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RS-200331-GOP-30708-Videosprechstunde

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Academic year: 2022

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München Referat Gesamtvergütung & Honorarverteilung

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KVB-Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 10 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: REF-GH

31.03.2020 An alle Vertragsärzte mit Genehmigung

Schmerztherapie

GOP 30708 - schmerztherapeutische Beratung per Videosprechstunde möglich Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 1. Oktober 2019 können bereits verschiedene Leistungen des EBM im Rahmen von Videosprech- stunden erbracht und abgerechnet werden. Ab 1. April 2020 ist nun auch die Durchführung und Berech- nung der Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie nach der GOP 30708 per Videosprechstunde möglich. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss noch kurzfristig in seiner 486. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) gefasst.

Bitte denken Sie daran:

Gebührenordnungspositionen, die im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden, sind mit dem Buchstabenzusatz „V“, also 30708V, in der Abrechnung zu kennzeichnen (KVDT-Feldkennung 5001 „GNR“).

Die Pseudo-GOP 88220 ist in der Abrechnung (KVDT-Feldkennung 5001 „GNR“) einzutragen, wenn Sie einen Patienten im Quartal ausschließlich im Rahmen der Videosprechstunde be- handelt haben (d. h. kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal).

Ärzte, die Videosprechstunden ausführen und abrechnen wollen, müssen eine entsprechende Genehmigung beantragen. Alternativ ist derzeit auch ein vereinfachtes Anzeigeverfahren mög- lich. Die notwendigen Formulare finden Sie unter www.kvb.de - Service - Formulare und Anträge -„V“ Videosprechstunde.

Weitere Abrechnungsdetails zu der Videosprechstunde entnehmen Sie bitte den KVB-INFO 12/2019 oder unseren ausführlichen Informationen auf unserer Internetseite unter www.kvb.de in der Rubrik Ab- rechnung / B€GO-EBM / Weitere Informationen (EBM-Änderungen je Quartal).

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Seite 2 zum Schreiben vom 31.03.2020

Der Beschluss des Bewertungsausschusses aus seiner 486. Sitzung ist auf der Internetseite des Insti- tuts des Bewertungsausschusses (www.institut-des-bewertungsausschusses.de in der Rubrik Bewer- tungsausschuss / Beschlüsse) veröffentlicht. Er steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie einfach unsere Abrechnungsberater unter der Telefonnummer 089 / 5 70 93 - 4 00 10 an.

Freundliche Grüße gez.

Wolfgang Gierscher

Leiter Gesamtvergütung und Honorarverteilung

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