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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri

14 –1 5 1. 4. 20 15

546 «Zu guter Letzt»

von Bruno Kesseli

511 Editorial

Warum wir eine zeitgemässe Fortpflanzungsmedizin brauchen

515 FMH ReMed:

Jahresbericht 2014

534 Tribüne

Medical Humanities

in der Ausbildung

(2)

INHALTSVERZEICHNIS 509

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli, Basel (Chefredaktor);

Annette Eichholtz, M.A. (Managing Editor);

Isabel Zwyssig, M.A. (koordinierende Redaktorin);

Dr. med. Werner Bauer; Prof. Dr. med. Samia Hurst;

Dr. med. Jean Martin; Anna Sax, lic. oec. publ., MHA;

Dr. med. Jürg Schlup (FMH); Prof. Dr. med. Hans Stalder;

Dr. med. Erhard Taverna; lic. phil. Jacqueline Wettstein (FMH)

Redaktion Ethik

PD Dr. theol. Christina Aus der Au; Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo;

PD Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie

Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

Fürsprecher Hanspeter Kuhn (FMH)

FMH

EDITORIAL: Jürg Schlup

511 Warum wir eine zeitgemässe Fortpflanzungsmedizin brauchen AKTUELL: Bruno Imthurn

512 Ja zu einer zeitgemässen Fortpflanzungsmedizin Im Juni entscheidet das Stimmvolk über die Fortpflanzungsmedizin. Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG gynécologie suisse) setzt sich für den neuen Verfassungsartikel ein. Der Grund: Die Prä­

implantationsdiagnostik als schonendste Form der Pränataldiagnostik werde damit auch in der Schweiz möglich und risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften könnten reduziert werden.

REMED: Leitungsausschuss 515 ReMed: Jahresbericht 2014

SIWF: Ryan Tandjung, Hans Rudolf Koelz, Werner Bauer 517 Fähigkeitsausweis Stethoskopie (SAAM)

ZENTRALVORSTAND

518 Nachrichten aus dem Zentralvorstand 519 Personalien

Weitere Organisationen und Institutionen

FMC: Peter Berchtold, Urs Zanoni 520 «Sehen Sie mal, was ich sehe!»

Briefe / Mitteilungen

522 Briefe an die SÄZ

523 Facharztprüfungen / Mitteilungen

FMH Services

526 Stellen und Praxen

Tribüne

MEDICAL EDUCATION: Alexander Kiss, Claudia Steiner, Alexander Honold, Paul Grossman, Franziska Gygax, Ludwig Heuss et al.

534 Medical Humanities in der Ausbildung Für viele Medizinstudierende in den USA und Kanada sind Medical Humanities schon länger Pflichtteil ihres Curriculums. Auch in der Schweiz haben sie mittlerweile Fuss gefasst, z.B. in Genf und Basel. Hier ein Blick auf das Basler Angebot und darauf, wie es bei den Studierenden ankommt.

(3)

ANNA

INHALTSVERZEICHNIS 510

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ,

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004

Weise bearbeitet oder in anderer Weise verändert wird. Die kommer- zielle Nutzung ist nur mit ausdrück- licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen

Tribüne

TAGUNGSBERICHT: Felicitas Witte

537 «Wir brauchen einen liberaleren Umgang mit Patientendaten» Schweizer hätten zu viel Angst um ihre Daten, das habe Nachteile für die Forschung. Andererseits müsse man die Ängste ernst nehmen. Auf dem 16. «forumsante.ch» in Bern diskutierten Experten aus Medizin und Politik über die Transparenz von Gesundheitsdaten.

THEMA: EMH Info- und Mediathek

540 Die FMH als UNESCO-Weltkulturerbe Bereits 2004 hatte der Bundesrat eine Schweizer «Liste indicative» gutgeheissen, die sechs neue Kulturgüter als Kandidaten für das Welterbe umfasst, darunter die FMH. Jetzt hat es endlich geklappt. Für die Schweizer Ärzteschaft ist das nicht ganz folgenlos – lesen Sie selbst.

542 Spectrum

Horizonte

BUCHBESPRECHUNGEN: Jean Martin

543 L’épopée de la dialyse et de la transplantation STREIFLICHT: Erhard Taverna

545 Gegen die Bleimafia

Zu guter Letzt

Bruno Kesseli

546 Am Anfang war das Leben? Was am Anfang war – wer weiss das schon … Während wir im Detail ein fast unheimliches Wissen über das Lebendige angehäuft haben, sind grosse Fragen nach wie vor offen. Woher kommt das Leben? Ist es möglich, dass aus toter Materie etwas Lebendiges wird? Um diese nicht ganz einfachen Fragestellungen geht es in diesen Gedanken des SÄZ­Chef­

redaktors und auch in einem Buch des Philosophen und Arztes Piet van Spijk.

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Warum wir eine zeitgemässe Fortpflanzungsmedizin brauchen

Jürg Schlup

Dr. med., Präsident der FMH

Probleme bei der Erfüllung des Kinderwunsches be- treffen heute in der Schweiz jedes sechste Paar – eine Grössenordnung, die uns die Bedeutsamkeit einer zeitgemässen Fortpflanzungsmedizin vor Augen führt. Um diese Paare zukünftig auch in der Schweiz optimal behandeln zu können, ist es erforderlich, un- sere restriktive und vom medizinischen Fortschritt eingeholte Gesetzeslage anzupassen.

Im Gegensatz zu fast allen anderen europäischen Ländern ist in der Schweiz die Durchführung von Präimplantationsdiagnostik PID untersagt. Während die Befürworter dieses Verbots die Gefahren einer Selektion von vermeintlich «lebenswertem Leben» und von «Designerbabys» hervorheben, zeigen sich für die betroffenen Paare die schwer- wiegenden Nachteile dieses Verbots, darunter die höhere Wahrscheinlichkeit, eine Fehlgeburt zu erlei- den. In ethischer Hinsicht besonders zweifelhaft ist auch der Umstand, dass das Verbot der PID zu mehr Schwangerschaftsabbrüchen führt. Denn nach aktu- eller Gesetzeslage ist es unzulässig, an einem 5-tägi- gen Embryo eine Präimplantationsdiagnostik durch- zuführen, was ermöglichen würde, ihn bei einem

ungünstigen Resultat nicht in die Gebärmutter zu übertragen. Erlaubt ist es hingegen, in der 11. Woche eine für Mutter und Kind deutlich belastendere Prä- nataldiagnostik vorzunehmen und die Schwanger- schaft in deren Folge abzubrechen.

Die gesetzliche Regelung der Fortpflanzungsmedizin erfolgt auf zwei verschiedenen Ebenen: zum einen durch Art. 119 der Bundesverfassung und darüber hin aus durch das daraus abgeleitete Fortpflanzungs- medizingesetz (FMedG). Auch wenn die PID in der Schweiz auf Gesetzesebene verboten ist, bildet die im Juni anstehende Abstimmung über den Verfassungs-

artikel 119 eine unverzichtbare Voraussetzung für ihre Zulassung. Denn durch die heute in der Verfas- sung verankerte Regelung, «dass nur so viele mensch- liche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort einge- pflanzt werden können», ist die Obergrenze auf drei Embryonen festgelegt. Da sich bereits im «Normal- fall» nur eine von sechs befruchteten Eizellen zu ei- nem lebensfähigen Kind entwickelt und diese Chance bei genetisch vorbelasteten Eltern eher noch gerin- ger ist, kann die PID bei einer solchen Beschränkung

kaum wirksam genutzt werden. Die betroffenen Paare können oftmals trotz eines mühseligen, belastenden und nicht zuletzt auch sehr teuren Prozesses am Ende kein gesundes Kind gebären.

Mit der vorgesehenen Verfassungsänderung, dass

«nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als für die medizinisch unterstütze Fortpflanzung notwendig sind», könnte darum viel – heute bereits vermeidbares – menschliches Unglück zukünftig ver- hindert werden.

Die Abstimmung über diesen angepassten Halbsatz in der Verfassung eröffnet uns die Chance, den Pati- entinnen und Patienten moderne Möglichkeiten der Medizin nicht weiter aus juristischen Gründen vor- enthalten zu müssen. Über die genaue Ausgestaltung der damit geschaffenen Möglichkeiten durch das Fortpflanzungsmedizingesetz könnte das Volk – bei Annahme der Verfassungsänderung – voraussicht- lich Mitte 2016 entscheiden. Sicher ist aber, dass sich ohne eine Annahme der Verfassungsänderung die Situation ungewollt kinderloser oder genetisch vor- belasteter Paare nicht verbessern wird.

Bei Annahme der Verfassungsänderung wird sich die Situation ungewollt kinderloser oder genetisch vorbelasteter Paare verbessern.

Unsere restriktive und vom medizinischen Fortschritt eingeholte Gesetzeslage bedarf einer Anpassung.

