Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de
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14.12.2020
Telematikinfrastruktur (TI): - Fristverschiebung eAU-Pflicht auf 1. Oktober 2021 - Verfügbarkeit KIM-Dienste
Sehr geehrte Damen und Herren,
der GKV-Spitzenverband hat endlich der geforderten Fristverschiebung zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zugestimmt. Demnach wird es für Pra- xen erst ab 1. Oktober 2021 verpflichtend sein, die eAU über die TI an die Krankenkassen zu übermitteln.
Die zweite Ausbaustufe, in der die Krankenkassen den Arbeitgebern die AU-Daten elektronisch zur Verfügung stellen müssen, wurde auf 1. Juli 2022 verschoben. Dies bedeutet allerdings, dass Sie vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. Juni 2022 neben der digitalen Übermittlung der AU- Daten an die Krankenkassen weiterhin eine Papierbescheinigung ausstellen müssen, die der Patient an seinen Arbeitgeber weiterleitet.
Die eAU wird über den TI-Kommunikationsdienst „Kommunikation im Medizinwesen“
(KIM) an die Krankenkassen übermittelt werden. Darüber hinaus können ab flächendeckender Verfügbarkeit von KIM über diesen auch elektronische Nachrichten und Arztbriefe versendet werden. Der Ausbau von KIM um weitere Funktionen wie die Online-KV-Abrechnung, eDoku- mentationen, usw. ist geplant.
Bisher wurde von der gematik nur ein KIM-Dienst für den Produktivbetrieb zugelassen. Weitere Dienste werden in den nächsten Monaten zur Verfügung stehen. Da jeder KIM-Dienst nach ge- setzlicher Vorgabe mit allen Praxisverwaltungssystemen (PVS) kompatibel sein muss, können
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zum Schreiben vom 14.12.2020
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Sie sich unabhängig von Ihren bisher eingesetzten TI-Komponenten und Ihrem PVS frei für ei- nen Anbieter entscheiden.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über einen für Sie passenden KIM-Dienst. Spätes- tens ab dem 1.Oktober 2021 ist dieser für den Versand der eAU erforderlich.
Neben der Industrie bietet auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen KIM-Dienst für Niedergelassene an: kv.dox. Im Anhang finden Sie hierzu ein Informationsblatt. Ab Verfüg- barkeit - voraussichtlich ab Januar 2021 - kann kv.dox über das Portal www.kvdox.kbv.de be- stellt werden. Fragen senden Sie bitte an: info-kv.dox@kbv.de.
Detaillierte Informationen rund um die Themen eAU und KIM, wie technische Voraussetzungen, Finanzierung und Informationen zum Auszahlungsprozess, finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kvb.de/ti auf den eAU- und KIM-Themenseiten. Sobald sämtliche Technik verfügbar ist und uns Details zur Vergütung der eAU vorliegen, werden wir Sie erneut informieren.
Freundliche Grüße
Stephan Spring Geschäftsführer
*** Umstellung Serviceschreiben ***
Ab Januar 2021: KVB-Serviceschreiben zusätzlich auf dem Mitgliederportal
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Weitere Infos: KVB-Internetseite unter www.kvb.de/Serviceschreiben-Umstellung