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03.01.2014
Neue EBM-Gebührenordnungsposition für die Osteodensitometrische Untersuchung ohne Vorliegen einer Fraktur zum 1. Januar 2014
Sehr geehrte Damen und Herren Doktores, sehr geehrte Damen und Herren,
mit den KVB-INFOS 6/2013 haben wir Sie über die Erweiterung der Indikation zur Osteodensi- tometrie in der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 7 durch den Ge- meinsamen Bundesausschuss zum 11.05.2013 informiert.
Der Bewertungsausschuss hat nun in seiner 319. Sitzung mit Wirkung zum 1. Januar 2014 den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) an die geänderten Richtlinien angepasst und die Ge- bührenordnungsposition (GOP) 34601 zur Vergütung der osteodensitometrischen Untersuchung mittels zentraler DXA ohne Vorliegen einer Fraktur in den Abschnitt 34.6 (Osteodensitometrie) des EBM aufgenommen. Zugleich wurde der Leistungsinhalt der GOP 34600 angepasst. Der Beschluss des Bewertungsausschusses ist auf der Internetseite des Instituts des Bewertungs- ausschusses (www.institut-des-bewertungsausschusses.de in der Rubrik Bewertungsausschuss / Beschlüsse) veröffentlicht. Die Neuerungen haben wir für Sie nachfolgend dargestellt.
Bitte beachten Sie:
Die Abrechnung der neuen Untersuchung im Wege der Kostenerstattung bzw. Privat- liquidation ist mit der Aufnahme der GOP 34601 in den EBM nicht mehr möglich.
Eine mit anderen Methoden als der zentralen Dual-Engergy X-ray Absorptiometrie durchgeführte Osteodensitometrie (z. B. CT-gestützt) kann nicht mehr über die GOP 34600 oder 34601 EBM zu Lasten der GKV abgerechnet werden.
Voraussetzung für die Abrechnung der GOP 34600 oder 34601 EBM ist auch weiterhin eine durch die KVB erteilte Genehmigung zur Knochendichtemessung:
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zum Schreiben vom 03.01.2014
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
- Sofern Ihnen die Genehmigung bereits für ein DXA-Gerät erteilt wurde, können Sie die GOP 34600 oder 34601 EBM weiterhin abrechnen.
- Wenn Ihnen die Genehmigung aufgrund des Nachweises anderer Geräte (z. B. CT) er- teilt wurde, können Sie die GOP 34600 oder 34601 EBM nicht mehr abrechnen.
- Wenn Sie die Genehmigung künftig für ein DXA-Gerät erhalten wollen, bitten wir Sie, ei- ne entsprechende Gewährleistungserklärung des Herstellers einzureichen. Das Formular finden Sie unter www.kvb.de / Quicklinks / Formulare / K / Knochendichtemessung / Ge- währleistungserklärung XI.
- Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der GOP 34600 bzw. 34601 EBM erst ab Ertei- lung des Genehmigungsbescheides für das DXA-Gerät möglich ist.
Neu: GOP 34601 - Osteodensitometrische Untersuchung II
EBM-Bewertung 161 Punkte Preis B€GO 16,31 € Obligater Leistungsinhalt:
- Osteodensitometrische Untersuchung(en) am Schenkelhals und/oder an der LWS nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Nr.7 in der Anlage I "Anerkann- te Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, mittels einer zentralen DXA [Dual-Energy X-ray Absorptiometrie]) zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung, wenn aufgrund konkreter anamnesti- scher und klinischer Befunde eine Absicht für eine spezifische medikamentöse Therapie einer Osteoporose besteht
- In derselben Sitzung nicht neben Infusionen (GOPen 02100 und 02101) und nicht neben der osteodensitometrischen Untersuchung I (GOP 34600) berechnungsfähig.
Geändert: GOP 34600 - Osteodensitometrische Untersuchung I
- Die Untersuchung kann nur noch mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-ray Absorptio- metrie) durchgeführt werden. Der Leistungsinhalt der GOP wurde entsprechend angepasst und die Anmerkung zur GOP gestrichen.
- Die Messpunkte zur Durchführung einer Osteodensitometrie wurden auf den Schenkelhals und die LWS konkretisiert.
Freundliche Grüße
Georg Eck
Leiter Abrechnung