FMH Editorial 511

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Die Position der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2015

Ja zu einer zeitgemässen Fortpflanzungsmedizin

Bruno Imthurn

Prof. Dr. med., Vorstandsmitglied Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe SGGG gynécologie suisse

Im Juni entscheidet das Stimmvolk über die Fortpflanzungsmedizin. Die Schwei- zerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG gynécologie suisse) setzt sich für den neuen Verfassungsartikel ein, weil damit die Präimplantationsdia- gnostik als schonendste Form der Pränataldiagnostik auch in der Schweiz möglich wird und risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften reduziert werden können.

Was bisher geschah

Im Mai 1992 wurde der heutige Artikel 119 der Bundes- verfassung (BV) als Gegenvorschlag auf die «Beob- achter-Initiative» von Stimmvolk und Ständen mit gros ser Mehrheit angenommen. Art. 119 Abs. 2 Bst. c BV beinhaltet unter anderem folgenden entscheidenden Passus:

c. [...] es dürfen nur so viele menschliche Eizellen aus- serhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können.

Trotz der im internationalen Kontext sehr restriktiven Fassung von Artikel 119 BV wurde nur zwei Jahre spä- ter ein weiteres Begehren zum Thema eingereicht, die

«Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung». Sie forderte das komplette Verbot der assistierten Repro- duktionsmedizin in der Schweiz. Diese Verbotsinitia- tive kam im Jahre 2000 zur Abstimmung. Mit einem überwältigenden Mehr von über 70 Prozent Nein- Stimmen wurde sie vom Schweizer Stimmvolk und allen Ständen wuchtig abgelehnt. An ihrer Stelle trat im Jahre 2001 der indirekte Gegenvorschlag von Bun- desrat und Parlament in Kraft, das Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fort- pflanzungsmedizingesetz; FMedG) [1]*.

Das im europäischen Vergleich extrem eng gefasste FMedG enthält viele bis heute gültige Verbotsbestim-

Vorläuferzellen von Chorion und Plazenta – entnom- men und genetisch untersucht. Im Unterschied zur auch in der Schweiz seit Jahrzehnten praktizierten Prä- nataldiagnostk steht das Paar aber bei ungüns tigem Untersuchungsresultat nicht vor dem schwerwiegen- den Entscheid eines Schwangerschaftsabbruchs.

Das FMedG wurde schnell vom medizinischen Fort- schritt überholt. Das führte dazu, dass Paare in der Schweiz nicht mehr optimal behandelt werden konn- ten. Deswegen reichte der damalige Nationalrat Felix Gutzwiller die Motion «Zulassung der Präimplanta- tionsdiagnostik» ein, die noch im selben Jahr von bei- den Parlamentskammern angenommen wurde [2, 3].

Sie beauftragte den Bundesrat, die PID in der Schweiz unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zuzulassen und das FMedG entsprechend anzupassen. Es dauerte zehn Jahre, bis Ende 2014 das Parlament eine Anpas- sung von Artikel BV 119 und eine Revision des FMedG beschloss und verabschiedete.

Präimplantationsdiagnostik in den meisten Ländern der Europäischen Union schon seit vielen Jahren Standard

Die European Society for Human Reproduction and Embryology (ESHRE) analysierte die Situation in

FMH Aktuell 512

(6)

Ebenso ist die PGD in Norwegen erlaubt (Abb. 1). Es haben sich somit in vielen europäischen Ländern di- verse Parlamente intensiv mit der PGD befasst. Sie alle sind zum Schluss gekommen, dass diese früheste Methode der Pränataldiagnostik auch in ihren Län- dern möglich sein sollte. Zur PID wird auch das PGS (Preimplantation Genetic Screening) gezählt. Dabei werden die Zellen auf das Vorhandensein von über- zähligen oder fehlenden Chromosomen analysiert.

Auch diese Form der PID war bereits 2009 in 20 EU- Staaten erlaubt [4] und soll in der Schweiz ebenfalls zugelassen werden. Bemerkenswert ist, dass die PID in einigen europäischen Staaten schon seit über 20 Jahren praktiziert wird.

Anpassung der Bundesverfassung Art. 119 an die medizinischen Bedürfnisse

Die PID ist in der Schweiz nicht auf Verfassungs-, son- dern auf Gesetzesstufe verboten (FMedG Art. 5 Abs. 3).

Allerdings macht Art. 119 Abs. 2 Bst. c BV eine wirksame PID unmöglich. So schreiben Verfassung und das daraus abgeleitete FMedG vor, dass maximal drei be- fruchtete Eizellen zu Embryonen entwickelt werden dürfen (sogenannte 3er-Regel).

Im Durchschnitt entwickelt sich – auch bei einer natürlichen Schwangerschaft – aus sechs (!) befruch- teten Eizellen nur eine einzige bis zu einem lebens- fähigen Kind. Bei vielen genetischen Erkrankungen

sind zudem 25 bis 50 Prozent der Embryonen von der schweren Krankheit betroffen. Mit der 3er-Begrenzung würde somit am Ende eines höchst komplexen, auf- wendigen und die Paare belastenden Prozesses häufig kein Embryo zur Verfügung stehen, der von der schwe- ren Erbkrankheit nicht betroffen ist.

Aus diesem Grund haben Bundesrat und Parlament beschlossen, diesen Verfassungsartikel den medizini- schen Bedürfnissen anzupassen und folgendermassen zu ändern [5]:

c. [...] es dürfen nur so viele menschliche Eizellen aus- serhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als für die medizinisch unterstützte Fortpflan- zung notwendig sind.

Wie jede Verfassungsänderung untersteht diese An- passung dem obligatorischen Referendum und wird am kommenden 14. Juni Volk und Ständen zur Ge- nehmigung vorgelegt.

Die Revision des Fortpflanzungsmedizin­

gesetzes ermöglicht eine zeitgemässe Fortpflanzungsmedizin

Die Anpassung von Artikel 119 BV ermöglicht eine Re- vision des FMedG, gegen welche nach einer Annahme der Verfassungsänderung das – allerdings fakultative – Referendum ergriffen werden kann [6].

Verfassungsänderung und Revision des FMedG sehen vor, die Anzahl der Embryonen, die in einem Behand- lungszyklus entstehen dürfen, den medizinischen Be- dürfnissen anzupassen, um a) die Erfolgschancen der betroffenen Paare zu optimieren und b) die Behand- lungsrisiken für Mutter und Kind zu minimieren.

Damit kann eine methodisch sinnvolle PID durchge- führt und das Mehrlingsrisiko substantiell reduziert werden.

Obschon es ausser der Schweiz mit Ausnahme von Deutschland weltweit kein Land gibt, das eine Be- schränkung der Anzahl möglicher Embryonen kennt, wurde die 3er-Regel nicht gänzlich aufgehoben, son- dern neu eine 12er-Regel eingeführt. Auch in Deutsch- land wird über die Sinnhaftigkeit der 3er-Regel disku- tiert. Mit dieser neuen Obergrenze und der gleichzei- tigen Zulassung der Embryokryokonservierung wird es möglich, am Tag 5 der embryonalen Entwicklung eine PID durchzuführen und zwar mit einer realisti- schen Chance, einen von der genetischen Krankheit nicht betroffenen Embryo zu finden. Sollte mehr als ein Embryo nicht betroffen sein, dürfte er unter der neuen Regelung für eine zweite Chance kryokonser- viert und maximal zehn Jahre aufbewahrt werden.

Wie bereits erwähnt, entwickelt sich im Durchschnitt nur eine von insgesamt sechs am Tag 1 befruchteten Abbildung 1: Gesetzliche Lage zur Präimplantations­

diagnostik (PGD; Preimplantation Genetic Diagnosis) in der Europäischen Union, Norwegen und der Schweiz, Stand 2015; adaptiert und aktualisiert nach [4].

FMH Aktuell 513

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Eizellen zu einem lebensfähigen Kind. Dabei degene- riert natürlicherweise ein Grossteil der nicht entwick- lungsfähigen Embryonen bereits sehr früh: zwischen Tag 1 und Tag 5. Es fällt damit viel leichter, mit klar de- finierten, morphologischen Kriterien (neu) am Tag 5 aus maximal 12 Embryonen den Embryo mit dem grössten Entwicklungspotential zu eruieren als mit unpräzisen Vorgaben (bisher) bereits am Tag 1 aus nur 3 befruchteten Eizellen. Diese Optimierung er- möglicht es, dass am Tag 5 nur noch ein Embryo transferiert werden muss – gegenüber bisher 2 bis 3 Embryonen bei vergleichbarer Schwangerschafts- chance. Ein solches Vorgehen wird als elektiver Single-Embryo-Transfer (eSET) bezeichnet. Der eSET reduziert die Risiken für Mutter und Kind, da mit dem Transfer von nur noch einem Embryo am Tag 5 das Mehrlingsrisiko bei einer assistierten Kinder- wunschbehandlung substantiell gesenkt werden kann.

