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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch Organe officiel de la FMH et de FMH Services www.bullmed.ch

40 5. 10 . 20 16

1365 Editorial

Ein grosser gemeinsamer Nenner

1373 Netzwerk Kinder­

simulation e.V.

Pädiatrisches Simulations- training für alle!

1400 «Zu guter Letzt»

von Samia Hurst Medikamente – gerechte Preise?

1366 FMH

Gesundheitswesen Schweiz – Positionspapier der FMH:

Entstehungsprozess und Resultat

(2)

INHALTSVERZEICHNIS 1363

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli, Mitglied FMH (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Isabel Zwyssig, M.A. (koordinierende Redaktorin);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. med. Samia Hurst;

Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH; Anna Sax, lic. oec. publ., MHA;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH; Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH; Dr. med. Erhard Taverna, Mitglied FMH;

lic. phil. Jacqueline Wettstein, Leitung Kommunikation der FMH

Redaktion Ethik

PD Dr. theol. Christina Aus der Au; Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo, Mitglied FMH; PD Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz

Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie

Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

Hanspeter Kuhn, Leiter Rechtsdienst der FMH

FMH

EDITORIAL: J ürg Schlup

1365 Ein grosser gemeinsamer Nenner

AKTUELL: N ora Wille, Anne-Geneviève Bütikofer, Jürg Schlup

1366 Gesundheitswesen Schweiz – Das Positionspapier der FMH: Entstehungsprozess und

Resultat Mit der FMH-Strategie für die Legislaturperiode 2013–2016 gab die Ärztekammer auch das Ziel vor, ein Positionspapier «Gesundheitswesen Schweiz» zu erarbeiten, das aktuelle und konsensfähige Positionen der Ärzteschaft enthalten und in den politischen Prozess einbringen sollte.

AKTUELL

1367 Positionspapier der FMH – Kurzfassung: Gesundheitswesen Schweiz RECHT: V alérie Rothhardt

1369 Berufshaftpflicht und Übernahme von Gutachterhonoraren: Eine Frage der Qualität!

1371 Personalien

Weitere Organisationen und Institutionen

NETZWERK KINDERSIMULATION E.V.: Lukas P. Mileder, Michael Wagner, Ruth M. Löllgen, Alex Staffler, Annika Paulun, Robert Klein,Sonja Trepels-Kottek, Ellen Heimberg

1373 Pädiatrisches Simulationstraining für alle! Im Oktober 2015 wurde das Netzwerk Kindersimulation e.V. als Plattform für alle Personen und Institutionen, die sich mit simulationsgestützter Aus- und Weiterbildung in der (prä-)klinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen befassen, ins Leben gerufen. Angestrebtes Ziel ist es, die Qualität der Simulation in der Pädiatrie und letztendlich die Sicherheit dieser Patientengruppe zu verbessern.

HIPPOKRATISCHE GESELLSCHAFT SCHWEIZ: Raimund Klesse, Susanne Lippmann-Rieder 1376 Vorstellung der Hippokratischen Gesellschaft Schweiz

Briefe / Mitteilungen

1378 Briefe an die SÄZ 1380 Mitteilungen

FMH Services

1382 Stellen und Praxen (nicht online)

(3)

ANNA

INHALTSVERZEICHNIS 1364

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

Fax +41 (0)61 467 85 56,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, Fax +41 (0)61 467 85 56, www.emh.ch Marketing EMH / Inserate:

Dr. phil. II Karin Würz, Leiterin Marketing und Kommunikation,

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG (EMH), 2016. Die Schweizerische Ärzte- zeitung ist eine Open- Access-Publika- tion von EMH. Entsprechend gewährt EMH allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz «Namens- nennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International» das zeitlich unbeschränkte Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen unter den Bedingungen, dass (1) der Name

Weise bearbeitet oder in anderer Weise verändert wird. Die kommer- zielle Nutzung ist nur mit ausdrück- licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Herstellung: Schwabe AG, Muttenz, www.schwabe.ch

Tribüne

STANDPUNKT: Adrian Ritter 1390 Zur Therapie motivieren 1392 Spectrum

Horizonte

THEMA: J eremy Gloor

1393 Wie man eine erfolgreiche Praxis gestaltet STREIFLICHT: E nrico Danieli

1396 Lege artis

STREIFLICHT: D aniel Schlossberg 1397 Googlito ergo sum

PORTRÄT: E rhard Taverna 1398 Der Mann und seine Bäume

BUCHBESPRECHUNGEN: J ean Martin 1399 Vieillir avec humour et philosophie

Zu guter Letzt

Samia Hurst

1400 Medikamente – gerechte Preise? Von 2007 bis Mitte 2016 versechsfachte sich zum Beispiel der Preis für EpiPen®.

Darüber empört sich gerade jeder, aber es ist kein Einzelfall. Der Erwerb der Rechte an einem Medikament und die anschliessende massive Erhöhung des Preises für das Produkt ist inzwischen zur Finanzstrategie

geworden und zum Ausdruck einer zynischen Gleichgültigkeit gegenüber jenen, die dadurch keinen Zugang zum betreffenden Produkt mehr haben.

(4)

Ein grosser gemeinsamer Nenner

Jürg Schlup

Dr. med., Präsident der FMH

Mit dieser Ausgabe der Ärztezeitung findet nun ein wichtiger Auftrag der Strategie für die Legislaturperi- ode 2013–2016 seinen Abschluss: die Publikation eines gemeinsamen Positionspapiers der Ärzteschaft. Um transparent festzuhalten, wie dieser Auftrag genau erfüllt wurde, beschreibt ein Artikel auf Seite 1366, wel- chen Weg das FMH-Positionspapier «Gesundheitswesen Schweiz» genommen hat: Vom Auftrag der Ärztekam- mer über die erste Sammlung erwünschter Inhalte hin zu Gliederungsentwürfen und ausformulierten Fas- sungen, von den Lesungen in Zentralvorstand und Delegiertenversammlung über die Vernehmlassung unter den angeschlossenen Ärzteorganisationen bis zur finalen Überarbeitung und Beschlussfassung. Die- ses Vorgehen bot allen der FMH angeschlossenen Ärz- teorganisationen Gelegenheit, sich einzubringen: Viele beteiligten sich im Rahmen der Vernehmlassung, alle konnten über ihre Vertreter und Vertreterinnen in den Beschlussgremien Einfluss nehmen.

Am Ende dieses Prozesses steht nun das breit abge- stützte, sowohl vom Zentralvorstand als auch von der Delegiertenversammlung im Frühjahr 2016 einstim- mig verabschiedete Positionspapier, dessen Kurzfas- sung Sie ab Seite 1367 abgedruckt finden. Das Papier trägt der Tatsache Rechnung, dass die Kernaufgabe der FMH, nämlich das Eintreten für optimale Rah- menbedingungen der ärztlichen Berufsausübung in einer patientenbezogenen Gesundheitsversor- gung, zwangsläufig Positionierungen zu den aktu- ellen Herausforderungen im Gesundheitswesen ver- langt. Nach der Behandlung übergreifender Aspekte wie der Rolle der FMH in der Gestaltung der Gesundheits- versorgung und einer knappen Standortbestimmung werden darum neun Prioritäten und Handlungsfelder für ein nachhaltiges und zukunftsweisendes Gesund- heitssystem aufgeführt. Ausgehend von (1) der Zielset-

zung eines patientenbezogenen Gesundheitswesens werden Themen wie (2) Interprofessionalität und Inter- disziplinarität, (3) die Förderung der Behandlungsqua- lität sowie (4) die Gewährleistung einer hochstehenden Aus-, Weiter- und Fortbildung aufgegriffen. In weiteren Abschnitten werden die Bereiche (5) Gesundheitsförde- rung und Prävention sowie (6) eHealth und Daten- schutz, aber auch (7) die Vergütung medizinischer Leis- tungen, (8) die Arbeitsbedingungen der Ärzteschaft sowie (9) die Legitimation und Grenzen staatlicher Regulierung behandelt.

Damit das Positionspapier trotz der thematischen Breite unserer Herausforderungen im Gesundheits- wesen einen zumutbaren Umfang nicht überschreitet, beschränkt es sich auf das Darlegen grundsätzlicher Haltungen und Ziele. Die auf der Webseite der FMH zusätzlich aufgeschaltete ausführlichere Fassung des Papiers enthält zu den neun thematischen Unter- abschnitten jedoch weitere, detailliertere Ausführun- gen. So möchten wir allen potentiellen Lesern und Leserinnen gerecht werden: denjenigen, die sich schnell einen Überblick verschaffen möchten, und denjenigen, die etwas mehr Zeit investieren können und wollen.

