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Formblatt Artenschutz - Artengruppe Herpetofauna Projektbezeichnung

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anlage 6/8 zum Vorhaben Fortführung der Rohstoffgewinnung Anhang 5/1 im Hartsteintagebau Dönstedt - Eiche Seite 1

- Konfliktanalyse Zauneidechse -

Formblatt Artenschutz - Artengruppe Herpetofauna

Projektbezeichnung Vorhaben Dönstedt - Eiche

Vorhabenträger

Norddeutsche Naturstein GmbH

Betroffene Art Zauneidechse

1. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Arten

Art Gefährdung Rote Liste ST SchutzBund/EU

Zauneidechse (Lacerta agilis) 3 §§ / IV

2. Vorkommen im Untersuchungsraum

Verbreitung im Untersuchungsraum

Verbreitung nachgewiesen ja

Verbreitung potenziell möglich ja

Die Art wurde 2013 im Norden und Süden des Tagebaus Dönstedt - Eiche mit mehreren Individuen festgestellt. Es wurden männliche und weibliche Tiere sowie Jungtiere nachgewiesen.

3. Prognose und Bewertung der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG a) Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG)

Konflikt im Zuge der vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

ja

Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen ja

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen ja

Textliche Beschreibung (Wirkungsprognose):

Innerhalb der geplanten Abbaufläche (ZE1 und ZE2) wurden insgesamt zwei Individuen an zwei Fundpunkten nachgewiesen. Mehrere weitere Nachweise erfolgten nordöstlich der geplanten Abbaufläche in der bereits beräumten Vorfeldfläche bzw. an dessen Randbereichen (ZE3 bis ZE6) (vgl. Anhang 5/2). Hier wurden insgesamt acht Tiere an vier Fundpunkten festgestellt. Im Südwesten des Tagebaus (ZE10 bis ZE13) wurden sieben Individuen an vier Fundpunkten festgestellt. Alle Fundpunkte werden im vorliegenden

artenschutzrechtlichen Fachbeitrag berücksichtigt.

Auf Grund verschiedener Versteckmöglichkeiten entlang der Wegkanten, Gehölze und Böschungen kann es vorhabenbedingt zu einer Verletzung / Tötung fluchtunfähiger Tiere bzw. von Tieren in diesen Verstecken kommen. Auf Grund der prinzipiell schwer abschätzbaren Populationsgröße einer Zauneidechsenpopulation wird zusätzlich zu den nachgewiesenen Fundpunkten die Größe des potenziellen Lebensraumes der Zauneidechse angrenzend an diese Fundpunkte in die Konfliktbewertung einbezogen. Hierbei werden lineare Habitate mit Übergangsbereichen, z. B. Wege, Waldränder und Raine und wärmebegünstigte, strukturreiche Flächen wie Ruderalfluren und Waldlichtungen berücksichtigt. Geschlossene Waldbestände sowie hochwüchsiges Grünland werden nicht als Lebensraum der Art eingestuft.

Auf dieser Grundlage wird innerhalb der Fläche zur Fortführung des Abbaus nach Westen von geeignetem Zauneidechsenlebensraum auf einer Größe von rund 5,0 ha ausgegangen. Hier wurden zwei Tiere an zwei Fundpunkten festgestellt. In guten Habitaten wird von einer Nachweisquote von ungefähr 25% der vorhandenen Tiere ausgegangen. Es wird im vorliegenden Fall mit einer Siedlungsdichte von ca. 2 Tieren pro Hektar

gerechnet. Somit wird von möglicherweise rd. 8-10 betroffenen Tieren innerhalb der Fläche zur Fortführung des Abbaus ausgegangen.

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anlage 6/8 zum Vorhaben Fortführung der Rohstoffgewinnung Anhang 5/1 im Hartsteintagebau Dönstedt - Eiche Seite 2

- Konfliktanalyse Zauneidechse -

Für die bereits beräumte Vorfeldfläche nordöstlich der Fläche zur Fortführung des Abbaus wird auf Grund der Habitatstruktur sowie der erfassten Nachweise von einer guten Habitateignung ausgegangen. Auf einer Fläche von rd. 3,0 ha wurden acht Tiere an vier Fundpunkten festgestellt. In guten Habitaten wird von einer

Nachweisquote von ungefähr 25% der vorhandenen Tiere ausgegangen. Es wird daher im vorliegenden Fall auf Grund der Habitatstruktur sowie der Erfassungsergebnisse mit einer Siedlungsdichte von ca. 10-12 Tieren pro Hektar gerechnet. Somit wird von möglicherweise rd. 30 bis 36 betroffenen Tieren innerhalb dieser Fläche ausgegangen.

An der im Südwesten des Tagebaus gelegene Teilpopulation (ZE10 bis ZE13) wurden auf einer Fläche von rd. 12 ha insgesamt sieben Individuen an vier Fundpunkten festgestellt (Nachweisquote ca. 25%). Allerdings sind nur die Böschungen und Randstrukturen im Umfeld der Fundpunkte als geeigneter Lebensraum einzustufen, so dass nur eine Fläche von rd. 0,65 ha als geeigneter Lebensraum für die Art eingestuft wird. Es wird daher im

vorliegenden Fall auf Grund der Habitatstruktur sowie der Erfassungsergebnisse mit einer Siedlungsdichte von ca. 6 Tieren pro Hektar gerechnet. Somit wird von möglicherweise ca. 5 betroffenen Tieren innerhalb dieser Fläche ausgegangen.

Der als geeignet einzustufende Zauneidechsenlebensraum innerhalb der gesamten Antragsfläche wird auf Grundlage der Erfassungsergebnisse auf rd. 8,64 ha angenommen.

