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Anzug betr. Einstellung der Subventionierung von ärztlich verschriebenen hauswirtschaftlichen Dienstleistungen durch die Spitex Riehen-Bettingen

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An: /tS Bearbeitung

lM dir. Erledig.

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z.K.

Bern. / Frist:

Vis:SE:

Gemeinde

Sachkommission Gesundheit und Soziales SGS

2 7. Aug. 2021

Riehen

FF: FF: Bearbeitung Kop:

dir. Erledig.

z.K.

Bern. / Frist: Chi 1 Vis:

RegNr:/lS-2'2.^5g.tt/f

Anzug betr. Einstellung der Subventionierung von ärztlich verschriebenen hauswirtschaftlichen Dienstleistungen durch die Spitex Riehen-Bettingen

Der Riehener Zeitung vom 9.7.2021 war zu entnehmen, dass der Gemeinderat beschlossen hat, die Subventionierung von hauswirtschaftlichen Leistungen der Spitex Riehen-Bettingen per 1.1.2022 einzustellen. Die Gemeinde folge damit der Praxis des Kantons. Der

Gemeinderat erwartet Einsparungen von rund Fr. 460 000. —.

Der noch geltende Subventionsbeitrag für ärztlich verschriebene Hauswirtschaftsleistungen beträgt Fr. 28.39 p/h und wird unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Klientinnen und Klienten ausgerichtet.

Seit 1.1.2021 kommt die EL für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen mit Bedarf an hauswirtschaftlichen Leistungen auf. Maximalausrichtungen sind Fr. 50.— pro Stunde, Fr. 800.— pro Monat, Fr. 9600.— pro Kalenderjahr.

Für Klientinnen und Patienten, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, ist ab 1.1.2022 keine Unterstützung mehr vorgesehen.

Folgen der vorgesehenen, neuen Praxis:

—» Die Einstellung der Subventionen für hauswirtschaftliche Leistungen widerspricht dem Vorsatz «Pflege zuhause vor Heimeintritt» der Fachstelle Alter der

Gemeinde und dem Leistungsauftrag SGS: «Die Angebote für Hilfe und Pflege zu Hause werden so ausgestaltet und koordiniert, dass Seniorinnen und Senioren möglichst lange im selbstbestimmten Umfeld wohnen können.».

-> Kostenüberlegungen betagter Personen können - besonders nach einem Spitalaufenthalt - zu früheren, evtl. vermeidbaren Pflegeheimeintritten führen.

-» Der Verzicht auf Unterstützung im Haushalt aus finanziellen Gründen birgt die Gefahr der Verwahrlosung.

-» Die Suche nach dem günstigsten Angebot für Unterstützung im Haushalt gibt illegalen Arbeitsverhältnissen/Schwarzarbeit Vorschub zum Nachteil von Arbeitnehmenden, den Sozialwerken und der öffentlichen Hand.

-» Das Qualitätsmanagement, wie es heute durch den Verein Spitex Riehen- Bettingen praktiziert wird, entfällt ersatzlos.

Anzug SGS 2021-08-16/Seite 1

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Es ist davon auszugehen, dass die Einsparung der Subventionen an Nicht-EL-Berechtigte zu einer Kostenverschiebung, vermutlich sogar zu einer Kostenerhöhung für die Gemeinde Riehen führen wird.

Die SGS bittet den Gemeinderat zu prüfen und zu berichten, in welcher Form die

Ausrichtung von Subventionen an ärztlich verschriebene hauswirtschaftliche Leistungen einkommensabhängig nach dem 1.1.2022 aufrechterhalten werden kann.

Für die Sachkommission Gesundheit und Soziales

Caroline Schachenmann Präsidentin

Riehen, 16. August 2021

/,/

tu

Anzug SGS 2021-08-16/Seite 2

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