Sowohl der Rückblick auf den von Konsens und kon- struktiver Zusammenarbeit geprägten Entstehungs- prozess als auch das – bezogen auf die längere Fas- sung – recht umfangreiche Ergebnis zeigen klar, dass der gemeinsame Nenner innerhalb der Ärzteschaft er- heblich grösser ist, als es im aktuellen Tagesgeschäft

manchmal den Anschein hat. Der von unseren Mitglie- dern mehrfach ausgedrückte Wunsch, gemeinsame Positionen nach aussen zu verdeutlichen, und auch die in der Vernehmlassung durchgehend positive Reso- nanz auf die Erstellung eines solchen Positionspapiers zeigt, dass wir diesen Gemeinsamkeiten zukünftig mehr Aufmerksamkeit schenken sollten.

Am Ende eines Prozesses, der alle angeschlos­

senen Ärzteorganisationen einbezog, steht nun ein breit abgestütztes Positionspapier.

Der gemeinsame Nenner der Ärzteschaft ist deutlich grösser, als es im Tagesgeschäft manchmal den Anschein hat.

FMH Editorial 1365

(5)

Gesundheitswesen Schweiz – Das Positionspapier der FMH

Entstehungsprozess und Resultat

Nora Willea, Anne-Geneviève Bütikoferb, Jürg Schlupc

a Dr. phil., persönliche wissenschaftliche Mitarbeiterin des Präsidenten; b Generalsekretärin der FMH; c Dr. med., Präsident der FMH

Auftrag und Entstehungsprozess

Mit der FMH-Strategie für die Legislaturperiode 2013–

2016 gab die Ärztekammer auch das Ziel vor, ein Posi- tions papier «Gesundheitswesen Schweiz» zu erarbei- ten, das aktuelle und konsensfähige Positionen der Ärzteschaft enthalten und in den politischen Prozess einbringen sollte.

Zur Erfüllung dieses Auftrags wurde in der ersten Jahres hälfte 2014 eine Diskussionsgrundlage für ein solches Papier erarbeitet. Auf Basis (a) einer Umfrage im Zentralvorstand über die Vorstellungen zu diesem Papier, (b) einer Sichtung von FMH-Dokumenten und Publikationen, (c) einer thematischen Auswertung der seit 2005 publizierten Medienmitteilungen und (d) einer Sichtung von Papieren angeschlossener Ärzte- organisationen wurde ein erster Gliederungsvorschlag erstellt, der im Mai 2014 vom Zentralvorstand (ZV) als Arbeitsgrundlage gutgeheissen wurde. Die anschlies- send erstellten ausformulierten Entwürfe des Posi- tionspapiers wurden bis Anfang 2015 mehrmals vom ZV diskutiert und modifiziert bis er schliesslich im Fe- bruar 2015 eine breite Vernehmlassung empfahl. Auch die Delegiertenversammlung (DV) befürwortete im März 2015 einstimmig die Vernehmlassung des Po si- tionspapiers unter den angeschlossenen Ärzteorgani- sationen.

Nach dem Vernehmlassungszeitraum zwischen dem 20. März und dem 3. Juli 2015 wurden in einer neuer- lichen Überarbeitung die zahlreichen Rückmeldungen von 23 angeschlossenen Ärzteverbänden möglichst weitgehend berücksichtigt ohne die Konsensfähigkeit zu reduzieren. Das Feedback der Ärzteorganisationen zeigte, dass ein gemeinsames Positionspapier zur Formulierung grundlegender Haltungen und Ziele er- wünscht ist. Eine klare Mehrheit der angeschlossenen Verbände betrachtete die wichtigsten Themen durch die vorgeschlagenen Unterabschnitte als gut abgedeckt.

Vorschläge dreier Fachgesellschaften für zusätzliche Kapitel wurden berücksichtigt, indem die angespro- chenen Inhalte in bereits vorhandenen Abschnitten ergänzt wurden. Dem Wunsch von drei anderen Ärzte- organisationen nach einer umfangreichen Kürzung und Neustrukturierung wurde nur teilweise – in Form kleinerer struktureller Anpassungen und einer Reduk-

tion der Unterabschnitte – nachgekommen. Damit wurde auch der Mehrheitsmeinung unter den Verbän- den entsprochen, die den Umfang der Lang- wie auch der Kurzfassung überwiegend als «gut» beurteilten. Da aber eine Minderheit von sechs Ärzteorganisationen die ausführlichere Fassung des Papiers als zu lang be- wertete, wurde sichergestellt, dass es, trotz der vielen zusätzlich eingebrachten Anliegen, zumindest nicht länger wurde.

Ergebnis: ein breit abgestütztes Papier

Die nach der Vernehmlassung überarbeitete Fassung des Positionspapiers wurde nach kleineren Modifika- tionen sowohl vom ZV als auch von der DV im Frühjahr 2016 einstimmig, ohne Gegenstimme und ohne Ent- haltungen verabschiedet. Nach letzten Bereinigungen der Übersetzung liegt damit jetzt ein breit abgestütztes Positionspapier vor, dessen Kurzfassung Sie nachfol- gend finden. Sowohl die kurze wie auch die lange Fas- sung des Papiers stehen ausserdem auf der Webseite der FMH zum Download1 zur Verfügung.

Durch die Mitwirkung des gesamten Zentralvorstands sowie der Delegiertenversammlung an der Erstellung dieses Papiers sowie durch die breite Vernehmlassung unter allen angeschlossenen Ärzteverbänden und die anschliessende Überarbeitung können die darin for- mulierten Positionen als gemeinsame Bezugspunkte der Ärzteorganisationen unseres Dachverbands gel- ten. Der beschriebene Entstehungsprozess gewährleis- tet auch, dass das Positionspapier «Gesundheitswesen Schweiz» die wichtigsten gesundheitspolitischen The- men behandelt, wie sie sich in den Diskussionen in der und um die FMH widerspiegeln.

Die Ärzteschaft nach aussen durch eine klare, trans- parente Position sichtbarer zu machen – das war der von den angeschlossenen Ärzteorganisationen meist- genannte Grund, warum es ein solches Positionspapier brauche. In diesem Sinne bietet dieses Positionspapier nun eine Grundlage für die Kommunikation ärztlicher Anliegen an unsere Partner in Gesundheitswesen und -politik sowie die interessierte Öffentlichkeit, indem es die wichtigsten gemeinsamen Haltungen und Ziele der Ärzteschaft zusammenfasst.

1 Positionspapier der FMH – Gesundheitswesen Schweiz, URL:

http://www.fmh.ch/

politik_themen/politik.

html

Korrespondenz:

Dr. med. Jürg Schlup Präsident der FMH Elfenstrasse 18 Postfach 300 CH-3000 Bern 15

FMH Aktuell 1366

(6)

Positionspapier der FMH – Kurzfassung

Gesundheitswesen Schweiz

Die Rolle der FMH in der Gestaltung der Gesundheitsversorgung

Als Verband der in der Schweiz berufstätigen Ärztinnen und Ärzte1 nimmt die FMH durch ihre Standesordnung ihre Verantwortung für zeitgemässe berufsethische Re- geln wahr und stellt durch das SIWF die hochstehende Weiter- und Fortbildung der Ärzteschaft sicher. Ihr Ein- satz gilt der Berufsausübung nach den geltenden Re- geln der ärztlichen Kunst, zum Wohle der Patientinnen und Patienten und unter Berücksichtigung der ethisch legitimen Interessen der Gesellschaft.

Die FMH vertritt die Interessen der Ärzteschaft, indem sie diese in ihrer Berufstätigkeit in jeglicher Hinsicht unterstützt und sich für Rahmenbedingungen einsetzt, die eine für Patienten und Ärztinnen optimale Berufs- ausübung erlauben. Die FMH leistet einen Beitrag zur erfolgreichen Bewältigung der wichtigsten Heraus- forderungen in der Gesundheitsversorgung, indem sie als verlässlicher und glaubwürdiger Partner die Zusam- menarbeit zwischen den Akteuren des Gesundheits- systems vorantreibt. Im Sinne einer guten Zusammen- arbeit zwischen Gesundheitsfachpersonen, Politik und Administration engagiert sich die FMH für eine ausrei- chende Einbindung der Ärzteschaft in politische Ent- scheidungsprozesse sowie für ihre Vertretung in der Exekutive auf nationaler und kantonaler Ebene.