Das Hauptrisiko jeder Mehrlingsschwangerschaft ist die Frühgeburtlichkeit und damit das kindliche Sterbe- und Behinderungsrisiko.

Dass mit dem eSET die Mehrlingsinzidenz markant re- duziert werden kann, zeigen die Zahlen aus Schweden, das den eSET schon vor mehr als zehn Jahren einge-

führt hat. Während in der Schweiz das Mehrlings- risiko nach einer assistierten Sterilitätstherapie ge- mäss Jahresstatistik von FIVNAT-CH, dem nationalen Register der Schweizer Kinderwunsch-Zentren, selbst im Jahre 2012 noch auf rund 18 Prozent verharrte [7], ist die Mehrlingsrate nach In-Vitro-Fertilisation-Be- handlung (IVF) in Schweden unter zunehmender An- wendung des eSET von 2002 bis 2007 auf unter 5 Pro- zent gefallen (Abb. 2) [8].

Die Vorteile des eSET sind unbestritten. Bei der PID gehen die Meinungen allerdings auseinander. Die Indikationen für die PID sind im aktuellen Gesetzes- vorschlag jedoch dieselben, wie sie schon seit langem in der Schweiz bei der Pränataldiagnostik nach der 11. Schwangerschaftswoche üblich und von einem Grossteil der Bevölkerung akzeptiert sind. Da die gene- tische Untersuchung noch vor der Übertragung eines Embryos in die Gebärmutter erfolgt, steht das Paar bei einem ungünstigen Untersuchungsresultat – im Unterschied zur bisher gängigen Pränataldiagnostik – nicht vor dem Entscheid eines Schwangerschafts- abbruchs mit all seinen tragischen Konsequenzen.

Deshalb befürwortet auch die Mehrheit der Nationa- len Ethikkommission (NEK) die PID [9].

Darum ein Ja am 14. Juni 2014

Die SGGG gynécologie suisse setzt sich für die An- passung von Artikel 119 BV ein, weil damit Paare, die unter einem unerfüllten Kinderwunsch leiden, in Zukunft auch in der Schweiz auf einem in Europa üb- lichen Stand behandelt werden können. Insbesondere kann mit dieser Verfassungsänderung (a) die Zahl der risikobehafteten Mehrlingsschwangerschaften nach Kinderwunschbehandlungen markant reduziert und (b) die PID als früheste und schonendste Form der Prä- nataldiagnostik auch in der Schweiz eingeführt wer- den. Damit wird eine vorgeburtliche Untersuchung ohne das Dilemma des Schwangerschaftsabbruchs möglich.

Korrespondenz:

Generalsekretariat SGGG gynécologie suisse Altenbergstrasse 29 Postfach 686 CH-3000 Bern 8 Tel. 031 313 88 55 sekretariat[at]sggg.ch

Eine vorgeburtliche Untersuchung wird ohne das Dilemma des Schwangerschafts­

abbruchs möglich.

Abbildung 2: Entwicklung der Zwillingsraten in Prozent bezogen auf die Gesamtzahl aller Geburten nach assistierten Sterilitätstherapien in Schweden nach Einführung des elektiven Single­Embryo­Transfers (eSET) im Jahre 2002 [8].

FMH Aktuell 514

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ReMed: Jahresbericht 2014

ReMed, Leitungsausschuss

ReMed Schweiz – Peter Christen neuer Programmleiter

Das Unterstützungsnetzwerk hat einen neuen Pro­

grammleiter. Anfang Juli hat Dr. med. Michael Pelten­

burg, der Mitbegründer von ReMed, seine Leitungs­

aufgaben an Dr. med. Peter Christen übergeben. Herr Dr. Christen verfügt über eine breite Praxis erfah­

rung in Hausarztmedizin mit Weiterbildung in Psy­

chotherapie und Psychosomatik und erfüllt somit die Voraussetzungen für die Programmleitung in optimaler Weise. Ebenso wurde per Juli mit Dr. med.

Franco Gusberti ein weiteres Mitglied in den Lei­

tungsausschuss gewählt. Den Verantwortlichen von ReMed ist es ein Anliegen, dass die jungen Ärztinnen und Ärzte, die in letzter Zeit immer mehr die Unter­

stützungsangebote von ReMed in Anspruch neh­

men, auch adäquat im Leitungsteam vertreten sind.

Man wird deshalb bestrebt sein, 2015 den Leitungs­

ausschuss um weitere Personen aus dem Kreis der jungen Ärzteschaft zu erweitern bzw. zu ergänzen.

Der Leitungausschuss setzt sich wie folgt zusam­

men:

Programmleitung

– Dr. med. Peter Christen, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, FMH, ärztliche Programmleitung;

– Esther Kraft, lic. rer. oec., Leiterin Abteilung Daten, Demographie und Qualität FMH, administrative Programmleitung.

Leitungsausschuss

– Dr. med. Jürg. Bänninger, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, FMH;

– Dr. med. Peter Birchler, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH;

– Dr. med. Franco Gusberti, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH;

– Dr. med. Susanne Meier, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH;

– Dr. med. Mirjam Tanner, Fachärztin für Psychia­

trie und Psychotherapie, FMH;

– Dr. med. Michael Peltenburg, Facharzt für Allge­

meine Innere Medizin, FMH

ReMed-Programm

An Kongressen im Inland (u.a. Burnout­Symposium Kilchberg und Public Health Kongress in Olten) als auch im Ausland [International Conference on Physi­

cian Health (ICPH) in London] machte der Leitungs­

ausschuss wiederum auf das Unterstützungs­

netzwerk ReMed und dessen Angebot aufmerksam.

Es wurden wichtige Inputs gegeben und zahlreiche in ter essante Kontakte zu anderen Organisationen geknüpft, welche weiterverfolgt werden. Auch im laufenden Jahr wird ReMed wieder an Veranstaltun­

gen teilnehmen und das Programm und dessen An­

gebot präsentieren. ReMed wurde 2014 über 80­mal kontaktiert – interessanterweise erfolgte ca. ein Vier­

tel der Kontaktaufnahmen am Donnerstag.

Netzwerk festigen

Intervisionen Deutschschweiz

Die Intervisionstreffen in der Deutschschweiz, die seit Einführung des Programms bestehen, sind auch im vergangenen Jahr erfolgreich umgesetzt worden.

Das Netzwerk von den Kollegen und Kolleginnen, das Coaching, Beratung, Therapie und professionelle Unter stützung anbietet, hat sich 2014 weiter ge­

festigt. Die Themen der Treffen werden nicht durch ReMed vorgegeben. Das erklärte Ziel der Intervision Vor allem Ärztinnen und Ärzte in Spitälern wurden 2014 auf das Unterstützungsangebot

von ReMed aufmerksam gemacht.

FMH ReMed 515

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in der Deutschschweiz ist es, von Anfang an mit den Fragen, Anliegen und Themen zu arbeiten, fallbezo­

gen oder auch nicht, die jeweils durch die Teilnehmer eingebracht werden. Der Leitungsausschuss ist be­

strebt, das Netz weiter zu vergrössern und weitere Ärztinnen und Ärzte gewinnen zu können. Inter­

essenten sind willkommen.

Rencontre Romandie

Die Netzwerkpartner der Romandie und Vertreter des Leitungsausschusses haben sich im letzten Jahr dreimal getroffen. Die Treffen waren Voraussetzung für die Einführung der interaktiven Theater in der

Romandie sowie deren gutes Gelingen. Die Treffen dienten auch als Plattform für den Austausch zwi­

schen den Ärztinnen und Ärzten in der Romandie, welche in der Beratung tätig waren.

Deutlich machen

Mit einem Grossversand von Flyern und Kleinpla­

katen an alle Qualitätsverantwortlichen wurden die Spitäler Anfang 2014 wiederum auf das Angebot von ReMed aufmerksam, das somit den Ärz tinnen und Ärzten näher gebracht wurde. Auch die in der Schwei- zerischen Ärztezeitung veröffentlichten Erfahrungsbe­

richte zeigten auf, wie ReMed Betroffenen in Notfall­

situationen Hilfe anbietet und Lösungen findet.

Grosse Reaktionen fand der Erfahrungsbericht «Se­

xuelle Übergriffe: ReMed verurteilt nicht» (SÄZ 42/2014). Mittels einer Replik (SÄZ 1–2/2015) ist Re­

Med auf die zahlreichen Rückmeldungen eingegan­

gen und stellte die Haltung und Handlungsmöglich­

keiten bei Übergriffen, insbesondere sexuellen, differenziert und ausführlich dar. Das oben erwähnte Testimonial hat zur weiteren Sensibilisierung dieses

immer noch tabuisierten Themas beigetragen und ReMed als niederschwellige und als präventive An­

laufstelle weiter bekannt gemacht.

Sichtbar werden

Wie in den Vorjahren fanden auch 2014 Aufführun­

gen mit dem interaktiven Theater Knotenpunkt statt.

