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RS-211001-eAU-Kostenpauschalen-40130-40131

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01.10.2021

An alle Vertragsärzte in Bayern

eAU: Neue Kostenpauschalen für den Versand von AU per Post bei technischen Störungen der TI sowie nach Hausbesuchen ab 1. Oktober 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir informierten Sie kürzlich in unserem Rundschreiben vom 23. August 2021 ausführlich über die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 1. Oktober 2021 und der damit verbundenen notwendigen Etablierung der technischen Voraussetzungen und Abläufe in Ihrem Praxisverwaltungssystem.

Trotz der schrittweisen Umstellung auf den digitalen Versand von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun- gen (AU), hatten wir Ihnen Szenarien aufgeführt, bei denen weiterhin eine postalische Zusendung der AU an die Krankenkasse oder den Patienten stattfinden muss (Stichwort: Ausdruck einer aus- gefüllten Formatvorlage - auch Stylesheet genannt - für die eAU im Ersatzverfahren bzw. nach Hausbesuchen (sog. Papierbescheinigungen (nicht Muster 1)), siehe Anlage zum Rundschreiben vom 23. August 2021).

Zur Abbildung der in diesem Zusammenhang anfallenden Portokosten im Einheitlichen Bewer- tungsmaßstab (EBM) hat der Bewertungsausschuss nun noch ergänzend mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 zwei neue Kostenpauschalen 40130 und 40131 aufgenommen.

(2)

Seite 2 zum Schreiben vom 01.10.2021

 Die Kostenpauschale 40130 (0,81 €) kann in Fällen berechnet werden, in denen der Arzt - nachdem der Patient die Praxis bereits verlassen hat - feststellt, dass die digitale Erstellung oder Datenübermittlung der eAU an die Krankenkasse wegen einer Störung der Telematikinfrastruk- tur (TI) oder anderer IT-Komponenten nicht möglich ist und diese auch nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktags nachgeholt werden kann. Die unterschriebene Papierbescheinigung (nicht Muster 1) wird dann an die zuständige Krankenkasse versendet.

 Die Kostenpauschale 40131 (0,81 €) kann in Fällen berechnet werden, in denen der Arzt im Nachgang eines Hausbesuches die eAU für die Krankenkasse in der Praxis erstellt und zwei un- terschriebene Ausdrucke (nicht Muster 1) per Post an den Patienten sendet.

GOP Beschreibung Wert

40130 Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen AU an die Krankenkasse des Patienten gem.

§ 4 Abs. 4.1.4 Anlage 2b BMV-Ä

0,81 €

40131 Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen AU an den Patienten gem. § 4 Abs. 4.1.2 Anlage 2b BMV-Ä im Zusammenhang mit der Durchführung einer Besuchsleistung entsprechend der GOPen 01410 bis 01413, 01415 und 01418

0,81 €

Keine Vergütung der Portokosten bei Verwendung des Vordrucks Muster 1

Bitte beachten Sie, dass die Kostenpauschalen 40130 und 40131 nicht für die postalische Versen- dung von AU abgerechnet werden können, die Sie aufgrund der fehlenden technischen Vorausset- zungen für die Nutzung des elektronischen Verfahrens noch nach dem alten Verfahren des Mus- ters 1 erstellen (Übergangsregelung, befristet bis 31. Dezember 2021 gültig).

Redaktionelle Folgeänderungen bei der Kostenpauschale 40128 für den Postversand der eAU und AU im Rahmen einer Videosprechstunde

Aufgrund der Einführung der eAU zum 1. Oktober 2021 und der nur noch zeitlich begrenzten Nut- zung der AU gemäß Muster 1 bis zum 31.Dezember 2021 werden folgende Anpassungen bei der Leistungslegende der Kostenpauschale 40128 vorgenommen:

mit Wirkung zum 1. Oktober 2021: Wird die Notwendigkeit zur Ausstellung einer eAU im Rah- men einer Videosprechstunde festgestellt, kann die Kostenpauschale 40128 auch für den posta- lischen Versand der Ausdrucke für Patient/Arbeitgeber an den Patienten abgerechnet werden.

mit Wirkung zum 1. Januar 2022: Ab dem 1. Januar 2022 entfällt die papiergebundene AU ge- mäß Muster 1 und somit die Berechnungsmöglichkeit der Kostenpauschale 40128 für die Ver- sendung der AU gemäß Muster 1 per Post.

(3)

Seite 3 zum Schreiben vom 01.10.2021

Detaillierte Informationen zur eAU finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.kvb.de/ti in der Rubrik Kommunikation im Medizinwesen / Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Der Beschluss des Bewertungsausschusses aus seiner 570. Sitzung ist auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses (www.institut-des-bewertungsausschusses.de in der Rubrik Bewertungsausschuss / Beschlüsse) veröffentlicht. Er steht unter dem Vorbehalt der Nichtbean- standung durch das Bundesministerium für Gesundheit.

Freundliche Grüße

Gez.

Wolfgang Gierscher

Leiter Gesamtvergütung und Honorarverteilung

*** Seit 1. Juli Serviceschreiben nur noch über „Meine KVB“ ***

 Serviceschreiben werden nur noch im Nachrichtencenter von „Meine KVB“ eingestellt

 Der Versand auf dem herkömmlichen Weg (Mail, Fax, Brief) erfolgt nicht mehr

 Weitere Hinweise dazu finden Sie unter www.kvb.de/Serviceschreiben-Umstellung

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