Standortbestimmung und Herausforderungen

Die Schweizer Bevölkerung erfreut sich einer sehr hohen Lebenserwartung und -qualität sowie einer sehr guten Gesundheit. Das Gesundheitssystem der Schweiz erweist sich in internationalen Vergleichen als eines der besten mit einem sehr guten Zugang zu einem breiten, qualitativ hochstehenden Leistungsangebot und mit kaufkraftbe- reinigt vergleichsweise moderaten volkswirtschaftlichen Kosten. Auch die Zufriedenheit kranker Menschen mit dem Gesundheitssystem ist in der Schweiz am höchsten.

Um den hohen Standard der Gesundheitsversorgung zu erhalten und weiterzuentwickeln, trägt die FMH zu kon- tinuierlichen Verbesserungen bei. Die notwendigen fort- laufenden Anpassungen in unserem Gesundheitswesen müssen gegenwärtig vor allem den Veränderungen in Demographie und Morbiditätsspektrum sowie dem tech- nischen Fortschritt und den begrenzten Ressourcen Rechnung tragen. Das Hauptkriterium für sinnvolle Refor- men muss immer der Mehrwert für die Patientinnen und

Patienten im Rahmen einer gesellschaftlichen und volks- wirtschaftlichen Gesamt beurteilung sein.

Prioritäten und Handlungsfelder für ein nachhaltiges und zukunfts weisendes Gesundheitssystem

1. Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt Den entscheidenden Massstab ärztlichen Handelns bil- den das gesundheitliche Wohl und das Selbstbestim- mungsrecht der Patientin. Die FMH setzt sich für ein patientenbezogenes Gesundheitswesen ein, das zum Beispiel die freie Arztwahl ermöglicht, die Selbstbe- stimmung der Patientinnen sowie die ärztliche Schwei- gepflicht hoch achtet und die Beziehung zwischen Pa- tient und Ärztin sowie die Behandlungsentscheidungen nicht durch ökonomische Kriterien beeinträchtigt.

2. Interdisziplinarität und Interprofessiona­

lität: Förderung innovativer und integrativer medizinischer Versorgungsmodelle

Durch die zunehmende Spezialisierung und die grös- ser werdende Zahl an Gesundheitsfachpersonen, die an der Versorgung eines Patienten beteiligt sind, bildet die ganzheitliche Behandlung von Patientinnen heute mehr denn je eine Herausforderung. Gleichzeitig er- fordern sowohl die demographischen und Morbidi- täts trends in der Bevölkerung als auch der ärztliche Nachwuchsmangel und die vermehrte Teilzeitarbeit inno vative und integrative Versorgungsmodelle.

Die FMH fördert darum Entwicklungen, die der Verbes- serung der Zusammenarbeit und der Überwindung der Schnittstellen bei der Behandlung dienlich und dem Patientenwohl zuträglich sind. Da die grosse Mehrheit gesundheitlicher Probleme durch die ambu- lante ärztliche Grundversorgung abschliessend be- handelt werden kann, sind hierbei die Stärkung und Förderung der Haus- und Kinderarztmedizin unter optimaler Vernetzung und Koordination mit anderen Disziplinen und Professionen von Bedeutung.

3. Qualitätssicherung auf Basis ärztlicher Expertise

Das Sicherstellen der Qualität ist von jeher ein wesent- licher Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Die FHM nimmt in der Förderung und Weiterentwicklung der Behandlungsqualität eine Vorreiterrolle ein. Sie fördert die Zusammenarbeit innerhalb der Ärzteschaft und die Vernetzung von Qualitätsaktivitäten, koordiniert Qua-

1 Dieses Positionspapier verwendet eine geschlech - tergerechte Sprache, indem entweder beide Geschlechter genannt werden oder in ausge- wogener Weise nur eines der Geschlechter genannt wird, das jeweils andere aber mitangesprochen ist.

FMH Aktuell 1367

(7)

litätsfragen auf nationaler Ebene und bezieht die Part- ner im Gesundheitswesen ein. Mit der Gründung der Schweizerischen Akademie für Qualität in der Medizin SAQM hat die FMH ärztliche Qualitätsaktivitäten insti- tutionell verankert und trägt zur Nutzung von Syner- gien und zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten bei.

4. Für eine bedarfsgerechte und zukunfts­

weisende Aus­, Weiter­ und Fortbildung Eine qualitativ hochstehende und auf den Bedarf an prä- ventiven, kurativen und palliativen Leistungen ausge- richtete ärztliche Bildung ist ein zentrales Anliegen der Ärzteschaft. Die FMH hat zu diesem Zweck 2009 das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbil- dung SIWF gegründet, das unter anderem die eidgenös- sischen Facharzttitel regelt und erteilt. FMH und SIWF setzen sich für ausreichend Studienplätze in der Medi- zin, für eine hohe Qualität der Weiter- und Fortbildung, für eine adäquate Finanzierung der Weiterbildung und für bildungsfreundliche Arbeitsbedingungen ein.

5. Gesundheitsförderung und Prävention:

zentrale ärztliche Aufgaben im Dienste von Patientinnen und Bevölkerung

Gesundheitsförderung und Prävention bilden in der ärzt- lichen Tätigkeit ein Handlungsfeld von zunehmender Bedeutung. Angesichts vermehrt lebensstilbezogener Gesundheitsprobleme, aber auch in Bezug auf Infektions- erkrankungen oder weitere Gesundheitsprobleme, wie psychische Belastungen, Suchtverhalten und nicht-über- tragbare Krankheiten, kommen zudem Public-Health-An- sätzen auf Bevölkerungsebene vermehrt Bedeutung zu.

6. Weiterentwicklung von eHealth und Einsatz für den Datenschutz

Die Weiterentwicklung und flächendeckende Imple- mentierung von eHealth können einen Beitrag zu effizi- enterem Arbeiten im Gesundheitswesen leisten, die in- terdisziplinäre wie interprofessionelle Zusammenarbeit vereinfachen sowie die Patientensicherheit erhöhen. Die FMH engagiert sich für die Ausgestaltung der eHealth- Instrumente mit einem Mehrwert für Patientinnen und Ärzteschaft und arbeitet an den Werkzeugen zur prakti- schen Umsetzung mit. Die Wahrung des Datenschutzes und das Verhindern einer «gläsernen Patientin» genies- sen dabei oberste Priorität. Chancen und Risiken sowie Kosten und Nutzen einzelner eHealth-Instrumente wer- den transparent aufgezeigt und abgewogen.

7. Vergütung medizinischer Leistungen:

Tarife und Verträge

Die FMH setzt sich für eine adäquate und nachhaltige Tarifpolitik für die Ärzteschaft im ambulanten wie

im stationären Bereich ein. Sie nimmt eine führende Rolle bei der Weiterentwicklung von ambulanten und sta tionä ren Tarifsystemen ein und analysiert gesund - heitsökonomische Entwicklungen in einer gesamt - volkswirt schaft lichen und sektoriell übergreifenden Ge- samt optik. Sie erfragt die Bedürfnisse der Ärzteschaft und verschafft deren Forderungen in den nationalen Gremien Gehör.

Leistungsgerechte, betriebswirtschaftlich korrekte und praktikable Abgeltungssysteme bilden die Grundlage für Wettbewerb und müssen geeignete Rahmenbedingungen für eine optimale Versorgungsqualität und eine hohe Effi- zienz der Leistungserbringung schaffen. Vergütungssys- teme müssen gleiche Preise für vergleichbare Leistungen vorsehen und dürfen nicht einzelne Fachdisziplinen be- günstigen oder benachteiligen.

Unter Berücksichtigung von Wirksamkeit, Zweckmäs- sigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) darf die therapeu- tische Freiheit keinesfalls durch Vergütungssysteme beschnitten werden. Weiterhin muss die Unabhängig- keit gegenüber der Industrie gewahrt bleiben. Die Leistungs erfassung muss von hoher Transparenz und möglichst geringem administrativen Aufwand ge- kennzeichnet sein.