Die Veranstaltungen in Basel und am Public Health Kongress in Olten waren zahlreich besucht und fan­

den beim Publikum einen grossen Anklang. Ebenso erfreulich ist es, dass mit der Theatergruppe «Le Ca­

méléon» ein Pendant für die Romandie erarbeitet wurde. Die erste Aufführung vom Dezember 2014 in Neuenburg fand grossen Anklang beim Publikum.

Durch gezielte Moderation werden bei beiden Dar­

bietungen die Zuschauenden animiert, die Hand­

lungsweisen der Figuren auf der Bühne nach den eige nen Vorstellungen zu gestalten. Das Publikum greift aktiv ins Bühnengeschehen ein und probiert seine Sicht der Dinge direkt aus. So er leben die Teil­

nehmer unmittelbar die Folgen ihres eigenen Han­

delns.

Weiterentwickeln

Das nationale Programm ReMed mit dem Leitungs­

ausschuss und den Netzwerkpartnern wird auch im Jahr 2015 für Ärztinnen und Ärzte in Krisensituatio­

nen da sein. Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte können sich über die 24­Stunden­Hotline (0800 0 73633) oder per help[at]swiss­remed.ch melden. Ein erfahrenes Beraterteam von Ärztinnen und Ärzten bespricht mit der betroffenen Person die persönliche Situation innert 72 Stunden.

Selbstverständlich bietet ReMed auch 2015 wie derum die Intervisionstreffen an, lanciert/organisiert in der Romandie und Deutschschweiz die interaktiven Theater, präsentiert sich an Anlässen/Kongressen und macht mit den Erfahrungsberichten auf das An­

gebot von ReMed aufmerksam.

Korrespondenz:

ReMed Sekretariat Postfach 55 CH­3000 Bern 15 info[at]swiss­remed.ch

Betroffene Ärztinnen und Ärzte können sich über die 24-Stunden-Telefon-Hotline oder per E-Mail melden.

FMH ReMed 516

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Fähigkeitsausweis Stethoskopie (SAAM)

Ryan Tandjunga, Hans Rudolf Koelzb, Werner Bauerc

a Dr. med, Vorstandsmitglied SIWF; b Prof. Dr. med., Vizepräsident SIWF; c Dr. med., Präsident SIWF

Vorbemerkung

Früher wurden neue Facharzttitel und Fähigkeitsaus- weise in der Schweizerischen Ärztezeitung vorgestellt.

Das SIWF möchte diese Tradition wiederbeleben und stellt den seit dem 1. April 2015 neu gültigen Fähigkeits- ausweis Stethoskopie vor. Die Wichtigkeit der Aus- und Weiterbildung der Basiskenntnisse in der körperlichen Untersuchung kann nicht genügend betont werden. In der Anerkennung des Engagements der Swiss Academy of Auscultatory Medicine hat deshalb der SIWF-Vor- stand der Schaffung dieses Fähigkeitsausweises zuge- stimmt. Dieser tritt ab 1. April 2015 in Kraft. Eine Ver- knüpfung des Fähigkeitsausweises mit einer TARMED- Position ist in Verhandlung.

Einleitung

Die heute sehr technisch orientierte Medizin lässt die Grundfähigkeiten der klinischen Untersuchung oft ausser Acht. Die Kunst der Auskultation geht deshalb zunehmend verloren. Daher wurde die Swiss Academy of Auscultatory Medicine (SAAM) gegründet, die der Auskultation wieder stärker ihren alten Stellenwert ge- ben soll. Die Schaffung des Fähigkeitsausweis Stetho- skopie trägt zur Anerkennung der Bedeutung der klini- schen Untersuchung am Krankenbett bei.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Erwerb des Fähigkeitsausweises ist ein Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Kin- der- und Jugendmedizin oder Chirurgie. Ebenso eine mindestens zweijährige Tätigkeit an einer anerkann- ten Weiterbildungsstätte, sowie der Besuch von insge- samt vier zweitägigen Kursmodulen. Das Ziel der Wei- terbildung ist es, die theoretischen Grundsätze eng mit der praktischen Anwendung zu verknüpfen.

Das erste Modul setzt sich mit den Grundlagen der Akustik und der Membranphysiologie sowie dem Auf- bau von Stethoskopen auseinander. Modul 2 widmet sich theoretisch und praktisch der Auskultation von Lunge und Herz. Modul 3 der Auskultation des Abdo- mens und der grossen Gefässe, sowie der Diagnose von Gaseinschlüssen in Muskulatur und Bindegewebe. Ab- schlusskurs ist Modul 4. Die Zulassung hierzu setzt den Nachweis von 500 Auskultationen von Herz und der Lunge voraus (je 250 davon superauskultiert durch einen zertifizierten Tutor). Dazu müssen 150 abdomi- nelle Auskultationen nachgewiesen werden.

Die Schlussprüfung erfolgt nach Abschluss der vier Module. Die Evaluation umfasst eine Multiple Choice- Prüfung für den theoretischen Background und einen Hörverständnistest unter Laborbedingungen. In Zen- trum der anschliessenden praktischen Prüfung stehen die Handhabung der Trage- und Grifftechniken und der Umgang mit Patienten während der Auskultation anhand von 50 klinischen Fällen im Zentrum.

Die Gebühren für die Module werden durch die SAAM festgelegt. Für die Erteilung des Fähigkeitsausweises wurde ein Betrag von 998 CHF (+ MwSt) festgelegt.

Übergangsbestimmung

Im Rahmen einer Übergangsbestimmung können Ärz- tinnen und Ärzte, die mehr als zehn Jahre klinische Tä- tigkeit nachweisen, den Fähigkeitsausweis zu erleich- terten Bedingungen erhalten. Unter der Voraussetzung der regelmässigen aktiven Auskultationstätigkeit, der Erfüllung der Grundvoraussetzungen, sowie einer Re- gistration bei der SAAM via Internetadresse www.saez.

ch/fa_stethoskopie wird bis 30. April 2015 der Fähig- keitsausweis ohne weitere Formalitäten vergeben.

Certificat d’aptitude

Le certificat d’aptitide de stéthoscopie de la Swiss Academy of Ausculta- tory Medicine (SAAM) sera introduit le 1er avril 2015. Ce nouveau certificat d’aptitude a été créé pour tenir compte de l’importance de la transmission des bases dans l’examen clinique. La condition requise pour passer le cer- tificat d’aptitude est un titre de spécialiste en médecine interne générale, en pédiatrie ou en chirurgie. L’obtention du certificat nécessite deux ans d’ac- tivité au sein d’un établissement de formation postgraduée reconnu, la par- ticipation à quatre modules de deux jours chacun (cours de base, cœur et poumons, abdomen et grands vaisseaux, cours final), ainsi que la réussite de l’examen final. Le coût du certificat d’aptitude s’élève à 998 CHF (TVA en sus). Dans le cadre des dispositions de transition, les médecins qui ont exercé une activité clinique pendant au moins 10 ans et qui s’enregistrent auprès de la SAAM par le biais de l’adresse Internet www.saez.ch/fa_

stethoskopie d’ici le 30 avril 2015 peuvent bénéficier de conditions assou- plies pour l’obtention du certificat.

FMH SIWF 517

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Sitzung vom 12. Februar 2015

Nachrichten aus dem Zentralvorstand

MARS – Für das Teilprojekt 3 MARS «Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren» erarbeitete das Bundesamt für Statistik (BFS) zwei auf politischer Ebene wichtige Dokumente: die Verordnung zum Art. 22a KVG sowie das Datenbearbeitungsreglement.

Die Ämterkonsultation und die Anhörung starten frühestens im Frühjahr 2015. Auf technischer Ebene stehen der Webservice der FMH sowie die Integration in den BFS-Fragebogen vor dem Abschluss. Die Ver- ordnung und das Reglement müssen aber vorliegen, damit die Ärztinnen und Ärzte für das erste Pilot- projekt (technische und inhaltliche Prüfung des BFS- Fragebogens) kontaktiert werden können.

Bericht Psychische Gesundheit – Im Auftrag des Dia- logs Nationale Gesundheitspolitik (NGP) und in Er- füllung eines ständerätlichen Postulats wurde ein Bericht zur aktuellen Situation im Bereich Psychi- sche Gesundheit in der Schweiz erstellt. Dessen Schwerpunkte sind die Förderung der psychischen Gesundheit sowie die Prävention und Früherken- nung psychischer Krankheiten. Der Bericht ermittelt den künftigen Handlungsbedarf in verschiedenen Feldern und stellt einen Massnahmenplan vor. Der Zentralvorstand ist mit der Stellungnahme zum Be- richt einverstanden.

ST Reha – Unter dem Dach der SwissDRG AG soll bis 2018 eine gesamtschweizerische Tarifstruktur für die stationäre Rehabilitation erarbeitet werden. Für die Vorabversion ST Reha 0.2, welche den Partnern der SwissDRG AG vorgestellt wurde, erarbeitete die FMH eine auf den Empfehlungen ihrer Begleitgruppe ST Reha basierende Stellungnahme. Der ZV unterstützt

die Stellungnahme und beauftragt das Departement Tarife und Gesundheitsökonomie Spitalärzte, die darin formulierten Anliegen an der Verwaltungsrats- sitzung der SwissDRG AG zu vertreten.

