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(1)

13fi

Zu Süre 2, Vers 191.

Von P. Schwarz.

Eine für die Beurteilung der koranischen Ausdrucksweise

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■iSSj^s Ji ^lXhW t^"

^ f, - -

wichtige Stelle ist bei der Besprechung der Worte im vorigen

Hefte nicht berücksichtigt worden. Sie ermöglicht die vom Ver-

8 fasser jener Besprechung vertretene Auffassung einer vagen For¬

mulierung des Verses durch eine dem stark rhetorischen Charakter

des Korans gerecht werdende Erklärung zu ersetzen.

Die Belegstellen meines Herrn Vorgängers entstammen ziemlich

späten Zeiten der Sprachentwicklung, sie fallen in das 7.—-11. Jahr-

10 hundert nach Mu^iammed, abgesehen von einer Stelle aus Ihn Hi^äm

und einer nach de Goeje mitgeteilten Stelle aus Tabari. Bei allen

ist eine Beeinflussung durch die Ausdrucksweise des Korans z. T.

sicher, z. T. außerordentlich wahrscheinlich : sie sind deshalb wenig

mehr als wiederholte Koranzitate und können wohl über die Lebens-

16 dauer der Ausdrucksweise nach Muhammed Aufschluß geben, nicht

aber über ihr Werden, ihren eigentlichen Inhalt. Zu Fleischer's

Zeiten hatte man gegen diese Art der Belege keine Bedenken. Ein

Schüler Fleischer's, F. P(raetorius), verlangte noch im Jahre 1893

3 -O-

allen Ernstes, das von allen Handschriften überlieferte jÄaJu bei

so'Umar ihn ab! rabi'a 5, 12 sei zu ändern in ^^aaj, mit Bücksicht

auf das Scholion zu Mutanabbi ed. Dieterici S. 8, V. 7. Dabei ist

dieses yijj! außer an der erwähnten Stelle bei demselben 'Umar

Gedicht 9 V. 6, 11 V. 4, 53 V. 13 und 14 von der Frau, 41, 8

von einem einzelnen Körperteil gesagt, nachzuweisen. Es ent-

25 sprechen in älterer Zeit die Synonyma ^ys^\ bei A'Sä Mu'allaka

ed. Lyall V. 8, oyüt bei Kais ihn al-IJatim Ag. 2, 168, 25*), in

späterer Zeit ^^n '^\ \ bei 'Argi k^. 1, 155, 30. Heute treten die

1) Ebenso von ungenanntem Verfasser KalsSf 3, 10, 1.

(2)

Schwarz, Zu Süre 2, Vers 191. 137

Begriffe der Sprachindividualität und der Sprachentwicklung auch

innerhalb des „klassischen' Arabisch etwas deutlicher zutage. Wir

müssen also für das Verständnis schwieriger Stellen im Koran

Zeugen zu finden suchen, die Mu^ammed's Zeit nahe stehen und

vom Islam möglichst nicht beeinflußt sind. Die Hamäsa des Abu 5

Tammäm bietet nun in einem Gedichte des Rukäd ihn Mundir,

der nach der arabischen Genealogie etwa ein bis zwei Generationen vor Muhammed anzusetzen ist*), folgenden Vers"):

>L>i (J^ er! L?^^i ^5-^^' k^^f. ^\ C5^.

In den vorhergehenden Versen spricht der Dichter seine Freude lo

über den Besitz einer jungen Stute aus. Er wünscht sich, wenn sie

herangewachsen sei, einen fröhlichen Entscheidungskampf, zu dem

sie ihn dann tragen soll. Der Dichter schließt mit einem Danke

für den Spender jener Stute : „Gern opfere ich für den edlen Mann,

der sie mir zum Geschenk gegeben, mein Erbgut, meine Leute, die 15

Herden wie den Freund'.

Die Worte l^ly Jjl^ JsS\ erklärt TibrIzT durch

L*oL^ y ^^1, ^ L^;

,er schenkte sie mir und gab mir die Macht über ihren Zügel".

