• Keine Ergebnisse gefunden

VA-120123-WIS-BtM-Hinweise-bei-Auslandsreisen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VA-120123-WIS-BtM-Hinweise-bei-Auslandsreisen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 23. Januar 2012

Foto: iStockphoto.com

Betäubungsmittel – Hinweise bei Auslandsreisen

Reisen in Staaten des Schengener Abkommens

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Staaten des Schengener Abkommens kann eine Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird. In Bayern ist diese Bescheinigung vor Antritt der Reise durch die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte zu beglaubigen. Die Regelung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gilt auch für Reisende aus den Vertragsstaaten bei der Einreise nach Deutsch- land. Selbst dann, wenn Betäubungsmittel mitgeführt werden, die zwar im Herkunftsland, nicht aber in Deutschland verschreibungsfähig sind.

Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raumes

Da außerhalb des Schengen-Raums keine einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln für Reisende bestehen, müssen hierbei die jeweiligen Bestimmungen der Ziel- und Transitländer, die vorab bei den diplomatischen Vertretungen erfragt werden können, beachtet werden. Bei Reisen in andere Länder als in Vertragsstaaten des Schenge- ner Abkommens sollten sich Patienten vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, die Angaben zu

Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise

enthält und diese auf der Reise mit sich führen. Die Form dieser Bescheinigung ist nicht ver- bindlich vorgeschrieben. In Bayern ist diese Bescheinigung vor Antritt der Reise durch die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte zu beglaubigen.

Die genannten Bescheinigung sowie die für die Beglaubigung der Bescheinigung zuständi- gen deutschen Behörden finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitus für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Hilfe bekommen Sie auch am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die vom Hersteller für die Kombination mit Insulin vorgelegten drei Studien sind aus Sicht des G-BA nicht zur Bewertung des Zusatznutzens geeignet, da insbesondere in der

Dieser Punkt entfällt, wenn es sich um eine Verordnung über Praxisbedarf

1 Nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativ- medizin ist Palliativmedizin beschränkt auf „die aktive, ganzheitliche

Auch wird die Charge eines noch nicht zugelassenen Therapie-Allergens durch das PEI im Rahmen der staatlichen Chargen- prüfung nur dann für den Verkehr freigegeben, wenn es

BtM, die für die oben genannten Patienten verordnet wurden und nicht mehr benötigt wer- den, können für einen anderen Patienten dieser Einrichtung erneut verschrieben oder an

Da im Vertretungsfall die Rücksprache mit dem Kollegen häufig nicht möglich ist und Ihnen die Angaben des Patienten jedoch zuverlässig erscheinen, sollten Sie nur die kleinste

Alle übrigen Patienten ohne die entsprechende Konstellation sollen bei noch nicht durchge- führter Impfung mit einem der zwei trivalenten Vertragsimpfstoffe versorgt werden, um nicht

Die Aufhebung der Verordnungseinschränkung erfolgt vor dem Hintergrund, dass aktuell kein weiterer Regelungsbedarf in Bezug auf die konkreten Regelungsinhalte der