Beweissichere Atem-Alkoholkontrolle – Das Bun- desamt für Strassen (ASTRA) hat eine Anhörung zu den Verordnungsrevisionen betreffend die beweissi- chere Atem-Alkoholkontrolle gestartet. Die per 1. Juli 2016 geplante Einführung wird von der FMH be- grüsst. Die beweisssichere Atem-Alkoholkontrolle ist weniger aufwendig als eine Blutprobe und entlastet als weiterer Vorteil angesichts des sich verstärken- den Ärztemangels die ärztliche Arbeit. Die Bezeich- nung des in der Verordnung verlangten Fachtitels

«Forensische Toxikologie» ist falsch, weil sie kein Facharztitel gemäss Medizinalberufegesetz ist und damit eine Verwechslungsgefahr schafft. Wer solche Bezeichnungen verwendet, verstösst gegen das Ge- setz und macht sich strafbar. Der ZV ist mit dem Stel- lungnahme-Entwurf einverstanden.

Rekursfrist – Als ein Rekurs gegen den Ausschluss eines Mitglieds aus statutarischen (nicht standes- rechtlichen) Gründen behandelt wurde, zeigte sich, dass weder in den Statuten noch im Reglement der FMH eine entsprechende Rekursfrist festgelegt ist.

Um das Prozedere für die Zukunft zu klären, wird vorgeschlagen, eine 30-tägige Rekursfrist in den Sta- tuten festzulegen. Der ZV stimmt zu, die Möglichkeit der Rekursfrist als neuen Art. 3bis in die Geschäfts- ordnung aufzunehmen, und schlägt der Delegierten- versammlung und der Ärztekammer vor, diese Ände- rung zu unterstützen.

FMH Zentralvorstand 518

(12)

Todesfälle / Décès / Decessi

Michel Robert (1936), † 11.3.2015,

Spécialiste en médecine interne générale, 1207 Genève

Danielle Muller-Roulet (1943), † 13.3.2015, Spécialiste en médecine interne générale, 1207 Genève

Ernst Gähler (1952), † 12.3.2015,

Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 9100 Herisau

Paul Walther (1921), † 10.1.2015, 3015 Bern

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

AG

Madleina Taha-Ludwig,

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Praxis im Vieri, Jurastrasse 4, 5000 Aarau VD

Samir Lahzami,

Spécialiste en pneumologie et Spécialiste en médecine interne générale,

Clinique de Genolier, 3, route du Muids, 1272 Genolier

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied haben sich angemeldet:

Heidemarie Gast, Fachärztin für Neurologie FMH, Sternengässchen 1, 3011 Bern

Frank Seibold, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Gastroenterologie FMH, Brem- gartenstrasse 119, 3012 Bern.

Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio

eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Gäu hat sich gemeldet:

Manuel Andenmatten, eidg. Facharzt für Ophthalmologie, Augenärztezentrum Trotte, Bahnhofstrasse 15, 6210 Sursee

Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft Thurgau Zum Eintritt in die Ärztegesellschaft Thurgau hat sich gemeldet:

Volker Stenz, Waldhausweg 2, 8596 Münsterlingen

Société Médicale du Valais / Walliser Ärzteverband

Se sont annoncés comme candidats à l’admission à la Société Médicale du Valais / Zum Eintritt in den Walliser Ärzteverband haben sich angemeldet:

Membres ordinaires / Ordentliche Mitglieder

Vincent Alvarez, 1982, Spécialiste en neurologie FMH, Sion

Alice Coudray Prada, 1977, Spécialiste en anesthésiologie FMH, Saxon

Marie Delarge, 1973, Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, Sion

Alexander Diederichs, 1977, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie, Martigny

Richard Durand, 1973, Médecin praticien FMH, Sion

Narjisse Gama Feraoun, 1980, Spécialiste en ophtalmologie FMH, Martigny

Olivier Heldenbergh, 1962, Spécialiste en ophtalmologie, Sierre / Viège

Scilla Hiroz-Tracchia, 1979, Spécialiste en pédiatrie FMH, Sion

Bertrand Jop, 1978, Spécialiste en cardiologie, Martigny

Vincent Pequignot, 1966, Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie FMH, Sion

Laurence Pequignot Dekeuwer, 1970, Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie d’enfants et d’adolescents, Sion

Maria Psaltakou, 1978, Spécialiste en médecine interne générale FMH, Fully

Gauthier Royer, 1965, Médecin praticien, Sierre

Marie-Theres Siegen, 1978, Fachärztin für All- gemeine Innere Medizin FMH, Visp

Gabriele Strini, 1977, Spécialiste en gastro- entérologie, Saxon

Kristof Van Dommelen, 1970, Spécialiste en neurochirurgie FMH, Sion

Membres extraordinaires / Ausserordentliche Mitglieder

Javier Julian Dominguez, 1960,

Spécialiste en anesthésiologie et en médecine intensive FMH, Saxon

Fabrice Mezino, 1984, Médecin praticien FMH, Le Bouveret

Les avis opposés à l’une ou l’autre admission sont à adresser au Secrétariat de la Société Médicale du Valais (Route de Vissigen 70, 1950 Sion) dans un délai de 10 jours après publication.

Einsprachen gegen diese Aufnahmen sind innerhalb von 10 Tagen seit der Publikation beim WAeV-Sekretariat (Route de Vissigen 70, 1950 Sion) schriftlich zu erheben.

FMH Personalien 519

Personalien

(13)

Mehr Patientensicht, mehr Integration

«Sehen Sie mal, was ich sehe!»

Peter Berchtolda, Urs Zanonib

a PD Dr. med., b MPH, fmc – Schweizer Forum für Integrierte Versorgung

Die eindrucksvollen medizinisch-technischen Innovationen der letzten Jahre sind zum Wohl vieler Patienten. Gleichzeitig fragmentieren sie Behandlungswege und öffnen Qualitätslücken. Da gewinnt die Patientenperspektive eine besondere Bedeutung, denn es sind vor allem Patienten und Angehörige, die den gesamten Behandlungsprozess überblicken. Neue Forschungsarbeiten zeigen, wie eng Patien- tenzentrierung, Integrierte Versorgung und Qualität zusammenhängen.

«At a time when anger and distrust seem ubiquitous in the health systems of so many countries, asking patients to report on the quality of their care may bring clinicians and those they serve closer together.» (Prof. Dr. Thomas Delbanco)

Hintergrund

Das Zitat des Harvard-Professors Thomas Delbanco, 1996 im British Medical Journal publiziert, könnte nicht aktueller sein: Soll die Behandlung wirklich pa- tientenzentriert sein, ist die Versorgung viel stärker als bisher durch die Augen der Patienten zu sehen und zu planen [1]*. Denn heute stehen viel mehr Be- handlungsoptionen zur Wahl, in erster Linie als Folge der medizinischen und medizinisch-technischen In- novationen der letzten Jahre: einerseits zum Vorteil der Patienten, weil heute mehr Krankheiten erfolg- reich behandelt und mehr Leiden wirksam gemildert werden können; andererseits zum Nachteil der Pa- tienten, weil sich dieses Mehr-Wissen und Mehr- Können zwangsläufig auf mehr Fachpersonen und Institu tionen verteilt, was den Behandlungsweg eines einzelnen Patienten ebenso zwangsläufig in immer kleinere Abschnitte zergliedert und Qualitätslücken öffnet.

Für die Patienten bedeutet diese Entwicklung eine wachsende Zahl an mitverantwortlichen Fach- und Ansprechpersonen. Ausserdem sind die Rollen und Aufgaben vor allem von spezialisierten Fachperso- nen für die Patienten viel weniger identifizierbar als früher.

Sicht der Patienten ...

Vor diesem Hintergrund gewinnt das Eingangszitat von Thomas Delbanco eine weitergehende Bedeutung:

Es sind vor allem oder sogar ausschliesslich die Pa- tienten (und allenfalls ihre Angehörigen), die über Erfahrungen aus erster Hand mit allen einzelnen Fragmenten ihrer Behandlung bzw. den verschiede- nen Fachteams verfügen und damit über den gesam- ten Behandlungsprozess. Keine anderen Instanzen, auch nicht Hausärzte oder Case Manager, können diese Erfahrung ersetzen. Hausärzte und Spitex-Pfle- gende spielen zwar eine zunehmend bedeutende Rolle bei der Koordination der Behandlung und Be- treuung ihrer Patienten. Gleichzeitig ist ihr Beitrag aus Sicht der Betroffenen ebenfalls «nur» ein (wenn auch grosses und wiederkehrendes) Fragment im ge- samten Ablauf.

