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RS-131223-Aenderungen-Hausarzt-EBM

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23.12.2013

Änderungen des Hausarzt-EBM zum 1. Januar 2014 und rückwirkend zum 1. Oktober 2013

Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor,

der Bewertungsausschuss hat in seiner 319. Sitzung am 18. Dezember 2013 Änderungen des EBM mit Wirkung zum 1. Januar 2014 sowie rückwirkend zum 1. Oktober 2013 beschlossen.

Rückwirkende Änderungen des EBM zum 1. Oktober 2013 – keine Änderungen durch Sie in der Abrechnung notwendig

- Vorhaltepauschale im Vertretungsfall

In Vertreterfällen wird jetzt auch die hälftige Vorhaltepauschale gewährt. Diese wird automa- tisch von uns zu den Gebührenordnungspositionen 03010 bzw. 04010 zugesetzt.

=> Dadurch entfällt die bayerische Regelung (GOPen 97045 bzw. 97046).

- Entlastung bei den Plausizeiten

Die Abrechnungsvoraussetzung, dass für die GOP 03230 bzw. 04230 neben der Versicher- tenpauschale eine Arzt-Patienten-Kontakt-Zeit von 15 bzw. 20 Minuten Dauer notwendig ist, wird gestrichen.

Bei den Versichertenpauschalen (GOP 03000/04000 und 03010/04010) wird der fakultative Leistungsinhalt „Betreuung, Behandlung und Gespräch bis zu 5 bzw. 10 Minuten Dauer“ ge- strichen.

Die Abrechnungsvoraussetzung, dass für die GOP 04355 neben der Versichertenpauschale eine Arzt-Patienten-Kontakt-Zeit von 25 Minuten Dauer notwendig ist, wird gestrichen.

(2)

Seite 2

zum Schreiben vom 23.12.2013

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

- Punktzahlvolumen Gesprächsleistung (GOPen 03230/04230)

Es wird klargestellt, dass über das Punktzahlvolumen hinausgehende Gespräche nicht vergü- tet werden.

Änderungen des EBM zum 1. Januar 2014

- Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex (GOP 03362)

Die Abrechnungsvoraussetzung „Vorliegen der Ergebnisse eines Basisassessments“ wird in- soweit abgeändert, damit diese Leistung auch dann berechnungsfähig ist, wenn das geriatri- sche Basisassessment in Krankenhäusern mit geriatrischen Abteilungen oder im fachärztli- chen Versorgungsbereich im angegebenen Zeitraum durchführt wurde und die Ergebnisse dem behandelnden hausärztlichen Vertragsarzt vorliegen.

- Vorhaltepauschale (GOP 03040/04040)

Die Vorhaltepauschale wird von 140 auf 144 Punkte angehoben

Der Abschlag bzw. Aufschlag wird von 10 Prozent auf 14 Punkte abgeändert.

Die Beschlüsse mit den Änderungen im Detail wurden auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses (www.institut-des-bewertungsausschusses.de in der Rubrik Bewer- tungsausschuss / Beschlüsse) veröffentlicht.

Freundliche Grüße

Franz Grundler

Bereichsleiter Honorarabrechnung

Referenzen

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