8. Arbeitsbedingungen der Ärzteschaft

Ein gutes und patientenorientiertes Gesundheitswesen setzt optimale Rahmenbedingungen voraus, die Ärztin- nen und Ärzten ermöglichen, qualitativ hochstehende Leistungen zu erbringen. Kernvoraussetzungen bilden dabei Aspekte wie die Gewährleistung der Therapiefrei- heit, faire Arbeitsbedingungen, das Sicherstellen eines leis- tungsgerechten Einkommens sowie die nötigen Instru- mente (z.B. Labor, Röntgen), um den Beruf sinnvoll ausüben zu können. Darüber hinaus fordert die FMH familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Arbeits- formen, die den aktuellen Lebensentwürfen entspre- chen.

9. Legitimation und Grenzen staatlicher Regulierung

Auch wenn die spezifischen Charakteristika des Gesund- heitswesens eine im Vergleich zu anderen Märkten stär- kere Regulierung erfordern, gilt es auch in diesem Be- reich die Möglichkeiten des Wettbewerbs und sinnvoller ökonomischer Anreize auszuschöpfen. Die FMH er- achtet die Kompetenzordnung der Bundesverfassung als sinnvoll, die eine Gesetzgebung des Bundes nur für die in der Verfassung genannten Bereiche des Gesundheits- wesens vorsieht. Mehr staatliche Planung, Steuerung und Interventionen sind für die Bewältigung der aktuel- len Herausforderungen und eine Dämpfung des Kosten- wachstums hingegen nicht zielführend.

Korrespondenz:

Dr. med. Jürg Schlup Präsident der FMH Elfenstrasse 18 Postfach 300 CH-3000 Bern 15

Informationen zur Entstehung und Abstützung des Papiers sind nachzulesen in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 40/2016, S. 1366: Entstehungsprozess und Resultat.

Online: http://www.saez.ch/

docs/saez/2016/40/de/

saez-05004.pdf

FMH Aktuell 1368

(8)

Berufshaftpflicht und Übernahme von Gutachterhonoraren

Eine Frage der Qualität!

Valérie Rothhardt

Rechtsanwältin, Leiterin der aussergerichtlichen Gutachterstelle der FMH

Dass Sie sich gegen Ansprüche aus beruflicher Haft­

pflicht in einem Umfang versichern, der Ihrer jeweiligen Tätigkeit entspricht, ist ein berufliches Muss. Was aber ist beim Abschluss einer solchen Versicherung zu be­

achten? Neben den durchaus wichtigen finanziellen Aspekten spielt vor allem die Qualität der einge­

schlossenen Leistungen eine zentrale Rolle. Unter diesem Gesichtspunkt sollte unbedingt gewähr­

leistet sein, dass Ihre Versicherung im Falle eines Verfahrens vor der aussergerichtlichen Gutachterstelle der FMH die Gutachterhonorare übernimmt.

Eine Berufspflicht

Als frei praktizierende Ärztin oder frei praktizieren­

der Arzt sind Sie gesetzlich wie standesrechtlich ver­

pflichtet, über eine Berufshaftpflichtversicherung nach Massgabe der mit der jeweiligen Tätigkeit einhergehen­

den Risiken zu verfügen. Diese Verpflichtung ist in Art. 40 Bst. h des Medizinalberufegesetzes (MedBG)1 und in Art. 35 der Standesordnung der FMH (StaO)2 auf­

geführt. Im Gesetz ist die Formulierung «nach Mass­

gabe» nicht definiert. Diese hängt von den jeweiligen Umständen ab: Die Tätigkeit als Gynäkologe/Geburts­

helfer oder Anästhesiearzt bringt andere haftungs­

rechtliche Risiken mit sich als diejenige eines Allge­

meinarztes oder Psychiaters.

Auf welche Aspekte muss man beim Abschluss einer solchen Versicherung achten? Wie findet man sich in­

mitten der zahlreichen Angebote zurecht?

Natürlich spielt der finanzielle Aspekt eine grosse Rolle.

Einerseits muss die Deckung hoch genug sein, um bei einem aufgetretenen Schaden die möglichen Ansprüche erfüllen zu können. Die FMH Services empfehlen selb­

ständig tätigen Ärztinnen und Ärzten eine Versiche­

rungssumme von mindestens 10 Millionen Franken, unabhängig vom jeweiligen Fachgebiet.3 Andererseits sollte die zu zahlende Prämie möglichst niedrig sein – hier bestehen grosse Unterschiede zwischen den ein­

zelnen Versicherern.

Hauptaugenmerk auf Qualität

Wenngleich der finanzielle Aspekt wichtig ist, darf dies nicht zu Lasten der Qualität gehen. Laut FMH muss Ihre Berufshaftpflicht unter anderem Gutachterhono­

1 Art. 40 Bst. h MedBG:

Personen, die einen universitären Medizinalberuf selbständig ausüben, halten sich an folgende Berufspflichten: […] h.

Sie haben eine Berufshaft­

pflichtversicherung nach Massgabe der Art und des Umfanges der Risiken, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, abzuschlies sen oder andere, gleichwertige Sicherheiten zu erbringen.

2 Art. 35 StaO: Arzt und Ärztin sorgen für eine hinreichende Versicherung gegen Ansprüche aus beruflicher Haftpflicht. […]

3 Siehe den Artikel von Max Giger und Reinhard Kunz,

«Entsprechen Police und Vereinbarungen den aktuellen Anforderun­

gen?», in: Schweiz Ärzte­

zeitung 2011;92(20):741. Was ist beim Abschluss einer beruflichen Haftpflicht zu beachten?

© Emilia Ungur | Dreamstime.com

Im Gesetz ist die Formulierung «nach Massgabe»

nicht definiert.

FMH Recht 1369

(9)

rare im Rahmen eines Verfahrens vor der aussergericht­

lichen Gutachterstelle der FMH übernehmen.

Diese Leistung sollte unbedingt von Ihrer Versicherung abgedeckt sein, da die Parteien dadurch Streitigkeiten einvernehmlich ausserhalb eines Gerichtsverfahrens

regeln können. Das Gutachten soll dabei die Frage eines Diagnose­ oder Behandlungsfehlers klären und dem Pa­

tienten die Möglichkeit bieten, zu vernünftigen Kosten Antworten auf seine Fragen zu erhalten. Der betrof­

fene Arzt wiederum kann dadurch unter Umständen einen möglichen Haftpflichtprozess und den damit ein­

hergehenden Aufwand an Zeit, Geld und Energie ver­

meiden.

Die Gutachterstelle ist im Übrigen auch für den Ruf der Ärzteschaft wichtig, da sie beweist, dass Letztere bemüht ist, vom Patienten als kritisch empfundene Situationen untersuchen zu lassen und mögliche Fehler einzugestehen, was die Qualität ihrer Leis­

tungen verbessert und die Sicherheit der Patienten erhöht.

Im Übrigen sind die Mitglieder der FMH verpflichtet, sich auf eine vom Patienten verlangte und von der Gutachterstelle der FMH angenommene Begutachtung einzulassen.4

1982 gingen der Schweizerische Versicherungsverband SVV (zuvor HMV) und die FMH ein Gentlemen’s Agree­

ment ein, nach dem die Gutachterhonorare bei Verfah­

ren vor der aussergerichtlichen Gutachterstelle der FMH von den Berufshaftpflichtversicherungen übernommen werden. Die Kostenübernahme erfolgt dabei unabhän­

4 Art. 35 StaO und Art. 2 Abs. 1 des Reglements der aussergerichtlichen Gutachterstelle der FMH.

5Entsprechende Angebote bietet namentlich die FMH Services Genossenschaft als Marktführer und Lizenzpartner der FMH an.

Weitere Anbieter sind die fmCh und Mediservice VSAO­ASMAC.

Korrespondenz:

Valérie Rothhardt Rechtsanwältin Leiterin der aussergericht­

lichen Gutachterstelle der FMH

Elfenstrasse 18 Postfach 300 CH­3000 Bern 15 valerie.rothhardt[at]fmh.ch

gig vom Ausgang der Begutachtung. Dieses auch heute noch gültige Gentlemen’s Agreement gilt automatisch für die im SVV vertretenen Versicherungen.

Bei Berufshaftpflichtversicherern, die nicht Mitglied im SVV sind, ist die Kostenübernahme der Expertenhono­

rare hingegen nicht gewährleistet. Der Arzt bzw. die Ärztin kann sich bereit erklären, die Honorarkosten selbst zu übernehmen, ist dazu jedoch nicht verpflich­

tet. Wenn die Zahlung der Honorare nicht gewährleis­

tet ist, kann keine Begutachtung erfolgen. Der Patient sieht sich dadurch der Möglichkeit beraubt, die Frage eines Diagnose­ oder Behandlungsfehlers ausser­

gerichtlich klären zu lassen, und ist gezwungen, seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

Empfehlung

Als selbständige Ärztin oder selbständiger Arzt müssen Sie sich hinreichend und bedarfsgerecht gegen An­

sprüche aus beruflicher Haftpflicht versichern.

