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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

28 –2 9 1 2. 7. 2 017

887 Editorial

Sachgerecht ist, wenn man der Sache gerecht wird!

888 FMH

Sparübung des Bundesrates zulasten der ambulanten Versorgung

930 «Zu guter Letzt»

von Samia Hurst Wert und Preis

898 IHFFC

Das Engagement

der Ärzteschaft ist gefragt

(2)

INHALTSVERZEICHNIS 885

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli, Mitglied FMH (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Isabel Zwyssig, M.A. (koordinierende Redaktorin);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. med. Samia Hurst;

Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH; Anna Sax, lic. oec. publ., MHA;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH; Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH; Dr. med. Erhard Taverna, Mitglied FMH;

lic. phil. Jacqueline Wettstein, Leitung Kommunikation der FMH

Redaktion Ethik

PD Dr. theol. Christina Aus der Au; Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo, Mitglied FMH; PD Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz

Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie

Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

Hanspeter Kuhn, Leiter Rechtsdienst der FMH

FMH

EDITORIAL: Urs Stoffel

887 Sachgerecht ist, wenn man der Sache GERECHT wird! 

AMBULANTE VERSORGUNG UND TARIFE: Patrick Müller

888 Sparübung des Bundesrates zulasten der ambulanten Versorgung Die Vernehmlassung zum zweiten Eingriff des Bundes- rates in den TARMED ist beendet. Das Bundesamt für Gesundheit entscheidet in den nächsten Wochen, wie die definitive Verordnung aussehen wird. Eines ist bereits sicher: Sollten die Massnahmen unverändert definitiv per 1. Januar 2018 in Kraft treten, wird die ambulante Versorgung massiv geschwächt.

892 Personalien

Organisationen der Ärzteschaft

FMCH: Daniel Lüthi

893 fmCh-Symposium in Luzern: «Globalbudget im Gesundheitswesen: Heilmittel oder Gift?»

BÜNDNER ÄRZTEVEREIN: Marc Tomaschett

896 Behandlungsqualität und Rationierung in der Krankenversicherung

Weitere Organisationen und Institutionen

IHFFC: Gisela Perren-Klingler

898 Das Engagement der Ärzteschaft ist gefragt Die Autorin war während fünf Jahren Präsi- dentin der International Humanitarian Fact Finding Commission (IHFFC). Anlass des folgenden Beitrags ist die zunehmende Missachtung des Rechts auf Schutz für Verwundete, medizinisches Personal und die Zivilbevölkerung in Gebieten mit bewaffneten Konflikten. Die Ärzteschaft ist aufgerufen, sich in diesem Bereich zu engagieren.

Briefe / Mitteilungen

901 Briefe an die SÄZ

903 Facharztprüfungen / Mitteilungen

FMH Services

907 Stellen und Praxen (nicht online)

(3)

INHALTSVERZEICHNIS 886

ANNA

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

Fax +41 (0)61 467 85 56,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, Fax +41 (0)61 467 85 56, www.emh.ch Marketing EMH / Inserate:

Dr. phil. II Karin Würz, Leiterin Marketing und Kommunikation,

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

«Namens nennung – Nicht kommer- ziell – Keine Bearbeitung 4.0 inter- national» das zeitlich unbeschränkte Recht zu gewähren, das Werk zu ver- vielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Herstellung: Schwabe AG, Muttenz, www.schwabe.ch

Tribüne

STANDPUNKT: Rainer M. Kaelin

915 E-Zigarette: Schadensreduktion durch «weniger schädliche» Produkte?

STANDPUNKT: Henning Mast, Felix Schneuwly

918 Mehr Verständnis für die eid genössische Versicherungsmedizin

Horizonte

STREIFLICHT: Erhard Taverna 922 Heimat

STREIFLICHT: Bernhard Gurtner 924 Im Notfall bitte ein Männerteam!

BUCHBESPRECHUNGEN: Jean Martin

926 Petit dictionnaire de droit de la santé et de bioéthique BUCHBESPRECHUNGEN: Karl-Peter Jungius

927 Perspektivenwechsel

BUCHBESPRECHUNGEN: Jana Siroka 929 Poesie-Zauber

Zu guter Letzt

Samia Hurst

930 Wert und Preis Zu welchen Opfern sind wir bereit, wenn wir nicht immer noch mehr bezahlen wollen? Dieser Frage geht unsere Autorin vor dem Hintergrund der Grenfell- Brandkatastrophe in London vom 14. Juni nach.

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Sachgerecht ist, wenn man der Sache GERECHT wird!

Urs Stoffel

Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Am 21. Juni 2017 endete die Vernehmlassung zum ge- planten Tarifeingriff des Bundesrates in die Struktur des Ärztetarifs TARMED. Eine wahre Flut von empör- ten und entrüsteten Stellungnahmen aus der Ärzte- schaft erreichten das BAG. Aber nicht nur Akteure inner halb der Ärztekreise, sondern auch weitere Ver- bände äus serten sich in ihren Vernehmlassungsant- worten kritisch und besorgt zu den Massnahmen des Bundesrates. Die Kritik und der Unmut der Ärzteschaft zum Tarif eingriff wurden auch breit in den Medien thematisiert. Dabei war von dieser Seite und von der Politik immer wieder zu hören, dass die Ärzte selber schuld seien, weil sie es in den letzten Jahren nicht ge- schafft haben, zusammen mit den Tarifpartnern eine revidierte Tarifstruktur beim Bundesrat zur Genehmi- gung einzureichen. Die Ungeduld und das Unverständ- nis in diesen Aussagen sind unverkennbar und teil- weise auch nachvollziehbar.

Ein Gerichtsurteil mit weitreichenden Folgen!

Grosse Aufmerksamkeit erhielt mitten in der Vernehm- lassungsphase am 29. Mai 2017 die Veröffentlichung des Urteils des Schiedsgerichts des Kantons Luzern:

Das Urteil befasst sich mit der Rechtmässigkeit des ers- ten bundesrätlichen Tarifeingriffs vom 20. Juni 2014.

Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil kommt zum Schluss, dass durch diesen Tarifeingriff das Gebot der Sachgerechtigkeit und der betriebswirtschaftlichen Bemessung nach Art. 43 Abs. 4 KVG verletzt wurde und dieser Eingriff damit gesetzeswidrig sei.

Das Gericht hält in seiner Urteilsbegründung fest, dass der Bundesrat gemäss Art. 43 Abs. 5bis KVG das sub- sidiäre Recht für einen Eingriff in die Tarifstruktur hat, wenn der Tarif nicht mehr sachgerecht ist und sich die Tarifpartner nicht auf eine Revision einigen können.

Gleichzeitig unterstreicht das gerichtliche Urteil, dass

ein solcher Tarifeingriff die Sachgerechtigkeit des Tarifs wiederherstellen muss. Der Tarifeingriff unterliegt da- mit den gesetzlichen Bestimmungen von Art. 43 Abs. 4 KVG, der eine betriebswirtschaftliche Bemessung und Sachgerechtigkeit fordert. Noch nie hat sich ein Ge- richt dazu geäussert, wie ein Tarifeingriff auszusehen hat und an welchen gesetzlichen Bestimmungen er sich zu orientieren hat.

War der Eingriff 2014 noch vergleichsweise einfach und begrenzt, so ist der jetzige Eingriff derart komplex, dass er teilweise zu enormen Verzerrungen und Unwuchten führt. Es fehlen Daten und Fakten, welche die einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen begründen. Vor diesem Hintergrund darf man mit gutem Grund behaupten, dass dieser zweite bundesrätliche Tarifeingriff die ge- setzlichen Vorgaben der Sachgerechtigkeit und betriebs- wirtschaftlichen Bemessung erst recht nicht erfüllt.

Projekt TARCO weiterhin zielgerichtet unterwegs!

Die FMH hat sich immer klar geäussert, dass punk- tuelle Eingriffe in die veraltete und nicht mehr sach- gerechte Tarifstruktur TARMED die Tarifstruktur wei- ter verzerren und sie damit noch weniger sachgerecht ist. Aus Sicht der FMH ist und bleibt der einzige richtige Weg eine umfassende, sachgerechte und betriebswirt- schaftliche Revision des TARMED-Tarifs gemeinsam mit den Tarifpartnern.

Das Projekt TARCO ist weiterhin auf Kurs: Alle 30 Ar- beitsgruppen sind in den verschiedenen Tarifkapiteln an der Arbeit. Einzelne Kapitel sind auch schon in der  FMH-internen Vernehmlassung. Das von der De- legiertenversammlung der FMH eingesetzte oberste Entscheidorgan «TARCO COCKPIT», bestehend aus ver- schiedenen Vertretern der Dachgesellschaften, hat be- reits über 40 Entscheide gefällt und tagt regelmässig.

