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An alle Vertragsärzte mit Genehmigung von Laboruntersuchungen im Rahmen des erweiter- ten Neugeborenen-Screenings
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22.09.2021
EBM - Laboruntersuchung auf Sichelzellenkrankheit und 5q-assoziierte spi- nale Muskelatrophie im erweiterten Neugeborenen-Screening ab 1. Oktober 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den KVB - INFOS Ausgabe 5/2021 informierten wir Sie über die Aufnahme des Scree- nings auf die Sichelzellenkrankheit und auf die 5q-assoziierte spinale Muskelatrophie in die Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der Bewertungsausschuss hat nun in seiner 570. Sitzung mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 Änderungen des Einheitlichen Be- wertungsmaßstab (EBM) beschlossen.
Das Screening auch auf die beiden neuen Zielerkrankungen wird über die bereits beste- hende Laboruntersuchung für das erweiterte Neugeborenen-Screening vergütet. Hierfür wird die Bewertung der Gebührenordnungsposition 01724 um 76 Punkte auf 297 Punkte (33,04 €) erhöht. In diesem Zusammenhang wird deren Leistungslegende neu gefasst und verweist hinsichtlich des Leistungsumfangs nunmehr dynamisch auf die Kin- der-Richtlinie des G-BA.
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zum Schreiben vom 22.09.2021
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Sie finden die Kinder-Richtlinie auf der Internetseite des G-BA (https://www.g-
ba.de/richtlinien/). Der Beschluss des Bewertungsausschusses aus seiner 570. Sitzung wurde auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses (www.institut-des- bewertungsausschusses.de in der Rubrik Bewertungsausschuss / Beschlüsse) veröffent- licht. Er steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit.
Freundliche Grüße
gez.
Wolfgang Gierscher
Leiter Gesamtvergütung und Honorarverteilung
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