschrieben werden; die marginale Importquote bezeichnet den prozentua- len Anteil des verfügbaren Einkommens, der für Importgüter ausgegeben wird.

3 Punkte

Die Empirie hat gezeigt, dass die marginalen Importquoten der Entwicklungsländer sehr hoch sind, so dass sich die T.o.T. zuungunsten der Entwicklungsländer verändern und die erwarteten positiven Wirkungen des externen Kapitalimports ausbleiben.

3 Punkte

Muss der Auslandskredit getilgt werden, bedeutet dies einen Kapitaltransfer von dem Entwicklungsland (Schuldnerland) in das Industrieland (Gläubigerland). Verbessern sich dadurch die T.o.T. zugunsten der Entwicklungsländer – hohe marginale Importquoten der Industrieländer sind die Voraussetzung – wird ein Teil des Einkommensverlustes kom- pensiert.

3 Punkte

In der Realität verschlechtern sich die T.o.T. für die Schuldnerländer eher. Damit stehen sie in der Rückzahlungsphase vor wachsenden Problemen. Schuldendienst und Tilgung erfordern einen immer größeren realen Güterverzicht.

3 Punkte

(10)

Korrekturrichtlinie BW-AUW-P11-030524 Seite 6 von 6 Der Internationale Währungsfonds (IWF) war ursprünglich zur Organisation und als Auf- sicht des Weltwährungssystems gegründet worden. Heute wird der IWF vor allem bei na- tionalen und internationalen Finanzkrisen tätig und begleitet den Transformationsprozess ehemaliger sozialistischer Staaten in die Marktwirtschaft.

4 Punkte

Bei Gründung wurden dem IWF zunächst folgende Aufgaben übertragen:

§ Koordination der Währungspolitik, 1 Punkt

§ Sicherung der Stabilität der Devisenmärkte, 1 Punkt

§ Ausbildung eines liberalen internationalen Zahlungssystems (Konvertibilität der Wäh- rungen).

1 Punkt

Damit sollten folgende Ziele erreicht werden:

Ein ausgewogenes Wachstum des internationalen Handels mit international hoher Be- schäftigung, hohem Realeinkommen in den Mitgliedstaaten, Wachstum des Kapitalstocks und Auslastung der Produktionskapazitäten.

3 Punkte

Dazu sollten den Mitgliedsländern Finanzhilfen bei Zahlungsbilanzproblemen gewährt werden.

1 Punkt

Mit dem Zusammenbruch des Weltwährungssystems von Bretton-Woods erhielt der IWF neue Aufgaben:

§ Überwachung der Wechselkurspolitik der Mitgliedsländer in Hinblick auf die Gewähr-

leistung des freien Austauschs der Währungen untereinander. 2 Punkte

§ Gewährung kurz- und mittelfristiger Finanzhilfen bei Zahlungsbilanzproblemen. 2 Punkte

§ Gewährung technischer Hilfen für die Mitgliedsländer. 2 Punkte Der IWF erfüllt seine Aufgaben mit folgenden Instrumenten:

1)

Durch ökonomische Überwachung der Mitgliedsländer in Form von laufenden Kon- sultationen.

2 Punkte

2)

Durch konditionale Kreditvergabe, d.h. Kredite werden nur mit makroökonomischen

Auflagen wie bspw. Auf- oder Abwertung der Währung vergeben. Diese Kredite kön- nen im Rahmen der regulären IWF-Faszilitäten (beschränkt auf die Höhe der Einla- gen der Mitgliedsländer ) oder im Rahmen erweiterter Fondsfaszilitäten gewährt wer- den. Darüber hinaus bestehen verschiedene Formen von Sonderfaszilitäten.

4 Punkte

3) Durch die sogenannte technische Hilfe, die vor allem in Beratung besteht. 2 Punkte

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