In einer nächsten Phase gehen wir nun sukzessive auf die Tarifpartner zu für die weiteren gemeinsamen Ver- handlungen.

Unser Ziel bleibt es, durch eine umfassende Gesamt- revision des TARMED mit unseren Tarifpartnern, der Sache GERECHT zu werden.

TARCO: Nur eine Gesamtrevision führt zu einer betriebswirtschaftlichen und sachgerechten ambulanten Tarifstruktur.

FMH Editorial 887

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Stellungnahme zum Tarifeingriff

Sparübung des Bundesrates zulasten der ambulanten Versorgung

Patrick Müller

Leiter Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife

Die Vernehmlassung zum zweiten Eingriff des Bundesrates in den TARMED ist be- endet. Das Bundesamt für Gesundheit entscheidet in den nächsten Wochen, wie die definitive Verordnung aussehen wird. Eines ist bereits sicher: Sollten die Mass- nahmen unverändert definitiv per 1. Januar 2018 in Kraft treten, wird die ambu- lante Versorgung massiv geschwächt. Damit werden letztlich die Patientinnen und Patienten die Verlierer sein!

Die rund dreimonatige Vernehmlassungsphase zum zweiten und wesentlich umfangreicheren Tarifeingriff des Bundesrates wurde am 21. Juni 2017 beendet. Zahl- reiche Organisationen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Bundesamt für Gesund- heit BAG eine Stellungnahme dazu einzureichen.

Das Departement Ambulante Versorgung und Ta- rife der FMH hat in einer ersten Phase der Ver- nehmlassung den Schwerpunkt auf die Analyse und Si- mulation der Massnahmen des zweiten Tarifeingriffes gelegt. Die Analysen ermöglichen der FMH auf Stufe Tarifposition pro Facharztdisziplin die Auswirkungen der einzelnen Massnahmen detailliert zu beurteilen.

Diese Analysen und Simulationen waren zur Abschät- zung der Auswirkungen und damit auch der Konse- quenzen für die ambulante Versorgung in der Schweiz nötig.

Allgemeine Beurteilung

Der Bundesrat hat seine subsidiäre Kompetenz mit dem Verordnungsentwurf nicht korrekt wahrgenom- men, denn sein Eingriff in die Tarifstruktur TARMED ist nicht mit den Vorgaben des KVG vereinbar und da- mit rein politischer Natur. Die subsidiäre Kompetenz des Bundesrates dient dazu, eine fehlende Sachgerech- tigkeit zu korrigieren und sollte die Tarifstruktur nicht noch mehr verzerren und verschlechtern. Der Tarif- eingriff dient einzig und allein einer einseitigen Kos- tensenkung: Mit einer Wiederherstellung der Sachge- rechtigkeit hat dies nichts zu tun. Bereits der erste Tarifeingriff des Bundesrates 2014 verletzte die gesetz- liche Vorgabe einer Sachgerechtigkeit, wie das jüngste

Gerichtsurteil des kantonalen Schiedsgerichts Luzern vom 29.05.20171 festhält und damit der klagenden Par- tei Recht gibt. Ferner hält es in seinem Urteil fest, dass

auch ein Tarifeingriff des Bundesrates gemäss KVG sachgerecht sein muss.

Insbesondere kommt es bei vielen Massnahmen zu ei- ner überproportionalen Absenkung der Ärztlichen Leistung (AL) gegenüber der Technischen Leistung (TL).

Gerade die Spezialisierung des nicht-ärztlichen Perso- nals hat in den letzten Jahren zu einem starken Kosten- schub innerhalb der Arztpraxen und Spitäler geführt.

Da aber seit 2004 keinerlei Ausgleich durch Anpassung

1 https://gerichte.lu.ch/

recht_sprechung/lgve/

Ajax?EnId=10575

Simulieren Sie die Auswirkungen auf Ihr Leistungsspektrum!

Was bedeutet der Tarifeingriff des Bundesrates und die vorge- schlagenen Massnahmen für die eigene Praxis? Muss ich mit Einbussen rechnen? Diese und ähnliche Fragen erreichen das Departement Ambulante Versorgung und Tarife aktuell täglich.

Die Simulationen mit dem Tool Volumis Online unterstützen alle FMH-Mitglieder bei der Beantwortung dieser Fragen und ermög- lichen jeder Ärztin / jedem Arzt die Auswirkungen des Tarifein- griffs bezogen auf ihr/sein individuelles Leistungsspektrum zu si- mulieren.

Mehr Informationen finden Sie auf myFMH und unserer Web- seite: www.fmh.ch → Ambulante Tarife → TARMED Tarif → TARMED Änderungen ab 1.1.2018

Gerade im OP-Bereich ist der Operateur teilweise mit langen Wartezeiten konfrontiert, in welchen er keine anderen Leistungen erbringen kann.

FMH Ambulante Versorgung und Tarife 888

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der Tarife im Bereich der TL erfolgte, wird bereits heute diese Kostenzunahme durch die «Ärztliche Leistung»

quersubventioniert. Zudem fehlen Massnahmen, wel- che zur Korrektur von zu tief bewerteten und nicht mehr sachgerechten Leistungen und damit zu einer Aufwertung der TARMED-Leistung führen würden, gänzlich. So zum Beispiel die Aufhebung der Halbie- rung des Kostensatzes der letzten 5 Minuten (Position 00.0030) oder die Einführung einer Inkonvenienz- Pauschale während der Sprechstunde.

Die vorgeschlagenen Massnahmen führen insgesamt zu einer deutlichen Schwächung der ambulanten Me- dizin, setzen keine Anreize für die Erbringung der Leis- tungen im deutlich günstigeren und effizienteren am- bulanten Bereich und gefährden damit die bereits jetzt schon problematische ambulante Versorgung der Be- völkerung in der Peripherie, ausserhalb der Ballungs- zentren. Damit handelt der Bundesrat entgegen dem von der Politik festgelegten Grundsatz «ambulant vor stationär».

Bemerkungen zu einzelnen Massnahmen des Tarifeingriffes

Nachfolgend kommentiert die FMH die drei Mass- nahmen der Verordnung, welche aus Sicht der Gesamt- ärzteschaft die grössten Auswirkungen haben. Die de- taillierte Stellungnahme der FMH an den Bundesrat und das BAG ist auf der FMH-Webseite aufgeschaltet:

www.fmh.ch → Ambulante Tarife → TARMED Tarif → TARMED Änderungen ab 1.1.2018

Abschaffung der

« Quantitativen  Dignitäten»

Mit der «Quantitativen Dignität» soll eine Kompensa- tion der Weiter- und Fortbildungszeit (insbesondere der damit verbundenen reduzierten Lebensarbeitszeit) pro Spezialität ermöglicht werden. Für die FMH ist es unbestritten, dass die Löhne von Assistenz- und Ober- ärzten seit Einführung des TARMED angestiegen sind und Assistenz- und Oberärzte seit 2005 dem Arbeits- gesetz unterstellt sind. Dennoch ist es für das Lebens- einkommen auch heute noch entscheidend, wie lange ein Arzt in seine Weiter- und Fortbildung investieren muss: Während für den Weiterbildungstitel «Prakti- scher Arzt» drei Weiterbildungsjahre aufgewendet werden müssen, sind es für einen Facharzttitel min- destens 5 oder 6 Jahre.

Die generelle Kürzung für alle Fachdisziplinen mit einem Dignitätsfaktor unter 1,0 ist für die FMH nicht nachvollziehbar, widerspricht dem Prinzip der Sachge- rechtigkeit und bedeutet nichts anderes als eine eigent- liche Entschädigungskürzung von 3,2%.

Aus Sicht der FMH und der ihr angeschlossenen Dach- verbände sind auch weiterhin Differenzierungen der

«Quantitativen Dignität» vorzunehmen, da für die Er- bringung vieler Leistungen im TARMED zudem wei- tere Weiterbildungstitel notwendig sind, oder aber es muss ein zweiter Facharzttitel erworben werden.

Sollen spezialisierte Leistungen, für die es viel Erfah- rung braucht, weiterhin erbracht werden, so müssen die durch längere Weiterbildungszeiten ver ursachten Unterschiede im «Lebenseinkommen» kompensiert werden können. Die FMH hat zu diesem Thema, ge- meinsam mit den angeschlossenen Dachverbänden ein neues, sachgerechtes und betriebswirtschaftliches Konzept ausgearbeitet, welches im Rahmen des Pro- jekt TARCO umgesetzt werden soll.