Damit wird deutlich, dass die Sicht des Patienten, der Patientin zu einer essentiellen Quelle wird, wenn es um die Beobachtung und Optimierung der Behand- lungsprozesse und deren Qualität geht. Während Fach- personen, gleich welcher Berufsgruppe, zwangsläufig ein einzelnes Behandlungsfragment und häufig ein einzelnes Organ im Blick haben, erleben die Patienten und ihre Angehörigen (oder andere Vertrauensperso- nen) immer den gesamten Betreuungsprozess und den ganzen Menschen.

Solche Erkenntnisse haben in den letzten Jahren zahl- reiche Initiativen und Projekte mit dem Ziel ausgelöst, Patientenperspektive und Behandlungen enger zu

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN fmc 520

(14)

sion about me, without me» veröffentlichte mit der Absicht, Patienten im Sinne des Shared decision ma- king direkter in ihre Behandlung einzubinden [4].

... und Integrierte Versorgung

Daher erstaunt es nicht, dass die Betroffenen rasch auf Koordination, Vernetzung und Kontinuität der Behandlungsabläufe zu sprechen kommen, wenn sie zu patientenzentrierter Behandlung befragt werden.

Patienten wissen sehr wohl, was (bessere) Vernetzung und Koordination für ihre Behandlung bedeutet – und vor allem spüren sie rasch, wenn es fehlt [5]. Neue

Forschungsarbeiten zeigen denn auch, wie eng Patien- tenzentrierung und vernetzte Behandlung (Integrierte Versorgung) zusammenhängen [6]. Mit gutem Grund:

Für einen Patienten mit seiner ganzen Krankheits- geschichte und dem ganzen Behandlungsplan vor Augen sind Fragmentierungen und Unterbrechungen zum einen sichtbar, zum anderen ein Problem. Darum ist es für Patienten fast selbstverständlich, dass allfäl- lige Qualitätslücken vor allem an den Schnittlinien auftreten [7].

Patientenzentrierung konkret

Was also heisst Patientenzentrierung im medizini- schen und pflegerischen Alltag? Und wie können Pa- tienten stärker in die Entscheidfindung entlang der gesamten Behandlungspfade einbezogen werden?

Zu diesen Fragen wurde in der Vergangenheit bereits sehr viel diskutiert und publiziert, so viel, dass Pa- tientenzentrierung oft mehr Kopfschütteln denn In- teresse findet und eher verulkt denn ernsthaft disku- tiert wird. «Der Patient steht im Zentrum und darum im Weg», ist ein bekanntes Beispiel dafür. Kein Wun- der, denn die meisten dieser Diskussionen werden über, aber kaum je mit Patienten geführt.

Aufgrund neuerer Forschungsresultate lässt sich der abstrakte Begriff «Patientenzentrierung» in vier Di- mensionen operationalisieren:

1. Verständliche Information der Patienten, d.h. Pa- tienten und Angehörige erhalten ausreichende Kenntnisse und Orientierung zum gesamten Be- handlungsprozess (und nicht nur über einzelne Episoden), so dass sie sich über Ablauf, Outcome und Risiken ein Bild machen können;

2. Einbezug der Patienten in die Entscheidfindung, d.h.

Patienten geben nicht nur ihre Zustimmung zu einer Behandlungsempfehlung (im Sinne des «in- formed consent»), sondern kennen allfällige Be- handlungsalternativen, und/oder es wird ihnen von den Behandelnden eine Zweitmeinung empfohlen;

3. Koordination und Kontinuität der Behandlung und Betreuung, d.h., die betreuenden Fachpersonen be- werten Untersuchungsbefunde einheitlich und zie- hen daraus zuhanden der Patienten und Angehö- rigen übereinstimmende Schlüsse zu Diagnose, Behandlung und Prognose;

4. Kohärente Kommunikation zwischen den Leistungs- erbringenden, d.h., die betreuenden Fachpersonen kennen die Rollen und Funktionen der jeweils an- deren, gewährleisten gemeinsam eine optimale Betreuung und respektieren insbesondere direkte (und koordinierende) Ansprechpersonen der Pa- tienten und ihrer Angehörigen.

Diese Forschungsresultate illustrieren eindrucksvoll, was aus Patientensicht relevant ist und wie Qualität in all ihren Facetten von einer funktionierenden Ver- zahnung aller beteiligten Institutionen und Fachper- sonen abhängig ist. Die Sicht der Patienten einnehmen heisst nicht, die Meinung der Patienten zu überneh- men. «Sehen Sie mal, was ich sehe!», ist vielmehr eine Einladung an Fachpersonen, die Gesamtsicht der Pa- tienten bei der Planung der einzelnen Behandlungs- und Betreuungsfragmente zu berücksichtigen. Und gleichzeitig die Chance, überzogene oder unrealisti- sche Ansprüche der Betroffenen anzusprechen.

Korrespondenz:

PD Dr. med. Peter Berchtold Geschäftsstelle Forum Managed Care Zugerstrasse 193 CH-6314 Neuägeri peter.berchtold[at]fmc.ch

Nationales Symposium Integrierte Versorgung am 24. Juni 2015 im Kursaal Bern

Das Nationale Symposium 2015 des Schweizer Forum für Inte- grierte Versorgung fmc beleuchtet unter dem Titel «Mehr Pa- tientensicht – mehr Integration» die Patientenperspektive als unentbehrliche Quelle, um die einzelnen Behandlungsschritte besser aufeinander abzustimmen. Persönlichkeiten aus dem Schweizer Gesundheitswesen liefern Impulse, wie sich die Pa- tientenperspektive einsetzen lässt und mit welchen Fördermass- nahmen die Integration und damit die Versorgungsqualität ver- bessert werden können. «Mehr Diskussion – mehr Nutzen» ist

der zweite Fokus des Symposiums: In moderierten Tischge- sprächen bringen die Teilnehmenden ihre Perspektive und Erfahrungen ein. Neu wird das Symposium in Bern mit Simul- tanübersetzung in deutscher und französischer Sprache durch- geführt. Weitere Informationen zum fmc-Symposium 2015 fin- den Sie auf ww.fmc.ch

Das Symposium 2015 wird vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) mit 5 Credits anerkannt.

Patienten wissen sehr wohl, was Vernetzung und Koordination für ihre Behandlung bedeutet und spüren rasch, wenn es fehlt.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN fmc 521

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«Hausarztmedizin durch Fachärzte»

und «Qualität» – was ist gemeint?

Zum Interview von Petra Seeburger

«Qualität soll sich auszahlen» [1]

Das Interview von Petra Seeburger stiess erfreulicherweise auf grosses Interesse! In diesem Zusammenhang sind zwei Klärungen wichtig.

1) Frau Linder schreibt: «Die Allgemeinmedi- ziner der meisten europäischen Länder absol- vieren hingegen nur eine dreijährige Weiter- bildung.» Wenn sie mit «Allgemeinmediziner»

generell die Hausärzte in den EU-Ländern meint, ist diese Aussage falsch: In EU-Ländern mit fortgeschrittenen Gesundheitssystemen absolvieren die meisten Hausärzte eine strukturierte Weiterbildung (WB) auf Fach- arzt-Niveau von mehr als drei Jahren.

Wenn sie mit «Allgemeinmediziner» den Arzt für «Allgemeinmedizin» nach EU-Notifikation meint (Euro-Doc mit 3-jähriger WB), dann liegt sie richtig. Wie in der Schweiz mit dem praktischen Arzt gibt es in allen Ländern der EU auch den Allgemeinmediziner ohne struk- turierte WB.

2) Eva Kaisers Bezeichnung des Hausarztes als «Spezialist fürs Komplexe» finde ich sehr treffend. Die Aussage «Schweizer Fachärzte für ‹Allgemeine Innere Medizin› haben eine sehr gut fundierte und breite Weiterbildung»

meint wohl in «Hausarztmedizin», muss aber

vorerst ergänzt werden mit «in allgemeiner Innerer Medizin». Solange das WBP AIM für die «Laufbahn Hausarzt» keine spezi- fische Pflicht-WB kennt, ist die Qualität nicht gesichert und wir werden mit der paradoxen Situation leben müssen, dass der «praktische Arzt» oft über eine gute hausärztliche Weiter- bildung verfügt, beim Allgemeininternisten/

Praxisinternisten eine solche aber völlig fehlen kann. Das ist stossend und, wie Kol- lege Dieudonné in seinem Leserbrief schreibt, wenn es dann um Tariffragen geht, diskrimi- nierend [2].

Berufsverband und Fachgesellschaft sind ohne Frage gefordert. Die Ingredienzien einer qualitativ guten hausärztlichen Weiterbil- dung sind seit über 30 Jahren bekannt: eine Basis-WB mit interdisziplinärer stationärer WB (Innere Medizin, Chirurgie, Notfallver- sorgung) und Praxisassistenz, sowie eine Aufbau-WB mit möglichst breiter klinischer Kompetenz, wie es viele andere Länder mit modernen Gesundheitssystemen kennen [3].

