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RS-211208-eAU-eRezept

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Academic year: 2022

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München

An alle Vertragsärzte in Bayern

Vorstand

Ihr Ansprechpartner:

KVB Servicetelefonie Telefon: 089 57093-40040

08.12.2021

Telematikinfrastruktur (TI): Aktuelles zur Einführung elektronische Arbeitsun- fähigkeitsbescheinigung (eAU) und elektronisches Rezept (eRezept)

Das Wichtigste auf einen Blick:

Gemäß Vorgaben im SGB V sind der Versand der eAU an Kranken- kassen seit 1. Oktober 2021 und die Ausstellung von eRezepten für apothekenpflichte Arzneimittel zu Lasten der GKV ab 1. Januar 2022 verpflichtend.

Bis 30. Juni 2022 dürfen AU-Bescheinigungen und Rezepte in Papierform ausgestellt werden, falls eAU und eRezept in der jeweiligen Praxis technisch noch nicht umsetzbar sind.

Setzen Sie sich so früh wie möglich mit den neuen Prozessen auseinander und bereiten Sie sich auf die Nutzung der eAU und des eRezepts vor.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

seit 1. Oktober 2021 läuft der bundesweite Rollout der eAU in den Praxen. Inzwischen nehmen alle 102 gesetzlichen Krankenkassen an dem Verfahren teil. Nach uns vorliegen- den Berichten teilnehmender Praxen funktioniert die eAU-Übermittlung trotzdem nicht in allen Fällen reibungslos. Die aktuelle Situation zeigt, dass es sowohl auf Seiten der Praxis- verwaltungssysteme (PVS) als auch bei den Empfangssystemen der Kassen noch Verbes- serungsbedarf gibt.

Gesetzliche Pflichten

Wir empfehlen KBV-Richtlinie

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Gemäß gesetzlicher Vorgabe müssen Vertragsärzte für apothekenpflichtige Arzneimittel, die zu Lasten der GKV verordnet werden, ab 1. Januar 2022 eRezepte ausstellen und an den zentralen eRezept-Fachdienst innerhalb der TI übermitteln. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der eAU-Einführung ist zu erwarten, dass auch die eRezept-Einführung anfänglich herausfordernd verlaufen wird.

In Anbetracht dieser Entwicklungen begrüßen wir ausdrücklich die kürzlich von der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossene Richtlinie, wonach Vertragsärzte bis zum 30. Juni 2022 noch die alten etablierten Verfahren anwenden dürfen, falls die TI- Anwendungen eAU und/oder eRezept in der jeweiligen Praxis technisch noch nicht um- setzbar sind. Übergangsweise können AU-Bescheinigungen anhand der neuen Formatvor- lagen - auch Stylesheets genannt – oder mittels Muster 1, sofern das erforderliche PVS- Update noch nicht verfügbar ist, komplett in Papierform ausgestellt werden. Vertragsärzte behalten zudem übergangsweise die Möglichkeit, für Verordnungen von apothekenpflichti- gen Arzneimitteln zu Lasten der GKV weiterhin das Muster 16 einzusetzen.

Die KBV-Richtlinie verschafft Arztpraxen einen größeren zeitlichen Puffer zum Implemen- tieren und Kennenlernen der Technik. Insbesondere muss eine Umstellung nicht pünktlich zum Jahreswechsel erfolgen. Auch die Industrie erhält mehr Zeit, schwer lieferbare Kom- ponenten zu beschaffen und noch bestehende Fehler in der Software zu beheben.

Trotzdem empfehlen wir allen betroffenen Mitgliedern, sich schnellstmöglich mit den neuen Prozessen auseinanderzusetzen und die erforderlichen Komponenten zu bestellen. Be- schäftigen Sie sich bitte zeitnah mit der technischen Implementierung der Anwendungen in Ihrem PVS, sodass Sie frühzeitig Erfahrungen sammeln und Praxisabläufe erproben kön- nen. Bitte kontaktieren Sie Ihren PVS-Anbieter/IT-Servicepartner zur Klärung der für Ihre Praxis geeigneten Umstellungszeitpunkte, sofern nicht bereits geschehen.

Falls Sie das eAU-Verfahren bereits nutzen, empfehlen wir Ihnen, dem Patienten neben dem Versicherten- und dem Arbeitgeber-Ausdruck mindestens bis Jahresende auch den Ausdruck für die Krankenkasse auszuhändigen. Sollten Sie beispielsweise aufgrund eines fehlenden KIM-Dienstes in Ihrer Praxis noch nicht zur Übermittlung der eAU in der Lage sein, nutzen Sie bitte die neuen Formatvorlagen zur Ausstellung der AU-Bescheinigungen, sofern diese in Ihrem PVS zur Verfügung stehen. Nur wenn Ihr PVS-Anbieter noch kein Update mit den neuen Formatvorlagen bereitstellen kann bzw. diese aus technischen Gründen noch nicht verwendet werden können, sollte das Muster 1 weiterhin - längstens bis 30. Juni 2022 - eingesetzt werden. Ist bereits absehbar, dass Ihr PVS-Hersteller bis zum Jahresanfang 2022 kein entsprechendes Modul bereitstellen kann, sollten Sie noch in

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

diesem Jahr Ihren vorhandenen Bestand an Muster 1 Vordrucken zu überprüfen und bei Bedarf wie gewohnt über den Kohlhammer Verlag nachzubestellen.

Umfangreiche Informationen zu den Anwendungen eAU und eRezept (insbesondere zur Verpflichtung, den technischen Voraussetzungen, der Finanzierung und den neuen Prozessen) haben wir Ihnen in den beiden Anlagen zusammengestellt.

Wenn Sie die eAU schon nutzen oder zumindest technische Voraussetzungen dafür ge- schaffen haben, können Sie uns gerne Ihre bisherigen Erfahrungen schildern. Auf unserer eAU-Themenseite unter www.kvb.de/ti finden Sie den Link zu unserer eAU-Umfrage.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, uns ist bewusst, wie herausfordernd und belas- tend die pandemische Lage weiterhin für Sie und Ihre Praxisteams ist. Wir haben immer wieder Bemühungen auf politischer Ebene unternommen, Ihnen in der aktuellen Situation die gesetzlich vorgegebenen Pflichten in Bezug auf TI-Anwendungen zu ersparen. Da der Gesetzgeber bis heute an unrealistischen Zielen festhält, haben wir - wie in unseren ge- sonderten Serviceschreiben mitgeteilt - eine Petition an den Deutschen Bundestag einge- reicht. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite unter www.kvb.de/petition-ti.

Bitte unterstützen Sie unsere Initiative.

Haben Sie Fragen? Unsere Mitarbeiter der KVB Servicetelefonie helfen Ihnen gerne weiter.

Freundliche kollegiale Grüße

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Ritter-Rupp

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

Referenzen

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