Damit die Qualität der im Versicherungsfall erbrachten Leistungen gewährleistet ist, empfiehlt die FMH ihren Mitgliedern, zu überprüfen, ob der Versicherungsträger ihrer Berufshaftpflicht Mitglied des SVV ist, beziehungs­

weise eine Berufshaftpflicht nur mit einem solchen Ver­

sicherungsträger abzuschliessen.

Lassen Sie sich von unabhängigen, kompetenten Exper­

ten entsprechend beraten.5

Damit die Qualität der im Versicherungsfall erbrachten Leistungen gewährleistet ist, emp- fiehlt die FMH, eine Berufshaftpflicht nur mit einem SSV-Versicherungsträger abzuschliessen.

Neben den durchaus wichtigen finanziellen Aspekten spielt vor allem die Qualität der einge- schlossenen Leistungen eine zentrale Rolle.

FMH Recht 1370

(10)

Todesfälle / Décès / Decessi Annalis Scherrer-Koch (1943), † 21.8.2016, Fachärztin für Dermatologie und Venerologie, 8008 Zürich

Edwin Eduard Flury (1922), † 30.8.2016, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, 3074 Muri b. Bern

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

LU

Denise-Marie Kupka-Schlichting,

Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, Udligenswilerstrasse 5, Postfach,

6043 Adligenswil TI

Heike Martha Auricchio,

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Via al Fiume 7, 6962 Viganello

ZG

Natasa Klep,

Fachärztin für Gynäkologie und Geburts- hilfe, Zugerstrasse 32, 6340 Baar ZH

Bystrik Baranec,

Praktischer Arzt, Hauptstrasse 2, 8477 Oberstammheim

Aargauischer Ärzteverband

Zur Aufnahme in den Aargauischen Ärztever- band als ordentlich praktizierende Mitglieder haben sich angemeldet:

Kristina Affolter, 5000 Aarau, Fachärztin für Pneumologie, FMH, Fachärztin für Allge- meine Innere Medizin FMH, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft in Gontenschwil per 24. Oktober 2016

Irina Bichmann, 5737 Menziken, Fachärztin für Allgemeine innere Medizin, angestellt in Praxisgemeinschaft in Menziken per 3. Oktober 2016

Gabriela Blaga, 8008 Zürich, angestellt in Praxisgemeinschaft in Neuenhof seit 22. August 2016

Jakob Hann, D-82061 Neuried, Facharzt für Anästhesiologie, Praxiseröffnung in Praxis- gemeinschaft in Rothrist seit 1. Juli 2016

Nurith Jakob, 8802 Kilchberg, Fachärztin für Neurologie, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Praxiseröffnung in Praxis- gemeinschaft in Brugg per 1. Januar 2017

Didier Lindenmann, 4132 Muttenz, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Betriebsarzt Medizinischer Dienst bei F. Hoffmann La Roche AG in Kaiseraugst seit 14. Juli 2016

Stefan Schmid, 5400 Baden, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Praxis- eröffnung in Praxisgemeinschaft in Baden per 3. Januar 2017

Judith Schneider Spence, 4057 Basel, Fachärz- tin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft in Schinznach-Dorf per 1. Oktober 2016

Sabine Wollschläger, D-77866 Rheinau, Praxis- eröffnung in Praxisgemeinschaft in Safenwil per 16. Oktober 2016

Zur Aufnahme als Chef- und Leitende ÄrztInnen haben sich angemeldet:

Ivo Ralf Fischer, 4054 Basel, Facharzt für Chir- urgie, Chefarzt im Gesundheitszentrum Fricktal in Rheinfelden per 1. November 2016 Diese Kandidaturen werden in Anwendung von Art. 5 der Statuten des Aargauischen Ärzteverbandes veröffentlicht. Einsprachen müssen innert 14 Tagen seit der Bekannt- machung schriftlich und begründet der Geschäftsleitung des Aargauischen Ärzte- verbandes eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet die Ge- schäftsleitung über Gesuch und allfällige Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliche Mitglieder haben sich angemeldet:

Ralf-Michael Frieboes, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH, Rathausgasse 55, 3011 Bern

FMH Personalien 1371

Personalien

(11)

Miriam Weissbach, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Murtenstrasse 32, 3203 Mühleberg

Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.

Bündner Ärzteverein

Zur Aufnahme in den Bündner Ärzteverein haben sich neu angemeldet:

Marek Nemec, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Pneumologie, FMH, Via Nouva 3, 7503 Samedan

Ulrich May, Facharzt für Dermatologie und Venerologie, FMH, Via la Val 1, 7013 Domat/

Ems

Karin Ludwig-Schmid, Fachärztin für All- gemeine Innere Medizin, FMH, Alexander- strasse 14, 7000 Chur

Fred Eggarter, Facharzt für Ophthalmologie, FMH, Quaderstrasse 2, 7000 Chur

Elisabeth Pommé, Praktische Ärztin, FMH, Via Nurtal 1, 7402 Bonaduz

Hans-Josef Weyers, Facharzt für Urologie, Ers Curtins 2, 7530 Zernez

Natalie Wäckerlin-Plaukovits, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Vazerol- gasse 12, 7000 Chur

Christoph Oberhänsli, Facharzt für Radiologie, Bahnhofstrasse 18, 7304 Maienfeld

Walter Eike Kaiser, Facharzt für Ophthalmo- logie, FMH, Quaderstrasse 28, 7000 Chur

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt haben sich gemeldet:

Luzia Müller, Fachärztin für Ophthalmologie, FMH, Praxis Hertensteinstrasse, Hertenstein- strasse 3, 6004 Luzern; Luzerner Kantons- spital Luzern, Augenklinik, Spitalstrasse, 6000 Luzern 16

Sylvester M. Maas, Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, FMH, ab 1.11.2016: Medicum Wesemlin, Land- schaustrasse 2, 6006 Luzern

Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft Thurgau

Zum Eintritt in die Ärztegesellschaft Thurgau hat sich gemeldet:

Mirjam Eva Widmer, Praktische Ärztin, FMH, Riedhofstrasse 6, 8408 Winterthur

Ehrungen / Distinctions / Onoranze Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Laser-Chirurgie (SALC) / Groupe suisse de travail de chirurgie de laser

An der Vorstandssitzung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Laser-Chirurgie vom 27.8.2016 wurden zwei Fachärzte zu Ehrenmitgliedern ernannt:

– PD Dr. Kurt Brülhart, Facharzt für Chirurgie und Traumatologie, FMH, Zürich; Gründungsmitglied 1993 und Präsident der SALC 2000 bis 2005

– Dr. Stefan Spörri, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, FMH, Bern; Präsident der SALC seit 2005

FMH Personalien 1372

(12)

Pädiatrisches Simulationstraining für alle!

Lukas P. Miledera,i, Michael Wagnerb,i, Ruth M. Löllgenc,i, Alex Stafflerd,i, Annika Paulune,i, Robert Kleinf,i, Sonja Trepels-Kottekg,i, Ellen Heimbergh,i

a Klinische Abteilung für Neonatologie, Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische Universität Graz, Österreich; b Abteilung für Neonatologie, Pädiatrische Intensivmedizin und Neuropädiatrie, Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische Universität Wien, Österreich; c Notfallzentrum für Kinder und Jugendliche, Inselspital, Universität Bern, Schweiz; d Abteilung für Neonatologie, Zentrales Lehrkrankenhaus Bozen, Südtirol, Italien;

e Abteilung für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, Asklepios Klinik Sankt Augustin GmbH, Deutschland; f Crew Ressource Management Trainer &

Examiner (IATA zertifiziert), Managing Human Resources, München, Deutschland; g Sektion für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Uniklinik RWTH Aachen, Deutschland; h Abteilung für Pädiatrische Kardiologie, Pulmonologie und Intensivmedizin, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Tübingen, Deutschland; i Netzwerk Kindersimulation e.V., Tübingen, Deutschland

