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Frommelt, Christian (2020): Zwar kein Stimmrecht, aber immerhin eine Stimme! Beitrag im Rahmen der Artikelserie «Der EWR und Liechtenstein» des Liechtenstein-Instituts. Liechtensteiner Volksblatt, 15.5.2020.

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FREITAG15. MAI 2020

Vereinsnachrichten

Verein für humanitäre Hilfe

Solidarität für die Ärmsten

ESCHEN Der Verein für humanitäre Hilfe bedankt sich bei der Fessler Anstalt für die Spendenaktion zu- gunsten der Not leidenden Men- schen in Burkina Faso und ruft alle zum Mitmachen auf.

Das Coronavirus betrifft uns alle, doch wieder einmal mehr leiden die ärmsten Menschen am meisten unter der aktuellen Situation. Rund 80 Pro- zent der Bevölkerung der westafrika-

nischen Republik Burkina Faso sind Selbstversorger und leben von der Hand in den Mund. Viele haben ihr Einkommen verloren und können ih- re Familien nicht mehr ausreichend ernähren. Die Fessler Anstalt möchte helfen und wird aktiv. Das kannst du auch. Buche im Zeitraum vom 15. bis 31. Mai die Dienstleistungen der Fess- ler Anstalt (Umzug, Reinigung, Ent- sorgung, Montage, Räumung, Lage-

rung, Transport) und sie spendet 10 Prozent der Einnahmen deines Auf- trages an unseren Verein. Wir wer- den alle Spenden zur Gänze nach Burkina Faso weiterleiten! Mit nur 20 Franken können beispielsweise die zahlreichen Kinder im Zentrum für Kinder in Not LSI während einer Wo- che mit Reis versorgt werden.

Weitere Infos unter www.vfhh.li. Auch die Märkte wurden von der burkinischen Regierung geschlossen. (Foto: ZVG)

Der EWR und Liechtenstein

Zwar kein Stimmrecht,

aber immerhin eine Stimme!

VON CHRISTIAN FROMMELT

D

urch das sogenannte decis- ion shaping sind die EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwe- gen in den Entscheidungsprozess der Europäischen Union (EU) einge- bunden. In einem engen Begriffs- verständnis bezeichnet decision shaping die Phase der Vorbereitun- gen der EU-Kommission für einen neuen EU-Rechtsakt. In einem wei- ten Begriffsverständnis umfasst de- cision shaping alle Formen der Mit- wirkung der EWR/EFTA-Staaten an der EU-Rechtsetzung.

Das Abkommen über den Europäi- schen Wirtschaftsraum (EWR) er- möglicht Experten der EWR/EFTA- Staaten, an Sitzungen der EWR-rele- vanten Expertengruppen der EU teilzunehmen. Das Stimmrecht bleibt aber exklusiv den nationalen Experten der EU-Staaten vorbehal- ten. Da Entscheidungen in den Ex- pertengruppen meist im Konsens erfolgen und Fachwissen wichtiger ist als nationale Interessen, wiegt

das Fehlen eines Stimmrechts in dieser Phase jedoch nicht beson- ders schwer.

Anders beim EU-Rat und beim EU- Parlament, welche abschliessend über einen EWR-relevanten EU- Rechtsakt entscheiden. Zwar kön- nen die EWR/EFTA-Staaten auch in dieser Phase schriftliche Kommen- tare einreichen und Lobbying be- treiben, ein eigentliches Mitwir- kungsrecht haben sie aber nicht.

Im Unterschied dazu sind die EWR/EFTA-Staaten bei Durchfüh- rungs- bzw. Umsetzungsrechtsak- ten, welche durch die EU-Kommissi- on erlassen werden, über die Teil- nahme an Expertengruppen sowie sogenannten Komitologie-Ausschüs- sen wiederum stark eingebunden.

Übernahme erleichtern

Obwohl dies manchmal so kolpor- tiert wird, dient die Einbindung der EWR/EFTA-Staaten in den EU- Rechtsetzungsprozess vordergrün- dig nicht der Einflussnahme ent- lang nationaler Interessen. Viel- mehr soll sie die Übernahme von neuem EWR-relevantem EU-Recht in das EWR-Abkommen erleichtern, indem die EWR/EFTA-Staaten früh die Spezifika eines Rechtsaktes ken- nenlernen. Dieser Informationsge- winn wirkt sich auch positiv auf die Qualität der Umsetzung des EWR- Rechts in nationales Recht aus.

Schliesslich bietet die Teilnahme am EU-Rechtsetzungsprozess den EWR/EFTA-Staaten die Möglichkeit, sich gegenüber der EU als verlässli-

che und engagierte Partner zu pro- filieren. Ein Imagegewinn, der sich für die EWR/EFTA-Staaten in ande- ren Belangen ihrer Beziehungen zur EU auszahlen kann.

Die Einbindung der EWR/EFTA- Staaten in die EU-Rechtsetzung ist somit für das gute Funktionieren des EWR von zentraler Bedeutung und die EWR/EFTA-Staaten sind gut beraten, die ihnen zur Verfügung

stehenden Möglichkeiten aktiv zu nutzen. Kein Stimmrecht zu haben, mag eine Einschränkung sein. Eine Stimme zu haben, ist aber immer von Vorteil.

Zur Person

Christian Frommelt leitet seit 1. April 2018 das Liechten- stein-Institut. Vor seiner Funktion als Direktor war er sieben Jahre als Forschungsbeauf- tragter am Institut tätig. Von Juni 2017 bis März 2018 leitete der Poli- tikwissenschaftler zudem die Fach- expertenstelle Brexit.

Aus Anlass des 25-Jahr-Jubiläums der Mit- gliedschaft Liechtensteins im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) werden in einer Reihe von Kurzbeiträgen die Funktionsweise des EWR und dessen Bedeutung für Liechten- stein beleuchtet.

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