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RS-210707-Zweitmeinung-Videosprechstunde

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Academic year: 2022

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München Referat Gesamtvergütung & Honorarverteilung

Ihr Ansprechpartner:

KVB-Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 10 Zeichen: REF-GH

07.07.2021 An alle Ärzte mit Genehmigung zur ärztlichen

Zweitmeinung

Ab 1. Juli 2021 ist die Zweitmeinung per Videosprechstunde möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 1. Juli 2021 ist die Abgabe der ärztlichen Zweitmeinung auch im Rahmen einer Video- sprechstunde gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte möglich. Bisher erfolgte die Zweitmeinung während eines persönlichen Gesprächs zwischen Patient(in) und Zweitmeiner(in) vor Ort. Für die Durchführung und Abrechnung der Zweitmeinung per Videosprechstunde gelten die gleichen Bestimmungen, wie sie für die Abrechnung der Videosprechstunde außerhalb des Zweitmeinungsverfahrens vorgesehen sind.

Zusätzliche Abrechnung der GOP 01450 (Technikzuschlag) und GOP 01444 (Authentifizie- rung)

Beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde können Sie zusätzlich zu Ihrer fachgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale den Zuschlag im Zu- sammenhang mit der Durchführung einer Videosprechstunde nach der GOP 01450 (40 Punkte, 4,45 € / je Kontakt) abrechnen. Für den Technikzuschlag nach GOP 01450 gilt ein Höchstwert von 1.899 Punkten pro Arzt im Quartal.

Zur Vergütung des zusätzlichen Aufwands in der Praxis, um einen unbekannten Patienten im Rah- men der Videosprechstunde zu authentifizieren (schließlich können die erforderlichen Stammdaten nicht über die elektronische Gesundheitskarte automatisiert erfasst werden), ist - zunächst zeitlich befristet bis zum 30. September 2021 - die GOP 01444 (10 Punkte, 1,11 €) einmal im Behand- lungsfall berechnungsfähig.

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Seite 2 zum Schreiben vom 07.07.2021

Kennzeichnung bei ausschließlichen Videosprechstunden im Quartal

Behandeln Sie den Patienten im Quartal ausschließlich im Rahmen der Videosprechstunde (d. h. es findet kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal statt), wird durch die KVB ein prozentualer Abschlag auf die abgerechnete Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale und die sich auf diese beziehenden Zuschläge / Zusatzpauschalen vorgenommen. Die Anzahl dieser Be- handlungsfälle ist auf 20 % aller Behandlungsfälle des Vertragsarztes / Therapeuten beschränkt.

Tragen Sie bitte zusätzlich zur abgerechneten Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpau- schale die Pseudo-GOP 88220 in Ihre Abrechnung ein (KVDT-Feldkennung 5001 „GNR“) ein, wenn Sie einen Patienten im Quartal ausschließlich im Rahmen der Videosprech- stunde behandelt haben. So können wir die entsprechenden Fälle identifizieren und den Abschlag automatisiert vornehmen.

Bitte denken Sie zusätzlich an die eingriffsspezifische Kennzeichnungs-GOP 88200A, 88200B, 88200C, 88200D oder 88200E für die Zweitmeinung.

Genehmigung

Ärzte, die Videosprechstunden ausführen und abrechnen wollen, müssen eine entsprechende Ge- nehmigung beantragen. Alternativ ist derzeit auch ein vereinfachtes Anzeigeverfahren möglich. Die notwendigen Formulare finden Sie unter www.kvb.de - Service - Formulare und Anträge -„V“ Video- sprechstunde.

Weitere Details zum Thema Videosprechstunde , wie beispielsweise eine Vergütungsübersicht, rechtliche Grundlagen und Formulare, entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen Informationen auf unserer Internetseite unter www.kvb.de / Praxis / IT in der Praxis / Videosprechstunde.

Der Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses aus seiner 74. Sitzung ist auf der Internet- seite des Instituts des Bewertungsausschusses (www.institut-des-bewertungsausschusses.de in der Rubrik Bewertungsausschuss / Beschlüsse) veröffentlicht. Er steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie einfach unsere Abrechnungsberater unter der Telefonnummer 089 / 5 70 93 - 4 00 10 an.

Freundliche Grüße gez.

Wolfgang Gierscher

Leiter Gesamtvergütung und Honorarverteilung

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Seite 3 zum Schreiben vom 07.07.2021

*** Seit 1. Juli Serviceschreiben nur noch über „Meine KVB“ ***

Serviceschreiben werden nur noch im Nachrichtencenter von „Meine KVB“ ein- gestellt

Der Versand auf dem herkömmlichen Weg (Mail, Fax, Brief) erfolgt nicht mehr

Weitere Hinweise dazu finden Sie unter www.kvb.de/Serviceschreiben-Umstel- lung

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