Einleitung

Im vergangenen Jahrzehnt haben simulationsbasierte Aus- und Weiterbildungsmethoden nicht zuletzt auf- grund eines Paradigmenwechsels mit zunehmendem Fokus auf Patientensicherheit [1]* breiten Einzug in die Medizin gehalten. Medizinische Simulation führt zur signifikanten Verbesserung von kognitiven, techni- schen und nicht-technischen Fertigkeiten bei in Ge- sundheitsberufen tätigen Personen [3, 4, 17] und ist mit einem positiven Effekt auf Patientensicherheit und -outcome assoziiert [10, 11, 15]. Simulationsbasierte Aus- und Weiterbildung wird daher auch von aktuellen Reanimationsrichtlinien empfohlen [9]. Das Spektrum von simulationsbasierter Aus- und Weiterbildung in der Pädiatrie ist vielfältig. Zu den in der Literatur beschriebenen Einsatzgebieten zählen sowohl das Training von technischen Einzelfertigkeiten wie endotrachealer Intubation, Beutel-Masken-Beatmung, Venen- und Lumbalpunktion [2, 8] als auch Algorith- mustraining (z.B. Newborn-Life-Support-Kurs, Euro- pean-Pediatric-Life-Support-Kurs des European Re- susci tation Council [19] oder das nordamerikanische

Neonatal Resuscitation Program [13] und schliesslich High-Fidelity-Simulationstraining [6, 21] und simula- tionsbasiertes Teamtraining mit Fokus auf Human Fac- tors und der Umsetzung nicht-technischer Fertigkei- ten wie Kommunikation und Teamkoordination [22].

Darüber hinaus kann «In-situ»-Simulationstraining, d.h. Training in realen klinischen Umgebungen, effek- tiv zur systematischen Evaluierung der Arbeitsumge- bung und Identifizierung von potentiellen Sicherheits- mängeln in Ausstattung und Abläufen beitragen [14].

Medizi nische Simulation ist in anglo-amerikanischen Ländern bereits vielfach als integraler Bestandteil der kli nischen Aus- und Weiterbildung etabliert [18]. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Formierung internationaler Fachgesellschaften (z.B. International Pediatric Simulation Society [IPSS] [12] oder Society in Europe for Simulation Applied to Medicine [SESAM]

[20]) wider. Eine Umfrage unter pädiatrischen und neo- natologischen Abteilungen in Österreich zeigte trotz der weitgehenden Etablierung von medizinischer Simu- lation eine uneinheitliche praktische Umsetzung und Defizite insbesondere in der Durchführung inter - dis ziplinärer Aus- und Weiterbildung [16]. Mögliche Ursachen dafür können fehlendes Wissen über das Potential simulationsbasierter Ausbildungskonzepte, fehlende personelle oder infrastrukturelle Möglich- keiten und administrative Erschwernisse sein. Als ein weiterer ursächlicher Faktor für diese Heterogenität kann das bisherige Fehlen einer sich dezidiert der simulationsbasierten pädiatrischen Aus- und Weiter- bildung im deutschsprachigen Raum widmenden Fach- gesellschaft angesehen werden. Um diese Lücke zu füllen, wurde das Netzwerk Kindersimulation e.V. als Plattform für all jene Personen und Institutionen, die sich mit simulationsgestützter Aus- und Weiterbil- dung in der (prä-)klinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen befassen, ins Leben gerufen.

* Die Literatur zu diesem Artikel findet sich online unter www.saez.ch

→ Aktuelle Ausgabe oder

→ Archiv → 2016 → 40.

Zusammenfassung

Simulationsbasierte Aus- und Weiterbildungskonzepte halten zunehmenden Einzug in die Medizin. Während diese Entwicklung sich im anglo-amerikanischen Raum nicht zuletzt auch in der Gründung internationaler Fachgesellschaften widerspiegelt, ist die Anwendung von medizinischer Simulation als Ausbildungsmethode im deutschsprachigen Raum nach wie vor heterogen. Es fehlen Empfehlungen bezüglich der Ausbildung und Zertifizierung von Instruk- toren und im Speziellen Standards zur Durchführung, Dauer und Häufigkeit von simulations- basiertem Training für unterschiedliche Zielgruppen. Als eine mögliche Ursache dafür kann das bisherige Fehlen einer Fachgesellschaft angesehen werden, die sich dezidiert der simu- lationsbasierten pädiatrischen Aus- und Weiterbildung im deutschsprachigen Raum widmet.

Aus diesem Grund wurde im Oktober 2015 das Netzwerk Kindersimulation e.V. als Plattform für alle Personen und Institutionen, die sich mit simulationsgestützter Aus- und Weiterbil- dung in der (prä-)klinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen befassen, ins Leben gerufen. Angestrebtes Ziel ist es, die Qualität der Simulation in der Pädiatrie und letztendlich die Sicherheit dieser Patientengruppe zu verbessern.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Netzwerk Kindersimulation e.V. 1373

(13)

Das Netzwerk Kindersimulation e.V.

Die Idee zur Gründung des Netzwerkes Kindersimula- tion basiert auf einer Kooperation von Personen in Medizinal- und anderen Berufen (z.B. Luftfahrt, Psy- chologie), die im deutschsprachigen Raum in simula tionsbasierter pädiatrischer Aus- und Wei- terbildung aktiv tätig sind. Die Vernetzung auf re- gionaler, nationaler und internationaler Ebene soll einen gemein samen Zugang zu personellen und materiellen Ressourcen sowie die Entwicklung von Standards für die medizinische Simulation in der Päd- iatrie fördern. Im Rahmen der 2. Kindernotfalltage 2015 in Garmisch-Partenkirchen, Deutschland, fand ein erstes Netz werk-Treffen mit insgesamt 47 Teilneh- mern aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol statt. Ergebnisse dieser ersten Zusammen-

kunft waren die Namensgebung (Netzwerk Kinder- simulation e.V.), die Konzeptionierung einer Home- page mit internem Diskussionsforum (https://www.

netzwerk-kindersimulation.org/) und der Entwurf ei- nes Logos für das Netzwerk (Abb. 1). Es wurden ausser-

dem vier Arbeitsgruppen für Aus- und Weiterbildung, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit/Finanzen und Res- sourcen gegründet und mit der Ausarbeitung von rele- vanten Themen bzw. Aufgaben beauftragt. Das zweite Netzwerktreffen fand, dank Unterstützung der Gesell- schaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivme- dizin (GNPI), im Zuge der 41. Jahrestagung in Stuttgart statt. Zu den herausragenden Punkten dieses Treffens zählen die Entscheidung zur Gründung eines unab- hängigen gemeinnützigen Vereins und die Präsenta- tion von Homepage und Vereins-Logo. Die offizielle Vereinsgründung erfolgte am 17. Oktober 2015 im Rah- men des Interdiszi plinären Symposiums zur Simula- tion in der Medizin (InSIM 2015) in München. Der Ver- einsgründung wohnten 34 Personen aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol und Luxemburg bei, von denen im Rahmen der Gründungssitzung 30 einen Antrag auf Mitgliedschaft stellten (siehe Abb. 1).

Als Vereinszweck definierte die Mitgliederversamm- lung die «Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung durch den Ausbau und die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugend- heilkunde sowie die Förderung des öffentlichen Ge- sundheitswesens und der öffentlichen Gesundheits- pflege durch simulationsbasierte Konzepte und dadurch die Optimierung der Patientensicherheit, in diesem Fall der pädiatrischen Patienten jeden Alters». Details zur Verwirklichung des Satzungszweckes sind in Ta- belle 1 zusammengefasst. Nach Verabschiedung der Vereinssatzung wurden der sechsköpfige Vorstand und der ebenfalls mit sechs Personen besetzte Beirat ge- wählt. Bei der Besetzung der Gremien fanden sowohl Internationalität als auch Interprofessionalität mit Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, Pflege- und Rettungsdienstpersonal sowie Piloten aus mehreren deutschsprachigen Ländern ausdrückliche Berücksichtigung. Nach Abhaltung der Gründungssit- zung mit dem Beschluss der Vereinssatzung und der Wahl der Vereinsgremien wurde die Eintragung in das deutsche Vereinsregister beantragt. Seit dem 25. No- vember 2015 ist das Netzwerk Kindersimulation als ein gemeinnütziger Verein Netzwerk Kindersimulation e.V. im deutschen Vereinsregister gemeldet. Am 10. Mai

Angestrebtes Ziel ist es, die Qualität der Simula- tion in der Pädiatrie und letztendlich die Sicher- heit dieser Patientengruppe zu verbessern.