Wenden wir den Begriff der Übertragung des Besitzes, des Ver- 20

fügungsrechtes auf die Koranstelle an , so ergibt sich dort eine

außerordentlich wirksame Steigerung des Gedankens. Der Auf¬

forderung, für Gottes Zwecke d. h. den Glaubenskampf Aufwen¬

dungen zu machen, tritt in der Form einer Warnung zur Seite der

Hinweis auf die Folgen einer Weigerung. Es bleibt dann nicht 25

bei Vermögenseinbußen, es geht an den Leib : der Besitz, das Ver¬

fügungsrecht an den Händen geht über an das Verderben. Mußte

da nicht jeder Anhänger Mu^ammeds — und hing er auch noch

so sehr an seinem Besitz — das kleinere Übel wählen und lieber

Besitz opfern, als daß er am Leibe büßte? Daß es starker Mittel so

bedurfte, um die Gebefreudigkeit der Muslime anzufeuern, ist zu

verstehen, wenn man auch nur Doughty 's Urteil über die heutigen

Araber vergleicht: „When an Arab has closed the hand upon a

penny, for all his smiling and grave goodly words it comes not

forth again'*). S6

Ob Muhammed mit seinen Hörern in der „Auslieferung der

Hände' nur die Ergebung in die Gefangenschaft verstanden hat,

ist nicht mit Sicherheit zu bestimmen. Allerdings berichtet Wälfidl

1) Wüstenfeld, Genealogische Tabellen J 20.

2) ed; Freytag 281, 23; Büläk 2, 62, 26.

3) Arabia Deserta 1, 26 Mitte.

(3)

138 Schwarz, Zu Süre 2, Vers 191.

von den bei Rägi' gefangenen Gegnern Mu^ammeds^) : .sie waren

mit den Sebnen ibrer Bogen gefesselt* und zwar an den Händen,

denn einer, der sich selbst befreite ,zog seine Hand aus der Fessel'.

Die Fesselung der Hände ist das Entscheidende; die nach unserer

5 Anschauung nächstliegende Entwafihung der Gefangenen war nicht

erfolgt. Der Mann kann sofort sein Schwert ergreifen und seine

Hüter damit bedrohen. Möchte man den Ausdruck symbolisch

deuten, so könnte man die Schilderung des Abü RijäS von dem

Ausgange des Kriegszuges gegen die Banü Fazära unter dem

10 Chalifate des 'Abdalmelik vergleichen. Um den Stamm vor der

Vernichtung zu bewahren , opferten sich zwei angesehene Männer ;

sie begaben sich zu dem Statthalter des Chalifen und »legten ihre

Hände in seine Hand'"). Sie werden dadurch zu Gefangenen und

als solche vom Statthalter zum Chalifen geschickt. Aber das dem

15 Ausdrucke J! »jJi.aj Jül in dem Sinne der Ergebung in

Hand darbieten zum Abhauen'. So sagt zur Zeit des Chalifen

Abü Bekr der als einer der »falschen Propheten' bekannte folailja

von sich *):

»und will als Sühne meiner Untat meine Hand hingeben'. Wie

naheliegend die Vorstellung vom Handabhauen noch der Generation

nach Muljammed war, sieht man aus Stellen wie 'Umar 91, 28

und 94, 4 oder Ferazdak 74, 12.

Gefangenschaft synonyme bedeutet daneben auch: ,die

1) WSkidl ed. v. Kremer 347, 21; 848, 1.

2) HamSsa ed. Freytag 263, 23; Büläk 2, 44, 27.

3) Ibn Wädih, Historiae 2, 145, 15.

(4)

139

Tod und Andenken des Chalifen Jezid I.

VoD Ign. Goldzlher.

I.

Das fortlaufend erscheinende ausgezeichnete Werk H. Lammens'

über die Regierung des Omajjaden JezTd I. (Mölanges Beyrouth,

Bd. IV — V) bringt mir eine das Ende dieses Chalifen betreffende

schl'itische Version in Erinnerung.

Es ist nicht auffallend, wenn Schl'iten den ihnen .als Ver¬

ursacher des Märtyrertodes des 5usejn noch mehr als die anderen

Omajjaden verhaßten Jezid nicht eines so ruhigen Todes sterben

lassen woUen, wie dies in der allgemeinen historischen Überlieferung

geschieht, die übrigens auch von 'alidisch gestimmten Historikern i

rezipiert ist. Ihre Gesinnung fordert vielmehr im Sinne historischer Gerechtigkeit eine fürchterliche Ahndung des durch Jezid begangenen Verbrechens. Er müsse des Feuertodes sterben, eine Antizipierung

des Höllenfeuers, dem er doch ohne Zweifel verfallen • ist. Es ist

ja ihre allgemeine Anschauung von der Regierung der Omajjaden,

daß das „Blut der heiligen Familie' während ihrer Regierungszeit

unablässig nach Rache rief. Am Morgen, der auf die Tötung des

Husejn folgte, fand man in Jerusalem frisches Blut unter jedem

Stein, den man von der Erde aufhob. Die Herrscher der Dynastie

selbst waren sich der bösen Folgen ihrer 'Alidenverfolgung bewußt.

Diese Überzeugung habe den 'Abdalmalik veranlaßt, dem grausamen

Wüten des IJag^äg b. Jüsuf Einhalt zu gebieten^).

1) Leidener Handschrift Amin, Nr. 271, fol. 6»: i\ft*Jt liUs

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