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Merkblatt: Tagesstrukturen Bettingen und Riehen

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Academic year: 2022

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Bitte wenden www.riehen.ch

Merkblatt: Tagesstrukturen Bettingen und Riehen

1. Angebot

In Bettingen und Riehen hat jeder Primarstufenstandort eine Tagesstruktur. Tagesstrukturen auf der Primarstufe sind Betreuungsangebote, die sich aus einzelnen Modulen zusammensetzen.

Pro Wochentag werden vier verschiedene Betreuungsmodule angeboten: Frühhort, Mittags- modul, Nachmittagsmodul I und Nachmittagsmodul II. Sie wählen die entsprechenden Module je nach Bedarf an einzelnen Tagen oder während der ganzen Woche. Dafür ist eine

verbindliche Anmeldung notwendig und Sie als Eltern beteiligen sich an den Kosten (siehe Beiblatt).

2. Anmeldung

Für die Tagesstrukturanmeldung müssen Sie mindestens vier Module pro Woche für ein Schuljahr wählen. Das Modul Frühhort zählt nicht dazu. Ausschliesslich Mittagsmodule können nicht gebucht werden. Falls Sie nur Mittagsmodule benötigen, melden Sie sich bitte beim Verein Mittagstisch Riehen (www.mittagstisch-riehen.ch).

Der Betreuungsbedarf muss bei der Neuanmeldung belegt werden, auch wenn schon Geschwister eine Tagesstruktur besuchen. Erwerbstätige Erziehungsberechtige legen eine Arbeitgeberbestätigung bei. Eine Arbeitgeberbestätigung ist ein unterschriebenes, aktuelles Dokument des Arbeitgebers, welches zum Arbeitsort und zum Arbeitsumfang Auskunft gibt.

Selbstständig Erwerbende belegen den Bedarf mit einer Kopie des Handelsregisterauszugs und Personen auf Arbeitssuche mit einer Bescheinigung vom Regionalen Arbeitsvermittlungsamt (RAV).

Der Anmeldeschluss für Neuanmeldungen für das kommende Schuljahr ist Ende Januar.

Neuanmeldungen sind auch während des Schuljahres möglich. Aufnahmen erfolgen in der Regel auf Monatsbeginn, wenn die gewünschten Module am jeweiligen Primarstufenstandort verfügbar sind.

3. Anmeldebestätigung bei Neuanmeldungen

Bei einer Neuanmeldung für das kommende Schuljahr erhalten Sie Ende April eine

Aufnahmebestätigung mit provisorischer Kostenberechnung oder eine Mitteilung, dass Ihr Kind auf die Warteliste kommt. Module finden nur statt, wenn mindestens vier Kinder dafür

angemeldet sind.

Die Zuteilung zu einem Tagesstrukturstandort erhalten zukünftige Kindergartenkinder und Erstklässler Anfang Mai mit der Standortzuteilung.

Modulverschiebungen sind bei zukünftigen Kindergartenkindern und Erstklässlern nach Bekanntgabe der Unterrichtsnachmittage bis Mitte Juni nach Rücksprache mit der

Tagesstrukturleitung am Primarstufenstandort möglich. Eine Reduktion der Module kann erst per 1. Oktober erfolgen und muss bis am 31. August der Tagesstrukturleitung schriftlich mitgeteilt werden.

Bei Neuanmeldungen während des Schuljahres erhalten Sie eine Aufnahmebestätigung mit definitiver Kostenberechnung.

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4. Änderungen im Betreuungsbedarf und Kündigung

Änderungen im Betreuungsbedarf können jeweils unter dem Jahr in begründeten Fällen einen Monat im Voraus, auf Quartalsende (30.9./31.12./31.3.) bei der Tagesstrukturleitung am Primarstufenstandort eingereicht werden. Das Formular für die Eingabe der Änderungen erhalten Sie von der Tagesstrukturleitung am Primarstufenstandort.

Kündigungen sind nur auf Quartalsende (30.9./31.12./31.3.) möglich. Der Platz muss einen Monat im Voraus bei der Tagesstrukturleitung am Primarstufenstandort schriftlich gekündigt werden. Das Formular für die Kündigung erhalten Sie von der Tagesstrukturleitung am Primarstufenstandort.

5. Kosten

Die Elternbeiträge werden gemäss der Tagesstrukturverordnung berechnet. Sie bezahlen einen Kostenbeitrag pro gebuchtem Modul. Dieser Betrag wird Ihnen monatlich in Rechnung gestellt und wie folgt berechnet: Wochenbetrag x 38 Wochen, geteilt durch 11 Monate. Im Juli erhalten Sie keine Rechnung.

Eine Reduktion der Elternbeiträge erfolgt analog der Krankenkassenprämienverbilligung. Falls Sie eine solche Reduktion erhalten, legen Sie bitte der Anmeldung eine Kopie der Verfügung zur Prämienverbilligung vom Amt für Sozialbeiträge bei. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: http://www.asb.bs.ch/krankenversicherung/praemienverbilligung.html

Falls Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben, benötigen wir eine Kopie der Bescheinigung.

Bei einer Änderung der Prämienverbilligungsstufe sind Sie verpflichtet, uns dies innert Monatsfrist schriftlich zu melden, damit der Rechnungsbetrag pro Monat aktualisiert werden kann.

Die Zahlung der Rechnungen muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Wir bitten Sie, keine Vorauszahlungen zu tätigen und keinen automatischen Zahlungsauftrag zu erstellen.

6. Nicht bezahlte Rechnungen/Ausschluss

Bei drei nicht bezahlten Rechnungen wird die Betreibung eingeleitet und Ihr Kind wird vom Tagesstrukturbesuch ausgeschlossen.

7. Fragen /Unklarheiten

Bei Fragen zur Anmeldung und zum Rechnungswesen wenden Sie sich bitte an

Frau Claudia Oes: Tel. 061 208 60 04 oder per E-Mail: claudia.oes@riehen.ch (Mo, Mi, Do)

Stand: November 2021

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