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Formblatt Artenschutz - Artengruppe Vögel Projektbezeichnung

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Academic year: 2022

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anlage 6/8 zum Vorhaben Fortführung der Rohstoffgewinnung Anhang 3/6

im Hartsteintagebau Dönstedt - Eiche Seite 1

- Konfliktanalyse Klein- und Halbhöhlenbrüter -

Formblatt Artenschutz - Artengruppe Vögel

Projektbezeichnung Vorhaben Dönstedt - Eiche

Vorhabenträger

Norddeutsche Naturstein GmbH

Betroffene Artengruppe (Gilde) Gehölzarten - Klein- und

Halbhöhlenbrüter 1. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Arten

Art Gefährdung Rote Liste ST SchutzBund/EU

2004 2017

Blaumeise (Parus caeruleus) - - § /

Haubenmeise (Parus cristatus) - - § /

Kleiber (Sitta europaea) - - § /

Kohlmeise (Parus major) - - § /

Star (Sturnus vulgaris) - V § /

Sumpfmeise (Parus palustris) - - § /

Tannenmeise (Parus ater) - - § /

Waldbaumläufer (Certhia familiaris) - - § /

Weidenmeise (Parus montanus) - - § /

2. Vorkommen im Untersuchungsraum

Verbreitung im Untersuchungsraum

Verbreitung nachgewiesen ja

Verbreitung potenziell möglich ja

Die Arten wurden mehrfach im Untersuchungsgebiet Dönstedt - Eiche als Brutvogel festgestellt.

3. Prognose und Bewertung der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG a) Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG)

Konflikt im Zuge der vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

ja

Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen ja

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen nein

Textliche Kurzbeschreibung (kurze Wirkungsprognose):

Eine Erfüllung des Verbotstatbestandes tritt mit der Flächeninanspruchnahme ein. Dies wird als Konflikt K_Art_Avi_1 bezeichnet.

Zur Vermeidung des Verbotstatbestandes sind Fäll- und Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit der genannten Arten durchzuführen. Dies wird im Weiteren als Vermeidungsmaßnahme M_Verm_Avi_1 bezeichnet.

Der Verbotstatbestand tritt (trotz Maßnahme) ein nein

Entstehen vorhabenbedingt Risiken, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen (signifikante Erhöhung)?

nein

(2)

DR. FAHLBUSCH + PARTNER Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anlage 6/8 zum Vorhaben Fortführung der Rohstoffgewinnung Anhang 3/6

im Hartsteintagebau Dönstedt - Eiche Seite 2

- Konfliktanalyse Klein- und Halbhöhlenbrüter -

b) Störung (§ 44 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG)

Vorhabenbedingte erhebliche Störungswirkung nein

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpopulation ist auszuschließen, da die Arten regelmäßig auch innerhalb von Siedlungen brüten. Eine Störungswirkung, die über dieses Maß hinausgeht, ist durch das Vorhaben nicht zu erwarten.

c) Beeinträchtigung von Lebensstätten durch vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme (§ 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG)

ja

Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen nein

Vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen ja

Textliche Kurzbeschreibung (kurze Wirkungsprognose):

Vorhabenbedingt gehen Brut- und Nahrungshabitate dieser allgemein verbreiteten Art verloren. Dies wird als Konflikt K_Art_Avi_2_Allgemein bezeichnet. Die Aufhängung von Kastenquartieren für Fledermäuse umfasst zudem auch Vogelkästen (Konkurrenzvermeidung), die Klein- und Höhlenbrütern zugute kommen werden.

Es sind keine speziellen Maßnahmen für nicht gefährdete, weit verbreitete und nicht stark geschützte Arten (planungsrelevante Arten) vorgesehen.

Der Verbotstatbestand tritt (trotz Maßnahme) ein nein

Entstehen vorhabenbedingt Risiken, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen (signifikante Erhöhung)?

nein

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