Abbildung 1: Netzwerk Kindersimulation – Flyer mit Gründungsfoto.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Netzwerk Kindersimulation e.V. 1374

(14)

2016 wurde im Rahmen der International Pediatric Simulation Society and Workshops (IPSSW) in Glasgow die erste internationale Kooperation mit der IPSS (www.ipssglobal.org) unterschrieben.

Ausblick

Basierend auf dem grossen Potential simulations- basierter Aus- und Weiterbildung ist es die primäre Aufgabe des Netzwerkes Kindersimulation e.V., insbe- sondere im Bereich der Pädiatrie den Paradigmen- wechsel von see one, do one, teach one zu see one, simulate many, do one [10] im Sinne der Verbesse- rung von Patientensicherheit zu unterstützen und zu fördern. Die Aufklärung von medizinischem Fachpersonal und politischen Verantwortungsträ- gern sowie Kooperationen mit nationalen und inter- nationalen Fachgesellschaften wie z.B. der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Simulation in der Me- dizin e.V. (DGSiM) [5] werden dazu beitragen, die pädia- trische Aus- und Weiterbildung im gesamten deutsch- sprachigen Raum so effektiv und sicher wie möglich zu gestalten. Durch gezielte Forschungsarbeit soll dabei ein entscheidender Beitrag zur Verankerung von medi- zinischer Simulation geleistet und damit Aus- und Weiterbildung sowohl in Art und Weise als auch in Um- fang und Anspruch verbessert werden. In einem ersten Schritt wurde eine fragebogenbasierte Erhebung (DA- CHI Survey) zum Einsatz medizinischer Simulation unter 474 pädiatrischen Kliniken und Abteilungen im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol) durchgeführt. Die ersten Ergeb- nisse zeigen, dass 62,5% der befragten Institutionen bereits simulationsbasiertes Training durchführen. Die detaillierten Ergebnisse werden in Kürze in einem medizinischen Fachjournal publiziert und beschrei- ben vorhandene personelle und materielle Ressourcen sowie Ausbildungscurricula und dienen als Basisdaten für den weiteren Ausbau von simulationsbasierten Aus- und Weiterbildungsmassnahmen. Hierdurch kann eine gezielte Vernetzung von Personen und Insti- tutionen, die sich mit simulationsbasierter Aus- und Weiterbildung befassen, insbesondere auf regionaler, aber auch auf nationaler und internationaler Ebene er- möglicht und unterstützt werden. Zu den zukünftigen Aufgaben des Netzwerkes Kindersimulation e.V. zählen der Ausbau von Serviceleistungen für Mitglieder, unter

anderem eine Datenbank für Szenarien- und Curri- cula, Austausch von Tipps und Tricks und technischen Lösungen in der Simulation sowie gemeinsamen For- schungsprojekten, ein regelmässig erscheinender elek- tronischer Newsletter mit Vereinsinformationen und aktuellen wissenschaftlichen Neuigkeiten sowie der Zugang zum internen Diskussionsbereich der Home- page. Weiter sind regelmässige Netzwerk-Treffen im Rahmen von Kongressen und Symposien geplant sowie die Etablierung eines eigenen jährlichen Symposiums des Netzwerkes Kindersimulation e.V. Es wird eine intensive Zusammenarbeit mit Fachgesellschaften aus dem medizinisch-fachlichen und medizinisch- edukativen Bereich in den verschiedenen Ländern angestrebt, um eine bessere Implementierung der Simulation in die medizinische Aus- und Weiterbildung

der präklinischen und klinischen Pädiatrie, Neonato- logie, Kinderchirurgie, Kinderintensiv- und Kindernot- fallmedizin zu erreichen. Durch den Gewinn zusätz- licher ordentlicher und fördernder Mitglieder wird die geplante Vernetzung im gesamten deutschsprachigen Raum im Sinne des Netzwerkgedankens intensiviert.

«The future of simulation in health care depends on the commitment and ingenuity of the health care simulation community to see that improved patient safety using this tool becomes a reality.»

David Gaba, 2004 [7]

Disclosure statement

Die Autoren sind Gründungsmitglieder des Netzwerkes Kindersimu- lation e.V.; Lukas P. Mileder, Michael Wagner, Ruth M. Löllgen, Alex Staffler, Annika Paulun und Ellen Heimberg gehören dem Vorstand an, Robert Klein und Sonja Trepels-Kottek sind Mitglieder im Beirat des Netzwerkes Kindersimulation e.V. Dieser Beitrag beinhaltet keine Studien an Menschen oder Tieren.

Danksagung

Die Autoren danken allen Mitgliedern und Unterstützern des Netz- werkes Kindersimulation e.V.

Bildnachweis

© Netzwerk Kindersimulation e.V.

Korrespondenz:

Dr. Ruth M. Löllgen Notfallzentrum für Kinder und Jugendliche, Inselspital, Universität Bern, Schweiz Freiburgstr. 10 CH-3010 Bern Tel. 031 632 21 11 ruth.loellgen[at]gmail.com

Die ersten Ergebnisse zeigen, dass 62,5%

der befragten Institutionen bereits simulations- basiertes Training durchführen.

Abkürzungen

DGSiM Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Simulation in der Medizin e.V.

GNPI Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin

IPSS International Pediatric Simulation Society

SESAM Society in Europe for Simulation Applied to Medicine

Nächstes Netzwerktreffen

Das nächste Netzwerktreffen findet im Rahmen des INSIM 2016 vom 13. bis 15.10.2016 in Dresden statt.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Netzwerk Kindersimulation e.V. 1375

(15)

Vorstellung der Hippokratischen Gesellschaft Schweiz

Im Namen der Hippokratischen Gesellschaft Schweiz: Raimund Klessea, Susanne Lippmann-Riederb

a Dr. med., Präsident, Mitglied der FMH

b Dr. med., Vizepräsidentin, Mitglied der FMH

Die Hippokratische Gesellschaft Schweiz besteht seit 1999 und ist eine gesamtschweizerische Ärztevereini- gung. Unsere Gesellschaft befasst sich mit Fragen der ärztlichen Ethik und der medizinischen Ausbildung sowie mit gesundheits- und standespolitischen The- men. Interessierte Mitglieder und Freunde1 unserer Gesellschaft pflegen regelmässig den Austausch über diese Themen und über allgemeine Fragen, die in der täglichen Arbeit in Praxis oder Spital auftreten.

Dar aus resultieren Publikationen, die Grundlagen für Vernehmlassungsantworten und Anregungen für Vor- träge und Veranstaltungen unserer Gesellschaft sind.

Wofür setzt sich die Hippokratische Gesellschaft Schweiz ein?

Die Hippokratische Gesellschaft Schweiz fördert eine Medizin der Menschlichkeit, basierend auf einem personalen Menschenbild und der vertrauensvollen Arzt-Patient-Beziehung. Grundlage sind die im Hippo- kratischen Eid zum Ausdruck gebrachten Werte, ins- besondere die Ehrfurcht vor dem Leben, wie sie auch

Albert Schweitzer beschrieben hat [1]. Angesichts fata- ler Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen, wie der Missachtung der Unantastbarkeit menschlichen Lebens vom Lebensanfang bis zum Lebensende, der Eugenik, der Ökonomisierung und der Einführung einer Zwei- klassenmedizin, setzen wir uns dafür ein, den hippo- kratischen Grundsätzen des Arztberufes wieder mehr Gewicht zu verleihen. Der Verein setzt dabei in Anleh- nung an den Weltärztebund das Wohl des Patienten an erste Stelle, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Ge- schlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigen- tum, Geburt oder sonstigen Umständen.

Anlass für die Gründung unserer Gesellschaft waren die politischen Bestrebungen zur Strafbefreiung der

aktiven Patiententötung in der Schweiz. Dem traten wir als Ärzte entschlossen entgegen. Im interdiszipli- nären Dossier zur «Legalisierung der ‘aktiven Sterbe- hilfe’ in der Schweiz?» [2] begründeten wir zuhanden des Bundesrates, der Parlamentarier und der interes- sierten Öffentlichkeit ein klares Nein in dieser Frage.