Nach unserer Erfahrung mit den Praxisassis- tenten (bis heute 14) spurt die aktuelle Pflicht- WB des WBP AIM viel zu stark in Richtung stationärer internistischer WB und erschwert dem zukünftigen Hausarzt den Zugang zu einer adäquaten WB. Denkbar und einfach zu realisieren wäre als erster Schritt z.B. eine Pflicht-WB von 6 Monaten Praxisassistenz und 6 Monaten Kompetenz in Notfallversor-

gung, anstelle des für Hausarztmedizin nicht zielführenden Pflichtjahres in einer A-Klinik.

Der Fokus wäre richtig gestellt und die Hür- den für eine adäquate WB viel tiefer. Vor allem auch für Ärztinnen mit Kindern, einer wichtigen Ressource für Hausarztmedizin!

Und der FA-Titel AIM für viele der Kollegen mit dem WB-Titel Praktischer Arzt wäre leicht zu erreichen.

Dr. med. Franz Marty, Chur

1 Seeburger P. Qualität soll sich auszahlen.

Schweiz Ärztezeitung. 2015;96(4):91–3.

2 Dieudonné M. Gleiches Geld für gleiche Arbeit in der Grundversorgung! Schweiz Ärztezeitung.

2015;96(8):267.

3 Djalali S, Rosemann T. Das perfekte Curriculum für Hausarztmedizin – wer hat’s erfunden? Primary- Care. 2012;12(15):290–3.

Medizinische Terminologie in

mehrsprachigen Ländern: die Schweiz als Vorbild für Osteuropa

Es ist naheliegend, das Problem der medizi- nischen Terminologie in einem mehrspra- chigen Land in der Schweizerischen Ärzte- zeitung anzusprechen, obwohl es in den Amtssprachen des Bundes seit Jahrhunder- ten etablierte Terminologien gibt, die von den jeweiligen Fachleuten verstanden wer- den. In der Ukraine ist die Situation anders.

Die Ukrainische Sowjetrepublik wurde aus

Aktuelle Forumthemen

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Hansjakob Müller, Prof. em. für Medizinische Genetik an der Universität Basel

Stammbaumanalyse

PD Dr. med. Hans Göschke, pensionierter Internist

Fluglärm

Gesundheitsschäden bei Fluglärm

BRIEFE redaktion.saez@emh.ch 522

Briefe an die SÄZ

(16)

linguistisch verschiedenartigen Teilen zusam- mengesetzt; einige Gebiete waren fast aus- schliesslich russischsprachig, andere zwei- sprachig russisch und ukrainisch. Nur in der Westukraine, in Ostgalizien, gibt es Leute mit eingeschränkten russischen Sprachkenntnis- sen, sonst beherrscht die ganze ukrainische Bevölkerung die russische Umgangssprache.

Obwohl die volkstümliche ukrainische Spra- che der russischen nahe verwandt ist, wurde das literarische Ukrainisch auf einer mund- artlich-volkstümlichen Basis mit Einbezie- hung von Entlehnungen aus dem Polnischen geschaffen. Für die Erweiterung der wissen- schaftlichen Terminologie sind viele Neo- logismen erfunden worden. Dasselbe ist auch in anderen slawischen Ländern (Jugoslawien, Tschechoslowakei, zum Teil auch Polen) zu- stande gekommen, wo statt der existieren- den deutschen oder russischen medizinischen Terminologie eine neue ortständige entwi- ckelt bzw. erfunden wurde. Zugegebener- massen wurde in den genannten Gebieten auch die lateinische Terminologie benutzt, während viele neuerfundene Krankheiten und Syndrome englische Namen erhielten.

Jedenfalls wurde die professionelle Kommu- nikation durch die Erfindung von National- terminologien beeinträchtigt. Ein Teil der Russen und Ukrainer vertritt die Meinung, dass es trotz der Unterschiede zwischen bei- den Sprachen keine Notwendigkeit gab, eine eigene medizinische Terminologie mit einem dazugehörenden Wortschatz zu schaffen. Das

wird auch durch die Erfahrung grosser euro- päischer Sprachen bestätigt, wo die Unter- schiede zwischen bestimmten lokalen Dialek- ten erheblicher sind, als diejenigen zwischen Russisch und Ukrainisch. Dennoch kam es zur Entstehung einer neuen Terminologie, die zwar nicht vollständig ist, jedoch einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, indem sie für Veröffentlichungen zu speziellen The- men benutzt wird [z.B. 1]. Es soll schwierig sein, ein wissenschaftliches Werk auf Ukrai- nisch zu schreiben, und erfahrungsgemäss ist es auch schwierig, solche Werke zu lesen und zu begreifen. Viele ukrainische Fach- begriffe, oft Neologismen, sind vom Russi- schen her kaum zu verstehen. Die Wörter- bücher sind knapp und qualitätsmässig nicht perfekt, was das Lesen der medizinischen Dokumentation und der Fachliteratur er- schwert bzw. auch verhindert. Eine obligato- rische Einführung der ukrainischen Sprache als der einzigen Amtssprache, auch in der Verwaltung und im Gesundheitswesen, ist deswegen kontraproduktiv. Heute könnte die Ukraine unter Beibehaltung der ukraini- schen Sprache überall dort, wo die Träger derselben dies wünschen, zum kulturellen Treffpunkt zwischen der deutsch- und sla- wisch-, einschliesslich der russischsprachigen Kultur werden, was auch für die Wissenschaft und das Gesundheitswesen von Vorteil sein würde. Nach dem Vorbild der Schweiz wäre es heute für das Gesundheitswesen und die Pa- tienten in der Ukraine besser, die bereits in

Briefe

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bliziert werden – damit Ihre Meinung nicht untergeht. Alle Infos unter:

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grossen europäischen Sprachen vorhandenen Terminologien zu benutzen, als eine neue auf Ukrainisch zu entwickeln. Über die Rück- stände in der medizinischen Praxis und Forschung, die mit einem eingeschränkten Zugang zur internationalen medizinischen Fachliteratur verbunden sind, wurde bereits früher berichtet [2]. «Ein Missverständnis ist es, und wir gehen daran zugrunde» (Franz Kafka).

Dr. med. Sergej Jargin, Moskau

1 Vozianov SO, Boyko SO, Romanenko AM. Nova shkala otsinki gistologichnikh zmin slizovoii obolonki sechovogo mikhura pri khronichnomu tsistiti (English title: New scale of value of histology changes of urinary bladder mucosa at chronic cystitis). Naukovii visnik Uzhgorods’kogo universi- tetu; seriya Meditsina 2009;(35):99–102.

2 Jargin SV. Eingeschränkter Zugang zur internatio- nalen medizinischen Fachliteratur in der ehemali- gen Sowjetunion. Wiener Med Wochenschr.

2012;162:272–5.

Mitteilungen

Facharztprüfung

Facharztprüfung zur Erlangung des Facharzttitels Endokrinologie/

Diabetologie Ort: CHUV, Lausanne Datum: 20. November 2015

Zeit: schriftliche Prüfung: 8.30–12.30 Uhr, mündliche Prüfungen: 14.00–17.00 Uhr Anmeldefrist: 20. September 2015 Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SIWF unter www.siwf.ch

 Fachgebiete  Facharzttitel und Schwer- punkte (Weiterbildung)  Endokrinologie/

Diabetologie

Schweizerische Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie

Prüfung zur Erlangung der Fähigkeitsaus- weise Elektroenzephalographie (SGKN), Elektroneuromyographie (SGKN) und Zerebrovaskuläre Sonographie (SGKN) Zur Erlangung der Fähigkeitsausweise Elektroenzephalographie (SGKN), Elektro- neuromyographie (SGKN) und Zerebrovasku- läre Sonographie (SGKN) ist neben den übrigen Voraussetzungen, welche im Internet unter www.fmh.ch abrufbar sind, eine abschliessende theoretische und praktische Prüfung obligatorisch.

Kolleginnen und Kollegen, welche sich für die Prüfung anmelden, werden gebeten, die erforderlichen Unterlagen beizulegen.

Die Anmeldeformulare können auf der

Website www.sgkn.ch unter der Rubrik Prüfungen aufgerufen werden.

Datum: Donnerstag und Freitag, 26./27. November 2015

Ort: Universitätsspital Zürich, Neurologische Klinik

Gebühr: Mitglieder der SGKN: 700 CHF, Nichtmitglieder der SGKN: 1200 CHF Anmeldung: Geschäftsstelle SGKN, Frau Christa Kubat, Blumenweg 13, 5036 Oberentfelden, Tel. 062 723 42 80, Fax. 062 723 42 81, sgkn[at]bluewin.ch, www.sgkn.ch

Anmeldefrist: 30. September 2015

Es können pro Disziplin max. 32 Kandidaten/

-innen geprüft werden. Die Anmeldungen wer - den nach dem Eingangsdatum berücksichtigt.

