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Reisen mit Betäubungsmittel (BtM)

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Apotheken- und Arzneimittelaufsicht

Reisen mit Betäubungsmittel (BtM)

Mitnahme von BtM ist nicht gestattet Verschreibung vor Ort möglich?

Ansonsten:

Innerhalb von Deutschland

Betäubungsmittel dürfen ohne Bescheinigung mitgeführt werden.

mehrsprachige Bescheinigung durch den Arzt

Genehmigung der Bundesopiumstelle

Mitnahme nur über Ein- und Ausfuhr- genehmigung möglich, die bei der

Bundesopiumstelle beantragt werden muss

(Achtung: Umfangreiches Verfahren!)

Mitnahme von BtM ist gestattet

Außerhalb von Deutschland – weltweit

Vorgaben im Reiseland checken Bei Reisen außerhalb der Schengener- Vertragsstaaten informieren Sie sich über die Einfuhrmodalitäten bei der Botschaft des Ziellandes.

Außerhalb von Deutschland – Schengen-Staat

Folgende Länder zählen zum Schengener Abkommen:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn

Bescheinigung erforderlich Keine Maßnahmen erforderlich

Bescheinigung durch den Arzt

Sie benötigen für das Schengen-Land eine amtliche, beglaubigte Bescheinigung für das Mitführen eines Betäubungsmit- tels. (Artikel 75 des Schengener Durch- führabkommens).

Die Reisedauer darf bis zu 30 Tage betra- gen. Sollte dieser Zeitraum überschritten werden, so ist nach Möglichkeit ein orts- ansässiger Arzt aufzusuchen.

Die Bescheinigung wird durch Ihren be- handelnden Arzt ausgestellt.

Das Formular finden sie unter:

www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/

Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

Beglaubigung durch das Gesundheitsamt

Die ausgefüllte Bescheinigung wird anschließend vom Gesundheitsamt in Steinfurt gegen eine Gebühr von 20 € beglaubigt. Hierzu senden Sie die benötigten Unterlagen an:

Kreis Steinfurt

Apotheken- und Arzneimittelaufsicht Frau Köster

Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt Oder Sie vereinbaren einen Termin bis zu 14 Tage vor Reiseantritt beim Gesundheitsamt unter 02551 69-2883.

Erforderliche Unterlagen:

• Kopie Personalausweis/Reisepass

• Bescheinigung vom Arzt ausgefüllt

Grundsätzlich empfiehlt die Bundes opiumstelle eine mehrsprachige Bescheinigung mitzuführen.

Das Formular finden sie unter:

www.deutschesapothekenportal.de/

rezept-retax/btm/reisen-mit-btm/

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