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Kinder- und Jugendärzte
Abrechnung
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Eine positive Nachricht für Sie: Neue Gebührenordnungsposition für die weiterfüh- rende sozialpädiatrische Versorgung und Änderung beim Gespräch zum 01.01.2015
Sehr geehrte Damen und Herren Doktores, sehr geehrte Damen und Herren,
für die weiterführende sozialpädiatrische Versorgung wird eine neue Gebührenordnungsposition in den Abschnitt 4.2.4 des EBM aufgenommen. Zusätzlich wurden die Leistungsinhalte der Gebüh- renordnungspositionen 04355 und 04230 angepasst.
• Neu: GOP 04356 - Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 04355 für die weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung
EBM-Bewertung 195 Punkte Preis B€GO 20,03 Euro
- nur nach Durchführung einer sozialpädiatrisch orientierten eingehenden Beratung, Erörte- rung und/oder Abklärung nach GOP 04355 berechnungsfähig (aber kein unmittelbarer Zu- sammenhang erforderlich, d. h. kann auch als „alleinige“ Leistung erbracht und abgerechnet werden
- maximal zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig
- in derselben Sitzung neben den Notfallpauschalen (GOPen 01210, 01214, 01216, 01218) und den GOPen der Abschnitte 30.3 (Neurophysiologische Übungsbehandlung), 30.11 (Neurophysiologische Therapie), 35.1 und 35.2 (Psychotherapie) nicht berechnungsfähig
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- neben diagnostischen bzw. therapeutischen Gebührenordnungspositionen 15 Minuten län- gere Kontaktzeit notwendig
- mindestens eine der in der Anmerkung zur GOP 04356 genannten Erkrankungen (ICD- Angabe) muss vorliegen
- Voraussetzung zur Abrechnung der GOP 04356 ist eine durch die KVB erteilte Genehmi- gung. Hierzu sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
o Eine sozialpädiatrische Qualifikation von mindestens 40 Wochenstunden (gemäß dem Curriculum „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztli- che Praxis“ der Bundesärztekammer)
oder
eine ärztliche Tätigkeit von mindestens sechs Monaten – auch im Rahmen der Wei- terbildungszeit – in einem Sozialpädiatrischen Zentrum beziehungsweise in einer in- terdisziplinären Frühförderstelle ist nachzuweisen.
o Zusätzlich ist eine Kooperation mit Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeu- ten, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie einem Sozialpädiatrischem Zentrum erforderlich.
Das Antragsformular für die Genehmigung der GOP 04356 „Sozialpädiatrie“ stellen wir Ih- nen auf unserer Homepage unter Service / Formulare und Anträge / Sozialpädiatrie zur Ver- fügung.
Übergangsregelung bis 30. Juni 2016
Sie können die GOP 04356 im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2016 auch ohne Nachweis der genannten Qualifikation abrechnen. Voraussetzung dafür ist je- doch, dass Sie die GOP 04355 im Vorjahresquartal und dem darauffolgenden Quartal in durchschnittlich mindestens 50 Behandlungsfällen je Quartal abgerechnet haben.
Wir werden das Vorliegen dieser Voraussetzung einmalig in Bezug auf das Quartal 1/2015 für alle Kinder- und Jugendärzte prüfen. Wenn Sie die geforderte Durchschnitts- fallzahl erreichen, werden wir Sie in einem gesonderten Schreiben über die Antragsstel- lung informieren.
• Geändert:
GOP 04355 - Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung
Im Zusammenhang mit der Aufnahme der neuen Leistung wird das Behandlungsspektrum der GOP 04355 für die orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung erweitert:
die berechnungsfähigen Diagnosen werden um T73 (Schäden durch sonstigen Mangel) und T74 (Missbrauch von Personen) ergänzt und der fakultative Leistungsinhalt entsprechend an- gepasst.
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• GOP 04230: Aufhebung der Einschränkung auf lebensverändernde Erkrankungen Das problemorientierte ärztliche Gespräch (GOP 04230) war bislang nur im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung berechnungsfähig. Diese Einschränkung wurde nun aufgehoben. Die Leistungslegende der GOP 04230 wird in „Problemorientiertes ärztliches Ge- spräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist“ geändert.
Die Beschlüsse des Bewertungsausschusses vom 18. November 2014 und 1. Dezember 2014 fin- den Sie auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses (www.institut-des-
bewertungsausschusses.de in der Rubrik Bewertungsausschuss / Beschlüsse).
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 089 / 5 70 93 - 4 00 10 an.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie, sowie Ihrem Praxisteam frohe Weihnachten.
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Bayerns