Erhöhung der «Ärztlichen Produktivität»

in den Operationssparten (OP-Sparten)

Die «Ärztliche Produktivität» soll die Zeit kom- pensieren, in welcher ein Arzt im Rahmen seiner TARMED-relevanten Tätigkeiten nicht direkt tarif- wirksam sein kann, d.h. keine TARMED-Tarifpositio- nen verrechnen kann. Gerade im OP-Bereich ist der Operateur teilweise mit langen Warte zeiten konfron- tiert, in welchen er keine anderen Leistungen erbrin- gen kann. Ausserdem sind in der heutigen Ärztlichen Produktivität Leistungen berücksichtigt, die nicht direkt dem Patienten verrechnet werden können, wie z.B. das «Sign In», «Sign Out», Wechselzeiten, Teambe- sprechungen oder Rapporte und Operationsvorberei- tungen in Anwesenheit des Operateurs (Anästhesie und Lagerungen im Beisein des Operateurs). Entspre- chend tief ist die Produkti vität im OP-Saal.

Eine Anhebung der ärztlichen Produktivität im OP- Saal, wie der Bundesrat sie vorsieht, kann nur in Ver- bindung mit der einzelnen Tarifierung der präoperati- ven Massnahmen sowie der postoperativen Betreuung umgesetzt werden. Dies ist im Projekt TARCO so vorge- sehen. Bevor aber diese Faktoren, welche heute nicht im Tarif abgebildet sind, berücksichtigt werden kön- nen, muss die «Ärztliche Produktivität» für den OP- Bereich wieder auf das ursprüngliche Niveau abge- senkt werden. Ohne dass die vom Operateur zusätzlich erbrachten Leistungen, die bisher über die tiefere Pro- duktivität entschädigt wurden, in der Tarifstruktur berücksichtigt werden, ist eine Erhöhung weder sach- gerecht noch betriebswirtschaftlich.

Die Anwendung von Abrechnungslimitationen ist für die FMH äusserst problematisch.

FMH Ambulante Versorgung und Tarife 889

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Anwendung von Abrechnungs- limitationen

Die Anwendung von Abrechnungslimitationen ist für die FMH äusserst problematisch. Mit der Einführung weiterer Limitationen insbesondere auf den ärztlichen Grundleistungen wie Konsultation und ärztlichen Leistung in Abwesenheit wird eine verdeckte Rationie- rung eingeführt. Gerade bei Kindern und Jugendli- chen, älteren Menschen oder Menschen mit psychi- schen Erkrankungen sind Gespräche in Abwesenheit des Patienten mit Angehörigen, anderen Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen und Behörden ein wich- tiger und unerlässlicher Bestandteil der ärztlichen Be- handlung. Mit diesen umfassenden Limitationen wird ein falscher Anreiz gesetzt. Damit ist der Patient letzt- lich der Leidtragende, denn interprofessionelle und interdisziplinäre Arbeit für den Patienten wird erschwert.

Die FMH fordert den Bundesrat nachdrücklich auf, die Limitationen im Einzelfall mit den entsprechenden Experten der Fachgesellschaften und FMH zu prüfen und zu überdenken.

Die FMH hat die Effekte pro Massnahme und den Ge- samteffekt des zweiten Tarifeingriffes bezogen auf die einzelnen Facharztdisziplinen analysiert und auf- grund einer eigens erstellten Transcodierung die Aus- wirkungen simuliert. In der beiliegenden Grafik sind

die Auswirkungen bezogen auf die Facharztdiszipli- nen zu entnehmen. Dabei entspricht ein Balken einer Fachdisziplin. Aufgrund von Datenschutzvorgaben sind die einzelnen Disziplinen unkenntlich darge- stellt. Eines wird klar: Vom Tarifeingriff sind alle be- troffen!

OKP-Prämien durch eine einheitliche Finanzierung stabilisieren

Mit jedem Tarifeingriff verändern sich auch die An- reize. In vorliegendem Fall ist mit einer Verlagerung von Leistungen, die ambulant nicht mehr kostende- ckend erbracht werden können, in den stationären Bereich zu rechnen. Ist dies allenfalls vom Bundesrat

gewünscht, damit eine vordergründige Entlastung der OKP-Prämien erreicht werden kann? Die OKP-Prämien sind in den letzten 20 Jahren um fast 50% stärker ge- stiegen als die Gesundheitskosten2. Diese ungleiche Entwicklung erfolgte aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungsmodelle: Während die Finanzierung der stationären Versorgung dualfix (durch Kantone/Versi- cherer) organisiert ist, wird die ambulante Versorgung

Mit jedem Tarifeingriff verändern sich auch die Anreize.

Sparübung des Bundesrates: Gesamteffekt der Auswirkungen des zweiten Tarifeingriffs pro Facharztdisziplin (Total Tax punkte).

2 http://www.interpharma.

ch/fakten- statistiken/1870-pra- emien-steigen-staerker- als-die-gesundheitskosten 12. Mai 2017

FMH Ambulante Versorgung und Tarife 890

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monistisch (nur durch Versicherer zu Lasten der OKP- Prämien) finanziert. Der Tarifeingriff gefährdet die an- gestrebte und ausdrücklich gewollte Verschiebung von der stationären, hin zur kostengünstigeren und volks- wirt-schaftlich sinnvolleren ambulanten Versorgung und widerspricht damit auch der Strategie Gesund- heit2020 des Bundesrates. Um den jährlichen Prämi- enanstieg zu dämpfen, erfolgt durch die Politik einmal mehr eine Symptombekämpfung, anstatt dass Fehlan- reize im System eliminiert würden.

Wiederherstellung der Sachgerechtig- keit ist nur durch eine Gesamtrevision möglich

Mit diesem zweiten, sehr umfassenden Tarifeingriff des Bundesrates wird die Bereitschaft der Krankenver- sicherungsverbände, an einer Gesamtrevision aktiv und engagiert mitzuarbeiten, nicht grösser. Denn die

Korrespondenz:

FMH / Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife Baslerstrasse 47 CH-4600 Olten Tel. 031 359 12 30 Fax 031 359 12 38 tarife.ambulant[at]fmh.ch

Sparübung des Bundesrates verspricht eine Prämien- entlastung von 700 Millionen Franken womit auch das OKP-Vergleichsvolumen bei den Verhandlungen der Gesamtrevision sinkt. Für die FMH und die in der Ärz- tekammer vertretenen Organisationen ist der Revisi- onsbedarf der 2004 eingeführten ambulanten Tarif- struktur TARMED unbestritten. Nach der Ablehnung des ersten Revisionsvorschlages in der Urabstimmung unter allen Mitgliedern im Mai 2016 hat die FMH des- halb das Revisionsprojekt TARCO zur Nachbesserung gestartet. TARCO bezweckt eine sachgerechte und be- triebswirtschaftliche Tarifierung aller ambulanten ärztlichen Leistungen. Denn nur eine umfassende Tarifrevision gemeinsam mit allen Ärzteorganisatio- nen und Tarifpartnern ist aus Sicht der Ärzteschaft der einzig richtige Weg. Die FMH verfolgt das Projekt TARCO weiterhin mit grossem Engagement.

Ausblick

In den nächsten Wochen wird der Bundesrat die defi- nitive Verordnung und damit auch die definitiven Massnahmen, welche per 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen, bekannt geben. Aufgrund der umfassenden Än- derungen, die jede Ärztin und jeden Arzt treffen wer- den, ist nicht nur eine Umstellung oder Anpassung der Leistungserfassungs- und Abrechnungssoftware not- wendig, sondern auch eine Überprüfung der Sprech- stunden- oder Behandlungszeiten infolge neuer Limi- tationen unerlässlich. Die der FMH angeschlossenen Ärzteorganisationen und FMH-Einzelmitglieder wer- den mit gezielten Informationen, häufig gestellten Fra- gen (FAQ), Factsheets, Tarifbrowser und Publikationen auf die Einführung vorbereitet. Die FMH wird nach Bekanntgabe der definitiven Verordnung erneut infor- mieren.

Bildnachweise

Grafik: Transcodierung FMH, basierend auf Daten NewIndex, April 2017 Bild: © Kenishirotie | Dreamstime.com

Die OKP-Prämien sind in den letzten 20 Jahren um fast 50% stärker gestiegen als die  Gesundheitskosten.

