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Frommelt, Christian (2016): Wie Liechtenstein seine EWR-Mitgliedschaft verwaltet. LI Facts 2/2016. Liechtenstein-Institut, Bendern.

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Academic year: 2022

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Personelle Ressourcen der Verwaltung in Liechtenstein und der Schweiz

Wie Liechtenstein seine

EWR-Mitgliedschaft verwaltet

Dieses Factsheet informiert über die Res- sourcen und Verfahren Liechtensteins zur Verwaltung seiner Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Angesichts seiner geringen Einwohner- zahl stellt die mit der EWR-Mitgliedschaft einhergehende Verpflichtung zur Umset- zung etlicher Rechtsakte der Europäischen Union (EU) für Liechtenstein eine grosse Herausforderung dar. Im Vorfeld des EWR- Beitritts geäusserte Bedenken, dass eine EWR-Mitgliedschaft für Liechtenstein nicht

«grössenverträglich» ist, haben sich aber gemäss aktuellen Umfragen nicht bestä- tigt. Auch die EU- und EFTA-Institutionen stellen Liechtenstein ein gutes Zeugnis aus.

Gründe für effiziente Verwaltung der EWR-Mitgliedschaft

• technische Spezialisierung und hohe Autonomie der EWR-Experten

• klare strategische Prioritäten und entsprechendes Engagement

• günstige Rechtskultur (z. B. monis- tischer Ansatz zu internationalem Recht)

• schnelle Kommunikation zwischen EWR-Experten und Entscheidungsträ- gern

• Outsourcing und Delegation an andere Staaten (z. B. Repräsentationsver- pflichtungen)

• konsistente Interessen von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik

• keine zeitaufwendigen Übersetzungen

• grosser politischer Rückhalt für EWR- Mitgliedschaft

• hohe Flexibilität der EU und EWR-Part- nerstaaten zahlreiche Ausnahmen für Liechtenstein

• gezielter Ausbau der Verwaltung un- mittelbar nach EWR-Beitritt

Zitiervorschlag: Frommelt, Christian (2016): Wie Liechtenstein seine EWR-Mitgliedschaft verwaltet. LI Facts 2/2016. Liechtenstein-Institut, Bendern.

Weitere Literatur/Quellenverweise: Frommelt, Christian (2015): 20 Jahre EWR: Einschätzungen von EWR-Experten und Führungskräften. Ergebnisse einer Onlinebefra- gung. Unterlagen zuhanden der Regierung des Fürstentums Liechtenstein. März 2015. – Amt für Statistik (2014): Beschäftigungsstatistik 2013, Vaduz. – Bundesamt für Statistik (2014): Beschäftigungsstatistik 2013, Bern.

Verwaltung des EWR-Abkommens aus Sicht der EWR-Experten der öffentlichen Verwaltung Liechtensteins Beschäftigung öffentliche Verwaltung (2013):

In Relation zur Einwohnerzahl mehr Verwal- tungsangestellte in Liechtenstein als in der Schweiz – kaum Unterschied bei Vergleich mit Gesamtbeschäftigung

Christian Frommelt © Liechtenstein-Institut, Juni 2016

LI FACTS

2/2016

Beschäftigungszuwachs (1995–2013):

In Liechtenstein starker Anstieg der Beschäf- tigung in Verwaltung – Wachstum aber nur geringfügig höher als bei Gesamtbeschäftigung

Dezentrale Struktur mit unmittelbarer Einbindung der einzelnen Fachstellen – Stabsstelle EWR als Koordinationsgremium

zentrale Koordination EWR-Angelegenheiten

63%

18%

69%

45%

0%

20%

40%

60%

80%

Liechtenstein Schweiz Zunahme Gesamtbeschäftigung Zunahme öffentliche Verwaltung

Bedeutung einzelner Faktoren bei der Teilnahme an EU-Ausschüssen:

Informationszugang wichtiger als konkrete Mitwirkung an EU-Recht

4.6% 4.5%

3.9%

1.9%

0%

2%

4%

6%

Liechtenstein Schweiz Anteil an Gesamtbeschäftigung in Relation zur Einwohnerzahl

Ministerium für Präsidiales und Finanzen

Fachspezifische Vertretung im Dialog mit der EU

Ministerium für Äusseres

Vertretung im EWR-Rat Fachspezifische Vertretung im Dialog mit der EU

Mission in Brüssel

Abstimmung von Positionen unter den EWR/EFTA-Staaten Beratung in europapolitischen und völkerrechtlichen Belangen Budgetverhandlungen und Koordination des EWR-Finanzie- rungsmechanismus

Verhandlung über Budget der EFTA-Institutionen

Vertretung im politischen Dialog mit der EU

Einzelne Ministerien

Fachspezifische Vertretung im Dialog mit der EU

Amtsstellen

Fachliche Begleitung der Übernahme von EU-Recht in das EWR-Abkommen

Vertretung in EU- und EFTA- Ausschüssen

Umsetzung von EWR-Recht in nationales Recht

Anwendung bzw. Anwendungs- kontrolle von in nationales Recht umgesetztem EWR-Recht

Stabsstelle EWR

Koordination der Übernahme und Umsetzung des EWR-Rechts Beratung bei EWR-rechtlichen Belangen

Vertretung in Verfahren vor EFTA-Überwachungsbehörde, EFTA-Gerichtshof und EuGH Dokumentation zu EU/EWR- Themen

Anlaufstelle bei grenz- überschreitenden Problemen (SOLVIT)

0% 20% 40% 60% 80% 100%

tatsächliche Mitwirkung Sonderstellung EWR/EFTA Interessenvertretung Schutz Kleinstaatlichkeit Austausch über Sachfragen persönliche Netzwerke Informationszugang

besonders wichtig

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Konsultation  Parteien möglichst schnell Konsultation Wirtschaft Konsultation Landtag Zwei‐Pfeiler‐Struktur Prüfung EWR‐Relevanz Prüfung Anpassungen

besonders wichtig Bedeutung einzelner Faktoren bei der Übernahme von EU-Recht:

Prüfung von EWR- bzw. Liechtenstein-spezifischen Anpassungen eines EU-Rechtsaktes besonders wichtig – aber nur geringer Spielraum

Referenzen

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