BRIEFE / MITTEILUNGEN redaktion.saez@emh.ch 523

(17)

Allergiestiftung Ulrich Müller-Gierok Unterstützung für klinische Studien Die Stiftung unterstützt alljährlich Studien in klinischer Allergologie in der Schweiz mit insgesamt bis zu 500 000 Franken pro Jahr.

Gesuche für die Unterstützung müssen mit entsprechender Dokumentation bis 15. Juni 2015 bei der Geschäftsführung der Stiftung eingegeben werden. Detaillierte Angaben zur Gesuchstellung finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Gesellschaft für Allergo- logie und Immunologie www.ssai.ch, Link Stif- tungen.

Der Stiftungsrat wird bis Ende September 2015 über die Unterstützung entscheiden.

Schweizerische Gesellschaft für Gastroenterologie / Schweizerische Gesellschaft für Viszeralchirurgie / Schweizerische Vereinigung für das Studium der Leber

Preise und Stipendien 2015: Korrigendum Die Schweizerische Gesellschaft für Gastro- enterologie (SGG/SSG), die Schweizerische Gesellschaft für Viszeralchirurgie (SGVC/

SSCV) und die Schweizerische Vereinigung für das Studium der Leber (SASL) verleihen anlässlich der Jahrestagung 2015 in Inter- laken folgende Preise und Stipendien:

– Gastroenterologie-Preis in der Höhe von 10 000 CHF, gestiftet von der Firma Merck, Sharp & Dohme MSD

– Hepatologie-Preis in der Höhe von 10 000 CHF, gestiftet von der Firma Gilead Sciences Switzerland Sàrl

– Surgery-Prize in der Höhe von 7500 CHF, gestiftet von der Firma Takeda Pharma AG

– 10 Ethicon Travel Awards in der Höhe von je 750 CHF, gestiftet von der Firma Johnson

& Johnson

– 3 Posterpreise (3 Abonnemente), gestiftet von der Firma S. Karger

– AbbVie-Grant in der Höhe von 50 000 CHF, gestiftet von der Firma AbbVie AG Für die Preise erfolgt die Eingabe elek- tronisch bis 31. Mai 2015, für den Grant bis 15. Juni 2015 unter www.sgg-sgvc-congress.ch

Cochrane Insurance Medicine Neue Ressource für evidenzbasierte Versicherungsmedizin

Cochrane Insurance Medicine, eine internatio- nale Initiative der asim, Swiss Academy of In- surance Medicine, Unispital Basel, hat sich das Ziel gesetzt, mit hochwertiger Evidenz eine evidenzbasierte versicherungsmedizinische Praxis zu fördern (www.insuremed.cochrane.

org). Traditionell treffen Gutachter, Sach- bearbeiter und andere Fachleute in den Ver- sicherungen ihre Einschätzungen und Ent- scheidungen über Krankschreibung und Invalidität auf der Grundlage von Fachwissen und Erfahrung. Wissenschaftliche Erkennt- nisse spielt dabei oft nur eine sehr begrenzte Rolle. Die beteiligten Akteure – Sozialversiche- rer, Rechtssprecher, Ärzteschaft und Patienten- organisationen sowie die Gutachter selbst – fordern eine stärkere Berücksichtigung von Forschungsevidenz.

Die internationale Cochrane Collaboration unterstützt mit hochwertigen, relevanten und gut zugänglichen systematischen Reviews evi- denzbasierte Entscheidungen in allen Berei-

chen der Gesundheitsversorgung. Das Feld Cochrane Insurance Medicine mit den Schwer- punkten Krankschreibung, Begutachtung von Invalidität, berufliche Wiedereingliederung und Risikobewertung möchte systematische Reviews mit Bezug zur Versicherungsmedi- zin verfügbar machen und die Erstellung von hochwertigen Reviews fördern. Eine gute Zusammenarbeit mit Akteuren in der Versi- cherungsmedizin soll sicherstellen, dass das Wissen auch in der Praxis ankommt.

Unter Leitung von Prof. Regina Kunz, Direk- torin der asim, haben klinische Forscher von fünf international etablierten Institutionen (Universität Basel / Unispital Basel, Schweiz;

Forschungszentrum für Sozialversicherungs- medizin, KCVG, Niederländisches Akade- misches Zentrum für Versicherungsmedizin, DACIM, Niederlande; McMaster Universität, Kanada; Karolinska Institut, Schweden) Cochrane Insurance Medicine auf den Weg gebracht. Nationale und internationale So- zial- und Privatversicherer, wissenschaftliche Institute und Berufsverbände unterstützen die Initiative. Cochrane Insurance Medicine hat folgende Prioritäten gesetzt:

– Bereitstellung von hochwertiger Evidenz für Gutachter und nicht-ärztliche Entschei- dungsträger in den Versicherungen, um evi- denzinformierte Begutachtungen und Ent- scheidungen zu fördern.

– Gute Kommunikation mit den Akteuren in den Sozial- und Privatversicherungen, um die Bereiche mit dem grössten Evidenz- bedarf zu identifizieren.

– Unterstützung von versicherten Personen und Patienten mit Evidenz, die den Gene- sungsprozess und die Rückkehr an den Arbeitsplatz fördert.

MITTEILUNGEN redaktion.saez@emh.ch 524

(18)

Für Studierende keine «Pflichtveranstaltung»

Medical Humanities in der Ausbildung

Alexander Kissa, Claudia Steinera, Alexander Honoldb, Paul Grossmana, Franziska Gygaxc, Ludwig Heussd, Wolf Langewitza, Sylvie Schustere Claudia Kiesslingf

a Klinik Psychosomatik, Universitätsspital Basel; b Deutsches Seminar, Universität Basel; c Englisches Seminar, Universität Basel; d Medizinische Klinik Spital Zollikerberg; e Frauenklinik, Universitätsspital Basel; f Lehrstuhl für Didaktik und Ausbildungsforschung in der Medizin, Universität München, Deutschland

Medical Humanities, schon länger für viele Medizin­

studierende in den USA und Kanada ein Pflichtteil ihres Curriculums, hat in letzter Zeit auch in der Schweiz Fuss gefasst. Dabei hat das Fach, wie durch die Schweizerischen Akademien der Wissenschaften dokumentiert, in den Medizincurricula der verschie­

denen Universitäten einen unterschiedlichen Stellen­

wert [1].

Wie auch die Genfer Erfahrungen zeigen, sind vielen Medizinstudierenden die Inhalte von Medical Huma­

nities und insbesondere die Auseinandersetzung mit den Perspektiven von Geisteswissenschaften und Kunst primär fremd und bedürfen eines spezifischen pädagogischen Ansatzes [2]. Für eine nachhaltige Verankerung solcher Inhalte ins Medizincurriculum ist es daher bedeutsam zu wissen, wie die Akzeptanz solcher auf den ersten Blick fachfremder Themen bei den Studierenden ist.

Medical Humanities in Basel

An der Medizinischen Fakultät der Universität Basel wurde Medical Humanities 1998 als eigenständiges Lehrangebot eingeführt, zuerst als freiwillige, später als verpflichtende Veranstaltungen, ergänzt durch fa­

kultative Kurse (Tab. 1). Die Zusammenarbeit von Geis­

teswissenschaftlern, Künstlern und Medizinern für die Planung und Durchführung war von Anfang an entscheidend. Ein Leitgedanke war, dass immer auch ein Kliniker an der Veranstaltung beteiligt ist, um so einen möglichen Transfer von Medical Humanities in den späteren klinischen Alltag aufzuzeigen.

Die Programmankündigung zu «Film und Medizin»

(Abb. 1) zeigt exemplarisch den Ablauf der Veranstal­

tung. 2013 wurde von der Curriculumskommission die Besuchspflicht auf zwei von drei Veranstaltungen von jeweils «Film und Medizin» und «Literatur und Medizin» erhöht.

In Weiterentwicklung dieses Angebots findet seit 2011 Reflective Writing im Rahmen des Einzeltutoriats [3]

statt. Die Studierenden arbeiten dabei während zwei Semestern einen Nachmittag in der Woche in einer Hausarztpraxis mit. Im Rahmen des Reflective Writing beschreiben und reflektieren sie schriftlich eine Pa­

tientenbegegnung (z.B. «Begegnung mit einem Pa­

tienten, für den Sie wenig oder keine Empathie emp­

Abbildung 1: Ausschnitt aus der Programmankündigung

«Film und Medizin».

Tabelle 1: Medical Humanities in Basel.

Studienjahr Veranstaltung Obligat/fakultativ Umfang

Bachelor 1. Jahr Film und Medizin 2 von 3 obligat 2 × 4 Stunden Bachelor 2. Jahr Literatur und Medizin 2 von 3 obligat 2 × 4 Stunden Bachelor 3. Jahr Medical Mindfulness Fakultativ 20 Stunden

Transkulturelle Kompetenz Fakultativ 20 Stunden Master 1. Jahr Reflective Writing Obligat

TRIBÜNE Medical Education 534

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