FMH Ambulante Versorgung und Tarife 891

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Todesfälle / Décès / Decessi Marc-Antoine Krieg (1954), † 17.3.2017, Spécialiste en médecine interne générale, 1623 Semsales

Othmar Schubiger (1942), † 27.3.2017, Facharzt für Radiologie, 8925 Ebertswil Roman Kocian (1957), † 1.4.2017,

Spécialiste en anesthésiologie, 8118 Pfaffhausen Bernard Levi (1924), † 6.6.17,

1095 Lutry

Peter Walter Bachmann (1943), † 7.6.2017, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, 5024 Küttingen

Pierre-Edouard Gaudin-Wehrli (1926), † 12.6.2017, Spécialiste en anesthésiologie, 8044 Zürich Maria Janina Grabowska (1930), † 15.6.2017, Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, 1202 Genève

Richard Novello (1949), † 15.6.2017, Médecin praticien, 1204 Genève Brigitta Erni (1949), † 18.6.2017, Fachärztin für Radiologie, 4054 Basel

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

ZH

Tanja Raphaela Eppenberger-Bucher, Fach- ärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe und Praktische Ärztin, Thurgauerstrasse 30–34, 8050 Zürich

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliche Mitglieder haben sich angemeldet:

René Hage, Facharzt für Pneumologie, LungenZentrum, Salem-Spital, Schänzli- strasse 39, 3013 Bern

Mark Kleinschmidt, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates, FMH, Buchserstrasse 30, 3006 Bern

Sebastian Schramm, Facharzt für Anästhesio- logie, FMH, Casinoplatz 2, 3011 Bern

Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Gäu haben sich gemeldet:

Hans-Willi Kraus, Praktischer Arzt, Doktor- huus Nebikon, Kirchplatz 3, 6244 Nebikon Sabine Pfäffli Schärli, Fachärztin für Allge- meine Innere Medizin, ab 03.01.2018: Haus- arztpraxis, Flecken 11, 6023 Rothenburg Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Preise / Prix / Premi

Schweizerische Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie (SGKPT) Die Schweizerische Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie (SGKPT) hat ihren diesjährigen Young Scientist Award in der Höhe von CHF 1000 an Herrn Dr. Yassine Reda Bouatou, M.D., Genf, für seine Arbeit

«Influence de la maladie rénale chronique terminale sur la disposition et le métabo- lisme extra rénal des médicaments: exemple des inhibiteurs du récepteur P2Y12 à l’ADP»

vergeben. Die Gesellschaft gratuliert Herrn Yassine Reda Bouatou zu diesem Erfolg.

Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung (SAKK) Herr Professor Dr. med. Oliver Gautschi, Co-Chefarzt Medizinische Onkologie Kantonsspital Luzern, wurde mit dem SAKK/

Pfizer-Award ausgezeichnet. Die Schweizeri- sche Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung (SAKK) und Pfizer AG haben den mit 20 000 Schweizer Franken dotierten Preis zum wiederholten Mal verliehen.

Le Professeur Dr méd. Oliver Gautschi, médecin-chef co-responsable en oncologie médicale à l’hôpital cantonal de Lucerne, a reçu le SAKK/Pfizer Award. Le Groupe Suisse de Recherche Clinique sur le Cancer (SAKK = Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung) et Pfizer AG ont une fois de plus décerné le prix doté de 20 000 francs suisses.

FMH Personalien 892

Personalien

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fmCh-Symposium in Luzern: «Globalbudget im Gesundheitswesen: Heilmittel oder Gift?»

«… und bei den Patienten unwiderrufliche Schäden»

Daniel Lüthi

Freier Journalist und Fotograf, Medientrainer, Bern

«Globalbudget im Gesundheitswesen»: In der Schweiz ist das Thema noch jung.

Anfang Jahr hat sich die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates positiv dazu geäussert. Zuvor hatte sich FmCh-Präsident Josef E. Brandenberg be- reits in Holland und Deutschland informieren lassen, die das System seit Jahren kennen. «Bei mir läuteten sofort die Alarmglocken», sagte er in Luzern. Als Reak- tion auf diese «böse Vorahnung» griff die fmCh dort das Thema an einem Sympo- sium auf – dieses liess dem Globalbudget nicht ein einziges positives Argument.

Sollen die Kantone die Möglichkeit haben, einen Gesamtbetrag festzulegen, wenn es darum geht, Gesundheitskosten – darunter ambulante ärztliche Leistungen – zu finanzieren? Dies war inhaltlich die Frage, die der Diskussion in der zuständigen National- ratskommission zugrunde lag. Anfang Februar be- schloss sie als Antwort ein «Ja».

Was dafür gesprochen hatte, konnte am fmCh-Podium nicht einmal Heinz Brand sagen, Kommissionsmit- glied, santésuisse-Präsident – und Mitglied der SVP, aus deren Parteikreisen der Vorstoss in der SGK-N stammt. «Wahrscheinlich wollte die Kommission ein Zeichen setzen, ein Signal aussenden», mutmasste er in Luzern.

Juristische Bedenken

Aus rechtlicher Sicht zerzauste Rechtsanwalt Andreas Faller, ehemaliger Leiter des Bereichs Kranken- und Unfallversicherung im Bundesamt für Gesundheit BAG, das umstrittene finanzielle Steuerungsinstru- ment. Er sprach von Kollisionsfeldern und knirschen- den Reibeflächen, und er zitierte als grundlegendes Gegenargument die Bundesverfassung: Staatliches Handeln müsse im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein, sagte er – und dies sei hier nicht der Fall. Auch liege ein Globalbudget in einem eklatan- ten Widerspruch zu grundsätzlichen Prinzipien wie Rechtsgleichheit und Wirtschaftsfreiheit. «Die Sippen- haft ist ein Rechtsgrundsatz aus dem Mittelalter», sagte Faller. Und: «Deutschland hat’s – aber bei uns ist diese Vorlage trotzdem nicht rechtskonform.»

Harry Telser (links) und Josef E. Brandenberg.

ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT fmCh 893

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Schützenhilfe aus Deutschland

Mit sarkastischem Understatement, also ebenfalls vehe- ment, argumentierte der deutsche Allgemeinmedizi- ner Udo Schulte. Titel seiner Intervention: «30 Jahre deutsches Globalbudget – wie eine Lösung zum Pro- blem wird» – wobei der Stein des Anstosses in Deutsch- land «Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung MGV»

heisst. «Es geht nicht darum, Ausgaben zu verkleinern,

sondern Geldströme zu lenken», sagte Schulte, «ärzt- lichen Korporatismus zu brechen, indem man kon- kurrierende Interessen und zirkulierende partikuläre Vorteilsnahmen schafft.» Womit er explizit die Versi- cherungen im Visier hatte: «Sie wollen schlechte Risi- ken draussen haben – eine Lachnummer.»

Aber auch die Folgen für die Ärzteschaft beleuchtete Schulte. Einzelne Praxen müssten «ein Budget abarbei- ten», prophezeite er. «Dies führt zu Nonsens-Untersu- chungen und langen Wartezeiten für die Patienten.»

Kanada kenne das System seit Anfang neunziger Jahre, und von dort wisse man, dass die Ärzte wegen des wirtschaftlichen Drucks tatsächlich begonnen hätten, mehr Leistungen zu erbringen, berichtete der Ökonom Dr. Harry Telser. «Das Globalbudget ist ein Extrem, bei dem die Leistungserbringer praktisch alleine das Ri- siko tragen», sagte er. Es biete deshalb auch Anreize zur Patientenselektion, und dies vor allem auf Kosten von chronisch Kranken.

«Wir Ärzte wollen die Patienten nicht krank machen, ich bin nicht daran interessiert, Diagnosen zu produ- zieren», erklärte in der anschliessenden Diskussion HNO-Spezialist Prof. Dr. med. Marcus Maassen. Ein Globalbudget im Gesundheitswesen aber wäre «die schädlichste Veränderung der letzten Jahre». Da würde

«eine fremde Macht der Ärzteschaft das Grab schau- feln», prophezeite er – «und bei den Patienten unwider- rufliche Schäden anrichten».

Andreas Faller.

Udo Schulte (links) und Marcus Maassen.

ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT fmCh 894

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«Ein bürokratisches Monster»

In die gleiche Kerbe schlug Dr. med. Guido Schüpfer, Stabschef Medizin am Luzerner Kantonsspital. Er sprach von einem «bürokratischen Monster» und wandte sich vor allem gegen «die knallharten Lobbyisten im Parlament, die ihre Töpfe schützen» und «von Regu- lierungswahn befallen» seien. Im eidgenössischen Par- lament habe es «dreimal mehr Spitalvertreter als Kran- kenversicherer», entgegnete SVP-Nationalrat Brand.

Im Übrigen müssten mit Blick auf die Kostenexplosion auch die Patientinnen und Patienten erwähnt werden:

«Sie wollen immer mehr Leistungen.» Patientenschüt- zerin und alt Nationalrätin Margrit Kessler nahm statt- dessen das politische System ins Visier und forderte

für die föderalistische Schweiz «fünf Gesundheits- regionen statt 26 verschiedene Gesundheitswesen».

Wie gesagt: Während der ganzen Veranstaltung im Luzerner Casino war kein einziges positives Argument für die Idee «Globalbudget im Gesundheitswesen» zu vernehmen, auch in der Diskussion nicht, die von Jérôme Martinu, Chefredaktor der Luzerner Zeitung, moderiert wurde. Nationalrat Brand hatte immerhin einen kleinen Trost auf Lager: «Ein Vorstoss allein macht noch keinen Systemwandel», relativierte er das Ja seiner Kommission. Der Weg sei noch lang – und der Ständerat als nächste Hürde eine andere Institution.