Die anthropologische Gegebenheit, dass der Mensch als soziales Wesen während der ganzen Lebensspanne in unterschiedlicher Ausprägung auf Bindung und Beziehung zu seinen Mitmenschen angewiesen ist, bedeutet, dass Autonomie ohne Verbundenheit nicht möglich ist. Die Beziehung zwischen Arzt, Angehöri- gen, anderen Mitmenschen und dem Kranken trägt somit wesentlich zu der Einstellung des Kranken gegen über seinem Leben und Leiden bei. Dies betrifft alle Lebensfragen, so auch die Frage der Suizidalität. In der Sozialnatur begründet sich auch die Fürsorge- und Garantenpflicht des Arztes gegenüber seinen Patien- ten, die nicht im Widerspruch steht zur informierten, gleichwertigen Arzt-Patient-Beziehung. Dem Patienten durch explizite «Nichteinmischung» eine falsch ver- standene Autonomie zuzuschreiben heisst letztend- lich, ihn menschlich und medizinisch im Stich zu las- sen.

Heilende Medizin sieht den Menschen ganzheitlich

Die Hippokratische Gesellschaft Schweiz wehrt sich gegen die Herabwürdigung des Patienten zum Kun- den und des Arztes zum Leistungserbringer. Eine hei- lende, menschlich und fachlich gute Medizin entsteht auf dem Boden einer ganzheitlichen, anthropologisch begründeten Auffassung vom Menschen. Sie lässt dem Pa tienten das zukommen, was er zu seiner Gesundung tatsächlich braucht. Eine solche Haltung ist weder mit einer utilitaristisch begründeten Mangelversor- gung noch mit einer ökonomistisch-gewinnorien- tierten Herangehensweise, die am Patienten vorbei in einen Mangel oder ein Zuviel münden kann, verein- bar. Die medizinische Forschung muss sich aus einer fehlge leiteten und schädlichen Profitorientierung be-

1 Der besseren Lesbarkeit wegen wird die männliche Form verwendet. Frauen sind gleichermassen angesprochen.

Die medizinische Forschung muss sich aus einer fehlgeleiteten und schädlichen Profitorientierung befreien.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Hippokratische Gesellschaft Schweiz 1376

(16)

freien. Die gewon nenen Erkenntnisse und die techni- sche Entwicklung sollen gezielt nach medizinischen Notwendigkeiten gefördert und eingesetzt werden.

Dazu braucht es wieder eine fundierte, am ärztlichen Vorbild orientierte medizinische Aus-, Weiter- und Fortbildung und damit eine Abkehr vom Bologna-Pro- zess.

Unsere Grundpositionen sind in obenstehender Posi- tionsbestimmung ausformuliert. Weiteres entnehmen Sie unserer Homepage www.hippokrates.ch

Literatur

1 Mattli J, Knirsch U, Klesse R, Vuilleumier-Koch S. Zur Bedeutung des Hippokratischen Eides in der heutigen Zeit. Schweiz Ärztezeitung. 2016;97(23):854–6.

2 http://hippokrates.ch/topic/sterbehilfe Korrespondenz:

Hippokratische Gesellschaft Schweiz

c/o Dr. med. Raimund Klesse Wingertweg 3

CH-7215 Fanas hgs.ch[at]gmx.ch

Positionsbestimmung der Hippokratischen Gesellschaft Schweiz

Folgende Grundsätze und Überzeugungen leiten unsere Aktivitäten und Stellungnahmen Achtung vor dem Leben:

Das Lebensrecht, wie es die allgemeine Erklärung der Men­

schenrechte jedem garantiert, weil er Mensch ist, ist die Grund­

lage des menschlichen Zusammenlebens zu allen Zeiten und allen Orten in Sicherheit und Würde. Der Schutz des Lebens ist grundlegender Bestandteil der ärztlichen Ethik und ureigene Aufgabe des Arztes. Die Hippokratische Gesellschaft Schweiz wendet sich daher entschieden gegen jede Legalisierung von Patiententötungen.

Heilen und Lindern:

Es ist Aufgabe des Arztes, nach bestem Wissen und Gewissen Krankheiten zu heilen, Leiden zu lindern und den Patienten im Verlauf seiner Erkrankung zu begleiten. Jeder Patient soll die bestmögliche, seiner individuellen Situation angemessene medizinische Therapie erhalten. Die Hippokratische Gesellschaft Schweiz fördert daher eine qualitativ hochstehende medizi­

nische Aus bildung und Behandlung. Auch unterstützt sie den Ausbau der Palliativmedizin und ­pflege.

Die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient ist ent­

scheidend für die ärztliche Tätigkeit. Die Gewissheit, sicher aufge hoben zu sein, entsteht, wenn der Arzt sich vorbehaltlos und uneigennützig für seine Patienten einsetzt (Garantenstel­

lung) und die Beziehung durch das Arztgeheimnis geschützt ist.

Dazu gehören die freie Arztwahl, die sorgfältige Wahrung des Datenschutzes und die Pflege eines vertrauenerweckenden Arztbildes in der Öffentlichkeit.

Schutz der alten und kranken Menschen:

Das Gesundheitswesen soll auf den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität basieren. Die ethische Durchbildung einer Ge­

sellschaft zeigt sich darin, wie sie mit alten, kranken und behin­

derten Menschen umgeht. Nur wenn auch für die Schwächsten gesorgt ist, kann sich jeder Mensch sicher fühlen. Entscheidun­

gen im Gesundheitswesen müssen sich an ethischen und wissen­

schaftlichen Grundsätzen orientieren und dürfen nicht in erster Linie von ökonomischen Gesichtspunkten geleitet sein. Durch sorgfältige und richtige Prioritätensetzung und gemeinsame Anstrengung aller gesellschaftlich Beteiligten kann eine gute Gesundheitsversorgung auch in einer finanziell angespannten Situation sichergestellt werden.

Die ethische Bildung des Arztes soll durch das lebendige Vor­

bild und die sorgfältige Unterweisung durch den erfahrenen Kliniker und Praktiker erfolgen. Ethische Entscheidungen gehö­

ren in den Verantwortungsbereich des Arztes.

Naturwissenschaftlich begründete und menschliche Medizin widersprechen sich nicht, sondern gehören zusammen. Die Hippokratische Gesellschaft setzt sich für die Freiheit der Wis­

senschaft und Forschung ein und dafür, dass die wissenschaft­

lichen Erkenntnisse verantwortungsbewusst und zum Wohl der Menschen eingesetzt werden.

Freiheit des Arztberufes:

Die Unabhängigkeit des ärztlichen Berufsstandes ist Vorausset­

zung für eine optimale medizinische Versorgung der Bevöl­

kerung. Dazu müssen die Therapiefreiheit, die Fortbildungs­

freiheit und die Handels­ und Gewerbefreiheit gewährleistet werden. Die Hippokratische Gesellschaft wendet sich sowohl gegen eine sozia listische Staatsmedizin als auch gegen eine Auslieferung des Gesundheitswesens an einen globalisierten Markt ohne ethische und nationale Bindung.

Verantwortung für das Gemeinwesen:

Die Tätigkeit des Arztes findet nicht nur im Rahmen der Arzt­

Patient­Beziehung, sondern auch im gesellschaftlichen Umfeld statt. Entsprechend soll der Arzt soziale Verantwortung für das Gemeinwohl wahrnehmen. Hierzu gehört auch der Einsatz für die Gesundheitsvorsorge und für gesellschaftspolitische Belange. Für den verantwortungsbewussten Arzt ist die Aus­

bildung der nachkommenden Medizinergeneration eine vor­

nehme Pflicht.

Historisches Bewusstsein:

Die Grundsätze der hippokratischen Ethik haben sich über 2500 Jahre Geschichte bewährt. Die Schrecken zweier Weltkriege und zahlreicher Terrorregime des 20. Jahrhunderts haben ge­

zeigt, dass immer da, wo die hippokratische Lehre in Frage gestellt oder relativiert wurde, letztlich Ideen im Gesundheits­

wesen Einzug gehalten haben, die gegen das Leben und die Gesundheit gerichtet waren. Als Beispiel dafür seien der Na­

tionalsozialismus in Deutschland und die kommunistischen Diktaturen genommen, wo sich Ärzte nicht mehr in erster Linie dem Patienten verpflichtet fühlten, sondern sich in Abhängig­

keit des totalitären Regimes begaben und von ihrem eigent­

lichen Handlungsethos, den allgemeinen Geboten der Mensch­

lichkeit zu dienen, abrückten.

Die Hippokratische Gesellschaft setzt deshalb alles daran, ähn­

liche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegen­

zuwirken. Sie trägt dazu bei, dass die Ärzte sich weiterhin an den bewährten ethischen Grundlagen orientieren und ihr Handeln daraus ableiten.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Hippokratische Gesellschaft Schweiz 1377

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