DR. FAHLBUSCH + PARTNER Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anlage 6/8 zum Vorhaben Fortführung der Rohstoffgewinnung Anhang 3/9
im Hartsteintagebau Dönstedt - Eiche Seite 1
- Konfliktanalyse Gehölzarten – Sonstige -
Formblatt Artenschutz - Artengruppe Vögel
Projektbezeichnung Vorhaben Dönstedt - Eiche
Vorhabenträger
Norddeutsche Naturstein GmbH
Betroffene Artengruppe (Gilde) Gehölzarten - Sonstige
1. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Arten
Art Gefährdung Rote Liste ST SchutzBund/EU
2004 2017
Baumpieper (Anthus trivialis) V V § / -
Bluthänfling (Carduelis cannabina) - 3 § / -
Buchfink (Fringilla coelebs) - - § / -
Eichelhäher (Garrulus glandarius) - - § / -
Elster (Pica pica) - - § / -
Erlenzeisig (Carduelis spinus) - - § / -
Gartengrasmücke (Sylvia borin) - - § / -
Gelbspötter (Hippolais icterina) - - § / -
Gimpel (Pyrhrhula pyrrhula) V V § / -
Girlitz (Serinus serinus) - - § / -
Grünfink (Carduelis chloris) - - § / -
Heckenbraunelle (Prunella modularis) - - § / -
Kernbeißer (Coccothraustes coccothraustes) - - § / -
Klappergrasmücke (Sylvia curruca) - - § / -
Kuckuck (Cuculus canorus) V 3 § / -
Misteldrossel (Turdus viscivorus) - - § / -
Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) - - § / -
Nachtigall (Luscinia megarhynchos) - - § / -
Neuntöter (Lanius collurio) - V § / I
Pirol (Oriolus oriolus) V - § / -
Rabenkrähe (Corvus corone / C. cornix) - - § / -
Ringeltaube (Columba palumbus) - - § / -
Rotkehlchen (Erithacus rubecula) - - § / -
Schwanzmeise (Aegithalos caudatus) - - § / -
Singdrossel (Turdus philomelos) - - § / -
Sommergoldhähnchen
(Regulus ignicapilla) - - § / -
Turteltaube (Streptopelia turtur) - 2 §§ / -
Wacholderdrossel (Turdus pilaris) - - § / -
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- Konfliktanalyse Gehölzarten – Sonstige -
Art Gefährdung Rote Liste ST SchutzBund/EU
Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) - - § / -
Zilpzalp (Phylloscopus collybita) - - § / -
2. Vorkommen im Untersuchungsraum
Verbreitung im Untersuchungsraum Verbreitung nachgewiesen
ja
Verbreitung potenziell möglich ja
Die Arten wurden mehrfach im Untersuchungsgebiet Dönstedt / Eiche als Brutvogel festgestellt.
3. Prognose und Bewertung der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG a) Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG)
Konflikt im Zuge der vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
ja
Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen ja
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen nein
Textliche Kurzbeschreibung (kurze Wirkungsprognose):
Eine Erfüllung des Verbotstatbestandes tritt mit der Flächeninanspruchnahme ein. Dies wird als Konflikt K_Art_Avi_1 bezeichnet.
Die Turteltaube wurde nicht innerhalb der Antragsfläche festgestellt. Da die Art allerdings im direkten Umfeld vorkommt und potenziell geeignete Strukturen / Bruthabitate vorhabenbedingt beansprucht werden, wird die Art hier mitberücksichtigt.
Zur Vermeidung des Verbotstatbestandes sind Fäll-/ und Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit der genannten Arten durchzuführen. Dies wird im Weiteren als Vermeidungsmaßnahme M_Verm_Avi_1 bezeichnet.
Der Verbotstatbestand tritt (trotz Maßnahme) ein nein
Entstehen vorhabenbedingt Risiken, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen (signifikante Erhöhung)?
nein
b) Störung (§ 44 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG)
Vorhabenbedingte erhebliche Störungswirkung nein
Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpopulation ist auszuschließen, da die unter Punkt 1. genannten Arten regelmäßig auch innerhalb von Siedlungen brüten. Eine Störungswirkung, die über dieses Maß hinausgeht, ist durch das Vorhaben nicht zu erwarten.
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- Konfliktanalyse Gehölzarten – Sonstige -
c) Beeinträchtigung von Lebensstätten durch vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme (§ 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG)
ja
Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen nein
Vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen ja
Textliche Kurzbeschreibung (kurze Wirkungsprognose):
Vorhabenbedingt gehen Brut- und Nahrungshabitate dieser allgemein verbreiteten Art verloren. Dies wird als Konflikt K_Art_Avi_2_Allgemein zusammengefasst.
Es sind keine speziellen Maßnahmen für nicht gefährdete, weit verbreitete und nicht streng geschützte Arten (planungsrelevante Arten) vorgesehen, da durch die abbauparallele Wiedernutzbarmachung und andere Maßnahmen entsprechender Lebensraum geschaffen wird. Vgl. Text.
Die Lebensraumbeanspruchung der planungsrelevanten Vogelarten aus der Gilde der Gehölzbrüter- Sonstige wird als Konflikt K_Art_Avi_2_Gehölz bezeichnet.
Insgesamt sind
- 1 Papierrevier des Bluthänflings, - 0,5 Papierreviere des Kuckucks, - 2,5 Papierreviere des Neuntöters betroffen.
Der Konflikt beschränkt sich daher auf Gehölze (nicht Wald- und Forstbestände) innerhalb der Antragsfläche, in denen die genannten Arten prinzipiell vorkommen bzw. zu erwarten sind (rund 1,0 ha).
Papierreviere der Turteltaube sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Eine Quantifizierung von potenziellen Papierrevieren der Wirtsvogelarten des Kuckucks erfolgt nicht, da die Art sehr große Streifgebiete mit potenziellen Wirtsvögeln in unterschiedlichen Lebensräumen nutzt.
Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme erfolgt die Anlage von Gehölzen für Neuntöter. Die Gehölze dienen in gleicher Weise auch dem Bluthänfling, der Feldschwirl wird ebenfalls profitieren.
Dies wird als Maßnahme M_CEF_RBP_3 bezeichnet.
Der Verbotstatbestand tritt (trotz Maßnahme) ein nein
Entstehen vorhabenbedingt Risiken, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen (signifikante Erhöhung)?
nein