Bildnachweis Fotos: Daniel Lüthi

Die Diskussionsrunde (von links): Heinz Brand, Margrit Kessler, Marcus Maassen, Guido Schüpfer und Moderator Jérôme Martinu.

dl[at]dlkommunikation.ch

ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT fmCh 895

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Diskurs um Krankenkassenprämien

Behandlungsqualität und Rationie- rung in der Krankenversicherung

Marc Tomaschett

RA lic. iur., Geschäftsführer des Bündner Ärztevereins

Heinz Brand, SVP-Nationalrat und Präsident von santésuisse, behauptete in einem Artikel des Bündner Tagblatts vom 14. März 2017 Folgendes: In der obligatorischen Krankenversicherung würden jedes Jahr rund 20% unnötige und ungenügende Leistungen verrechnet werden. Dr. med. Heidi Jörimann, Präsidentin des Bündner Ärztevereins, antwortet Heinz Brand in einem offenen Brief.

Unter dem Titel «Morgen droht die Rationierung in der Krankenversicherung» hat Heinz Brand, SVP-National- rat und Präsident von santésuisse, im Bündner Tagblatt vom 14. März 2017 einen Artikel über die Krankenkas- senprämien veröffentlicht. Dabei stellte er die Behaup- tung auf, in der obligatorischen Krankenversicherung würden jedes Jahr rund 20% überflüssige und qualita-

tiv unzureichende Leistungen verrechnet werden. Das sei unannehmbar. Abhilfe könne nur mehr Qualität und Effizienz schaffen. Eine Rationierung von Leistun- gen sei keine Option. Die Politik müsse dort ansetzen, wo 20% der medizinischen und medikamentösen Leis- tungen eingespart werden könnten, ohne dass die Pa- tientinnen und Patienten einen Nachteil hätten. «Im Wer entscheidet mit der Patientin über Abklärung und Therapie: Arzt, Guidelines, Krankenkassen oder Staat?

ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT Bündner Ärzteverein 896

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Gegenteil: Sie würden physisch, psychisch und finan- ziell weniger belastet.» Die Politik habe dafür zu sor- gen, dass die Qualität im Gesundheitssystem mess- barer und transparenter ausgewiesen werde. Schlechte oder nicht ausgewiesene Qualität werde es schwierig haben und zunehmend verschwinden.

Ärzteschaft wehrt sich gegen Qualitäts- transparenz

Heinz Brand stellte dann die Behauptung auf, die Ver- treter der Ärzteschaft würden sich heute noch mit Hän- den und Füssen gegen die geforderte Qualitätstrans- parenz wehren. Gerade diese Qualitätsförderung würde das Vertrauen in die medizinische Kunst stärken. «Vor allem aber liessen sich mit der qualitätsbasierten Weiter-

entwicklung unseres Gesundheitssystems überflüssige und schädliche Leistungen vermeiden, ohne dass radi- kale Massnahmen zur Kosteneindämmung getroffen werden müssen, die letztlich zu Lasten der Patientin- nen und Patienten gingen.» Die zurzeit in Bundesbern verlangten Pauschalbudgets könnten so umgangen werden. Denn solche Pauschalbudgets würden immer mit der Rationierung der medizinischen Leistungen einhergehen. Am meisten von Globalbudgets und Ratio- nierung wären jene Regionen betroffen, die einen überdurchschnittlich hohen Bevölkerungsanteil auf- weisen, der in den nächsten 20 Jahren in die teuren Spital- und Pflegeheimjahre kommen werde.

Antwort in einem offenen Brief

Die Präsidentin des Bündner Ärztevereins, Frau Dr.

med. Heidi Jörimann, hat in einem offenen Brief Herrn Heinz Brand dazu geantwortet:

Von Seiten der Versicherer und Politiker wird immer wie- der behauptet, dass 20% der Leistungen überflüssig seien.

Diese Zahlen können nicht belegt werden. Eine Behaup- tung wird nicht «wahrer», wenn man sie häufig wieder- holt und sich gegenseitig abschreibt.

Gerade die Forderung der Politik, die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems zu mehr, das heisst messba- rer und ausgewiesener Qualität zeigt, dass diese Behaup- tung nicht stimmt. Die Versicherer messen die Qualität einer medizinischen Leistung nur an den Zahlen der Leis- tungserbringer, ohne dahinter den Patienten zu sehen.

Benötigt eine Ärztin / ein Arzt bei einer Patientin / einem Patienten etwas mehr Zeit als bei anderen oder als an- dere Kollegen, so scheint das den Versicherern als über- flüssige und qualitativ unzureichende Leistung. Wie es schlussendlich aber den Patienten geht, interessiert sie nicht. Die Qualität misst sich nicht an den Zahlen, son- dern am Wohlbefinden des Patienten. Dieser ist mündig und meistens sehr gut über seine und die Möglichkeiten der Medizin orientiert. Er weiss, was er will, und er ver- langt es auch. Dabei das richtige Mass zu finden ist in manchen Fällen schwierig; darf aber nicht allein von den Kosten abhängig gemacht werden. Die Aufklärung ist hier das wesentlichste Merkmal der Qualität. Dafür set- zen sich Ärztinnen und Ärzte ein.

Ärzteschaft sorgt für Qualitätskontrollen Entgegen der Behauptung, die Ärzte würden sich gegen Qualitätskontrollen wehren, erstellt die Ärzteschaft die Qualitätskontrollen auch selber: Die SAQM der FMH stellt Regeln auf, die Fachgesellschaften erstellen Guidelines, in Qualitätszirkeln werden Standards erarbeitet. Ausserdem müssen Ärztinnen und Ärzte laufend qualitativ hohe Anforderungen erfüllen; bereits mit dem Staatsexamen, dann mit den Facharztprüfungen und jedes Jahr mit dem zu erbringenden Fortbildungsnachweis. Wir stehen in einem lebenslangen Lernprozess, der streng reglemen- tiert und kontrolliert wird.

Das Korsett der Gesetze und Verordnungen im Gesund- heitswesen wird immer enger und schränkt zunehmend die therapeutische Freiheit ein. Am Ende stellt sich die Frage, wer über Abklärungen und Therapie gemeinsam mit dem Patienten entscheidet: der Arzt, die Guidelines, der Apotheker, die Krankenkassen oder der Staat? Eine Rationierung der medizinischen Leistungen über Pau- schalbudgets darf nicht eintreten. Es geht um die freie Selbstbestimmung und um die Entfesselung von einer Be- vormundung.

Da ein Mensch nicht wie eine Maschine funktioniert, wird es noch dauern, bis wir per Knopfdruck auf dem Computer sofort die richtige Diagnose erhalten und er- klärt bekommen und dann auch die dazu passende sichere und wirksame Therapie.

Schiers, im Mai 2017 Dr. med. Heidi Jörimann, Präsidentin Bündner Ärzteverein

Bildnachweis

© Alexraths | Dreamstime.com Korrespondenz:

Bündner Ärzteverein Geschäftsstelle St. Martinsplatz 8 Postfach 619 CH-7001 Chur Tel. 081 257 01 70 Fax 081 257 01 77 marc.tomaschett[at]hin.ch

Die Qualität misst sich nicht an den Zahlen, sondern am Wohlbefinden des Patienten.

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IHFFC weist auf Verletzungen der Genfer Konvention hin

Das Engagement der Ärzteschaft ist gefragt

Gisela Perren-Klingler

Dr. med., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Mitglied FMH, Past President IHFFC

Die Autorin war während fünf Jahren Präsidentin der International Humanitarian Fact Finding Commission (IHFFC). Anlass des folgenden Beitrags ist die zuneh- mende Missachtung des Rechts auf Schutz für Verwundete, medizinisches Perso- nal und die Zivilbevölkerung in Gebieten mit bewaffneten Konflikten. Die Ärzte- schaft ist aufgerufen, sich in diesem Bereich zu engagieren.

Als im Oktober 2015 in Kunduz, Afghanistan, das Spital von Médecins sans Frontières (MSF) aus der Luft quasi total zerstört wurde, ist die IHFFC aktiv geworden: Wir haben den betroffenen Regierungen einen Brief ge- schrieben, in welchem wir unsere guten Dienste für eine unabhängige Untersuchung anboten. Während

Afghanistan uns keine Antwort zukommen liess, hat das amerikanische Aussenministerium uns geantwor- tet, dass eine interne Untersuchung im Gange sei.

In Kunduz ist ein grosses Spital von MSF aus der Luft angegriffen worden. Es sind dabei Menschen getötet worden, die am allermeisten verletzlich sind: Patien- ten in der Intensivstation und im Operationssaal und medizinisches Personal aus diesen beiden Abteilun- gen. Eine der Aufgaben des humanitären Völkerrechts (der Genfer Konventionen) ist, verwundete Kämpfer – egal welcher Herkunft –, die Zivilbevölkerung und das Personal aus den medizinischen Berufen zu schützen.