Wegen des strukturreichen Geländes ist auch von einer Eignung als Winterlebensraum für Zauneidechsen auszugehen. Ein Konflikt innerhalb der Winterruhe, d.h. eine Verletzung / Tötung von Tieren in den Winterquartieren ist daher ebenfalls nicht auszuschließen.

Eine Erfüllung des Verbotstatbestandes tritt mit der Flächenbeanspruchung ein. Dies wird als Konflikt K_Art_Rep_1 bezeichnet.

Es erfolgt eine strukturelle Vergrämung von Zauneidechsen im Vorhabenbereich sowie auf zuvor beräumten Flächen, um eine Rückwanderung zu verhindern. Dies wird im Weiteren als Vermeidungsmaßnahme M_Verm_Rep_1 bezeichnet (vgl. Anhang 6/1).

Als weitere Maßnahme werden gezielt Zauneidechsen nach Beginn der Vergrämung abgefangen und in zuvor errichtete spezielle Zauneidechsenhabitate umgesetzt. Dies wird im Weiteren als Vermeidungsmaßnahme M_Verm_Rep_3 bezeichnet (vgl. Anhang 6/1).

Zur weiteren Verminderung des Auswirkungen der Flächenbeanspruchung werden Bodenbewegungen in Nachbarschaft von angelegten Zauneidechsenhabitaten außerhalb der Winterschlafphase der Zauneidechse durchgeführt, da eventuell nach Abfangen und Vergrämung noch vorhandene Tiere innerhalb der Aktivitätsphase auf Lebensraumbeanspruchungen besser reagieren können und auch die Störungswahrscheinlichkeit für Tiere, die den Winterschlaf auf angrenzenden, als Kompensation für den Lebensraumverlust entwickelten Flächen verbringen, weniger hoch ist. Ein Verlassen der Winterquartiere ist bereits im März möglich, Adulte beginnen im Spätsommer mit dem Winterschlaf. Jungtiere sind bis in den Oktober anzutreffen. Der Aktivitätszeitraum liegt somit von Anfang März bis Ende Oktober.

Der Verbotstatbestand tritt (trotz Maßnahme) ein nein

b) Störung (§ 44 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG)

Vorhabenbedingte erhebliche Störungswirkung nein

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpopulation ist auszuschließen, da die Art bereits jetzt in unmittelbarer Nähe zu dem aktiv betriebenen Steinbruch bzw innerhalb der Betriebsflächen vorkommt. Eine Störungswirkung, die über dieses Maß hinausgeht, ist durch das Vorhaben nicht zu erwarten.

Durch Bodenarbeiten in direkter Nachbarschaft von Ersatzquartieren während der Winterschlafphase ist eine mögliche Störungswirkung nicht auszuschließen. Dies wird als Konflikt K_Art_Rep_3 bezeichnet. Dieser Konflikt begrenzt sich auf die direkte Umgebung (rund 50 m-Umkreis) um die speziell angelegten Zauneidechsenhabitate, in die gefangene Tiere umgesetzt wurden bzw. vergrämte Tiere abgewandert sind (rund 10,5 ha).

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anlage 6/8 zum Vorhaben Fortführung der Rohstoffgewinnung Anhang 5/1 im Hartsteintagebau Dönstedt - Eiche Seite 3

- Konfliktanalyse Zauneidechse -

Der Zeitraum für Bodenbewegungen auf Flächen im 50 m Bereich neben Maßnahmenflächen für Zauneidechsen wird unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlages somit auf den 15. März bis 1. Oktober eines jeden Jahres festgelegt. Tiere, die in diesem Zeitraum noch bzw. schon ihr Winterquartier bezogen haben können im Fall des Aufwachens noch aktiv ausweichen bzw. Nahrung suchen, da die Temperaturen im genannten Zeitraum dies im Regelfall ermöglichen. Die Bauzeitenbeschränkung aus Gründen des Zauneidechsenschutzes wird im Weiteren als Vermeidungsmaßnahme M_Verm_Rep_4 bezeichnet (vgl. Anhang 6/1).

c) Beeinträchtigung von Lebensstätten durch vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme (§ 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG)

ja

Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen nein

Vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen ja

Textliche Kurzbeschreibung (kurze Wirkungsprognose):

Vorhabenbedingt gehen durch die Flächenbeanspruchung Lebensräume der Zauneidechse verloren. Der als geeignet einzustufende Zauneidechsenlebensraum innerhalb der gesamten Antragsfläche wird auf Grundlage der Erfassungsergebnisse auf rd. 8,64 ha angenommen. Dies wird als Konflikt K_Art_Rep_2 bezeichnet.

Es handelt sich hierbei um Sommer- und Winterlebensräume sowie Fortpflanzungsstätten.

Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist die Schaffung von Zauneidechsenlebensraum im räumlichen Zusammenhang vorgesehen. Dies wird im Weiteren als Maßnahme M_CEF_RBP_5 bezeichnet.

Diese Maßnahme setzt sich aus den Teilmaßnahmen "M_CEF_RBP_5-1 - Anlage von Zauneidechsenbiotopen"

und "M_CEF_RBP_5-2 - Langfristige Entwicklung von Zauneidechsenlebensraum" zusammen.

M_CEF_RBP_5-1 dient hierbei der Schaffung von Trittsteinbiotopen für die Besiedlung der Maßnahmenflächen M_CEF_RBP_5-2 sowie als Lebensraum für umgesetzte bzw. abgewanderte Tiere.

Die Maßnahme M_CEF_RBP_5-2 stellt die langfristige Entwicklung großflächiger Zauneidechsenlebensräume im Norden und Süden des Tagebaus Dönstedt / Eiche dar.

Die Maßnahmenflächen sind in Anhang 6/2 lagemäßig dargestellt.

Der Verbotstatbestand tritt (trotz Maßnahme) ein nein

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