Das IKRK, das ja für die Verbreitung der Kenntnis dar- über zuständig ist, bringt überall auf der Welt Armeen die Respektierung dieses Rechts theoretisch bei. Na- türlich hängt dies auch von den Kommandanten und Befehlsgebern ab, doch der erste Schritt, die Kenntnis des Rechts, ist in allen regulären Armeen (und vielen Armee-ähnlichen Organisationen, wie z.B. der FARC und dem ELN in Kolumbien) bekannt. Das «Emblem», das Rote Kreuz oder der Rote Halbmond, ist klar ge- schützt.

Nach der Affäre Kunduz wurde mir immer klarer, dass genau dieses Recht, das die Leiden der Zivilbevölke-

rung im Rahmen halten soll, an vielen Orten auf der Welt vorsätzlich missachtet wird: Im Jemen bombar- diert die Allianz Spitäler, in Syrien sind über 200 Spitä- ler und andere medizinische Einrichtungen (z.B. Am- bulatorien) zerstört worden, so dass man von einer medizinischen Notlage sprechen muss.

Zurückhaltende Reaktionen seitens der Ärzteschaft

Das IKRK, das an vorderster Front engagiert ist, hat deshalb die Arbeitsgruppe «Health Care in Danger» ins Leben gerufen; diese juristische und organisationelle

Wer ist die IHFFC?

Die International Humanitarian Fact Finding Commission (IHFFC) ist eine von den Mitgliedstaaten im Rahmen des I. Zusatzproto- kolls der Genfer Konventionen geschaffene Kommission. Sie hat den Auftrag, bei bewaffneten Konflikten und bei Vorwürfen über Verletzungen des Kriegsrechtes (Genfer Konventionen) Fakten zu ergründen und dadurch dem Respekt der Genfer Konventionen Beachtung zu verschaffen.

Die Kommission wurde 1991 ins Leben gerufen; sie kann von den Staaten, die auch das Zusatzprotokoll angenommen und ra- tifiziert haben, relativ einfach anerkannt werden: Staaten, die die Kommission anerkannt haben, können für die alle fünf Jahre stattfindenden Wahlen einen Kandidaten zur Wahl stellen. Bis heute haben 76 Staaten die Kommission anerkannt.

Die Kommission hat verschiedene Besonderheiten: Sie ist ge- bunden durch die Verpflichtung, unabhängig, unparteiisch und neutral zu handeln; ihre Berichte müssen vertraulich an die be- troffenen Parteien abgegeben werden. Sie ist weltweit die ein- zige Untersuchungskommission, die von den Regierungen getra- gen wird, d.h., sie ist keine NGO – oder UNO-Kommission. Die Kommission zählt genau 15 Mitglieder; die Schweiz stellt als Depositarstaat der Genfer Konventionen Personal aus dem EDA für das Sekretariat der Kommission zur Verfügung. Seit Beginn gab es immer ein Kommissionsmitglied aus der Schweiz.

Es sind dabei Menschen getötet worden, die am verletzlichsten sind: Patienten in der Intensivstation und im Operationssaal.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN IHFFC 898

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Arbeit wird wichtig sein. Im Nachgang zu Kunduz habe ich mich indes gewundert, wie wenig Reaktionen aus Gruppen von Ärzten in der ganzen Welt gekommen sind. Auch in persönlichen Gesprächen mit Kollegen, z.B. in Ashkalon (10 km von Gaza), war ich überrascht, wie selbstverständlich es für diese Israelis ist, dass ihr Spital unter Raketenbeschuss sein konnte (unterdes- sen tut ja der «Iron Dome» das Seine), und wie sie damit leben, dass – ausser dem Hort für die Kinder der Angestellten – nichts im Spital (nicht einmal die Operationssäle) geschützt ist. Man scheint ein- fach so zur Kenntnis zu nehmen und sich damit abzu- finden, dass die Genfer Konventionen nicht respek- tiert werden.

Respektierung von Gesetzen

Respektierung eines Gesetzes wird nur durch das Wis- sen erreicht, dass nach dessen Verletzung eine Unter- suchung stattfindet, die zu einer Verurteilung und zu einer Strafe führen kann.

Dazu braucht es jedoch auch einen Konsens in der betroffenen Bevölkerung. Die von den meisten Staaten anerkannten und ratifizierten Genfer Konventionen können nur (wieder?) besser respektiert werden, wenn gerade auch bei uns klargemacht wird, dass wir, Vertre- ter der Gesundheitsberufe, um unsere Arbeit profes-

sionell auszuführen, in unseren Berufen auf diese Res- pektierung angewiesen sind. Auch unsere Schweizer Notfallteams kennen leider unterdessen die Verro- hung der Sitten, wenn sie bei Notfalleinsätzen ange- griffen werden. Auch darüber wird kaum gesprochen.

Solange die Zivilgesellschaft, speziell aber unsere Be- rufsorganisationen, dies als unwesentlich ansieht, so-

lange dies nicht lautstark denunziert und in der öffent- lichen Meinung bewusst gemacht wird, gibt es keine Hoffnung, der präventiven Funktion der Genfer Kon- ventionen (im Sinn von Primär- und Sekundärpräven- tion) Nachhaltigkeit zu verschaffen.

Suche nach unterstützenden

Massnahmen seitens der Ärzteschaft

Dazu ist dieser Artikel für die SÄZ entstanden: Was kön- nen Schweizer Ärzte tun, um mit einer Bewusstma- chung in unseren Berufsgruppen zu beginnen (Pflege- personal im Allgemeinen). Das Ziel wäre, dass wir dann  unsere Kollegen in Europa sensibilisieren, mit dem Ziel, die World Medical Association zu aktivieren.

Wenn wir aus den helfenden Berufen es hinnehmen, Am 3. Oktober 2015 wurde das Traumatologie-Spital von MSF im afghanischen Kundus bei einem Luftangriff

des amerikanischen Militärs zerstört.

Man nimmt einfach so zur Kenntnis, dass die Genfer Konventionen nicht respektiert werden.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN IHFFC 899

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dass unser Emblem, das Rote Kreuz oder der Rote Halb- mond, missachtet wird und Spitäler «zufälligerweise», als Kollateralschaden «für Wichtigeres» getroffen wer- den, wird sich nichts ändern und die Genfer Konven- tion eigentlich de facto annulliert. Es gilt, langfristig neu ein Tabu aufzurichten, das sagt, dass das Emblem geschützt werden muss; und dass, wenn dies nicht der Fall ist, eine Untersuchung sofort in Gang gesetzt wird, die unabhängig, unparteiisch und neutral zuerst die Tatsachen eruiert. Dabei könnte die IHFFC eine Hilfe bedeuten. Sie würde dann einen vertraulichen Bericht an die betreffenden Staaten erstellen. Dann liegt es an diesen, ihre (Militär-)Justiz in Gang zu setzen, um eine Strafuntersuchung (mit eventuellem Urteil im An- schluss) in die Wege zu leiten. Damit würde die natio- nale Rechtsprechung gestärkt und die (vielerorts als

kolonialistisch und nicht unabhängig wahrgenom- mene) Macht der UNO-Kommissionen in einen ande- ren Rahmen gesetzt.

Selbstverständlich würde dies leider nicht bedeuten, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag keine Arbeit mehr hätte, da es ja sicher weiterhin Re- gierungen geben wird, welche Missachtung der Genfer Konventionen national nicht verfolgen. Doch es wäre möglich, in der Weltzivilbevölkerung eine öffentliche Meinung herzustellen, die besagt, dass es Rechte gibt, für die eingestanden werden muss. Die Macht der Ärzte organisationen als Meinungsmacher könnte hier wieder einmal dargestellt werden, ausserhalb der Ta- rif- und Bezahlungskämpfe. Und auf eine längere Sicht wird es hoffentlich das Schicksal der hoch vulnerablen Gruppen, der Zivilbevölkerung (inklusive Kinder!), der Kriegsgefangenen, der Kranken und Verletzten, siche- rer machen, ebenso wie der helfenden Berufe.

Aufruf und Bitte

Mein Aufruf geht also an alle Kolleginnen und Kolle- gen, die bereit sind, sich zu organisieren, um ein Komi- tee zum Schutz der Genfer Konventionen zu gründen.

Die Aufgabe des Komitees wäre es dann, unsere euro- päischen Kollegen zu aktivieren und über deren Be- rufsorganisationen schliesslich in einer Art Schnee- ballphänomen bis zur Aktivierung der World Medical Association zu kommen; sicher wird es an einem gewissen Punkt auch zu einer Koordination mit den Aktivitäten des IKRK zu Health Care in Danger und mit MSF kommen müssen; dabei sollte wieder die Schwei- zerische Ärztegesellschaft federführend sein, gibt es doch wohl nirgends sonst so viele Ärzte, die einmal für das IKRK aktiv waren, und ist doch der Sitz des IKRK in Genf nahe bei Bern.

Mich mit diesem Thema zu befassen war mir während meiner Präsidentschaft nicht möglich – einerseits wegen der Verpflichtung zu Neutralität, andererseits wegen der bereits beträchtlichen Arbeitslast durch die Kommission. Nun aber ist dies eine Obsession, für die ich bereit bin, nochmals Energie einzusetzen.

Übrigens: Die Kommission hat am 19.5.2017 den ersten Auftrag erhalten, eines meiner ausgesprochenen und anvisierten Ziele während meiner Präsidentschaft. In der Ostukraine sollen die Tatsachen in Bezug auf den Tod eines medizinischen Helfers und die Verletzungen anderer aus der OSZE – Mission untersucht werden.

Das ist ein Hoffnungsschimmer, der allerdings die Ak- tivierung der Ärzteschaft nicht unnötig macht!

Bildnachweis

© Andrew Quilty Korrespondenz:

Dr. med. Gisela Perren- Klingler

Baslerstrasse 272 CH-4123 Allschwil iptsperren[at]rhone.ch

Zehn Jahre in der International Humanitarian Fact Finding Commission (IHFFC)

2007 wurde ich in die Kommission gewählt und 2012 nach meiner Wiederwahl intern zur Prä- sidentin der Kommission. Ich war die erste Nichtjuristin und die erste Frau im Präsidium. Als Präsidentin arbeitete ich mit einem Büro, das aus vier Vizepräsidenten besteht. In der Sicht der Kommission sollten die vier Vizepräsidenten aus verschiedenen Regionen der Welt kom- men und verschiedene Berufsgruppen repräsentieren. In meinem ersten Büro standen mir zur Seite: ein Engländer, Jurist des britischen Militärs und Professor für humanitäres Völker- recht in Cambridge; ein Emirati, Jurist, Richter und Professor an der Uni in Dubai; ein Uru- guayer, Jurist der Flugwaffe; ein Japaner, Professor für Völkerrecht aus Tokyo.

Überalterung gebremst

Da ich selber keine Einführung von meinem Vorgänger erhalten hatte, setzte ich mich dafür ein, dass ein «President-elect» schon zwei Jahre vor den Neuwahlen designiert würde, um so eine gewisse Kontinuität im Büro zu garantieren und den designierten Präsidenten in die Arbeit einzuführen. Mein Vorschlag wurde nach langen Diskussionen angenommen; und so wurde 2015 der deutsche Jurist Thilo Marauhn zum «First Vice President» gewählt. Es war für mich auch von Anfang an klar gewesen, dass ich 2017 aus der Kommission ausscheiden würde, da ich während meiner Amtszeit immer wieder darauf hingewiesen hatte, dass wir überaltert seien und man eine Alterslimite respektieren sollte. Meine penetranten Bemerkun- gen hatten Erfolg, so dass für die Kommissionswahlen im Dezember 2016 die neun ältesten Mitglieder (inklusive mir) zurücktraten; es konnte also der Kommission ein jüngeres Gesicht mit Repräsentanten aus verschiedenen Berufen gegeben werden.

Schwarzafrika und Russland nicht vertreten

Leider konnte ich es nicht erreichen, der Kommission durch die Wahl eines Vertreters aus Schwarzafrika eine noch globalere Repräsentation zu geben. Obwohl drei qualifizierte Kandi- daten aus Westafrika zur Wahl standen, wurde keiner gewählt, ebenso wenig wie der russi- sche Kandidat.

Heute verfügt die Kommission über neun europäische Mitglieder, zwei Lateinamerikaner (Chile und Argentinien), zwei aus der Golfregion, einen Japaner und einen Algerier, d.h., mehr als die Hälfte der Mitglieder sind europäisch geprägt. Immerhin gibt es nun neben Juristen verschiedenster Spezialisierung drei Mediziner, einen Epidemiologen und zwei Di plomaten. Diese Diversifizierung wird die vorher ausschliesslich juristischen, häufig spitz- findigen Diskussionen zu mehr Praxisorientierung führen. Durch Fact Finding den Schutz von vulnerablen Gruppen zu verbessern, indem die Genfer Konventionen (das «Kriegsrecht») besser respektiert werden, ist ja etwas eminent Praktisches.

Ich werde nicht über meine vielen Aktivitäten, die ich während der fünf Jahre für die Kom- mission gehabt habe, berichten; bei Interesse kann dies auf der Website der Kommission (www.ihffc.org) abgefragt werden.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN IHFFC 900

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Für die Schwachen eintreten

Brief zu: Brühlmeier-Rosenthal D. Soziales Elend nach Stopp oder Verweigerung von IV-Renten). Schweiz Ärztezeitung.

2017;98(24):785–7.

«Wir sind Betrüger, die für Simulanten Leistun- gen beantragen.» Mit diesen Worten brachte es die Direktorin der Klinik, in der ich damals tätig war, auf den Punkt, wie leider massgeb- liche politische Kreise die Arbeit von uns Psy- chiatern betrachten. Die Stimmungsmache eines bekannten Politikers mit dem Schlag- wort «Scheininvalide» und die darauf folgen de härtere Gangart der IV und der Ge- richte hat zumindest viele Unschuldige ge- troffen und sehr viel Leid verursacht. Da kann ich Kollegin Brühlmeier-Rosenthal nur zu- stimmen. Ich kann es nicht mehr hören, das bürgerliche Geschwätz von der «Selbstverant- wortung»! Ein in behüteten Verhält nissen Aufgewachsener hat es im Leben eben leichter als eine Frau, die von ihrem Vater sexuell missbraucht wurde. Wir Ärzte soll ten für die Schwachen eintreten, auch an der Urne.

Dr. med. Walter Meili, Basel

Die harte Realität hinter den Kulissen

Brief zu: Brühlmeier-Rosenthal D. Soziales Elend nach Stopp oder Verweigerung von IV-Renten. Schweiz Ärztezeitung.

2017;98(24):785-7.

Die Berentungen durch die IV sinken von Jahr zu Jahr, das zeigen uns die Zahlen aus dem BSV in schöner Regelmässigkeit. Die Zahlen sind so beruhigend und erbaulich wie die potem kinschen Dörfer im alten Russland.

Hinter den Kulissen herrscht die harte Realität.

Psychiater und Hausärzte sehen sie von Tag zu Tag: Unzählige zusätzlichen Notfallkonsul- tationen und medizinischen Abklärungen der abgewiesenen oder zurückgestuften Patien- ten, eine teure Gutachtermaschinerie, lang- wierige juristische Querelen vor den Ver- sicherungsgerichten, dann die Ausgaben der Sozialämter und der Familienangehörigen, die schlussendlich zur Kasse gebeten werden.

In verdankenswerter Weise hat Kollegin Brühlmeier-Rosenthal in ihrem Beitrag die aktuelle Situation beleuchtet. Offenbar ist die IV selber von der Durchhalteparole «Arbeit vor Rente» nicht mehr ganz überzeugt. «IV- Stellen beklagen viel Aufwand für wenig Er- trag» titelte der Tages-Anzeiger letztes Jahr [1].

Andererseits wies schon vor zehn Jahren Pro- fessor Hell in der Schweizerischen Ärzte-

zeitung darauf hin, das gerade eine Rente posi tive Auswirkungen auf die Integration kranker Menschen haben kann [2].

Dr. med. Felix Schürch, Zürich

1 Brotschi M. IV-Stellen beklagen viel Aufwand für wenig Ertrag. Tages-Anzeiger vom 10. Februar 2016.

2 Hell D. Die Bedeutung der IV für psychisch Kranke.

Schweiz Ärztezeitung. 2007;88 (24):1053–4.

Stabile Zusatz-Finanzierung für unser Gesundheitswesen

Wenn wir Ärzte über Geld reden, dann disku- tieren wir meistens über Tarife bzw. Tarifein- schnitte, also Sparanstrengungen. Das ist aber nur die dunkle Seite des Mondes. Die andere, helle Seite ist die Suche nach stabilen und jährlich wiederkehrenden, neuen Staats-Ein- nahmequellen zur Finanzierung unseres Ge- sundheitswesens in Zeiten der Überalterung und steigender Kosten. Auf der Suche nach derartigen neuen Finanzierungs-Möglichkei- ten bin ich auf die Gewinne der Geldschöpfung aufmerksam geworden. Bei einem Wachstum unserer Wirtschaft schöpft die Schweizerische Nationalbank (SNB) theoretisch zusätzliches Geld, damit es nicht zu einer Deflation kommt.

Bei einer Rezession entzieht sie der Wirtschaft Geld. Weil die Schweiz meistens ein Wachstum ausweist und weil die SNB durch ihre Anlagen meistens Geld verdient, kann sie den Kanto- nen bereits heute jährlich oft Gewinne über- weisen. Es ist aber eine Tatsache, dass die SNB nur 10% unseres Geldes in Form von Noten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel prägt. Die restlichen 90% unseres Geldes wer- den von UBS, CS und den anderen Geschäfts- banken mit jeder Kreditvergabe aus dem Nichts als Buchgeld geschöpft.

Durch diese Geldschöpfungsgewinne (Seigno- rage) verdienten die Geschäftsbanken zwi- schen 2007 und 2015 34,8 Milliarden CHF, das Maximum war 2008 mit 5,5 Milliarden CHF!

In atypischen Zeiten der Negativzinsen sind die Gewinne deutlich zurückgegangen. Bei zusätzlicher Geldschöpfung können die Ge- winne aber auch deutlich steigen. Das Recht zur Geldschöpfung wurde den Banken aber nicht demokratisch gegeben. Sie haben es sich still und heimlich genommen. Dies wurde bisher geduldet und blieb von der Öffentlich- keit unbemerkt. Das bedeutet, dass ein be- trächtlicher Teil der Gewinne unserer Volks- wirtschaft privat bei den Banken anfallen. An den Lasten beteiligen sich die Banken aber nicht. Finden Sie das korrekt? Würden Sie,

liebe Kolleginnen und Kollegen, und eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung voraus- sichtlich 2018 die Vollgeld-Initiative anneh- men, dann würde genau dieser Missstand be- hoben. Das Recht der Geldschöpfung für 100%

unserer Geldmenge würde die SNB bekom- men. Die damit verbundenen Gewinne könnte dann der Staat für die Finanzierung unseres Gesundheitswesens verwenden. Es bestünde sogar noch die Möglichkeit, dass die SNB bei der Gewährung von Krediten an die Ge- schäftsbanken zusätzlich 0,1 oder 0,2% Zins verlangen könnte. Also ein Mechanismus, mit denen auch höhere Kosten in Zukunft bezahlt werden könnten.

Deshalb empfehle ich Euch allen, sich mit die- ser Materie vertraut zu machen und diese Op- tion der Sonnenseite des Mondes mit Wohl- wollen zu prüfen und aktiv zu unterstützen.

Diese Option hat auch noch andere Vorteile für uns Bürger. Aber vor allem ist sie in der Realität umsetzbar. Die SNB verfügt über die notwendigen Steuerungsinstrumente – auch wenn Ihnen die Banken zum Schutz ihrer Pri- vilegien das Gegenteil weismachen werden, inklusive SNB.

Dr. Paul Steinmann, Worb

Ärzteschaft und Klimawandel

Die Nachrichten zu den Folgen des Klima- wandels haben sich in den letzten Monaten angehäuft und gleichzeitig auch die Diskus- sion bezüglich der Effizienz von Klimaschutz- massnahmen angeregt. Während die Leugner des Klimawandels unbelehrbar erscheinen, werden die Zeichen einer durch den Men- schen verursachten Klimaveränderung mehr und mehr von erschreckender Deutlichkeit.

Dürrekatastrophen vor allem in Afrika verur- sachen den Hungertod oder Exodus von Mil- lionen von Menschen, während in anderen Gebieten der Welt Überflutungen das Leben der Menschen bedrohen. Hunderte von Mil-

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Briefe an die SÄZ

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Credo Quia Absurdum [1] – oder:

Sparmöglichkeiten im Gesundheits- wesen

Ist es nicht Pflicht, die Grundlagen der Medizin wissenschaftlich zu halten!

Edzard Ernst [2], vorurteilsloser Professor für Alternativmedizin in Exeter (GB), hält fest: Ein eher exotisches, aber reales Beispiel aus der Homöopathie ist das Heilmittel «Berlin Wall».

Die Berliner Mauer hemmte die Kommunika- tion zwischen Menschen. Für die Homöopa- thie leitet sich daraus die Indikation ab, aus Mauerresten der ursprünglichen Mauer durch Verdünnung und Potenzierung ein Medika- ment zu entwickeln, das beim Patienten Kom- munikationsprobleme zu beseitigen vermag.

Mit Carl Spitteler [3] dürfen wir hier aus der

«Jodelnden Schildwache» zitieren: «Komm lio nen Menschen leiden weltweit an den Fol-

gen der Klimaverschmutzung durch gefähr- liche respiratorische Beschwerden. Die Liste der gesundheitlichen Schäden, die durch Ein- griffe des Menschen in die Biosphäre verur- sacht werden, ist lang.

Der Austritt der USA aus dem Pariser Klima- abkommen hat zu Enttäuschung geführt, die ihre deutlichste Reaktion im Beschluss einer Mitte Juni nach Paris einberufenen Klima- schutzkonferenz mit achthundert Juristen ge- funden hat. Dieselbe hat beschlossen, die Ver- einten Nationen dazu aufzurufen, ein für alle Völker verbindliches neues Abkommen zum Klimaschutz zu veranlassen.

Neben den multiplen Bemühungen, den Le- bensraum des Menschen auf dem Planeten zu beschützen, kann man eine grosse Abwesen- heit feststellen, jene der internationalen Ärzte- schaft. Ein weltweiter Zusammenschluss der Ärzte zur Untersuchung und Bekämpfung der Klimaveränderung ist eine vordringliche Aufgabe. Lokale Kongresse haben sich schon mit den generellen Folgen des gesellschaft- lichen Wandels, kaum aber mit den spezifi- schen gesundheitlichen Schädigungen durch den Klimawandel befasst. Dies ist umso bedauer licher, als die Erforschung der Ursa- chen des Klimawandels, mit Projektionen in die Zukunft, interessant ist. Die Ergebnisse einer solchen Erforschung aus medizinischer Perspektive müssen nicht in jeder Hinsicht mit den geläufigen Ansichten übereinstim- men. Die Faktoren, welche im allgemeinen für die Klimaerwärmung und andere negative Umweltveränderungen verantwortlich ge- macht werden, sind zwar bewiesenermassen von ent scheidender Bedeutung. Neben diesen

her, beim Styx! Stoss an, beim Eid! Wer da nicht mitmöggt, tut mir leid.»

Wie Ärzte und Ärztinnen so unwissenschaft- lich denken können, lässt sich oberflächlich aus ihrem Studium ableiten, das Fakten ver- mittelt, aber kaum wissensschaftliches Den- ken. Tiefer betrachtet erkennen wir Einflüsse das Unbewussten, die wir noch als Erwachsene aus unserer frühen Kindheit in uns tragen:

Wirkungszunahme durch enorme Verdünnen ist das Gegenteil von Wirksamkeitszuwachs durch Konzentration, aus der Chemie ein Ge- setz. Wir stellen die unbewusste Fähigkeit fest, etwas ins Gegenteil zu verkehren, wie es der Clown tut, der Trauer und Kummer ins Euphorische dreht. Das Schlagen beim Poten- zieren ist eine magische Handlung, uns aus den Mechanismen des Unbewussten bestens vertraut, beispielsweise Daumendrücken um Erfolg zu erzwingen, Bekreuzigen bei Angst usw. Auch alte Sprachen kennen das Zusam- mengehen der Extreme, beispielsweise be- deutet das Lateinische «altus» hoch und tief,

«sacer» heilig und teuflisch.

Ich erwarte einen Shitstorm aus der Alterna- tivmedizin gegen meinen Leserbrief. Vielleicht können die Befürworter der Homöopathie aus dem Shitstorm Material gewinnen, das den Gestank des Shits, wenn potenziert, in Ro- senduft verwandelt.

Prof. em. Dr. med. Rolf Adler, Kehrsatz

1 Tertullian: De Carne Cristi (ca. 203–206 p.c.).

2 Ernst E. Homeopathy, Undiluted Facts. Springer, 2016. p. 9.3)

3 Carl Spitteler (1845–1924). Die jodelnde Schildwache.

Gedicht.

heute als schädlich anerkannten Faktoren gibt es noch andere Gründe für die Störungen des ökologischen Gleichgewichts. Diese ande- ren Störungsfaktoren des ökologischen Gleich- gewichts sind in ganz anderen Gebieten der menschlichen Existenz angesiedelt und be- treffen vor allem eine globale Bevölkerungsex- plosion mit der Erwartung von 9,8 Milliarden Menschen 2050. Dass dem ärztlichen und ethischen Denken auch für dieses Problem eine dominante Rolle zukommt, ist evident.

Dr. René Bloch, Therwil

Literatur: R. Bloch, Destruktionstrieb und Transzen- denz – Die Gefährdung der Schöpfung und die Stellung des Menschen, 2017, Königshausen & Neumann.

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